Kein Warnhinweis auf eine def. Glühlampe

VW Touran 1 (1T)

Hallöchen zusammen,

seit Juli/09 fahre ich nun ein Touran-Taxi und habe auch schon div. negative Erlebnisse hinter mir (evtl. später dazu mehr...).

🙄 Mein aktuelles Problem besteht darin, dass es offensichtlich keine Warnmeldungen für defekte Glühlampen gibt.
(Mein alter Daimler Baujahr 96 hat mir immer eine def, Glühlampe gemeldet...)

😕 Kann mir da bitte `mal ein "Spezi" sagen, ob ich da recht habe?

Bis denne...
welldone-taxi

11 Antworten

Der Touran zeigt Dir defekte Glübirmen an. Entweder mit Symbol in der MfA oder/und genauer Bezeichnung im großen MfA Display.

Zitat:

Original geschrieben von 2xPapa


Der Touran zeigt Dir defekte Glübirmen an. Entweder mit Symbol in der MfA oder/und genauer Bezeichnung im großen MfA Display.

Ich danke Dir für die schnelle Rückantwort, aber so sehr ich auch auf mein MfA-Display starre..., einen Warnhinweis kann ich nicht entdecken.

🙁 Bei meinem Touran ist die Glühlampe in dem kleinen Scheinwerfer, der unten Rechts im Grill eingebaut ist defekt und die Kennzeichenbeleuchtung!

😕 Aber das ist dem kleinen "Helferlein" offensichtlich gleichgültig.

Gruß...
welldone-taxi

Hallo,

wenn eine Glühbirne der Kennzeichenbeleuchtung defekt ist wird dies wahrscheinlich nicht angezeigt, da der Widerstadswert sich zu wenig ändert. Bei mir war es auch so, rechtes Lämpchen defekt; keine Meldung.
Beide Lämpchen entfernt: Meldung kommt!
Habe mal die Widerstandsänderung des defekten Lämchens nachgemessen; das Messgerät zeigte keinen so hohen Wert, wie erwartet an. Also Meldung erst, wenn beide defekt.
Wurde hier im Forum auch schon berichtet.
Bei der andereren Lampe scheint es sich um das statische Kurvenlicht oder den Nebelscheinwerfer zu handeln.
Wird wohl auch nicht abgefragt.

Es gibt aber noch einen uralten Trick defekte Glühbirnen festzustellen:

Betreffende Verbraucher einschalten und um das Fahrzeug gehen. (geht auch mit Rückfahrlicht und Kurvenlicht; ebend Zündung an Rückwärtsgang rein, bzw. Lenkung einschlagen)

Wird halt nicht allles abgefragt.

Gruß

Im Grill unten rechts ... ist bei meinem ... nichts 😁
Außer gaaaaaaaaanz rechts unten in der Schürze der Nebelscheinwerfer...

Selbst bei der kleinen MFA zeigts den "Ort des geschehens an", bspw. "Standlicht ... hinten links ... defekt"

Kann man die Lampenüberwachung rauscodieren? Evtl. liegt eine falsche Codierung bereits ab Werk vor?
(Das gibt es: mein Polo mit DWA hat damals beim verschließen 2 Pieptöne von sich gegeben... auf dem Parkplatz der Autostadt....)

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von laienpriester


Hallo,

wenn eine Glühbirne der Kennzeichenbeleuchtung defekt ist wird dies wahrscheinlich nicht angezeigt, da der Widerstadswert sich zu wenig ändert. Bei mir war es auch so, rechtes Lämpchen defekt; keine Meldung.
Beide Lämpchen entfernt: Meldung kommt!
Habe mal die Widerstandsänderung des defekten Lämchens nachgemessen; das Messgerät zeigte keinen so hohen Wert, wie erwartet an. Also Meldung erst, wenn beide defekt.
Wurde hier im Forum auch schon berichtet.
Bei der andereren Lampe scheint es sich um das statische Kurvenlicht oder den Nebelscheinwerfer zu handeln.
Wird wohl auch nicht abgefragt.

Es gibt aber noch einen uralten Trick defekte Glühbirnen festzustellen:

Betreffende Verbraucher einschalten und um das Fahrzeug gehen. (geht auch mit Rückfahrlicht und Kurvenlicht; ebend Zündung an Rückwärtsgang rein, bzw. Lenkung einschlagen)

Wird halt nicht allles abgefragt.

Gruß

Ich danke Dir für Deinen Hinweis, dass ich um das Auto laufen soll, um einen defekten Scheinwerfer ausfindig zu machen.

🙁 Ich Dummerchen bin der wahnwitzigen Überlegung gefolgt, dass ein modernes Fahrzeug (Baujahr 2009) 39.000€ Listenpreis, so etwas melden könnte.

Mein Daimler W210 Baujahr 1996 hat mir das anstandslos gemeldet!

Gruß...
welldone-taxi

Wie im Forum schon öfters erwähnt, reagiert die Kennzeichenüberwachung erst wenn beide Lämpchen defekt sind. Daher hast Du da auch noch keine Warnung bekommen.

