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Keine Stützlast und keine Anhängelast im Fahrzeugschein

Hi,

bei mir stehen im Fahrzeugschein bei Anhängelast und Stützlast lediglich Striche (da hat sich der Herr Mercedes für eine Räderkombi ein Gutachten gespart), jetzt wird eine AHK nachgerüstet.

Was passiert bei einer hypotetischen Kontrolle in folgenden Fällen?
1. Kein Anhänger dran aber Kupplung schon verbaut (ist das schon illegal)?
2. Radträger mit, sagen wir mal, 80kg dran und damit Stützlast um 99^99E99% überschritten (weil ja nix eingetragen ist)--> und damit als weltweiter Spitzenreiter bei Überschreitung lebenslang Quantanamo?

Wen es interessiert: Wenn man es durchrechnet mit Achslast + Stützlast von 80kg fehlen doch tatsächlich 40kg (ein Reifen trägt also 20kg zu wenig daß es rechnerisch mit voller Besetzung und Maximalbeladung passt).

PS. Dumme Frage: Die Reifen müssen wirklich die angegebene Hinterachslast + Stützlast tragen? Rein logisch sinnvoll wäre ja daß die Stüzlast Teil der Hinterachslast ist (weil es ja in Realität eben genau so ist).

Danke.

Gruß Metalhead

38 Antworten

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. Mai 2021 um 07:54:17 Uhr:


Vielleicht hilft diese Vorgehensweise auch dem TE.

Der hat heute den TÜV-Termin zum eintragen der Anhängelast.

Gruß Metalhead

Auch über den Hersteller, oder welchen Weg hast du genommen?

Ich muss nichtmal zum Tüv, BMW hat mir ein Schreiben zukommen lassen, mit dem es direkt zur Zulassungsstelle geht.

Ich fahre mit 18" Reifen vor, quasi so als wäre das Auto mit 18" Reifen ausgeliefert worden.
Sinnvollerweise liefert MB auch keine Traglastgutachen zu den Felgen, so daß ich auch nicht nachweisen kann daß die Felge die 20kg mehr aushält.

PS. Noch eine Frage: Darf ich denn die angegebene hintere Achslast ausnutzen und dann noch 80kg Stüzlast auf die Kupplung bringen??? Die hintere Achslast wäre damit ja überschritten.
Meiner Ansicht nach nicht, die Quizfrage ist dann: Warum müssen die Räder die angegebene Achslast + die Stützlast tragen??

Gruß Metalhead

Soweit ich das verstehe bezieht sich die Stützlast auf die Tragfähigkeit der Karosserie am Anbaupunkt der AHK. Die Achslast darf darf trotzdem nicht überschritten werden.

Warum die Räder dann diese Traglast aushalten müssen erschließt sich mir dann aber auch nicht.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. Mai 2021 um 11:35:36 Uhr:


Die Achslast darf darf trotzdem nicht überschritten werden.
Warum die Räder dann diese Traglast aushalten müssen erschließt sich mir dann aber auch nicht.

Das ist auch mein Kenntnisstand (Ausnahme: bis 100km/h darf im Anhängerbetrieb die Hinterachslast um 15% überschritten werden).

Damit ist die ganze Diskussion noch viel unsinniger als sonst schon.

Gruß Metalhead

Bei mir steht unter Achslast hinten 7.2/8.2.: 1310
Unter Ziffer 22 steht dann:zu F.1/2:+60 u. 7.2/8.2:+110 bei Anhängebetrieb*

Wenn ich nun einen Anhänger dran hab,darf ich hinten eine achslast von 1420 KG haben, und die müssen die Räder/Reifen natürlich auch tragen.

Meine Reifen haben TI 98(750kg) also 1500 für die Achse. Würde sich also ausgehen, wenn ich denn eine Kupplung hätte

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Mai 2021 um 14:33:06 Uhr:


Bei mir steht unter Achslast hinten 7.2/8.2.: 1310
Unter Ziffer 22 steht dann:zu F.1/2:+60 u. 7.2/8.2:+110 bei Anhängebetrieb*

Dann bin ich mal gespannt was da bei mir steh wenn ich das eingetragen habe. Sowas hab ich bis jetzt bei noch keinem meiner Fahrzeuge im Schein vorgefunden (gut, waren alles nachgerüstete Kupplungen).

Gruß Metalhead

Moin,

@metalhead79: Fahre selbst eine MB Marco Polo Variante und habe das gleiche Problem. Was war denn nun die Lösung?

LG und mit Dank

Mit 18"ern vorgefahren und eintragen lassen.

Gruß Metalhead

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