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Keinen eigenen Gutachter beauftragen?

Hallo,

gestern hat es mich wieder erwischt. Jemand wollte die Spur wechseln und hatte wohl den Schulterblick vergessen.
Der Verursacher war in Eile und wollte mir nur eine Telefonnummer hinterlassen; ich bestand allerdings auf die polizeiliche Aufnahme.

Diese hat alles aufgenommen, war behilflich beim Austausch der Adressen, fertigte Skizzen und Fotos an und gab noch die Telefonnummern der beteiligten Beamten an.

Ich habe danach einen Gutachter angerufen, der bisher jeden Unfallschaden an meinen Fahrzeugen bewertet hat.
Heute rief mir die Versicherung des Gegners an, diese ist rein gar nicht darüber erfreut, dass ich bereits den Gutachter beauftragt habe.

Laut Aussage des Gegners sei nur der Kotflügel und der Blinker beschädigt, ein solch geringer Schaden rechtfertigt kein Gutachter.
Ich sagte der Dame am Telefon, dass ich allerdings auch meine Tür nicht mehr öffnen kann und mehr als nur Lackschäden zu bezeichnen sind.

Daraufhin ist der Gutachter nun wohl doch i.O., aber sie wollen mir noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken, bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. 😕

Ist das alles so in Ordnung oder wird mir da was vom Pferd erzählt?

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Beste Antwort im Thema

Hallo rpalmer,

Du hast grundsätzlich das Recht einen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Bei klarer Schuldfrage und einer Schadenhöhe von mindestens 712,00 EUR incl. Mwst. (Bagatellschadengrenze)
muss die gegnerische Versicherung das Gutachtenhonorar bezahlen.

Grundsätzlich hat die Versicherung kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.

Lass Dein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Er wird Dich dann eingehend weiter beraten.
Gruß hcing

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Alles klar, danke für die kurze Aufklärung.

Ich denke es wird eine fiktive Totalschadenabrechnung, ich werde nämlich keine neuen Originalteile für so ein altes Auto erwerben (Bis auf den Kotflügel). Den Rest werde ich gebraucht beschaffen und dann eben lackieren lassen. Montage übernehme ich selber, ist ja alles geschraubt vorne 😉 Damit fällt das wohl flach.

Es steht mir ja auf die 1550€ noch die 25€ Pauschale zu?
Zudem steht im Gutachten, dass die Wiederbeschaffung 14 Tage in Anspruch nehmen würde. Kann man die auch verrechnet bekommen, es wurde kein Mietwagen genommen. Und wenn ja, mit welchen Tagessatz wird sowas verrechnet? Gibts dafür eine interne Liste?

EDIT: Ich lese gerade folgende Passage:

Zitat:

Der Geschädigte kann dabei die Reparatur auch selbst durchführen und die angemessenen Reparaturkosten verlangen, die in einer Fachwerkstatt entstanden wären (so genannte fiktive Abrechnung). Voraussetzung für diese fiktive Abrechnung ist allerdings, dass das Auto tatsächlich vollständig repariert wurde. Auch diese angemessenen Kosten muss die Versicherung erstatten.

Quelle

Vollständig repariert, d.h. die betreffenden Teile lackiert und erneuert, die Delle aus der Tür gezogen und damit sind alle Arbeiten, die der SV für nötig hält erfüllt. D.h. mir würden dann die Netto-Repkosten von ca. 1861€ zustehen, richtig?
Wer kontrolliert ob das fachgerecht instandgesetzt wurde? Mein SV, der SV der Versicherung etc.?

Hallo rpalmer,

okay, dies ist mein letzter Versuch etwas Ordnung in die Sache zu bringen.

Du willst auf Totaschadenbasis abrechnen!
Du willst Dein Fahrzeug selbst reparieren, auch mit Gebrauchteilen!

Dein Fahrzeug ist wohl noch verkehrssicher nach dem Unfall?

Du bekommst von der Versicherung WW-RW= 1.550 EUR plus 25 EUR Unkostenpauschale. Damit hat es sich aber auch.

Eine Nutzungsausfallentschädigung erhälst Du nicht, da Dein Fahrzeug ja wohl noch verkehrssicher ist.

Das war´s jetzt aber auch.

Gruß hcing

Sei doch nicht so empfindlich...

Nein, es ist im Sinne der StVZO nicht mehr Verkehrssicher laut dem SV.
Allerdings heißt es ja auch, dass:

Zitat:

Der Geschädigte kann dabei die Reparatur auch selbst durchführen und die angemessenen Reparaturkosten verlangen, die in einer Fachwerkstatt entstanden wären (so genannte fiktive Abrechnung). Voraussetzung für diese fiktive Abrechnung ist allerdings, dass das Auto tatsächlich vollständig repariert wurde. Auch diese angemessenen Kosten muss die Versicherung erstatten.

Die Quelle ist in meinem vorherigen Beitrag verlinkt. Ich werde darauf mal meinen SV ansprechen und hierzu berichten. 😉

Deine Idee wird mit Sicherheit auf Widerstand stoßen und die Sache unnötig verlängern.

Rechne auf Totalschaden ab und mache Nutzungsausfall laut Gutachte ( Wiederbeschaffungsdauer ) geltend.

Oder Rechne auf 130% Basis ab und lasse den Wagen Reparieren.

Wenn du selber schraubst wird dir die VS sehr wahrscheinlich einen Gutachter schicken, der deine Rep. unter die Lupe nimmt. Und wehe das Ergebnis heißt nicht: Sach und Fachgerecht. Dann machst du einen netten Tanz mit.

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Hallo,

wenn Du auf Basis der Opfergrenze reparieren möchtest muss die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt sein.
Der Reparaturweg im Gutachten muss zwingend eingehalten werden, etwas weglassen oder gar nicht bis teilweise reparieren geht nicht.
Im übrigen, eine fiktive Abrechnung auf Basis der Opfergrenze ist nicht möglich.
Warum hast Du deinen Gutachter nicht gesagt, das Du überwiegend mit Gebrauchtteilen reparierst!?
Er hätte dies in der Kalkulation entsprechend berücksichtigen können und dann wäre es unter Umständen sowieso ein Reparaturschaden geworden.
Wenn Du die 130%-Regelung nutzen möchtest dann muss das alles passen.
Sollten die Reparaturmaßnahmen nicht nach Gutachten durchgeführt worden sein, bleibt es bei der Abrechnung Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Überlege dir das gut.
Bin mir auch nicht mal sicher, ob man mit Gebrauchtteilen auf Basis der Opfergrenze überhaupt reparieren darf.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Rechne auf Totalschaden ab und mache Nutzungsausfall laut Gutachte ( Wiederbeschaffungsdauer ) geltend.

OK! 😉 So wirds gemacht 😉

(An HCING: Eine solche kurze Antwort hätte mir gereicht,

ihr habt die Erfahrung

, nicht ich!)

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