kennt sich jemand damit aus ? Gutachten.
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem..
Kurz und knapp hab mir ZP06 Z Performance felgen gekauft
Hinten passt mit dem Gutachten alles vorne aber ( 8,5J ET35 5x120 ) steht in der Felge 690kg Traglast und im Gutachten 715kg. Alle Werte stimmen bis auf die Traglast. Jetzt bekomme ich die nicht eingetragen. Hab mit dem Verkäufer geschrieben er meinte die sind aus 2019. Hat da der Hersteller was im Gutachten geändert ?
Danke schonmal
34 Antworten
Zitat:
@66speedy schrieb am 26. Februar 2023 um 12:28:56 Uhr:
Ich kapier was du meinst, aber Du nicht was ich meine.
Es stehen eben nicht 715 oder 725 kg in der Felge, sondern 690 kg die in dem Gutachten nicht aufgeführt sind.
Daran stört sich der Prüfer und trägt es deshalb nicht ein.
Ich habe auch nirgends ein Gutachten gefunden in dem die 690 kg aufgeführt sind.
Wenn eine der beiden höheren Achslasten eingegossen wären, gäbe es ja kein Problem.Der Prüfer scheint, wie sein Kollege schon geschrieben hat, keine Ahnung zu haben.
Die einzige Lösung wäre also vom Grund her die Prüfstelle zu wechseln und auf einen kompetenteren Prüfer zu hoffen.
Eine andere Möglichkeit seh ich hier aktuell nicht.Grüße,
Speedy
s.o.
Zitat:
@sunlegend schrieb am 26. Februar 2023 um 11:04:38 Uhr:
solange die Felge anhand des Gutachtens identifizierbar ist
Genau darum geht es. Die Kennzeichnung der Felge ist im Gutachten Haarklein (wenn auch blödsinnig) beschrieben. Die eingegossenen Nummern stimmen damit eben nicht überein. Damit MUSS der Prüfer davon ausgehen dass er irgend einen fake-Nachbau aus dem litauischen Hinterhof vor sich hat und lehnt entsprechend die Eintragung vollkommen korrekt ab. Ob da 690kg oder Wurstsuppe mit Bananenfilet drauf steht ist vollkommen sekundär, weil der Güte dieser Information jegliche Grundlage fehlt.
Hersteller Service anrufen und klären.
Zitat:
@Dieselmeister86 schrieb am 26. Februar 2023 um 12:42:11 Uhr:
Zitat:
@sunlegend schrieb am 26. Februar 2023 um 11:04:38 Uhr:
solange die Felge anhand des Gutachtens identifizierbar istGenau darum geht es. Die Kennzeichnung der Felge ist im Gutachten Haarklein (wenn auch blödsinnig) beschrieben. Die eingegossenen Nummern stimmen damit eben nicht überein. Damit MUSS der Prüfer davon ausgehen dass er irgend einen fake-Nachbau aus dem litauischen Hinterhof vor sich hat und lehnt entsprechend die Eintragung vollkommen korrekt ab.
Hersteller Service anrufen und klären.
Danke, genau das meine ich mit meinen Ausführungen.
Grüße,
Speedy
Hat mir ja jetzt doch keine Riuhe gelassen.
Meine Recherche hat folgendes ergeben:
Diese Felgen von Z-Performance 06 wurden leider auch von dem Hersteller AVA Wheels in Taiwan produziert.
Genau diese Felgen hast Du erwischt!
Das Logo in der Felge ist das von AVA Wheels (siehe Bild), du hast also keine Felge von Z-Performance.
Die AVA Wheels hatten wohl keine eigenen Gutachten und haben daher ihre Kunden auf die Gutachten von Z-Performance verwiesen.
Leider haben die diese Traglast in die Felge geprägt, die inkompatibel mit dem Gutachten ist.
Ich würde den Kauf rückabwickeln.
LG
Zitat:
@sunlegend schrieb am 26. Februar 2023 um 17:23:47 Uhr:
Hat mir ja jetzt doch keine Riuhe gelassen.
Meine Recherche hat folgendes ergeben:
Diese Felgen von Z-Performance 06 wurden leider auch von dem Hersteller AVA Wheels in Taiwan produziert.
Genau diese Felgen hast Du erwischt!
Das Logo in der Felge ist das von AVA Wheels (siehe Bild), du hast also keine Felge von Z-Performance.
Die AVA Wheels hatten wohl keine eigenen Gutachten und haben daher ihre Kunden auf die Gutachten von Z-Performance verwiesen.
LG
Sowohl AVA als auch Z-Performance beziehen die Felgen von handsome Metal Co Ltd aus Taiwan. Das Produkt ist also identisch nur einmal mit Gutachten und einmal ohne. Da die Felgen von AVA die selbe Kennzeichnung wie im Gutachten haben soll es wohl auch die Eintragung möglich sein.
