Keine Kulanz bei Seat Leon,Steuerkette warnsignal

Seat

hallo folgendes Mail habe ich an seat österreich gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 1. November meinen Seat leon in die fachwerkstette stellen lassen da ein warnsignal aufgeleuchtet ist,nachdem der techniker nicht feststellen konnte warum das so ist ließ er mich weiterfahren nun habe ich heute das auto zum service gebracht und nun erst konnte man feststellen das die steuerkette gewechselt werden muss, und ich mit dem auto nichtmehr fahren darf.
leider ist die 2 jahre garantie vor kurzem abgelaufen, können sie in diesem fall aufgrund der beschrieben umstände die Kulanz geltend machen, da ich das Auto am 2.9.2009 zugelassen habe und mir das Warnsignal im Oktober,sprich nur 25 Monate nachdem ich das Fahrzeug in Betrieb genommen habe, aufgefallen ist.

Danke für Ihre rasche Rückmeldung, da mein Auto schon am Montag repariert werden soll!

Danke,

mit freundlichen Grüßen

als antwort bekam ich das:

 

herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über unsere Homepage www.seat.at.

Gerne habe ich Ihr Anliegen gemeinsam mit dem Autohaus xxx für Sie überprüft.

Nach Ablauf der zweijährigen Neuwagengarantie sind wir selbstverständlich bemüht unsere Kunden bei außergewöhnlichen Reparaturen mit Kulanzentscheidungen zu unterstützen.
Voraussetzung für alle Kulanzbeteiligungen ist unter Anderem die Einhaltung des vom Herstellerwerks vorgeschriebenen Serviceplans bei einem autorisierten SEAT Service Betrieb.

Bei der Kulanzprüfung Ihres Falles wurde leider festgestellt, dass der Servicenachweis in einem SEAT Betrieb nicht vollständig ist.

Wir verstehen, dass diese Reparatur für Sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, bitten jedoch um Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der fehlenden Service in einem SEAT Betrieb keine Kulanzlösung anbieten können.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Firma xxx oder wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
______________

was meint ihr dazu,hab ich keinen anspruch auf kulanz weil ich das service nicht zeitgerecht gemacht habe?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

einen Anspruch auf Kulanz hat man so oder so nicht. Kulanz ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers.

Ärgerlich ist der beschriebene Fall in der Tat, und ich kenne die österreichische Gesetzeslage nicht, aber rein rechtlich sieht es da vermutlich schlecht aus.

Ich weiß auch nicht wie dein Serviceheft aussieht, aber wenn im Extremfall keine Inspektion gemäß Herstellervorgabe durchgeführt wurde, dann kann man den Hersteller auch bissl verstehen wenn er dann nicht an einer kulanten Lösung interessiert ist.

Grüße

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Hallo,

einen Anspruch auf Kulanz hat man so oder so nicht. Kulanz ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers.

Ärgerlich ist der beschriebene Fall in der Tat, und ich kenne die österreichische Gesetzeslage nicht, aber rein rechtlich sieht es da vermutlich schlecht aus.

Ich weiß auch nicht wie dein Serviceheft aussieht, aber wenn im Extremfall keine Inspektion gemäß Herstellervorgabe durchgeführt wurde, dann kann man den Hersteller auch bissl verstehen wenn er dann nicht an einer kulanten Lösung interessiert ist.

Grüße

war heute nochmals in der werkstatt, und mir wurde gezeigt das die bohrungen bei den nockenwellen nicht übereinstimmen,siehe fotos!
wie ich sagte ich will aber noch weiterfahren meinten sie das sie auch schon einen riemen der die lichtmaschine antreibt demontiert ist und wenn sie den wieder montieren sie gleich alles neu einstellen müssen...
also hab ich jetzt das auto mal dort stehen lassen...

könnte man so weiterfahren?
was soll ich machen eine andere werkstatt suchen wo die reparatur(1300euro) billiger ist?

Hallo,

erstmal: Um welchen Motor gehts denn eigentlich genau?

