Keine Stützlast und keine Anhängelast im Fahrzeugschein
Hi,
bei mir stehen im Fahrzeugschein bei Anhängelast und Stützlast lediglich Striche (da hat sich der Herr Mercedes für eine Räderkombi ein Gutachten gespart), jetzt wird eine AHK nachgerüstet.
Was passiert bei einer hypotetischen Kontrolle in folgenden Fällen?
1. Kein Anhänger dran aber Kupplung schon verbaut (ist das schon illegal)?
2. Radträger mit, sagen wir mal, 80kg dran und damit Stützlast um 99^99E99% überschritten (weil ja nix eingetragen ist)--> und damit als weltweiter Spitzenreiter bei Überschreitung lebenslang Quantanamo?
Wen es interessiert: Wenn man es durchrechnet mit Achslast + Stützlast von 80kg fehlen doch tatsächlich 40kg (ein Reifen trägt also 20kg zu wenig daß es rechnerisch mit voller Besetzung und Maximalbeladung passt).
PS. Dumme Frage: Die Reifen müssen wirklich die angegebene Hinterachslast + Stützlast tragen? Rein logisch sinnvoll wäre ja daß die Stüzlast Teil der Hinterachslast ist (weil es ja in Realität eben genau so ist).
Danke.
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
38 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2021 um 22:10:37 Uhr:
Wenn in Ziffer nicht der Standard Text drin steht "ww.AHK mit EG-TG" dann darf auch keine verbaut werden , ohne diese abnehmen zu lassen.
Ich denke mal beim TE wird nicht nur 13, O.1 und O.2 leer sein,sondern auch in Ziffer 22 wird nichts zur AHK stehen.Dann darf auch keine AHK angebaut werden,auch wenn diese nicht zum ziehen sondern nur zum Transport des Fahrradträgers verwendet wird.
Oder sehe ich das falsch
Ja, das siehst du falsch. Diese Angabe, die seit einigen Jahren (manchmal) im Fzg.-Schein steht, bedeutet nur, daß das Fzg. wahlweise eine Anh.-Kupl. ab Werk besitzt, wenn diese mitbestellt wurde.
Wenn der Eintrag fehlt, bedeutet das keineswegs, daß keine AHK montiert werden dürfte.
Zitat:
@nogel schrieb am 26. Mai 2021 um 07:30:05 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Mai 2021 um 22:20:32 Uhr:
Wann soll denn diese TÜV "clearing" erfolgt sein?
Ausgangspunkt war die Homepage eines AHK-Verttriebs, dort steht folgendes:
https://www.aukup.de/.../Stuetzlast:::3199.html?...
Und auf die Fragestellung, ob diese Sichtweise korrekt ist, kam von der Clearingstelle (im März 2021) die Aussage: ja, zutreffend.
Hi,
danke, hast du zufällig einen Link zu der Aussage von "offizieller" Seite? Das würde mein Problem schon mal zum Teil lösen.
Natürlich wäre es blöd da keinen Anhänger ziehen zu dürfen und dahingehend spreche ich noch beim TÜV vor daß ich eine Anhängelast sowie Stützlast eingetragen bekomme.
Mit der Aussage wäre das Ding aber erst mal legal drangeschraubt und sogar mit Fahrradträger legal nutzbar.
PS. Noch interessante Infos zur AHK die ich auch nicht kannte:
https://www.google.com/url?...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 25. Mai 2021 um 14:10:41 Uhr:
Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird.
Gruß Metalhead
Ich hänge mich mal ran...
Mein Fahrzeug hat einen Eintrag, " WW. AHK LT EGTG".
Es gibt für das Fahrzeug eine AHK und es gibt das Fahrzeug mit eingetragenen 1600kg Anhängelast. Bei meinem Fahrzeug steht dort blöderweise ein "-" bei der Anhängelast.
Irgendein Ausstattungsmerkmal sorgt dafür, dass BMW sich das Gutachten bei der EG-Typgenehmigung gesparrt hat.
Meine Frage: Gibt es irgendeine rechtssichere Möglichkeit dort einen 750kg (ungebramst) Anhänger ziehen zu dürfen? Also irgendeine Möglichkeit zur Änderung der Fahrzeugpapiere?
Es geht um den BMW in meiner Signatur.
Zitat:
@nogel schrieb am 26. Mai 2021 um 07:32:56 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2021 um 22:10:37 Uhr:
Wenn in Ziffer nicht der Standard Text drin steht "ww.AHK mit EG-TG" dann darf auch keine verbaut werden , ohne diese abnehmen zu lassen.
Ich denke mal beim TE wird nicht nur 13, O.1 und O.2 leer sein,sondern auch in Ziffer 22 wird nichts zur AHK stehen.Dann darf auch keine AHK angebaut werden,auch wenn diese nicht zum ziehen sondern nur zum Transport des Fahrradträgers verwendet wird.
Oder sehe ich das falschJa, das siehst du falsch. Diese Angabe, die seit einigen Jahren (manchmal) im Fzg.-Schein steht, bedeutet nur, daß das Fzg. wahlweise eine Anh.-Kupl. ab Werk besitzt, wenn diese mitbestellt wurde.
Wenn der Eintrag fehlt, bedeutet das keineswegs, daß keine AHK montiert werden dürfte.
Ja.
