Kein TÜV wegen rostiger Bremsen, Austausch nach 20 TKM?
Hallo,
ich war mit meiner knapp drei Jahre alten Mercedes A-Klasse (A150, 20 TKM) das erste mal beim TÜV bei meinem Mercedes-Händler. Den TÜV habe ich wegen rostiger Bremsscheiben nicht bekommen. Außerdem wurde mir gesagt, dass die hinteren Bremsen nicht i. O. seien, da ich fast ausschließlich alleine mit dem Auto fahre und diese somit nicht ausreichend belastet würden. Geraten wurde mir zu einem Austausch für 600€.
Meine Frage:
Das Auto wird täglich bewegt, steht allerdings draußen unter freiem Himmel. Ich weiß, dass Rost an den Bremsscheiben nicht gut, aber normal ist. Kann das wirklich so gravierend sein, dass nach nur 20 TKM ein Ausstausch notwendig ist? Desweiteren bin ich doch nicht verpflichtet mein Auto nur mit 4 Personen oder Gepäck beladen zu fahren, damit ich ein ausgeglichenes Gewichtsverhältnis habe, oder? Mir scheint, als arbeiteten TÜV und Werkstatt hier zu meinen Ungunsten zusammen.
Wäre für eine Einschätzung von jemanden der sich besser damit auskennt sehr dankbar!
Gruß!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Die "Handbremse" ist bei einem Fahrzeug mit Automatik auch so ziemlich das Überflüssigste, was sich vorstellen läßt.
Weder die vorgeschriebene Notbremsfunktion, noch ein vernünftiges Anfahren am Berg oder die vorgeschriebenen Kräfte gegen das Wegrollen lassen sich mit einem einfachen Sperrriegel der Automatik realisieren.
Zitat:
Alle zwei Jahre die Handbremse erneuern zu lassen, nur um sie dann wieder für zwei Jahre nicht zu benutzen, macht nicht wirklich Sinn.
Man muss sie doch nur benutzen.
Der "Fehler" entsteht doch nicht durch die StVZO sondern durch Bequem- und Sorglosigkeit von Seitens des Fahrers.
95 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Die "Handbremse" ist bei einem Fahrzeug mit Automatik auch so ziemlich das Überflüssigste, was sich vorstellen läßt.
Weder die vorgeschriebene Notbremsfunktion, noch ein vernünftiges Anfahren am Berg oder die vorgeschriebenen Kräfte gegen das Wegrollen lassen sich mit einem einfachen Sperrriegel der Automatik realisieren.
Zitat:
Alle zwei Jahre die Handbremse erneuern zu lassen, nur um sie dann wieder für zwei Jahre nicht zu benutzen, macht nicht wirklich Sinn.
Man muss sie doch nur benutzen.
Der "Fehler" entsteht doch nicht durch die StVZO sondern durch Bequem- und Sorglosigkeit von Seitens des Fahrers.
Jo, das ist in der Tat ein Problem. Ich hatte gerade am Freitag auch 'nen 3-jährigen Golf Plus zu seiner ersten HU, ich glaub mit knapp 18 Tkm gelaufen. Die hinteren Bremsscheiben haben außenseitig gerade mal noch zu 50% getragen. Obwohl die Bremswerte (gerade noch) in Ordnung waren, habe ich dem beiwohnenden Kunden gesagt, daß er so leider keine Plakette bekommen würde. Grund dafür ist, daß die Bremswerte sich eher noch verschlechtern würden und das Tragbild der Bremsscheiben immer schlechter werden würde, da der Kunde sicher zukünftig nicht anders bremsen würde.
Der Kunde wird so zum Opfer der mittlerweile üblichen Modellpolitik der großen Hersteller. Man verbaut in alle Fahrzeuge aus Kostenersparnisgründen identische Komponenten. Während bei einem 2-Liter sicher hinten Scheibenbremsen angemessen wären, könnte der kleinste Benziner-Golf sicher mit einer Trommelbremse hinten ausreichend bremsen. Die Trommelbremse hat nicht das Problem schlechter Tragbilder, wie eine Scheibenbremse es aufweist (zumindest sieht man es in der Trommel net, wenn die Bremswerte stimmen ;-)).
Absprachen mit der Werkstatt gibt es zumindest bei mir nicht, im Gegenteil, die Werkstatt sagt oftmals "können wir das nicht noch durchgehen lassen?", aber wennd der Rost halt in meinem Ermessen zuviel ist, gibt es keine Plakette.
Gut, wenn man Fachkenntnisse hat und selbst schrauben kann, denn die Bremsenteile sind so teuer nicht.
Grüsse der Gardiner
20.000 km sind relativ egal, wenn ab und an mal stärker gebremst wird.