Wenn die Steuerzeiten nicht passen, kannst Du damit nicht mehr weiterfahren.
Zum Thema Werkstattwechsel: Einer anderen Werkstatt nen Wagen mit halb zerlegtem Motor auf den Hof stellen, löst dort sicher keine Freudensprünge aus. Ich als Werkstatt würde sowas gar nicht annehmen. Günstiger wirds dadurch vermutlich auch nicht mehr werden.

Wie ist denn die genaue Diagnose der Werkstatt? Weshalb muss die Steuerkette gewechselt werden?

Grüße

Das leidige Thema ist die verbreitete Unsitte aller Autohersteller, als Voraussetzung jeglicher Garantie-oder Kulanzleistung das vollständig gestempelte Serviceheft zu nehmen. Dies natürlich auch -und da beginnt die eigentliche Dreistigkeit- bei Defekten, die mit vorangegangenen Inspektionen absolut nichts zu tun haben.
Man darf das als schikanös ansehen. Es erfüllt seinen Zweck, weil es die Hersteller vor Kosten bewahrt und hilft, die Kunden in die Werkstätten zum Kassieren der "Stempelgebühr" zu treiben. 😉
Soviel zum Thema "Kundenfreundlichkeit".
MfG Walter

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Hi,

nunja bei der Garantie gibt es inzwischen ja durchaus optionen. Wird die Inspektion nach Werksvorschrift gemacht kann man auch in eine freie Werkstatt ohne die garantie zu verlieren.

Garantie ist halt auch eine feste Vertragliche Vereinbarung.

Kulanz ist aber halt eine komplett freiwillige Leistung ohne jegliche vertragliche verpflichtung.
Für die Gewährung von Kulanz kann der Herstller maßstäbe völlig frei festlegen.
Und es ist ja eigentlich selbstverständlich das da "gute" Kunden bevorzugt werden.
Keiner hat was zu verschenken (Seat schon gar nicht) und wenn absehbar ist das der Kunde in nächster zeit kein Geld einbringt warum sollte man für den dann Geld ausgeben?

Gruß Tobias

Schon richtig, rein rechtlich ist da nichts zu beanstanden. A propos: Ob da Anstand eine Rolle spielt, wenn die Brüder so kühl agieren wie eine Hundeschnauze, darf man bezweifeln. Die Gruppen-Freistellungs-Verordnung der EU, die Freien Werkstätten Rechte zuerkennt, ist ja auch so ein Tritt in den Hintern der Autohersteller, ohne den es vorher nicht ging.
Aber bei der Penunze geht es in der Wirtschaft sowieso eher um Hauen und Stechen als um Anstand, nicht wahr...😉
MfG Walter

Jeder weiß , das man mit einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit + 1 Jahr zum Service beim Hersteller geht.

Auch ein Walter4 würde darauf bestehen wenn er Autos bauen würde.

Insofern alles nachzuvollziehen...und selber Schuld.

Zitat von Thomasat aus nem anderen Thema: "Also die fehlermeldung ist bei 58000km aufgetreten und ich hab bei 20 000km ölgewechselt und bei ca 48 000km öl nachgefüllt, glaub das es ein longlife öl war..."

Somit hat er ja auch den Service um min. 8 Tkm überzogen (eher noch mehr da die weinigsten die 30 Tkm voll ausfahren können).

Das es da keine Kulanz mehr gibt ist sollte wohl jedem klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von panzer68


Jeder weiß , das man mit einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit + 1 Jahr zum Service beim Hersteller geht.
Auch ein Walter4 würde darauf bestehen wenn er Autos bauen würde.
Insofern alles nachzuvollziehen...und selber Schuld.

"Man geht" durchaus nicht zwangsläufig! Jede Freie Kfz-Meister-Werkstatt darf lt. EU-Verordnung jeden Service ohne Nachteil für den Besitzer durchführen.

