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Keine aktuellen Reifen mehr für Motorräder vor BJ 2000 ohne Eintragung?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 22:44

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt und angepisst: Wenn ich das richtig gelesen und verstanden haben, fällt für neuere Motorräder (mit EU-Typgenehmigung) die Reifenbindung weg, sofern sie die gleichen Dimensionen wie die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen besitzen. Siehe hier Punkt 1: https://www.adac.de/.../reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Also eigentlich eine Erleichterung.

Das gilt aber anscheinend nicht für ältere Motorräder ohne EU-Typgenehmigung, z.B. meine Kawasaki ER-5 von 1999. Hier konnte man bisher alle Reifenmodelle fahren, sofern der Hersteller eine Freigabe für Motorrad und Reifenmodell erteilt hat. Das ist anscheinend nicht mehr möglich, sondern es ist eine Eintagung in den Fahrzeugschein nötig, siehe angehängte Freigabe von Pirelli Seite 2 ganz unten (Fall 2).

Ich würde nämlich demnächst den Bridgestone BT45 gerne durch den neuen Nachfolger BT46 ersetzen. Stattdessen muss ich weiterhin mit dem 22 Jahre alten Reifen weiterfahren, wenn ich mir die Eintragung sparen will.

Gruß

HighMilkyWay

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24 Antworten
am 26. Juli 2020 um 7:52

Die TÜV-Lobby ist stark in Deutschland...

Die drehen an allen Schrauben, um zusätzliche Einnahmen zu generieren bei gleichzeitiger Reduktion von Verantwortung. Wer, wie ich, beruflich mit Personen-Aufzügen zu tun hat, kotzt eh schon seit Jahren.

Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt. Möchte jemand eine nicht ausdrücklich freigegebene Reifengröße fahren, muss er das eintragen lassen. War bisher im PKW-Bereich auch so üblich.

Dass dabei die Prüforganisationen etwas dazu verdienen können, ist offensichtlich und mit Sicherheit einer der Treiber hinter der strengeren Auslegung der Vorschriften. Ändert aber nichts an dem Sinn der Vorschrift.

Es geht nicht um die Größe sondern Marke.

Themenstarteram 26. Juli 2020 um 9:12

@Nipo @Italo001 es geht nicht um die Größe und nicht mal um die Marke, zumindest bei alten Motorrädern.

 

Da ist es ohne Eintragung nicht möglich, ein neues Reifenmodell zu nutzen, sofern das nicht eingetragen wird. Das wird in dem von @fazermu verlinkten Beitrag gar nicht angesprochen

am 26. Juli 2020 um 9:18

Das Problem ist doch: ich habe eine Freigabe vom Reifenhersteller und vom Motorrad Hersteller, und brauche trotzdem eine Einzelabnahme ... Macht doch kein Sinn

am 26. Juli 2020 um 9:34

Auf einem 32 Jahre alten Motorrad ,einen 32 Jahre alten Reifen zu montieren ? macht im übrigen auch kein Sinn

Zudem irgendwann der Reifen, der vor 32 Jahren eingetragen wurde, nicht mehr hergestellt wird.

Und wie erfolgt die Eintragung des neuen Reifens? Da werden die Bescheinigungen der beiden Hersteller angeschaut und quasi abgeschrieben.

Wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine einen abweichenden Reifentyp/ein abweichendes Reifenfabrikat bei entsprechender Bindung vorliegt, frage ich mich, was geprüft werden soll? Wie der Reifen auf dem Rad montiert ist, oder wie das Rad am Fahrzeug montiert ist?

Reifen sind Verschleißteile, eher Verbrauchsteile, da könnte man ja bei jedem Fahrzeug bei jedem Reifenwechsel eine Abnahme verlangen, auch beim Wechsel von Bremsscheiben/Bremsbelägen, das wäre ein Reibach!

Bei einer abweichenden Reifendimension, bei ansonsten serienmäßigem Motorrad könnte man das auch so sehen. Will man aber offensichtlich nicht mehr! Da wird es aber an dem Instrument "Unbedenklichkeitsbescheinigung" liegen. Und dass sich Reifenhersteller um eine ABE für bestimmte, von der Serienausstattung eines 20 Jahre alten Motrorrads abweichen Bereifung bemühen, ist nicht zu erwarten.