Zitat:

Es gibt aber noch einen uralten Trick defekte Glühbirnen festzustellen

Darum geht es hier aber nicht. 😉

PS. Hab vor ca. 2 Wochen eine Mutter vor unserer Schule darauf hingewiesen, das beide Bremsleuchten an ihrem Auto defekt sind und nur noch die 3. Bremsleuchte ihren Dienst verrichtet. Sie reagiert ganz erschrocken und hat sich bei mir für den Hinweiß bedankt. 
Heute hab ich gesehen das die beiden Bremsleuchten noch immer außer Betrieb sind. 🙄

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Situation im Falle eines Auffahrunfalls aussieht?

Zitat:

Original geschrieben von 2xPapa


Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Situation im Falle eines Auffahrunfalls aussieht?

Wird wohl eine Teilschuld geben - schau mal

hier nach

; ist zwar schon ein Weilchen her, der Grundtenor wird aber wohl weiterhin Bestand haben.

Gruß Walter

Zitat:

Original geschrieben von WELLDONE-TAXI


Ich danke Dir für Deinen Hinweis, dass ich um das Auto laufen soll, um einen defekten Scheinwerfer ausfindig zu machen.
🙁 Ich Dummerchen bin der wahnwitzigen Überlegung gefolgt, dass ein modernes Fahrzeug (Baujahr 2009) 39.000€ Listenpreis, so etwas melden könnte.

Schau dir mal §23 StVo Abs.1 etwas genauer an:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Zitat:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

DU

ganz alleine bist dafür verantwortlich das alles funktioniert und nicht irgendwelche elektronischen Helferlein.

Zitat:

Original geschrieben von therealfirefighter


...
Schau dir mal §23 StVo Abs.1 etwas genauer an:
...
DU ganz alleine bist dafür verantwortlich das alles funktioniert und nicht irgendwelche elektronischen Helferlein.

Jetzt wird's aber akademisch 😉

Ich mache mir abends bei der Fahrt nach Hause gelegentlich den Spaß, den Anteil mir entgegen kommender Fahrzeuge mit defekter (Front-)Beleuchtung zu schätzen. Unter 20% bin ich da noch nie gekommen.

So gesehen hilft es doch dem Fünftel unter uns vermutlich schon, wenn es da ein elektronisches Helferlein gibt.

@TAXI: Bei der Kennzeichenbeleuchtung ist die Erkennung beim Touran tatsächlich mangelhaft; NSW kann ich nicht beurteilen. Bei den "wichtigen" Lampen geht es aber genauso gut wie beim W210.

Noch'n Tipp: Ich bin - nach BirnenLeuchtmittelwechsel - mal drauf reingefallen, daß man Licht und Auto wirklich ganz aus- und wieder einschalten muß, ehe der neue Zustand "Alles Gut" wieder erkannt wird.

Gruß Walter

Zitat:

Original geschrieben von therealfirefighter



Zitat:

Original geschrieben von WELLDONE-TAXI


Ich danke Dir für Deinen Hinweis, dass ich um das Auto laufen soll, um einen defekten Scheinwerfer ausfindig zu machen.
🙁 Ich Dummerchen bin der wahnwitzigen Überlegung gefolgt, dass ein modernes Fahrzeug (Baujahr 2009) 39.000€ Listenpreis, so etwas melden könnte.

Schau dir mal §23 StVo Abs.1 etwas genauer an:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Zitat:

Original geschrieben von therealfirefighter



Zitat:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

DU ganz alleine bist dafür verantwortlich das alles funktioniert und nicht irgendwelche elektronischen Helferlein.

Ich danke allen Beteiligten für die Hilfe und möchte den Tread damit schließen!

Gruß...
welldone-taxi

Zitat:

Original geschrieben von wno158



Zitat:

Original geschrieben von therealfirefighter


...
Schau dir mal §23 StVo Abs.1 etwas genauer an:
...
DU ganz alleine bist dafür verantwortlich das alles funktioniert und nicht irgendwelche elektronischen Helferlein.
Jetzt wird's aber akademisch 😉

Ich mache mir abends bei der Fahrt nach Hause gelegentlich den Spaß, den Anteil mir entgegen kommender Fahrzeuge mit defekter (Front-)Beleuchtung zu schätzen. Unter 20% bin ich da noch nie gekommen.

So gesehen hilft es doch dem Fünftel unter uns vermutlich schon, wenn es da ein elektronisches Helferlein gibt.

@TAXI: Bei der Kennzeichenbeleuchtung ist die Erkennung beim Touran tatsächlich mangelhaft; NSW kann ich nicht beurteilen. Bei den "wichtigen" Lampen geht es aber genauso gut wie beim W210.

Noch'n Tipp: Ich bin - nach BirnenLeuchtmittelwechsel - mal drauf reingefallen, daß man Licht und Auto wirklich ganz aus- und wieder einschalten muß, ehe der neue Zustand "Alles Gut" wieder erkannt wird.

Gruß Walter

Ich danke allen Beteiligten für die Hilfe und möchte den Tread damit schließen!

Gruß...
welldone-taxi

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