Wenn also "ein Walter4 darauf bestehen" würde, daß dies in seinem Autohaus passieren muß, würde er ggf. vor Gericht verlieren und von seinem Autohersteller wg. fehlender Erfolgsaussicht nicht mal unterstützt werden.

Daß in der Praxis die Mehrheit der Autobesitzer anders verfährt und zu einer Vertrags-Werkstatt geht, ändert an der Rechtslage nichts. Auch, wenn's den Autohäusern nicht in den Kram paßt.

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Original geschrieben von panzer68


Jeder weiß , das man mit einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit + 1 Jahr zum Service beim Hersteller geht.
Auch ein Walter4 würde darauf bestehen wenn er Autos bauen würde.
Insofern alles nachzuvollziehen...und selber Schuld.
"Man geht" durchaus nicht zwangsläufig! Jede Freie Kfz-Meister-Werkstatt darf lt. EU-Verordnung jeden Service ohne Nachteil für den Besitzer durchführen.

Sicher "darf" die freie Werkstatt das. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die

Kulanz

eine freiwillige Leistunge des Herstellers sind! Und die Bedingungen für freiwillige Leistungen kann der Hersteller natürlich auslegen wie er das möchte. Wenn der Hersteller für eine positive Entscheidung die regelmäßig vorgesehenen Inspektionen beim Vertragspartner sehen möchte, dann ist das eben so, EU-Verordnung hin oder her.

Mag sein daß die EU-Verordnung greift, wenn im Rahmen der

Garantie

bedingungen regelmäßige Inspektionen vorgesehen sind, um die

Garantie

ansprüche aufrecht zu erhalten.

Kulanz

-Entscheidungen sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen nach entsprechendem Antrag.

Grüße

Natürlich ist Kulanz immer eine freiwillige Leistung.
Sie aber im Einzelfall zu verweigern, wenn auch nur ein Stempelchen fehlt oder gar nur der Termin überzogen wurde, hat schon etwas mit strafender Konsequenz zu tun. Denn das bedeutet im Klartext: Nur wer regelmäßig und pünktlich (Penunze) abgeliefert hat, kommt in den Genuß einer hoffentlich positiven, aber immer noch rein willkürlichen Entscheidung. Die kann natürlich auch mit vollem Stempelheft negativ ausfallen. Damit beruht eben das ganze Kulanz-System im Prinzip auf Hoffnung, d.h. im Klartext auf Willkürlichkeit. So ist das nun mal mit "freiwilligen Leistungen".
Übrigens, du schreibst: "Mag sein, daß die EU-Verordnung greift, wenn...". Du schreibst um den Brei herum! Da "mag" nichts "sein", da ist etwas klar geregelt, -mit Rechtsanspruch! Und zwar gezielt im Sinne des Garantieerhalts für den Kunden, wenn er eine Freie Werkstatt beauftragen will oder beauftragt hat.
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Original geschrieben von panzer68


Jeder weiß , das man mit einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit + 1 Jahr zum Service beim Hersteller geht.
Auch ein Walter4 würde darauf bestehen wenn er Autos bauen würde.
Insofern alles nachzuvollziehen...und selber Schuld.
"Man geht" durchaus nicht zwangsläufig! Jede Freie Kfz-Meister-Werkstatt darf lt. EU-Verordnung jeden Service ohne Nachteil für den Besitzer durchführen.
Wenn also "ein Walter4 darauf bestehen" würde, daß dies in seinem Autohaus passieren muß, würde er ggf. vor Gericht verlieren und von seinem Autohersteller wg. fehlender Erfolgsaussicht nicht mal unterstützt werden.
Daß in der Praxis die Mehrheit der Autobesitzer anders verfährt und zu einer Vertrags-Werkstatt geht, ändert an der Rechtslage nichts. Auch, wenn's den Autohäusern nicht in den Kram paßt.
MfG Walter

Zitat:

.....Du schreibst um den Brei herum!......