So zu mindest die Theorie diverser anderer Foren.
Wenn du Z Performance bezahlt hast würde ich versuchen die Felgen zu retournieren, ansonsten vielleicht mit den Informationen bei einem anderen Sachverständigen probieren.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 27. Februar 2023 um 06:13:44 Uhr:
Zitat:
Sowohl AVA als auch Z-Performance beziehen die Felgen von handsome Metal Co Ltd aus Taiwan. Das Produkt ist also identisch nur einmal mit Gutachten und einmal ohne. Da die Felgen von AVA die selbe Kennzeichnung wie im Gutachten haben soll es wohl auch die Eintragung möglich sein.
So zu mindest die Theorie diverser anderer Foren.
Wenn du Z Performance bezahlt hast würde ich versuchen die Felgen zu retournieren, ansonsten vielleicht mit den Informationen bei einem anderen Sachverständigen probieren.
Es ist eben offensichtlich nicht die gleiche Felge, da AVA eine Traglast in der Felge hat und Z-Performance nicht.
Diese Traglast steht auch nicht im Z-Performe Gutachten.
Den TÜV Prüfer möchte ich sehen, der eine Felge von Hersteller A mit einem Gutachten von Hersteller B einträgt!
Zitat:
@66speedy schrieb am 27. Februar 2023 um 10:04:53 Uhr:
Sehr schön, dann verstehen wir uns ja jetzt 😁😉Grüße,
Speedy
😁😉
@sunlegend doch ist es. Der Hersteller ist übrigens der Selbe, der Vertreiber ist unterschiedlich. 🙂
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 27. Februar 2023 um 18:04:48 Uhr:
@sunlegend doch ist es. Der Hersteller ist übrigens der Selbe, der Vertreiber ist unterschiedlich. 🙂
AVA ist die Vertriebsmarke von handsome Metal Co Ltd.
Z-Performance lässt möglicherweise dort fertigen, dann aber nicht die SELBE Felge, sondern die mit dem Z-Performance Branding und nicht mit AVA Branding und genau dafür lässt Z-Performance auch Gutachten erstellen.
Und diese Gutachten gelten dann nicht für AVA aka handsome Metal Co Ltd Felgen. 😉
Hat sich der TE schon ausgeklinkt?
Finde ich immer komisch wenn man ein Thema eröffnet und sich dann nicht mehr dazu äußert.
Mich hätte die hintere Felge noch interessiert, denn die müsste nach seiner Beschreibung ja ein Original ZP sein?
Grüße,
Speedy
Zitat:
Sowohl AVA als auch Z-Performance beziehen die Felgen von handsome Metal Co Ltd aus Taiwan.
Das Produkt ist also identisch nur einmal mit Gutachten und einmal ohne.Da die Felgen von AVA die selbe Kennzeichnung wie im Gutachten haben soll es wohl auch die Eintragung möglich sein.
Genau das ist es eben nicht.
Leute, bleibt doch mal sachlich und ehrlich!
Wie kann ein Prüfer etwas eintragen, wenn ihm ein Gutachten einer anderen Firma vorgelegt wird, was nicht mit den Felgen genau übereinstimmt.
Zitat:
@sunlegend schrieb am 27. Februar 2023 um 18:36:20 Uhr:
AVA ist die Vertriebsmarke von handsome Metal Co Ltd.
Z-Performance lässt möglicherweise dort fertigen, dann aber nicht die SELBE Felge, sondern die mit dem Z-Performance Branding und nicht mit AVA Branding und genau dafür lässt Z-Performance auch Gutachten erstellen.
Und diese Gutachten gelten dann nicht für AVA aka handsome Metal Co Ltd Felgen. 😉
Das Gutachten gilt für sämtliche Felgen mit entsprechender Bezeichnung, wenn sich die Bezeichnung ebenfalls auf der AVA Felge finden lässt gilt das natürlich genauso. Wie das ganze markenrechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber Gutachten + entsprechende Kennzeichnung = Eintragung.
@hansi2004
das wurde doch bereits revidiert. Entscheidend ist die Herstellerkennzeichnung.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 27. Februar 2023 um 22:05:07 Uhr:
Zitat:
Das Gutachten gilt für sämtliche Felgen mit entsprechender Bezeichnung, wenn sich die Bezeichnung ebenfalls auf der AVA Felge finden lässt gilt das natürlich genauso. Wie das ganze markenrechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber Gutachten + entsprechende Kennzeichnung = Eintragung.
@hansi2004
das wurde doch bereits revidiert. Entscheidend ist die Herstellerkennzeichnung.Lieber @Fregel999, schau dir die Bilder an, dann muss es jetzt aber auch gut sein!