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Fahrzeugverkauf / Nummernschilder / Versicherungsschutz / Dringend, eilt sehr!

Themenstarteram 19. September 2015 um 0:23

Hallo,

ich habe mein Auto zum Verkauf inseriert und morgen (Samstag am späten Nachmittag) kommt ein Interessent vorbei. Da sich mein Auto in einem sehr guten Zustand befindet und aufgrund der langen Anreise (knapp 1000km), gehe ich davon aus, dass der Interessent den Wagen auch kauft.

Das ganze war jetzt sehr kurzfristig. Aber ich möchte den Käufer nicht 1000km mit meinen Nummernschildern fahren lassen. Einerseits möchte ich die behalten, um mir keine neue kaufen zu müssen, aber viel wichtiger: Der Versicherungsschutz. Ich will nicht darauf vertrauen, dass bei 1000km Rückfahrt nichts passiert, dass der Käufer auch wirklich sofort ummeldet, u.s.w.

Eine Abmeldung morgen früh kommt für mich nicht in Frage. Nachher taucht der Interessent nicht auf und ich stehe da ohne Auto (bzw. unnötige Kosten und viel Gerenne).

Was kann man da machen? Ist jetzt natürlich alles sehr kurzfristig, Straßenverkehrsamt hat nur morgen früh auf.

Ich bitte um schnelle Antwort: Tageszulassung, Kurzzeitkennzeichen, was auch immer. Wichtig: Der Wagen ist angemeldet. Welche Möglichkeit gibt es? Welche Daten muss ich dem Interessenten dafür zukommen lassen?

Habe hier im Forum bereits gesucht und folgendes gefunden: "Andere Möglichkeit wäre dass er den Wagen mit deinen Kennzeichen zu sich fährt, schriftlich zusagt dass er innerhalb einer Frist (3 Tage?) den Wagen ummeldet und die Schilder wieder zu Dir schickt.

In dem Fall (wie auch zur Probefahrt) aber nen Probefahrtvertrag machen dass er die Kosten bei ggf. _Unfall übernimmt inkl. Hochstufung Versicherung.

Gibt Vordrucke beim ADAC"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. September 2015 um 06:42:09 Uhr:

Zitat:

@Mimro schrieb am 22. September 2015 um 00:30:32 Uhr:

Ich wiederhole mich, aber alle Geschichten, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde, sind erfunden, wenn sich der Verkäufer nicht allzu dämlich angestellt hat...

Da legst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster.

Es gibt mehr unseriöse Käufer also mancher sich vorstellen kann und so lange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt oder umgemeldet wurde, ist der Vorbesitzer mit in der Haftung für ausstehende Forderungen der Versicherung und der Steuerbehörde, mal ganz abgesehen von Ärger und Aufwand.

Es gibt sicherlich unseriöse Käufer, aber wenn Du einen Musterkaufvertrag verwendest, Dich von der Identität des Käufers überzeugst und Zulassungsstelle, sowie Versicherung informierst, wüsste ich nicht, wie Dich der Käufer über den Tisch ziehen kann. Spätestens mit der Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer wird das Auto zwangsstillgelegt und die Scherereien wird der Käufer nicht auf sich nehmen, um ein paar Tage Versicherung und Steuer zu sparen.

 

Anders gefragt, wo siehst Du das Risiko, wenn Du den Käufer mit angemeldeten Auto vom Hof fahren lässt?

 

Wir haben nach wie vor einen Käufermarkt und ein abgemeldetes Auto wirst Du im Endeffekt nur über den Preis verkaufen und wenns nur die Kurzzeitkennzeichen sind, die ich als Käufer nicht bezahlen würde.

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27 Antworten
Themenstarteram 19. September 2015 um 0:38

Habe nur einen Vertrag für die Probefahrt gefunden: https://www.adac.de/_mmm/pdf/2013-Vereinbarung_Probefahrt_33253.pdf

Die Haftung bei Versicherungsschäden handschriftlich im Kaufvertrag festhalten? Oder gibt es da auch einen Vordruck? (Hab den mobile.de - Kaufvertrag gedruckt)

Bzw. eine andere Möglichkeit? Danke.

