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Keine Stillegung bei zu lautem Auspuff mehr?

Hallo zusammen,
letztens unterhielt ich mich mit meinem Werkstattsmeister wegen meiner neuen BOS Anlage (mit ABE) und der sagte mir, dass wegen der EU Angleichung die Polizei nicht mehr befugt ist das Mopped bei Überschreitung der Geräuschemissionswerte sofort stillzulegen, da es sich ja nicht um einen gravierenden Mangel handelt und die Fahrsicherheit nicht gefährdet. Das soll wohl neu in Kraft getreten sein, es gibt wohl zwar noch den Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit aber die Strafen sollen mild sein.
Weiss da einer etwas darüber, oder ist das nur ein Gerücht?
LG
Leoma

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlorgel


siehe anhang

Der Artikel stimmt nicht und das wurde in der Zeitung berichtigt. Nach wie vor ist es nicht erlaubt und nach wie vor kann das Mopped still gelegt werden.

Wer die Suche bemüht findet in diesem Forum unter anderem das hier: Ist nicht von mir, zitiere ich nur:

Zitat:

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 Punkte

Die 25€ beziehen sich auf Sereintöpfe die einfach zu laut geworden sind, oder eben auf Fehlerhafte anlagen die Lärmemisionen nicht einhalten.

Wer nen Topf aus dem Zubehör modifiziert verliert die BE, Punkt und Ende.

Das ist dann Vorsatz und somit ist die BE erloschen.
Wenn die Rennleitung meint das dadurch eine Belästigung oder Gefährdung ausgeht, können se die kiste Stillegen.

Ich möcht echt mal wissen wie alle immer auf die 25€ kommen??
Zitat:
Wem Vorsatz nachgewiesen werden kann, zahlt u.U. mehr, es drohen dann auch Punkte. Tritt eine erhebliche Behinderung oder Belästigung hinzu, kann es auch teurer werden. Heiß diskutiert wird bis heute, ob die Polizei illegale Teile oder das ganze Fahrzeug beschlagnahmen darf oder nicht. In den Fällen, in denen das Fahrzeug trotz fehlender ABE gefahrlos funktioniert, ist die Beschlagnahme wohl ausgeschlossen, so meine die meisten Juristen. Worauf man sich in dieser Frage als einziges sicher verlassen kann: die Verunsicherung auch bei der Polizei.

Ich hoffe das sich einige im klaren sind, das sie keine 25 € zahlen sonder die 50€ und 3 Punkte.

In der Probezeit bedeuted das

50€ und 3 Punkte.
Nachschulung (200-400€ je nach Fahrschule)
Verlängerung der Probezeit um bis zu 2 jahre.
Je nach laune der Polizei Stillegung.


Nun kann jeder für sich entscheiden.

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Hier ist natürlich eindeutig Vorsatz anzunehmen.

Moin,
innerhalb der EU werden mit der Wirtschaft Eckdaten festgelegt um Handelshemmnisse zu beseitigen und EU-weit Angleichungen zu schaffen.
Ein Werkzeug dafür sind Verordnungen.
Evtl. medial dargestelle Proteste einzelner EU Politiker zeigen nur, dass ein Mitglied einer anderen Ansicht ist, es durch die geltenden Verträge allerdings verpflichtet ist nicht nationalen Interessen sondern EU Interessen zu dienen.
Die FZV ist die logische Konsequenz einer solchen Arbeit und wird auch in anderen EU Staaten in Kraft treten (in Frankreich 2008, soweit ich richtig informiert bin).
Nationale Nachbesserungen müssen auch durch die EU toleriert werden. Die werden sich jedenfalls an die mit der Wirtschaft vereinbarten Eckdaten halten. Somit sind Alleingänge nicht möglich.
Unabhängig davon wird in deutschen Gutachten auf mögliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung aufmerksam gemacht.
Das sind z.B. 77 db ab 2010 vorgeschlagen.
Leisere Reifen für Pkw.
Leichtlauföle.
Eine Parkplatzbenutzungssteuer für Berufstätige, etc.
klick
Diese Dinge können von D eingebracht werden. Ob sie in verbindliche Verordnungen gelangen wird sich zeigen.
Was deinen Schalldämpfer betrifft - ich würde es nicht auf den Ärger ankommen lassen. Die zulässigen Tolerenzen (5db?) sind großzügig genug. Ein offenes Ofenrohr muss ja nicht sein und hört sich auch schei... an. Verstellbare gibt´s auch. Für Lösungen ist also gesorgt.
Und in ein paar Jahren sind deine 80 db richtig guter Sound, denn 77 db is echt leise. ;-)

