Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?
Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.
Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.
Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann
Beste Antwort im Thema
Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.
Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.
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Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:27:13 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:15:13 Uhr:
lieber @der_Nordmann , der Versicherungsagent hat mir wirklich was von 20 € erzählt.
Wenn das denn 35 € monatlich kosten sollte, so hat der mir ja was falsche erzählt.
Aber immerhin habe ich noch nichts bezahlt, und werde daher mal die rechnung der Rechtschutzversicherung abwarten
Rechnen ist nicht deine Stärke, oder?
Hatte ich doch schon geschrieben, noch keine Rechnung erhalten zu haben.
Also warum über "ungelegte Eier" streiten?
Vom Anwalt des Audifahrers ist auch noch nichts weiter gekommen, der wartet wohl auf das
"fruchtlosen Verstreichen" der von ihm gesetzten Frist😁😁
Mein Anwalt, mit dem ich mich darüber unterhalten habe meinte, so richtig gefährlich wird es erst, wenn der Audityp zu Gericht geht, und eine Rechtschutzversicherung hat.
Vielleicht hat er keine, und da muß der sowieso ersteinmal vorab blechen, dass nennt sich Vorkasse für das Verfahren, und beim Landgericht würde das schnell mal in die Tausende €€ gehen.
Alleine die Gerichtskosten für das Landgericht wären schon 1.113,00 Euro und da sind die Kosten für den Anwalt noch nicht einmal mitgerechnet.
@Bogdan-82
Nur weil du keine KZK bekommen hast, rechtfertigt dass noch lange nicht den mißbrauch der roten Händlerkennzeichen!
Nur mal so nebenbei. Die KZK hast du wegen der abgelaufenen HU nicht bekommen. Nicht, weil da einander Dame am Schalter saß.
Also spätestens jetzt
" Es ist doch nicht meine Schuld, wenn da plötzlich eine andere neue Tussi sitzt, die mir die Kurzzeitkennzeichen Schilder verweigert."
glaub ich auch,dass Du uns hier einen Aufbinden willst.
Die Tussi ist Schuld,dass Du mit dem 100 Euro Schrott die Voraussetzungen für die KZK erfüllt? Mit der Aussage schießt Du echt den Vogel ab.
Seit 2015 sind KZK nur mit gültiger HU zu erlangen bzw nur für die Fahrt zur Prüfstelle innerhalb des ZuteilungsBezirk zulässig.
Nordmann war schneller
Oh, es nimmt wieder Fahrt auf. Schön.
Aber irgendwie nix wirklich neues. Alle anderen sind schuld und Bogdan hat alles richtig gemacht. Aber schön, wenn man so lange an seiner Meinung festhalten kann.
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Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:32:14 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:27:13 Uhr:
Rechnen ist nicht deine Stärke, oder?Hatte ich doch schon geschrieben, noch keine Rechnung erhalten zu haben.
Also warum über "ungelegte Eier" streiten?
Vom Anwalt des Audifahrers ist auch noch nichts weiter gekommen, der wartet wohl auf das
"fruchtlosen Verstreichen" der von ihm gesetzten Frist😁😁Mein Anwalt, mit dem ich mich darüber unterhalten habe meinte, so richtig gefährlich wird es erst, wenn der Audityp zu Gericht geht, und eine Rechtschutzversicherung hat.
Vielleicht hat er keine, und da muß der sowieso ersteinmal vorab blechen, dass nennt sich Vorkasse für das Verfahren, und beim Landgericht würde das schnell mal in die Tausende €€ gehen
Überleg doch erstmal, bevor du hier in die Tasten haust.
Erst kostet die RV 20 im Monat, dann auf einmal 35. Selbst wenn sie dich nur 10 im Monat kostet, was glaubst du zahlst du in die RV bevor das Verwarngeld zurück genommen bzw. von der RV übernommen wird?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:35:35 Uhr:
@Bogdan-82
Nur weil du keine KZK bekommen hast, rechtfertigt dass noch lange nicht den mißbrauch der roten Händlerkennzeichen!
Hier ist gar nichts Mißbraucht worden.
Alleine das Wort schon hört sich irgendwie gewalttätig an.
Zitat:
Nur mal so nebenbei. Die KZK hast du wegen der abgelaufenen HU nicht bekommen. Nicht, weil da einander Dame am Schalter saß.
Sorry, aber ist doch Blödsinn.
Bei den anderen Damen habe ich auch Kurzzeitkennzeichen mit abgelaufenen TÜV bekommen, da hat die Behörde dann nur so einen Vermerk auf die Rückseite des fahrzeugscheines gekritzelt, mehr nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:36:05 Uhr:
Seit 2015 sind KZK nur mit gültiger HU zu erlangen bzw nur für die Fahrt zur Prüfstelle innerhalb des ZuteilungsBezirk zulässig.