Es gibt doch beim ADAC auch einen Kaufvertrag. Füll den aus und schreib das mit der Ummeldung spätestens am Montag oder Dienstag rein und lass ihn mit Deinen Schildern nach Hause fahren. Die kann er Dir ja per Post zurück schicken.

Den Übergabezeitpunkt (Datum und Uhrzeit) festhalten, dann geht ein evtl. Schaden zu seinen Lasten.

Gleichzeitig die Meldung über den Verkauf (ist beim Kaufvertrag dabei) auch an die Zulassungsstelle und die Versicherung schicken.

Mit Kurzzeitkennzeichen funktioniert die ganze Aktion nicht, weil das Fahrzeug ja noch auf Dich zugelassen ist. Eine Doppelzulassung ist nicht möglich.

Wenn es so eilt, sehe ich keine andere/bessere Möglichkeit der Abwicklung.

Und lass mal hören, ob der Interessent, der 1.000 km anfährt, das Auto tatsächlich zu dem vereinbarten Preis gekauft und bar bezahlt hat - bitte.

Sehe den Zusammenhang zu der Frage nicht

am 19. September 2015 um 15:24

Zitat:

Und lass mal hören, ob der Interessent, der 1.000 km anfährt, das Auto tatsächlich zu dem vereinbarten Preis gekauft und bar bezahlt hat - bitte.

Genau. Schnell ist "Alles" mögliche Kaputt, oder auf der Heimfahrt stellt sich ein kapitaler Schaden heraus.

Also. Gekauft wie gesehen ohne Garantie oder Gewährleistung. (Privatverkauf)

Ich bin jetzt der Letzte :-), der deinem Käufer böses unterstellen will, allerdings gibt es auch nicht so ehrliche Autokäufer. Und Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Gruß Frank,

der den Käufer die 1000km zurückfahren lassen würde wenn der Verkauf nicht für mich passt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. September 2015 um 17:12:00 Uhr:

Sehe den Zusammenhang zu der Frage nicht

Das macht überhaupt nichts. Wirklich rein gar nichts - gräm dich deswegen nicht. Mich interessiert es, weil ich solche Interessenten bisher immer abgelehnt habe, was vielleicht ein Fehler war - und einen neuen Thread muss man deswegen ja nicht aufmachen. Lese die Antwort einfach nicht, falls eine kommt.

Die Frage hatte sich am Samstag 16:44 Uhr bereits erledigt. Dies jedenfalls meine nicht völlig unbegründete Vermutung.

Unabhängig davon, ob das jetzt nun was geworden ist, empfehle ich dir, wenn du ein auf dich zugelassenes Fahrzeug an einen Käufer übergibst, dir zusätzlich zum Kaufpreis eine hohe Kaution zahlen zulassen, die du dann, nach erfolgter Stillegung oder Ummeldung, an den Käufer zurück überweist.

Themenstarteram 19. September 2015 um 21:43

Danke für eure Antworten.

Zitat:

Gruß Frank,

der den Käufer die 1000km zurückfahren lassen würde wenn der Verkauf nicht für mich passt.

Ich habe auch kein Problem damit Leute wegzuschicken, egal wie weit sie angereist sind, wenn sie mit meinen Konditionen & Preis nicht einverstanden sind. Dann ist es eben so.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. September 2015 um 22:32:09 Uhr:

Unabhängig davon, ob das jetzt nun was geworden ist, empfehle ich dir, wenn du ein auf dich zugelassenes Fahrzeug an einen Käufer übergibst, dir zusätzlich zum Kaufpreis eine hohe Kaution zahlen zulassen, die du dann, nach erfolgter Stillegung oder Ummeldung, an den Käufer zurück überweist.

und mit welcher Begründung oder besser Rechtfertigung?

Ehrlich gesagt: der Verkäufer wäre für mich gestorben!