Hallo zusammen,
das Sicherstellen eines zu lauten Mopeds ist nicht mehr zulässig - wird aber trotzdem praktiziert.
Man kann diesen "treuen Staatsdienern" dann ordentlich Ärger machen. Kostet aber Geld und man braucht einen Anwalt.
Man macht eine Feststellungsklage, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wurde und bla bla..!
Dienstaufsichtsbeschwerde etc.
Dann klagt man erfolgreich die unnötigen Kosten ein und der Käse ist gegessen.
Aber es ist nun mal leider Fakt, dass die Raubritter in blau oder grün wissen, dass mehr als 90% der Biker nicht ganz so gut bei Kasse sind und ihr Euros lieber ins Motorrad stecken, als zum Anwalt und ins Gericht zu tragen.
Deshalb machen die weiter wie bisher.
Solidarität unter Bikern ist sowieso nicht zu erwarten und mit Protesten ist also auch nicht zu rechnen.
Ich fahre offene Rohre und wenns denn sein muss, wird gezahlt und dann geklagt - sehe das Ganze als nette Abwechslung zum Fahren. LOUD PIPES SAVE LIFE
Gruss Peter

Zitat:

Original geschrieben von E605


...das Sicherstellen eines zu lauten Mopeds ist nicht mehr zulässig - wird aber trotzdem praktiziert.

Hier ist aber eindeutig zu unterscheiden zwischen Verschleiß und vorsätzlichen Manipulationen. Dieser Punkt wird leider allzu oft unterschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Hier ist aber eindeutig zu unterscheiden zwischen Verschleiß und vorsätzlichen Manipulationen. Dieser Punkt wird leider allzu oft unterschlagen.

Der Vorsatz spielt nur dann eine Rolle, wenn ich als Fahrer bei der Kontrolle behaupte, dass nichts geändert wurde und alles "Original" ist.
Der kontrollierende Beamte ist dann verpflichtet das Bike sicherzustellen, um durch eine amtliche Untersuchung feststellen zu lassen ob manipuliert wurde - sprich er muss alles tun, um Beweise zu sichern. Damit ist dann auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewährleistet.
Es gibt ja solche Hirnis, die behaupten der Auspuff ist okay, selbst dann noch, wenn dem "Grünen" beim Anlassen des Bikes die Brillengläser oder der Schirm seine Kappe schon Risse zeigen.
Man bestätigt bei der Kontrolle ganz einfach mündlich, dass der Auspuff nicht in Ordnung ist und man diesen Mängel umgehend in der Werkstatt beheben läßt. Damit entfällt die Beweissicherung, da der Verstoß (Tatbestand) zugegeben wird.
Sollte der Beamte dann trotzdem sicherstellen, verlangt man, dass das Einräumen des Verstoßes (Tatbestandes) zugegeben wird und in ein gesondertes Protokoll aufgenommen wird. Wenn der Beamte sicherstellt ist eh der Tag versaut und ich habe alle Zeit der Welt zur Not auch auf dem Polizeirevier.
Der wird sich hüten, kein Protokoll anzufertigen. Bloß ist es Fakt, dass die Leute einfach nicht wissen, dass man ein gesondertes Protokoll verlangen kann und sich nicht nur mit dem Sicherstellungswisch zufrieden geben muss.
Gruss Peter

ey jungs
wie schuats den aus wenn ich meine orginal töpfe bisschen die watte rasu nehem so das sie lauter sind, und wieder ganz normal zu nieten , ist doch auch mal eine kleine lösung oder ,
man erkennt es nicht das dran manopoliert wurden aber denoch der orginal topf
und was haltet ihr vond er idee

mfg

Zitat:

