Keinen eigenen Gutachter beauftragen?
Hallo,
gestern hat es mich wieder erwischt. Jemand wollte die Spur wechseln und hatte wohl den Schulterblick vergessen.
Der Verursacher war in Eile und wollte mir nur eine Telefonnummer hinterlassen; ich bestand allerdings auf die polizeiliche Aufnahme.
Diese hat alles aufgenommen, war behilflich beim Austausch der Adressen, fertigte Skizzen und Fotos an und gab noch die Telefonnummern der beteiligten Beamten an.
Ich habe danach einen Gutachter angerufen, der bisher jeden Unfallschaden an meinen Fahrzeugen bewertet hat.
Heute rief mir die Versicherung des Gegners an, diese ist rein gar nicht darüber erfreut, dass ich bereits den Gutachter beauftragt habe.
Laut Aussage des Gegners sei nur der Kotflügel und der Blinker beschädigt, ein solch geringer Schaden rechtfertigt kein Gutachter.
Ich sagte der Dame am Telefon, dass ich allerdings auch meine Tür nicht mehr öffnen kann und mehr als nur Lackschäden zu bezeichnen sind.
Daraufhin ist der Gutachter nun wohl doch i.O., aber sie wollen mir noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken, bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. 😕
Ist das alles so in Ordnung oder wird mir da was vom Pferd erzählt?
Beste Antwort im Thema
Hallo rpalmer,
Du hast grundsätzlich das Recht einen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Bei klarer Schuldfrage und einer Schadenhöhe von mindestens 712,00 EUR incl. Mwst. (Bagatellschadengrenze)
muss die gegnerische Versicherung das Gutachtenhonorar bezahlen.
Grundsätzlich hat die Versicherung kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.
Lass Dein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Er wird Dich dann eingehend weiter beraten.
Gruß hcing
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Das ist ja mal der Hammer schlechthin.Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. 😕
Frag mal die nette Dame, wie Du von A nach B kommen sollst?
Keine Ahnung, zudem wurde mir auch gesagt, dass ich das Auto nicht verkaufen soll, bis die das OK geben.
So ähnlich wurde mir das mitgeteilt:
Zitat:
"Wenn sie es einrichten können, dann fahren sie bitte nicht mehr mit dem Auto, bis sich unser Gutachter den Wagen angesehen hat. Verkaufen sie den bitte auch nicht an irgendwelcher Händler, Abschleppunternehmer oder Werkstätten, wir werden uns um alles kümmern"
Hallo,
es gibt eine Rückmeldung von Seiten der DEVK.
Ich bekam einen Brief zugesandt, folgenden Passagen machen mich stutzig:
Zitat:
Die Haftung ist noch nicht geklärt. Wir ermitteln noch und melden uns kurzfristig bei Ihnen
Das ist ja normal, bevor man was zahlt, prüft man eben alles genau nach.
Oder besteht Anlass zur Sorge?
Zitat:
Wir beauftragen ebenfalls einen Sachverständigen mit der Besichtigung Ihres Fzg.
Soll ich dem zustimmen? Der Tenor hier lautet ja, dass ich das nicht muss und ein Gutachten ausreicht.
Ergo: Nein?
Zitat:
Vereinbarungsgemäß verkaufen Sie das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit uns
Woher haben die das? Das hab ich mit denen NIRGENDS vereinbart!
Zitat:
Sie bitten den von Ihnen beauftragten Sachverständigen, die Restwerte im Totalschadenfall wenn mgl. auch unter Zuhilfenahme der Inetbörsen z.B. CarTV, AutoOnline etc. zu ermitteln
Weswegen? Ich dachte laut BGH-Urteil ist einzig und allein der regionale Markt entscheident?
Zitat:
Wir rechnen mit einer Widerbeschaffungsdauer von 8-10 Tagen
Entscheiden die das oder mein SV?
Ich wäre sehr froh darüber, wenn ihr mir eiter so kompetent Auskunft/Hilfe erteilen würdet 😉
Zitat:
Ich wäre sehr froh darüber, wenn ihr mir eiter so kompetent Auskunft/Hilfe erteilen würdet
Du hast das doch schon alles selber korrekt beantwortet. Welche Fragen bleiben noch?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Du hast das doch schon alles selber korrekt beantwortet. Welche Fragen bleiben noch?Zitat:
Ich wäre sehr froh darüber, wenn ihr mir eiter so kompetent Auskunft/Hilfe erteilen würdet
Entschuldige, das wusste ich nicht.
Welche Fragen bleiben:... die hier zum Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Grundsätzlich hat die Versicherung kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.
Mein Gutachter meint dazu, dass die Versicherung ein Gegengutachten erstellen darf.
