Keine AU und keine HU für die ersten 2024er Fahrzeuge die nach UNECE R155 ausgerüstet sind.
Hier habe ich einmal ein Thema, welches mit der Zeit so langsam Fahrt aufnehmen wird.
Es geht um fast ganz neue Fahrzeuge ab Modelljahr 2024, also so ab 09.2023, konkret sind bei uns gerade VAG Modelle wie der Golf8 auffällig geworden. Diese und andere Fahrzeuge auch anderer Hersteller mussten wegen der UN-ECE Richtlinie 155 (Cyber Security and Cyber Security Management System) mit einem erhöhten Schutz der Diagnoseschnittstelle ausgerüstet werden, nur leider hat man wie so oft, nicht alle Stellen, die nach dem Verkauf des Fahrzeuges an den Kunden,mit dem Fahrzeug in Verbindung kommen, rechtzeitig an Board geholt. Die Richtlinie wurde umgesetzt, jetzt liegt das Kind im Brunnen und der Besitzer eines solchen Kraftfahrzeuges hat den Stress. Es geht um die Abgasuntersuchung und die Durchführung der Hauptuntersuchung, bei beiden Vörgängen werden mittels Diagnosegeräte oder HU-Adapter (bei der AU) und mittels HU-Adapter (bei der HU) Daten aus dem Fahrzeug ausgelesen und die vorhanden Systeme geprüft, was aber bei einigen dieser Fahrzeugen aktuell nicht möglich ist, da diese geschützt sind und ihre Daten erst nach einer Online-Freischaltung durch den Hersteller preisgeben, aber selbst der Herstelle konnte diese Fahrzeuge nicht entsperren, also haben diese die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Der Kunde darf sich jetzt bei seinem Hersteller um Abhilfe bemühen. Bei der Verschlüsselung des Motorsteuergerätes rudert man wohl bereits zurück, hier wird es wohl Softwareupdates geben, welche die Kommunikation wieder ermöglichen sollen ohne das eine Freischaltung erforderlich ist. Bei einem 2024 Audi hat zumindestens die AU im Test funktioniert. Aber zur Hauptuntersuchung gehört weit aus mehr und da funktionierte z.B. das Abrufen der Bremsdrücke auf dem Bremsenprüfstand nicht, die Softwarestände konnten nicht geprüft und die Lichttechnischeneinrichtungen konnten nicht angesteuert werden, gut es gibt Rückfalleben aber nicht für alles.
Viele dieser Fahrzeuge werden sicher erst nach 3 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung damit in Berührung kommen, aber es gibt Leasing Fahrzeug die bereits nach einem Jahr eine neue HU benötigen.
Bin selbst gespannt was da noch alles passiert.
71 Antworten
@speedrs4
Edit: Ab hier bin ich raus
Zitat:
@nogel schrieb am 18. November 2024 um 13:23:35 Uhr:
@speedrs4Bitte gib zu diesem Threma keine weiteren Kommentare mehr ab, du hast einfach keine Ahnung.
Was @hoermann sagt, ist vollumfänglich richtig.
Richtig. Die Messung hängt ja auch immer noch mit der Abgasnorm etc. ab was da geprüft werden muss.
Partikelmessung beim Diesel um nur mal ein bekanntes Thema anzusprechen.
Rüssel rein und glücklich sein gibt aber auch schon echt lange nicht mehr ^^
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 18. Nov. 2024 um 12:36:42 Uhr:
Ich bin also sehrwohl im Bilde was der Prüfer wie prüft und irgendwelche
ESP Drücke liest der definitiv nicht aus.
( zudem kann der Prüfer keine ESP werte auslesen, das System ist
in der Bremsenrolle gar nicht aktiv und ABS/ARS/EDS auch nicht )
Nein du bist nicht im Bilde.
Natürlich wird der Bremsdruck ausgewertet undit den übermittelten Bremswerten ausgewertet.
Auch werden die Steuergeräte ausgelesen (Verbau/Zustand)
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Der Schutz der Steuergeräte kann aber bei den neuen Modellen aufgrund UNECE noch diverse andere Überraschungen bereithalten. Wenn eine freie Werkstatt bisher VCDS genutzt hat, um z. B. die Wartungsstellung der elektronischen Parkbremse anzufahren, dann geht das für die ganz neuen Fahrzeuge nicht mehr ohne Umweg.
