Zitat:
@RoxyM3 schrieb am 25. Februar 2023 um 13:00:43 Uhr:
Hallo,
zulässige Radlast Ist immer abhängig vom jeweiligen Abrollumfang.
Dieser variiert natürlich abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp.
Und es wird definitiv nicht jedes Mal der Guss abgeändert um die exakt richtige Radlast mit anzugeben.
Sprich,solange die komplette Dimension, Hersteller und Kennung vom Gutachten zur Felge passen gibt es kein Problem und keinen Grund das nicht einzutragen.
Grüße
Thomas
Hey
Kennst du einen Prüfer der danach arbeitet ? Meiner meinte es geht nicht.