Im Internet finde ich unterschiedliche Aussagen dazu.
Daher würde ich gern wissen, ob die Aussage von HCING richtig ist oder die des Gutachters.
😉
Hallo rpalmer,
es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es der gegnerischen Versicherung erlaubt, Dein Fahrzeug zu begutachten oder begutachten zu lassen.
Durch das von Dir in Auftrag gegebene Gutachten hast Du dem Gesetz nach Genüge getan um den Dir entstandenen Schaden zu beweisen.
Sollte die Versicherung begründete Zweifel an Deinem Gutachten vorbringen, so müsste sie dies qualifiziert ansprechen.
Das von der Versicherung versuchte Vorgehen hat nur ein Ziel: Reduzierung der Schadenersatzleistung.
Für das Einstellen Deines Fahrzeuges in Restwertbörsen braucht sie unbedingt Bilder von Deinem beschädigten Fahrzeug. (Je höher der Restwert - je geringer die Schadenerstatzleistung)
Daher reicht der Versicherung die Bilder Deines Gutachters nicht, es sei denn, er wäre damit einverstanden, diese Bilder für die Einstellung in Restwertbörsen benutzen zu dürfen. Ohne Genehmigung Deines Gutachters wäre dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Außerdem wird versucht, den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeuges und die von Deinem Gutachter in Ansatz gebrachten Stundenlöhne, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten etc. nach unten zu korrigieren.
mfg HCING
habe noch eins vergessen:
ein Gegengutachten darf die Versicherung immer machen - nur eine Besichtigung Deines Fahrzeuges ohne Deine Genehmigung ist nicht statthaft.
mfg HCING
Zitat:
Original geschrieben von HCING
habe noch eins vergessen:ein Gegengutachten darf die Versicherung immer machen - nur eine Besichtigung Deines Fahrzeuges ohne Deine Genehmigung ist nicht statthaft.
mfg HCING
Ja also... das bedeutet nun?
Sie darf immer einen Gegengutachten machen, nur ich muss dies genehmigen. Tue ich das nicht, so beschneide ich doch deren Recht, dass sie das anfertigen darf? 😕 Es tut mir leid, wenn ich im Moment etwas schwer vom Begriff bin, aber das ist alles so schwammig formuliert, das lässt Spielraum für jedwede Interpretation zu.
Hier finde ich einen ähnlichen Text.
Hallo rpalmer,
die Quelle AUTO-HILFE.DE bestätigt doch völlig klar, was ich beschrieben habe. Es gibt hierzu nichts mehr hinzuzufügen.
Ich habe Dir versucht deutlich zu machen, was der Sinn der Besichtigung seitens der gegerischen Versicherung ist - SCHADENMINIMIERUNG - und sonst nichts.
mfg HCING
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Hallo,gestern hat es mich wieder erwischt. Jemand wollte die Spur wechseln und hatte wohl den Schulterblick vergessen.
Der Verursacher war in Eile und wollte mir nur eine Telefonnummer hinterlassen; ich bestand allerdings auf die polizeiliche Aufnahme.Diese hat alles aufgenommen, war behilflich beim Austausch der Adressen, fertigte Skizzen und Fotos an und gab noch die Telefonnummern der beteiligten Beamten an.
Ich habe danach einen Gutachter angerufen, der bisher jeden Unfallschaden an meinen Fahrzeugen bewertet hat.
Heute rief mir die Versicherung des Gegners an, diese ist rein gar nicht darüber erfreut, dass ich bereits den Gutachter beauftragt habe.Laut Aussage des Gegners sei nur der Kotflügel und der Blinker beschädigt, ein solch geringer Schaden rechtfertigt kein Gutachter.
Ich sagte der Dame am Telefon, dass ich allerdings auch meine Tür nicht mehr öffnen kann und mehr als nur Lackschäden zu bezeichnen sind.Daraufhin ist der Gutachter nun wohl doch i.O., aber sie wollen mir noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken, bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. 😕
Ist das alles so in Ordnung oder wird mir da was vom Pferd erzählt?
[/quotda die gegnerische versicherung versucht dich einzuschüchtern solltest du die gesamte schadensabwicklung einem FACHANWALT für verkehrsrecht überlassen.die kosten trägt der unfallgegner.
Zitat:
Original geschrieben von klowasser
Ach ja. Woher weist Du das denn so genau!?Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Hallo,gestern hat es mich wieder erwischt. Jemand wollte die Spur wechseln und hatte wohl den Schulterblick vergessen.