Original geschrieben von onat12


ey jungs
wie schuats den aus wenn ich meine orginal töpfe bisschen die watte rasu nehem so das sie lauter sind, und wieder ganz normal zu nieten , ist doch auch mal eine kleine lösung oder ,
man erkennt es nicht das dran manopoliert wurden aber denoch der orginal topf
und was haltet ihr vond er idee

mfg

Tja, Mängelkarte und Vorstellung beim TÜV bekommst Du trotzdem, wenn Du erwischt wirst...und dann wieder umbauen, also ich weiß nicht ob sich das rentiert...musst Du aber selbst entscheiden.

besser als sich eine termi zu nehmen und die db killer ras zu machen, und einfach mal einfach auszudrücken, wer ein bisschen krach machen will aber denoch keine punkte nöchte , und im notfall man nehme sich besorge sich eine gebrauchte orginal entöpfe im ebay

Zitat:

Original geschrieben von onat12


und im notfall man nehme sich besorge sich eine gebrauchte orginal entöpfe im ebay

Ganz genau!

:confused:

Also,
letztes Jahr im Schwarzwald: Endttöpfe ohne DB-.Eater montiert: 67€ all inclusive plus 3 Punkte
Heute in freiburg: allgem. Verkehrskontrolle: 50€ statt 25€ wegen Manipulation plus Ankündigung, dass sich die Zulassung bei mir melden wird.
Mal sehen, ob mein bester Freund mit seinem neuen Jura-Abschluss mir da helfen kann.
Gruß,
Flo, der trotzdem ohne Eater fahren wird.

@flo1.0
Dir sind aber die möglichen Folgen einer längeren Sammlung einschlägiger Verkehrsverstöße (besonders wenn sie punktebehaftet sind) bekannt, oder?

Einfach mal ohne Auspuff fahren , "der ist einfach abgefallen " :-)

[

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


...
Man bestätigt bei der Kontrolle ganz einfach mündlich, dass der Auspuff nicht in Ordnung ist und man diesen Mängel umgehend in der Werkstatt beheben läßt. Damit entfällt die Beweissicherung, da der Verstoß (Tatbestand) zugegeben wird.
......
Gruss Peter

Hallo Peter,

diese Aussage und einige andere von Dir sind so nicht richtig !!! Sie würden vor Ort und im nachhinein nur noch mehr unnötigen Ärger und Frustration bringen!!! Weiß nicht woher Du das hast, aber das sind wirklich einige Klöpse drin. Bitte nicht stinkig sein, ist nichts persönliches!!!!!

Jegliche Aussage, Protokoll, Geständnis, Doppelschwör oder ähnliches kann bis zur oder in der Gerichtsverhandlung zurückgenommen werden. Und davon wird ja auch reichlich Gebrauch gemacht, wenn man sich einmal die Auslastungen von Gerichten wegen "Kleinkram" anschaut.

Also ist es lediglich "ordentliche Arbeit" wenn das Motorrad durch die Polizei sicherstellt und dann ein entsprechendes Gutachten durch TÜV oder DEKRA erstellt wird. Nur damit kann vor Gericht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Auspuff zu laut war oder auch nicht.

Grundsätzlich nützt das ganze Gezehter vor Ort überhaupt nichts!!!! Man kann sich auch den Unsinn mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage sparen, dass beschleunigt das gesamte Verfahren in keinster Weise, sondern stellt meist lediglich einen Versuch da, jemanden an das Bein zu pinkeln, der seinen Job macht.....

Ich würde so vorgehen, wenn man mein Motorrad sicherstellen will:

Der Sicherstellung ( = mit meinem Einverständnis) nicht zustimmen!!!

Dann wird der Polizist das Motorrad beschlagnahmen (Sicherstellung ohne Zustimmung des Betroffenen) und euch über eure Rechte aufklären.

Gegen die Beschlagnahme legt ihr nun Widerspruch ein. Das MUß auf dem Sicherstellungsprotokoll (Formular für solche Fälle) schriftlich vermerkt, bzw. angekreuzt werden. Dran denken, bevor ihr es unterschreibt!!!

Jetzt muß ein Richter innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Beschlagnahme prüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig, also verhältnismäßig usw. ist und euch über das Ergebnis in Kenntnis setzen. Dies ist eine gesetzlich geregelte Formvorschrift und der kann und wird sich niemand entziehen.

