Kennzeichen Anbringung Vorschriften
Hallo liebe Community,
Hoffe, ich bin hier im richtigen Forum reingeraten. Bin neu hier und habe in der Suche nichts spezielles gefunden. Wenn schon was existiert, entschuldige ich mich schon einmal.
Nun zu meinem Anliegen. Ich fahre einen Mercedes W204. Als ich demletzt zur Reparatur war, sprach mich der nette Herr von der Werkstatt auf meine Anbringung des vorderen Kennzeichens an, da ich dieses geklebt habe und die untere Kante frei schwebt. Er meinte, dass würde keine Erlaubnis wegen des Fußgängerschutzes bekommen. Da ich demnächst Tüv habe, wollte ich mich kurz darüber informieren, ob er da Recht hat. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt (ja ist von einem Golf, soll aber nur zur Veranschaulichung dienen).
Danke euch schon jetzt !
Grüße Benza21
Beste Antwort im Thema
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
97 Antworten
Benza - das ist überhaupt kein Problem! Wenn ein Fußgänger o.ä. mit der UNTEREN Kante ein Problem bekommen WÜRDE, glaube ma eins, hat der schon andere Probleme! 🙄 Weil dann wurde er überfahren oder so....
Bei meinen/unseren Fahrzeugen mache ich auch immer diese Kennzeichenhalter ab... gut, bei den US-Cars passt eh nichts nach Euro-Norm... aber selbst beim Touadreck... so riesige Kunststoff-Scheisshalter kommen mir nicht an die Autos - verschandeln ja die ganz Optik! Kennzeichen selbst sind ja schon schlimm genug... 🙁
Alle Fahrzeuge kamen/kommen seit Jahren problemlos über die HU... also, wenn jetzt wg. 'nem Kennzeichen gemeckert würde, würde ich aber auch langsam vollends den Glauben an den gesunden Menschenverstand verlieren...
Habe vor einigen Monaten mit Karosseriekleber Alu mit Kunststoff und zwei verschiedene Kunststoffe miteinander verklebt.
Ich behaupte mal die Teile werden selbst einen Unfall ohne Probleme überstehen...
HTC
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:46:26 Uhr:
OT:
Finde es interessant, das du bei einem Problem direkt bei der Zulassungstelle anrufst und Fragen stellst und beim naechsten Problem direkt zum TUEV faehrst und die zum Thema befragst. 😁
Die Antworten die du jeweils bekommst, ergeben jedoch meist wenig bis gar keinen Sinn...
Ich hab da nicht anrufen müssen, ich war sowiso da.
Und wenn es für dich keinen Sinn gibt ist das auch deine Sache.
Ich kann das verstehen, wenn immer mehr ohne vordere Kennzeichen rumkreisen....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:33:05 Uhr:
Ergänzung: der TÜV Prüfer meinte noch: das gibt es bei Folien-Kennzeichen zum Kleben, aber mit den Alu Kennzeichen braucht man das gar nicht probieren.....
Folien-Kennzeichen sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere § 10 FZV regelt, wie Kennzeichen auszusehen haben und anzubringen sind. In der Regel muss es ein Blechschild sein. Wer davon durch Verwendung eines Klebe- oder Folienkennzeichens abweichen will, bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Die Kriterien für die Nutzung eines Klebekennzeichens bestimmt dabei jedes Bundesland selbst. In der Regel muss sich dazu ein normales Kennzeichen bauartbedingt nicht am Fahrzeug anbringen lassen. Bloße ästhetische Gründe reichen dazu regelmäßig nicht aus.
Nur weil ein Folien-Kennzeichen an einem alten Alfa Romeo Spider, einem Mazda MX 5 oder auch modernen Alfa Romeo besser aussähe, genehmigt das keine Zulassungsstelle.
Geklebt bekommt man mit dem richtigen Klebstoff alles. Ob es als sichere Kennzeichenbefestigung sinnvoll wäre, ist eine andere Frage.
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
So sehe ich das auch.
Ich vermute Kleben ist keine ordentliche Befestigung. Wie soll der Prüfer erkennen, welchen Kleber du verwendet hast und ob der wirklich geeignet ist?