Ich selbst hätte kein Problem damit, eine abweichende Dimension eintragen zu lassen, aber die Bindung an ein Reifenfabrikat/einen Reifentyp war von Anfang an blödsinnig, kurzsichtig und kundenignorant. Fahrzeugentwickler, die einen sicheren Betrieb ihres Produkts nur mit einer solchen Reifenbindung gewährleisten können, sollten sich ihr Lehrgeld zurückbezahlen lassen.

Das mag bei Fahrzeugen mit einer Vmax von >300 km/h anders sein, aber diese Fahrzeuge interessieren mich nicht.

Bist Du verrückt? Lösch das wieder. Hinterher liest hier wer vom TÜV mit und in 3 Jahren dürfen nur noch TÜV-Niederlassungen Reifen wechseln für 150€ inkl. Zertifikat je Reifen + Reifen. :eek:

Ich glaub das ist nicht notwendig, die Prüforganisationen sind da längst selber drauf gekommen. Die Frage ist nur, ob und wann sie sich damit durchsetzen.

Zitat:

@isaucheinname schrieb am 27. Juli 2020 um 08:37:22 Uhr:

Ich glaub das ist nicht notwendig, die Prüforganisationen sind da längst selber drauf gekommen. Die Frage ist nur, ob und wann sie sich damit durchsetzen.

Wenn die Lobbyisten der Prüforganisationen in Berlin auflaufen, um das durchzusetzen, müssen sie nur irgendwas von Sicherheit (der Fahrzeugführer) und Arbeitsplätzen (bei den Prüforganisationen) schwafeln - und schon wird abgenickt.

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 9:58

Zurück zum Thema:

Hat damit schon jemand pratische Erfahrungen mit dem Problem gemacht? Auch wenn wir es jetzt theoretisch geklärt haben, kann ich es mir immer noch nicht so recht vorstellen, dass es so gehandhabt wird. Das würde ja bedeuten:

Neuer als Bj 2000 (EG-Zulassung): Ich kann jetzt mit jedem Reifen in der im Fahrzeugschein beschriebenen Dimension fahren, also auch mit dem schlechtesten China-Holzreifen, da keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr erforderlich ist.

Älter als Bj 2000 (ABE): Ich darf jetzt nur noch die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen fahren, selbst wenn die nicht mehr produziert werden und Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen für aktuelle Modelle ausstellen.

Wird das wirklich so realitätsfremd gehandhabt? Viele Prüfingenieure haben ja auch etwas Verstand und wissen sicher, dass das keinen Sinn macht.

Zitat:

@HighMilkyWay schrieb am 27. Juli 2020 um 11:58:19 Uhr:

Neuer als Bj 2000 (EG-Zulassung): Ich kann jetzt mit jedem Reifen in der im Fahrzeugschein beschriebenen Dimension fahren, also auch mit dem schlechtesten China-Holzreifen, da keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr erforderlich ist.

Ist das wirklich so?

Ich hatte die Diskussion letztens mit meiner Stammwerkstatt inklusive TÜVler, und letztendlich haben sich Cheffe, Mechaniker und Abnahmemensch dank mir in der Wolle gehabt weil sie sich selbst nicht einig waren. Ich les diese neue Regelung auch so wie in der zitierten Passage, aber gilt das auch für meinen Fall?

Ich habe (KTM SuperDuke R Bj 2015) in der Zulassung stehen:

15.1/15.2: DUNLOP SPORTSMART 2

was per se einer Reifenbindung entspricht, welche nun aufgehoben wurde(?)

Heißt das dann dass ich in Zukunft ohne Freigabe alles fahren darf, egal ob Herstellerfreigabe oder nicht, solange die Größe stimmt? Ich komm recht selten in irgendwelche Kontrollen, aber die Diskussion will ich wirklich nicht führen müssen wenn nichtmal die Werkstatt & der TÜV mir sagen kann was nun gilt...

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