Wer garantiert mir eigentlich als Käufer, dass ich das Geld jemals wiedersehe???

Vertrauen??

Warum soll ich jemandem vertrauen, der mir keins entgegenbringt?

Themenstarteram 19. September 2015 um 22:05

Ich denke mal Oetteken würde auch das vertraglich festlegen.

Hab sowas aber auch noch nie gehört.

Mir persönlich reicht der Kaufvertrag in dem alles festgehalten wird.

Und, ist der Verkauf gelaufen?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 20. September 2015 um 01:08:45 Uhr:

Und, ist der Verkauf gelaufen?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. September 2015 um 17:12:00 Uhr:

Sehe den Zusammenhang zu der Frage nicht

Ich auch nicht - wüsste es trotzdem gern. Möchte der TE wohl nicht preisgeben. Möglicherweise habe ich doch bisher alles richtig gemacht (keinen Aufkäufer akzeptieren, der 2.000 km auf sich nimmt, um ein noch nie gesehenes Gebrauchtauto zum Festpreis zu kaufen).

Zitat:

@wonderwall schrieb am 20. September 2015 um 00:05:42 Uhr:

Ich denke mal Oetteken würde auch das vertraglich festlegen.

Hab sowas aber auch noch nie gehört.

Mir persönlich reicht der Kaufvertrag in dem alles festgehalten wird.

Dann empfehle ich dir, mal die Sufu zu benutzen.

Hier jammern ständig Verkäufer, weil der Käufer das Fahrzeug nicht wie vereinbart umgemeldet, b.z.w. außer Betrieb gesetzt hat.

Wer von mir ein zugelassenes Fahrzeug übergeben bekommt, der hat dafür eine Kaution zu hinterlegen und wem das nicht passt, der kann gerne mit Kurzzeitkennzeichen wiederkommen, nachdem ich das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt habe, was ich natürlich auch nur gegen Vorkasse mache.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. September 2015 um 18:43:39 Uhr:

Zitat:

@wonderwall schrieb am 20. September 2015 um 00:05:42 Uhr:

Ich denke mal Oetteken würde auch das vertraglich festlegen.

Hab sowas aber auch noch nie gehört.

Mir persönlich reicht der Kaufvertrag in dem alles festgehalten wird.

Dann empfehle ich dir, mal die Sufu zu benutzen.

Hier jammern ständig Verkäufer, weil der Käufer das Fahrzeug nicht wie vereinbart umgemeldet, b.z.w. außer Betrieb gesetzt hat.

Wer von mir ein zugelassenes Fahrzeug übergeben bekommt, der hat dafür eine Kaution zu hinterlegen und wem das nicht passt, der kann gerne mit Kurzzeitkennzeichen wiederkommen, nachdem ich das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt habe, was ich natürlich auch nur gegen Vorkasse mache.

Welcher Depp zahlt bei einem Autokauf eine Kaution oder Vorkasse? Bares gibt es nur gegen Brief und Schlüssel.

Schutz hat man als Verkäufer genug mit einem ordendlichen Kaufvertrag. Schon das Gesetz sagt, dass die Versicherung auf den Käufer über geht.

Kopie vom Kaufvertrag an die Zulassungsstelle und Versicherung und das müsste es sein.

Natürlich darf man nicht so naive sein und im Kaufvertrag Max Musterman stehen haben, da sollte man sich schon den Ausweis zeigen lassen und die Ausweis-Nummer im Vertrag reinschreiben.

Zeit für die Ummeldung im Mustervertrag 3 Werktage!

Im Schadenfall wird ein Vertrag für den Käufer angelegt. Der Verkäufer wird mit dem Schaden nach Übergabe (Datum/Uhrzeit festhalten) nicht belastet! Ebenso sieht es mit Punkten in Flensburg aus. Also keine Angst.

Schlimmstenfalls kündigt der Versicherer dem Käufer und läst das Fahrzeug zwangsstillegen.

Wichtig ist aber ein ordendlicher Kaufvertrag (auch bei Schenkung oder Verkauf gegen 0 Euro).

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