Der Verursacher war in Eile und wollte mir nur eine Telefonnummer hinterlassen; ich bestand allerdings auf die polizeiliche Aufnahme.Diese hat alles aufgenommen, war behilflich beim Austausch der Adressen, fertigte Skizzen und Fotos an und gab noch die Telefonnummern der beteiligten Beamten an.
Ich habe danach einen Gutachter angerufen, der bisher jeden Unfallschaden an meinen Fahrzeugen bewertet hat.
Heute rief mir die Versicherung des Gegners an, diese ist rein gar nicht darüber erfreut, dass ich bereits den Gutachter beauftragt habe.Laut Aussage des Gegners sei nur der Kotflügel und der Blinker beschädigt, ein solch geringer Schaden rechtfertigt kein Gutachter.
Ich sagte der Dame am Telefon, dass ich allerdings auch meine Tür nicht mehr öffnen kann und mehr als nur Lackschäden zu bezeichnen sind.Daraufhin ist der Gutachter nun wohl doch i.O., aber sie wollen mir noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken, bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. 😕
Ist das alles so in Ordnung oder wird mir da was vom Pferd erzählt?
[/quotda die gegnerische versicherung versucht dich einzuschüchtern solltest du die gesamte schadensabwicklung einem FACHANWALT für verkehrsrecht überlassen.die kosten trägt der unfallgegner.
Es ist schon irgendwie auch praktisch, wenn die Kosten des Rechtsanwaltes die Versicherung des Unfallgegners trägt.
Nur was wenn aus irgend einen Grund nicht!?
Naja, der Threadersteller kann sich ja dann an dich wenden.
Im übrigen hat sich meines Wissens inzwischen auch das Honorar der Rechtsanwälte erhöht, also lege schon mal ein paar Scheine zur Seite.An den Threadersteller
Was hast Du bitte zu verlieren, wenn Du der Versicherung eine Besichtigung des Fahrzeuges gewährleistest!?
Wenn alles so pikobello gemacht wurde wie Du es beschrieben hast kannst Du damit eigentlich nur gewinnen.
Es kann gut möglich sein, das sich die Versicherung ein Bild von dem reparierten Frontschaden machen will was ihr gutes Recht ist.
Miteinander und nicht Gegeneinander, alles andere kostet doch nur Nerven und sorgt für Ärger.Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Ach ja. Woher weist Du das denn so genau!?
Es ist schon irgendwie auch praktisch, wenn die Kosten des Rechtsanwaltes die Versicherung des Unfallgegners trägt.
Nur was wenn aus irgend einen Grund nicht!?
Naja, der Threadersteller kann sich ja dann an dich wenden.
Im übrigen hat sich meines Wissens inzwischen auch das Honorar der Rechtsanwälte erhöht, also lege schon mal ein paar Scheine zur Seite.
Bei einem Haftpflichtschaden und klarer Schuldfrage (Alleinschuld des Gegners) trägt die generische Versicherungen die Anwaltskosten. Punkt!
Also bis jetzt hat sich die Versicherung bei mir nicht weiter gemeldet, auch kein anderer SV hat mich bis jetzt angerufen, angeschrieben etc..
Von daher... ich werde dem nicht hinterherrennen.
Ich habe nun allerdings nun das Gutachten meines SV bekommen.
Rep: 2215€
WBW: 1900€
RW: 350€
So, ich brauch das Auto aber und das noch mindestens 2 Jahre. 130% vom WBW sind 2470€.
Zitat:
Liegen die ermittelten Reparaturkosten bei 100 % bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes kann der Geschädigte diesen Betrag nur verlangen, wenn er das KFZ wie im Gutachten ausgeführt reparieren lassen hat
Was wird als Nachweis verlangt? Die Rechnungen der Werkstätten und der Ersatzteile oder ein weiteres Gutachten?
Hallo rpalmer,
den Zahlen des Gutachtens nach liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
im Rahmen der 130 % Opfergrenze kannst Du das Fahrzeug jedoch bis zu einem Betrag von
EUR 2.470 incl. Mwst. reparieren lassen. Die Rechnung reicht als Nachweis hierfür aus.
Voraussetzung hierfür ist eine fachgerechte Reparatur mit Vorlage einer Reparaturrechnung und einer 6-monatigen Haltefrist des Fahrzeuges. Dies bedeutet, dass Du vor Ablauf von 6 Monaten das Fahrzeug nach der Reparatur nicht verkaufen darfst. Sollte es in diesem Zeitraum gestohlen werden oder anderweitige kostenintensive Schäden (Motor, Getriebe etc.) eintreten, so liegt das nicht in Deinem Ermessen.
Sollte die Versicherung auf Totalschaden abrechnen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert), wenn also kein Reparaturnachweis erfolgt, erhälst Du den Zahlen nach EUR 1.550.
Gruß hcing