Aber wenn sie montiert wird muss sie abgenommen worden und in O.1 und 2 sollte eine Last drin stehen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 26. Mai 2021 um 08:04:27 Uhr:
Irgendein Ausstattungsmerkmal sorgt dafür, dass BMW sich das Gutachten bei der EG-Typgenehmigung gesparrt hat.Meine Frage: Gibt es irgendeine rechtssichere Möglichkeit dort einen 750kg (ungebramst) Anhänger ziehen zu dürfen? Also irgendeine Möglichkeit zur Änderung der Fahrzeugpapiere?
Da müsstest du wohl rausfinden welches Ausstattungsmerkmal das ist und bräuchtest vom Hersteller eine Bestätigung daß beim Rückrüsten selbigen ein Anhängerbetrieb unbedenklich ist.
Bei mir sind es die 19"er und eine solche Bestätigung gibt es auch (ich müsste also für Anhängerbetrieb auf 18" zurückrüsten).
Andere Wege sind wohl unterm Strich alle höchstens Semilegal. 😉
Gruß Metalhead
Ich vermute, dass es das Adaptive Fahrwerk ist, das ist jedoch nicht nachrüstbar.
Ich hatte BMW bereits wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung angeschrieben... Schweigen im Walde; da will sich wohl keiner zu äussern.
Damit wird's wohl dann problematisch (was sagt denn das entsprechende Forum dazu, das wird doch bestimmt einer wissen?) und dir bleibt der Radträger wie in dem Link beschrieben.
Gruß Metalhead
Das Problem wurde im Unterforum bereits breit diskutiert.... keine Lösung bisher. Daher hoffte ich hier auf eine mögliche Lösung.
Radträger bringt leider nicht viel, wenn ich Laub per Anhänger zum Recyclinghof bringen möchte .
Da mit dem Benutzen von AKH als "Adapter für Lastenträger" ist dem TÜV auch bekannt und legal (da braucht es keine Stützlasteintragung im Schein). Damit ist das akute Problem schon mal gelöst.
Ich kann jetzt :
1. Breitere Reifen mit höherer Stüzlast verwenden (sofern die Felgen die Traglast auch haben)
2. Die Hinterachse um die nötigen 40kg ablasten
3. Die 18-Zöller Winterreifen nach Gutachten eintragen lassen
Gruß Metalhead
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir beim TÜV Rheinland die Anweisung solche Fahrradtragesystem AHKs nur einzutragen, wenn sie keine Standard Kugelkopf Kupplung haben, damit man sie nicht missbräuchlich benutzt. Das gilt natürlich nur für den Fall wenn keine Anhängelast vorhanden ist.
Mfg Blue
In meinem Fall braucht das nicht eingetragen werden... AHK mit EG Typgenehmigung ist eintragungsfrei, zumindest für mein Fahrzeug.
Hilft leider alles nichts gegen die fehlende Anhängelast.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 26. Mai 2021 um 08:04:27 Uhr:
Ich hänge mich mal ran...Mein Fahrzeug hat einen Eintrag, " WW. AHK LT EGTG".
Es gibt für das Fahrzeug eine AHK und es gibt das Fahrzeug mit eingetragenen 1600kg Anhängelast. Bei meinem Fahrzeug steht dort blöderweise ein "-" bei der Anhängelast.Irgendein Ausstattungsmerkmal sorgt dafür, dass BMW sich das Gutachten bei der EG-Typgenehmigung gesparrt hat.
Meine Frage: Gibt es irgendeine rechtssichere Möglichkeit dort einen 750kg (ungebramst) Anhänger ziehen zu dürfen? Also irgendeine Möglichkeit zur Änderung der Fahrzeugpapiere?
Es geht um den BMW in meiner Signatur.
Sprich mal bei BMW selbst vor.
Erst vor 2 Wochen habe ich bei einem Hybrid-BMW (ohne Anh.-Last im Schein) eine AHK eingetragen, es lag eine nachträgliche Genehmigung vom Werk vor.
Zwar nur 750 kg, aber immerhin.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 26. Mai 2021 um 18:20:54 Uhr:
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir beim TÜV Rheinland die Anweisung solche Fahrradtragesystem AHKs nur einzutragen, wenn sie keine Standard Kugelkopf Kupplung haben, damit man sie nicht missbräuchlich benutzt. Das gilt natürlich nur für den Fall wenn keine Anhängelast vorhanden ist.
Zu euch komm ich dann nicht. 😁
Braucht ja auch gar nicht eingetragen werden.
Wie sieht denn so eine Kupplung dann aus und wie soll ich daran einen Träger für einen Kugelkopf montieren?
Gruß Metalhead
Zitat:
@nogel schrieb am 26. Mai 2021 um 19:01:02 Uhr:
Sprich mal bei BMW selbst vor.Erst vor 2 Wochen habe ich bei einem Hybrid-BMW (ohne Anh.-Last im Schein) eine AHK eingetragen, es lag eine nachträgliche Genehmigung vom Werk vor.
Zwar nur 750 kg, aber immerhin.
Danke für den Tipp.
Habe es bei meinem Vertragshändler versucht, aber der zeigte wenig Elán.
750kg würden mir reichen.
Ich schreib mal dem Kundenservice direkt.
@nogel
Dein Tipp war Gold wert. Habe heute die Freigabe von BMW erhalten. 75 kg Stützlast und 750kg Anhängelast (ungebremst).
Termin zu Änderung der Papiere hab ich in 2 Wochen.
Kann leider nur ein Danke vergeben.
Vielleicht hilft diese Vorgehensweise auch dem TE.