In VCDS wurde zwar grundsätzlich inzwischen die Funktion für die Entsperrung des jeweiligen Steuergeräts implementiert, man braucht aber den dynamisch generierten Schlüssel dafür. Den bekommt man nur gegen Bezahlung im Rahmen einer gebuchten Fernwartungssitzung z. B. mit PCI Tuning. Die schalten sich drauf, holen sich die Fahrzeugdaten, generieren über deren Login in das VW Werkstattportal den Schlüssel und fügen den per Copy/Paste ein. Das STG ist dann für 90 Minuten freigegeben und man kann die Arbeiten durchführen.
Wie soll man später so etwas noch nach Afrika oder in den Osten verkaufen? Wertvernichtung vorprogrammiert.
Wenn es soweit ist, wird es wahrscheinlich Lösungen geben. Genau wie für die Anlaufschwierigkeiten, wenn die ersten MJ 24 Fahrzeuge in die reguläre HU kommen.
Treibt aber alles die Kosten hoch und manch einer wird sich darüber noch wundern.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 18. November 2024 um 15:36:35 Uhr:
In VCDS wurde zwar grundsätzlich inzwischen die Funktion für die Entsperrung des jeweiligen Steuergeräts implementiert, man braucht aber den dynamisch generierten Schlüssel dafür. Den bekommt man nur gegen Bezahlung im Rahmen einer gebuchten Fernwartungssitzung z. B. mit PCI Tuning. Die schalten sich drauf, holen sich die Fahrzeugdaten, generieren über deren Login in das VW Werkstattportal den Schlüssel und fügen den per Copy/Paste ein. Das STG ist dann für 90 Minuten freigegeben und man kann die Arbeiten durchführen.
Dies ist nur bei den Fahrzeugen mit SFD1 möglich also alles zwischen ca.2021 und 2023 SFD2 und ging auch prima mit OBDeleven, SFD2 ab Modell 2024 kann so nicht geöffnet werden, da gibt es keine sogenannten Tokens. Bosch ESItronic kann es, wenn man eine Single Key ID hat, damit teste ich die Autos bei uns.
Wahrscheinlich darf man dann zum freundlichen VW Vertragspartner, dort wird die Schnittstelle freigeschaltet, gegen Geld natürlich. Dann macht man dort die HU ( natürlich teurer als in einer Prüfstelle) und am ende wird die Schnitstelle wieder codiert. Natürlich auch wieder gegen Geld.
Ganz neue Verdienstmöglichkeit 😉
Genau wie die Batterie des eCall bei einigen Herstellern wohl alle 3 Jahre getauscht werden soll (~ 150€)
Naja, niemand hat behauptet dass Autofahren in Zukunft einfacher und bequemer sein soll. Auch nicht, dass man sich das mit Einkommen unterhalb des Medians noch leisten können muss.
Genau am Gegenteil wird gearbeitet, an der Stelle vielen Dank nach Brüssel und Berlin.
Da wird hier wieder was aufgebauscht von Leuten die wenig Ahnung von der Materie haben. "Cyber-Security" hat nichts damit zu tun dass man nichts mehr auslesen darf/kann sondern vorrangig mit dem Ausspähen von persönlichen Daten und widerrechtlichen Softwaremanipulationen (Chip-Tuning, Ausprogrammieren von Pflciht-Systemen, ...)
Letztlich macht es das Autofahren bequemer. Mit dem Auslesen hat doch der normale Fahrzeugnutzer nichts zu tun. Er kann sich aber sicherer sein als früher dass z.B. ein Gebrauchtwagen nicht illegal verändert wurde, mit Chip-Tuning verheizt wurde oder seine persönlichen Daten von Fremden ausspioniert werden.
Dass die Pfuscher bei sowas immer Aufschreien ist normal 😉
Der Teil der für die HU relevant ist ist den Herstellern bekannt. Bei VW muss z.B. für einige Systeme die Motorhaube geöffnet werden (kein Witz), steht auch als Hinweis für den Prüfer in den Systemdaten. Ich hab auch schon die ersten Golf mit 2024er Modelljahr (Leihwagen/Vermietfahrzeuge) zur HU gehabt die ohne Probleme prüfbar waren. Bei so jungen Fahrzeugen ist hier und da eher das Problem dass die nötigen FIN-bezogenen Fahrzeugdaten noch nicht vorliegen.
