Keine nummernschilder

Hallo!

Ich habe ein Problem wer kann mir helfen.
Ich habe mir einen Fiat Panda gekauft und habe keine nummernschilder dafür. Was mach ich nun, ich muss zum Tüv und muss den zulassen. Aber ich darf ja nicht zum Tüv fahren wen ich keine zulassung habe, und ne zulassung bekomme ich nur und damit quch die nummernschilder wen ich Tüvbericht vorlege. Versichern kann ich es auch nicht weil die versicherung sagt sie will erst die nummernschilder sehen.... WAS MACH NICH JETZT???

Wie muss ich jetzt an die sache herangehe das ich keine verkehrswiederigkeit begehe, ich kann ja nicht ohne nummernschilder fahren.

39 Antworten

Wenn du keine Möglichkeit hast, den Panda auf einem Anhänger zum TÜV zu fahren, ist die beste Lösung, dass du dir erstmal Kurzzeitkennzeichen besorgst (sind 5 Tage gültig). Wenn dann der TÜV im ersten Anlauf die Plakette verweigert, kannst du problemlos innerhalb der 5 Tage weiter mit dem Wagen zur Werkstatt oder wieder zum TÜV fahren.

kann ich mich da auch abschleppen lassen oder geht das nicht?

Nein, das wäre kein Abschleppen sondern Schleppen und das ist nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Luxenburg


kann ich mich da auch abschleppen lassen oder geht das nicht?

Du meinst doch sicher das Auto,oder ? 😁

Mehr Details bitte.
Hast du von dem Vorbesitzer keinen TÜV Bericht erhalten ?
Willst du damit sagen das der Wagen nicht TÜV frei ist ? Also erst die HU und AU machen um den Wagen zulassen zu können ? Oder nur beim Straßenverkehrsamt den Wagen zulassen ?

Warum die Versicherung die Kennzeichen sehen will ist mir allerdings schleierhaft.Da haste bestimmt was falsch verstanden.

Grüße
capri

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also ich habe das mit abglaufenem Tüv geholt. AU ist noch ein Jahr drauf

Also komm ich nur mit anhänger zum tüv oder wie noch?=

3 Möglichkeiten:
- auf einem Anhänger
- mit Händler-Kennzeichen (haben nur Autohändler)
- mit Kurzzeitkennzeichen

Dann nur mit Anhänger.
Am besten wären aber wie bereits ytna gepostet hat , die Kurzkennzeichen.

@ytna

Betreff : Doppelposting ; bist max. 0,5 Sek. im vorraus 😁

und "Herzlichen Glückwunsch" zum 1.000 🙂

Grüße
capri

Wenn ich endlich mal die Gelegenheit habe, dann muss ich auch mal schneller sein! 😉

Die 1000 habe ich gerade gar nicht bemerkt aber dann lass ich mal die Sektkorken knallen! 🙂

(Aber jetzt sind es ja auch schon wieder 1001...)

Wo steht denn, dass man nicht "schleppen" darf ?

Soweit ich weiß, gilt es dann als Gespann und der schleppende hat zu haften. Ich bin so an einer Polizeikontrolle vorbeigefahren und die haben nix gemacht. Bei uns werden auch frisch lackierte Fahrzeuge und Rostlauben ohne Kennzeichen rumgezogen.

Sollte ich da etwa ein Verkehrsdelikt begangen haben und die Polente hat das tolleriert ?

Christo

Zum Schleppen benötigt man Führerschein Klasse 2

Zitat:

Original geschrieben von capri17


Zum Schleppen benötigt man Führerschein Klasse 2

Häh? Is das LKW ?

Was ist das in den neuen Klassen ?

Ich hab A1, A, B, C1, BE, C1E, CE bis 12t, M, L !

Darf ich oder darf ich nich ?

Christo

Jepp , LKW , alte Klasse 2

Hier ein Link zum Thema Schleppen und Abschleppen.

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