Zitat:
@aspergius schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:45:42 Uhr:
Ich vermute Kleben ist keine ordentliche Befestigung. Wie soll der Prüfer erkennen, welchen Kleber du verwendet hast und ob der wirklich geeignet ist?
Indem er mal am Schild zieht? Wie prüft er denn bei den üblichen Kennzeichenhaltern, wo die Befestigung auch nicht zu sehen ist? Dir könnten auch geklebt sein. Ich habe allerdings noch nie erlebt, dass ein Prüfer bei einem augenscheinlich fest sitzenden Kennzeichen geprüft hat, wie fest es sitzt. Scheint ein klassisches Problem des V+S-Forums zu sein.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@aspergius schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:45:42 Uhr:
Ich vermute Kleben ist keine ordentliche Befestigung. Wie soll der Prüfer erkennen, welchen Kleber du verwendet hast und ob der wirklich geeignet ist?
Das hat mir heute Morgen ein TÜV Prüfer auch gesagt.
Aber er kann erkennen, ob Schrauben oder eine andere Befestigung "hilfreich" war.
So machen sie es bei den Vorführungen mit Polizei-Karte.
Ja die Sache mit dem Kleber ist nicht einfach.
Wenn der Kleber wasserlöslich ist zB kann der in der Halle bombenfest sitzen, aber bei Strömenden Regen fliegt er ab...
Ob da sich aber ein Prüfer Gedanken drum macht wage ich zu bezweifeln...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:37:13 Uhr:
Ja die Sache mit dem Kleber ist nicht einfach.Wenn der Kleber wasserlöslich ist zB kann der in der Halle bombenfest sitzen, aber bei Strömenden Regen fliegt er ab...
Ob da sich aber ein Prüfer Gedanken drum macht wage ich zu bezweifeln...
HTC
Darum macht man sich nur hier im Forum ganz ganz viele Gedanken. Der Prüfer sicher nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Liegt ja eigentlich auch mehr in der Verantwortung der Fahrers (also die allgemeine nicht unbedingt die rechtliche...).
HTC
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:51:16 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:37:13 Uhr:
Ja die Sache mit dem Kleber ist nicht einfach.Wenn der Kleber wasserlöslich ist zB kann der in der Halle bombenfest sitzen, aber bei Strömenden Regen fliegt er ab...
Ob da sich aber ein Prüfer Gedanken drum macht wage ich zu bezweifeln...
HTC
Darum macht man sich nur hier im Forum ganz ganz viele Gedanken. Der Prüfer sicher nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Aber dass man am Auto für eine dauerhafte Verbindung keinen wasserlöslichen Kleber verwendet, das weiß ja selbst ein sechsjähriger!
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:51:16 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:37:13 Uhr:
Ja die Sache mit dem Kleber ist nicht einfach.Wenn der Kleber wasserlöslich ist zB kann der in der Halle bombenfest sitzen, aber bei Strömenden Regen fliegt er ab...
Ob da sich aber ein Prüfer Gedanken drum macht wage ich zu bezweifeln...
HTC
Darum macht man sich nur hier im Forum ganz ganz viele Gedanken. Der Prüfer sicher nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Aber dass man am Auto für eine dauerhafte Verbindung keinen wasserlöslichen Kleber verwendet, das weiß ja selbst ein sechsjähriger noch von seinem Bobby Car!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:36:42 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:51:16 Uhr:
Darum macht man sich nur hier im Forum ganz ganz viele Gedanken. Der Prüfer sicher nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Aber dass man am Auto für eine dauerhafte Verbindung keinen wasserlöslichen Kleber verwendet, das weiß ja selbst ein sechsjähriger noch von seinem Bobby Car!
Wie schnell wäre aber die Diskussion beendet, wenn man solche Erkenntnisse von vornherein berücksichtigen würde? 😉
Grüße vom Ostelch
Ich habe gestern einen Transporter gesehen, dessen Rückleuchte mit Klebeband fixiert war.
Ich traue mittlerweile den heutigen Fahrern sehr viel zu 🙂
HTC