Das weiß ich, und genaugenommen war es der 01.April 2015
Bis dahin konnte man sogar mehrere Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:36:05 Uhr:
Also spätestens jetzt
" Es ist doch nicht meine Schuld, wenn da plötzlich eine andere neue Tussi sitzt, die mir die Kurzzeitkennzeichen Schilder verweigert."glaub ich auch,dass Du uns hier einen Aufbinden willst.
Die Tussi ist Schuld,dass Du mit dem 100 Euro Schrott die Voraussetzungen für die KZK erfüllt? Mit der Aussage schießt Du echt den Vogel ab.
Seit 2015 sind KZK nur mit gültiger HU zu erlangen bzw nur für die Fahrt zur Prüfstelle innerhalb des ZuteilungsBezirk zulässig.
Nordmann war schneller
Ich glaub auch nicht mehr daran das an der Geschichte was stimmt.
So abseits der Realität kann man doch nicht sein!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:39:34 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:32:14 Uhr:
Überleg doch erstmal, bevor du hier in die Tasten haust.
Erst kostet die RV 20 im Monat, dann auf einmal 35. Selbst wenn sie dich nur 10 im Monat kostet, was glaubst du zahlst du in die RV bevor das Verwarngeld zurück genommen bzw. von der RV übernommen wird?Lieber @der_Nordmann ,
möglicherweise habe ich vorschnell eine solche Versicherung abgeschlossen, und möglicherweise hat mir der Versicherungsagent auch einen falschen Betrag gesagt, oder ich habe etwas falsch verstanden??Aber das ist doch jetzt egal, die Rechnung habe ich noch nicht, und wenn die mir zu hoch erscheint, dann kündige ich eben wieder.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:39:34 Uhr:
Lieber @der_Nordmann ,
möglicherweise habe ich vorschnell eine solche Versicherung abgeschlossen, und möglicherweise hat mir der Versicherungsagent auch einen falschen Betrag gesagt, oder ich habe etwas falsch verstanden??Aber das ist doch jetzt egal, die Rechnung habe ich noch nicht, und wenn die mir zu hoch erscheint, dann kündige ich eben wieder.
YMMD 😁
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:43:25 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:36:05 Uhr:
Ich glaub auch nicht mehr daran das an der Geschichte was stimmt.
So abseits der Realität kann man doch nicht sein!
was soll denn daran abseits der Realität sein, wenn man ab 2015 keine Kurzzeitkennzeichen mehr so einfach bekommt?
Das ist leider wirklich so
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:42:00 Uhr:
Das weiß ich, und genaugenommen war es der 01.April 2015Bis dahin konnte man sogar mehrere Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:40:30 Uhr:
Sorry, aber ist doch Blödsinn.Bei den anderen Damen habe ich auch Kurzzeitkennzeichen mit abgelaufenen TÜV bekommen, da hat die Behörde dann nur so einen Vermerk auf die Rückseite des fahrzeugscheines gekritzelt, mehr nicht.
Finde den Fehler.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:42:00 Uhr:
Das weiß ich, und genaugenommen war es der 01.April 2015Bis dahin konnte man sogar mehrere Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen
Nein, das war auch damals schon verboten.
Weil dieses Verbot ständig mißachtet wurde, kam es ja erst zu der ab 01.04.2015 geltenden Verschärfung.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:46:51 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:42:00 Uhr:
Das weiß ich, und genaugenommen war es der 01.April 2015Bis dahin konnte man sogar mehrere Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:46:51 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:40:30 Uhr:
Sorry, aber ist doch Blödsinn.Bei den anderen Damen habe ich auch Kurzzeitkennzeichen mit abgelaufenen TÜV bekommen, da hat die Behörde dann nur so einen Vermerk auf die Rückseite des fahrzeugscheines gekritzelt, mehr nicht.
Finde den Fehler.
Den Fehler muß ich nicht finden, den habe ich schon erkannt, nämlich wenn der Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle den Fahrzeugschein umdreht, und das liest.
Also Deine Fahrt war eindeutig eine missbräuchliche Verwendung des roten Dauerkennzeichens.
Wenn Du am Schalter genauso widersprüchliche Angaben machst wie hier, dann ist doch logisch,dass sie Dir die KZK nicht zuteilt.
Wenn Du ihr erzählst, Du willst nach Hause fahren mit dem Haufen und musst dafür mehrere ZulassungsBezirke durchfahren,dann ist das Handeln der Tussi völlig korrekt.
Hätte man dich ohne HU zwei Landkreise weiter angehalten,wäre die Tussi Schuld, weil sie Dir das KZK zugeteilt hat.
Du drehst Dir das immer so , wie Du es gern hättest.
Ich bin sicher auch kein WaisenKnabe aber Deine Gedankengänge sind so fern ab der Realität, das kann nur Fake sein.
Gruß M