Schneller geht es nicht und es kostet euch keinen Cent. Also alles Unfug mit Behauptungen, dass Polizisten wissen, wir Biker hätten kein Geld und würden nicht klagen usw. Die Prüfung der Beschlagnahme ist gesetzlich geregelt und kein Polizist wird einfach so etwas beschlagnahmen, weil es zum einen eine Menge Arbeit für die Katz wäre und er innerhalb kürzester Zeit schwarz auf weiß unter die Nase gerieben bekommt, wenn er Mist gebaut hat. Macht keiner einfach so mal eben, auch wenn das viele immer wieder gerne behaupten!!!!

Sollte der Polizist unser viel zu lautes Motorrad also zu Unrecht weggenommen haben, bekommen wir es sehr schnell wieder. In der Realität wird die Beschlagnahme aber wahrscheinlich bestätigt, weil unser Motorrad ja tatsächlich zu laut ist....

Gruß Brus

(dessen Auspuff auch viel zu laut ist)

Bei einer Beschlagnahme mit Widerspruch soll ein Richter innerhalb von 3 Tagen die Maßnahme bestätigen oder aufheben, ob innerhalb der 3 Tage wirklich was passiert, weiß keiner .....
Bei einer Veränderung am Auspuff gibt es zwei Ahndungsansätze:
1. einfache Vorschriftswidrigkeit - 25 €
2. erloschene Betriebserlaubnis (auch wenn es das gar nicht mehr gibt) - 50 € + Gebühren + 3 Punkte
Was im Einzellfall zur Anwendung kommt, ist schwer zu sagen und kommt ein bißchen auf den Text in der Anzeige und die Bewertung durch die Bußgeldstelle an. Wenn man davon betroffen ist und die erloschene BE zur Anwendung kommt, kann man versuchen, der Bußgeldbehörde das klar zu machen.
pfisti

Nur kurz zur Info da hier mehre Meinungen im Beitrag stehen ,

ich habe mich bei der Polizei erkundigt und die Aussage

von "Strom-Peter " wurde mir als richtig bestätigt.

Also Danke an Strom-Peter für die Richtige information :-)

Linke zum Gruß

(hier die Fakten nochmal -Beitrag-)

Zitat:

Original geschrieben von Strom-Peter



Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlorgel


siehe anhang
Der Artikel stimmt nicht und das wurde in der Zeitung berichtigt. Nach wie vor ist es nicht erlaubt und nach wie vor kann das Mopped still gelegt werden.
Wer die Suche bemüht findet in diesem Forum unter anderem das hier: Ist nicht von mir, zitiere ich nur:

Zitat:

Original geschrieben von Strom-Peter



Zitat:

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 Punkte
Die 25€ beziehen sich auf Sereintöpfe die einfach zu laut geworden sind, oder eben auf Fehlerhafte anlagen die Lärmemisionen nicht einhalten.
Wer nen Topf aus dem Zubehör modifiziert verliert die BE, Punkt und Ende.
Das ist dann Vorsatz und somit ist die BE erloschen.
Wenn die Rennleitung meint das dadurch eine Belästigung oder Gefährdung ausgeht, können se die kiste Stillegen.
Ich möcht echt mal wissen wie alle immer auf die 25€ kommen??
Zitat:
Wem Vorsatz nachgewiesen werden kann, zahlt u.U. mehr, es drohen dann auch Punkte. Tritt eine erhebliche Behinderung oder Belästigung hinzu, kann es auch teurer werden. Heiß diskutiert wird bis heute, ob die Polizei illegale Teile oder das ganze Fahrzeug beschlagnahmen darf oder nicht. In den Fällen, in denen das Fahrzeug trotz fehlender ABE gefahrlos funktioniert, ist die Beschlagnahme wohl ausgeschlossen, so meine die meisten Juristen. Worauf man sich in dieser Frage als einziges sicher verlassen kann: die Verunsicherung auch bei der Polizei.
Ich hoffe das sich einige im klaren sind, das sie keine 25 € zahlen sonder die 50€ und 3 Punkte.
In der Probezeit bedeuted das
50€ und 3 Punkte.
Nachschulung (200-400€ je nach Fahrschule)
Verlängerung der Probezeit um bis zu 2 jahre.
Je nach laune der Polizei Stillegung.
Nun kann jeder für sich entscheiden.

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