Wenn ein Prüfer heutzutage keine Bremsdrücke ausliest oder den Fehlerspeicher hat er einfach seinen Job nicht gemacht. Das ist Pflcihtbestandteil der HU bei allen Fahrzeugen wo es möglich ist.
Zitat:
@hoermann schrieb am 18. November 2024 um 11:20:23 Uhr:
Es geht um die Abgasuntersuchung und die Durchführung der Hauptuntersuchung, bei beiden Vörgängen werden mittels Diagnosegeräte oder HU-Adapter (bei der AU) und mittels HU-Adapter (bei der HU) Daten aus dem Fahrzeug ausgelesen und die vorhanden Systeme geprüft, was aber bei einigen dieser Fahrzeugen aktuell nicht möglich ist, da diese geschützt sind und ihre Daten erst nach einer Online-Freischaltung durch den Hersteller preisgeben, aber selbst der Herstelle konnte diese Fahrzeuge nicht entsperren, also haben diese die Hauptuntersuchung nicht bestanden.
hmm.
Also so weit ich weiß ist die ganze Prüfung mit dem HUA doch immer noch ein nationaler Alleingang, und die (EU-) Zulassungsvorschriften verlangen keine Kompatibilität damit?
Wenn da die Kommunikation nicht funktioniert wird halt "konventionell" geprüft. Darunter leidet zwar die Aussagekraft der HU (zum Beispiel kann ohne BBKP ein zu geringer Bremskraftanteil an der Hinterachse nicht nachgewiesen werden, was im Ernstfall wertvolle Meter Bremsweg kosten kann), aber die HU kann trotzdem durchgeführt werden und es wird auch dafür kein Mangel generiert. Gerade bei neuen Fahrzeugmodellen ist es absolut üblich, dass es in den ersten Jahren (und oft auch > 3 Jahre) keine echte HUA-Funktionalität gibt.
Anders sieht es bei der Abgasuntersuchung aus: die OBD2-Funktionalität ist Teil der Zulassungsvorschriften, und die muss so funktionieren wie sie spezifiziert ist. Wenn das Auto das nicht abbildet, müsste es bei der UMA durchfallen (und damit auch bei der HU). Dabei stellt sich dann natürlich die Frage, wie das entsprechende Fahrzeug überhaupt eine Typgenehmigung bekommen konnte; bahnt sich da etwa der nächste Skandal an?!
Zitat:
@Spi95 schrieb am 18. November 2024 um 16:28:13 Uhr:
Naja, niemand hat behauptet dass Autofahren in Zukunft einfacher und bequemer sein soll.
Doch, gerade das ist der Punkt:
Vergleicht man ein heutiges Auto mit einem aus den 50er Jahren, dann hat es jede Menge Systeme, die das Autofahren einfacher, bequemer und vor allem sicherer machen sollen.
Die sind dann allerdings auch sicherheitsrelevant und müssen bei der periodischen Fahrzeugüberwachung entsprechend geprüft werden.
Zitat:
Auch nicht, dass man sich das mit Einkommen unterhalb des Medians noch leisten können muss.
Es wird zukünftig nicht mehr so sein wie in den 50er Jahren, dass sich jede Arbeiterfamilie zwei Autos (plus X für die volljährigen Kinder) leisten kann.
Oh, wait..... 😉
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 18. November 2024 um 15:48:28 Uhr:
Wie soll man später so etwas noch nach Afrika oder in den Osten verkaufen? Wertvernichtung vorprogrammiert.
Das wird kein Problem, nur Deutschland ist technikmäßig noch im 19. Jahrhundert.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 18. November 2024 um 12:27:10 Uhr:
In dem Zusammenhang kam mir der Gedanke, zur HU lieber einige Tage VOR dem Ende der Sachmängelhaftung oder Garantie zu fahren...Macht das Sinn?
Mache ich seit Jahren so bei den Fahrzeugen, die die werksseitige Garantieverlängerung auf 5 Jahre haben.