Wenn Du schon den Oberlehrer spielst, und jeden Buchstaben auf die Goldwaage legst, dann solltest Du darauf achten auch deine Aussagen in Bezug auf Zitate hieb- und stichfest zu formulieren. 🙄

Die von Dir herangezogene Aussage von panzer68 beinhaltet zwei grundlegend zu unterscheidende Sachen. Nämlich die "Garantiezeit" (=vertraglich festgelegte Garantie), sowie das "+1 Jahr" (=Kulanz).
Wie kommst Du dazu, hier pauschal auf die EU-Verordnung hinzuweisen, obwohl diese für Betroffene nur während der vertraglich festgelegten Garantie-Laufzeit rundum sicher greifen kann?
Ich wäre nämlich gern dabei, wenn Du nem OEM nachweisen willst, daß er die Kulanz aufgrund von nicht durchgeführten Inspektionen verweigert, wenn die Kulanz-Ablehnung ohne jeglichen Kommentar erfolgt.

Viel Spaß beim Formfehler suchen. 🙂

Grüße

Ich weiß nicht, worüber du dich aufregst?
Goldwaage? Ist wohl nötig, wenn einer mit "mag sein" Fakten vernebelt.
Die EU-Freistellungs-Verordnung (so heißt die) besagt nichts Anderes, als daß für die gesetzliche Zeit Leistungen nicht unter den Vorbehalt der Wartung bei einer Vertragswerkstatt gestellt werden dürfen. Sondern daß es dem Kunden freigestellt ist (daher der Name), wo er diese Wartung machen läßt.
Ich kann nicht sehen, wo ich etwas Anderes behauptet hätte. Die Passage über "Kulanz" ist als zweites Thema textlich unabhängig vom oben Gesagten. Vielleicht solltest du noch mal genauer nachlesen... 😉
Daß euch als Autohaus-Vertreter meine Beiträge mißfallen, war zu erwarten. Das kann man ertragen. Es geht schließlich um 'ne Menge Geld, falls Kunden wegbleiben weil sie ihre Freistellung in Anspruch nehmen. Da wird man schon mal grantig, wenn dann auch noch am Kulanzgebahren herumkritisiert wird, nicht wahr. 🙂
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Original geschrieben von panzer68


Jeder weiß , das man mit einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit + 1 Jahr zum Service beim Hersteller geht.
Auch ein Walter4 würde darauf bestehen wenn er Autos bauen würde.
Insofern alles nachzuvollziehen...und selber Schuld.
"Man geht" durchaus nicht zwangsläufig! Jede Freie Kfz-Meister-Werkstatt darf lt. EU-Verordnung jeden Service ohne Nachteil für den Besitzer durchführen.
Wenn also "ein Walter4 darauf bestehen" würde, daß dies in seinem Autohaus passieren muß, würde er ggf. vor Gericht verlieren und von seinem Autohersteller wg. fehlender Erfolgsaussicht nicht mal unterstützt werden.
Daß in der Praxis die Mehrheit der Autobesitzer anders verfährt und zu einer Vertrags-Werkstatt geht, ändert an der Rechtslage nichts. Auch, wenn's den Autohäusern nicht in den Kram paßt.
MfG Walter

Also ich kann hier nicht erkennen, wo Du in deiner Antwort, welche sich klar auf den Beitrag von panzer 68 bezieht, zwischen Kulanz und Garantie differenzierst.........

Darfst es mir aber gerne zeigen. 🙂

Wenn Du den einen Tag später nachgeschobenen Beitrag meinst, dann frage ich mich, ob hier jeder seine Aussagen in Folgebeiträgen richtigstellen/präzisieren kann, und sich dabei auch noch im Recht fühlt.

PS: Ich bin sicher nicht grantig, und habe auch nicht mit der Suche nach der Nadel im Heuhaufen angefangen. Ich möchte mal behaupten, das warst Du mit deiner überzogenen Aussage über den "heißen Brei"......... Jeder andere hats ja offensichtlich auch verstanden.

Grüße

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