Zitat:
Der Kunde wird so zum Opfer der mittlerweile üblichen Modellpolitik der großen Hersteller.
Ich finde die Modellpolitik sogar sehr gut, dann hat es der Endverbraucher einfacher und steigt durch die Ersatzteile leichter durch und jeder Händler hat die passenden Teile im Lager. Nur weil einige Zeitgenossen Extremsparer sind, muss es nicht für jeden umständlich sein.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Während bei einem 2-Liter sicher hinten Scheibenbremsen angemessen wären, könnte der kleinste Benziner-Golf sicher mit einer Trommelbremse hinten ausreichend bremsen.
Weil ein 1,2-Liter Golf einen längeren Bremsweg aus 100 km/h haben darf oder dessen Bremse schneller zum Fading kommen darf oder ein Golf mit 1,2-Liter Motor nie beladen gefahren werden?
Abgesehen von den notwendigen Logistikkosten, durch mehrfache Teilevorhaltung oder höheren Produktionskosten durch geringere Stückzahlen.
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habe mir mal die Mühe gemacht die Teile herauszusuchen, bei www.bremsen.com kosten die Scheiben und Beläge von ATE 115 Euro plus 5 Euro Versandkosten macht 120 Euro, sollte jede Werkstatt in zu hoch geschätzen 2 Stunden tauschen wieder 120 Euro, also in der Freien Werkstatt sollte es für 300 Euro machbar sein locker!
Also ich hatte bei meiner alten Karre auch immer das Problem mit den Bremsen bei der HU. Hab dann auf dem nahegelegenen Feldweg ein paar Mal beschleunigt und sehr stark gebremst. Danach waren die Werte immer ok.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Weder die vorgeschriebene Notbremsfunktion, noch ein vernünftiges Anfahren am Berg oder die vorgeschriebenen Kräfte gegen das Wegrollen lassen sich mit einem einfachen Sperrriegel der Automatik realisieren.
Welche vorgeschriebene Notbremsfunktion? Wenn ich mit meinem Auto per Handbremse eine Notbremsung mache, wird die Kiste zum unkontrollierbarem Brummkreisel.
Und wer mit einem Automatikgetriebe nicht vernünftig am Berg anfahren kann, hat den Wahlhebel wohl auf N stehen.
Die Handbremse/ Feststellbremse dient einzig zum Parken.
das Problem sind doch wahrscheinlich garnicht die 600 oder 300 Euro für die neuen Teile, die meisten fahren mit Stolz einen neuen Wagen 3 Jahre, gehen ohne an was böses zu denken zur Niederlassung, denn dort ist der Wagen am besten aufgehoben^^ schlürfen einen schönen Caffè Latte und dann kommt der böse Serviceannehmer und vielleicht noch der noch böserer HU-Prüfer und sagen einem die Bremse ist schrott, damit rechnet nun wirklich niemand, klaro dass man sich dann veräppelt fühlt, würde ich ehrlich auch tun, wenn ich nicht aus dem Job komme und keine technische Anhnung davon hätte.
Eigentlich sucht man doch nur einen Buhmann für seine eigene Nachlässigkeit, nach dem Fz. öfter man zu schauen, ein Blick auf die Bremse, ein Blick auf die Reifen, ein Test mit dem Ehemann fürs Licht, mal die Scheibenreinigungsanlage vorher testen und sich die Wischerblätter anschauen, ist dass denn so schwer dies mal vor dem TÜV-/Dekra-Termin zu machen??? Ich denke kein, dies habe ich als Student vor dem TÜV-Gang auch gemacht, man wollte doch nicht direkt negativ auffallen...
Auch gibt es nur weil man in die Werkstatt zum TÜV fährt nicht immer die neue Plakette, damit müsst ihr euch auch mal abfinden, denn nicht jede Reparatur geht sofort und der Prüfer muss die erledigten Arbeiten auch sehen, da er es bestättigen muss, also habt Verständnis mit dem Prüfer und der Werkstatt, ihr selber habt es in den Händen und entscheidet stark mit, natürlich wenn man Wartekunde ist, muss man damit oft leben, dass man nochmal wieder kommen muss!!!
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Welche vorgeschriebene Notbremsfunktion? Wenn ich mit meinem Auto per Handbremse eine Notbremsung mache, wird die Kiste zum unkontrollierbarem Brummkreisel.
Und wer mit einem Automatikgetriebe nicht vernünftig am Berg anfahren kann, hat den Wahlhebel wohl auf N stehen.Die Handbremse/ Feststellbremse dient einzig zum Parken.
diesen Begriff gibt es so nicht, ist auch nicht so da man heutzutage ein Zweikreisbremssystem hat, bei Fz. mit Einkreisbremsanlage war es teilweise so der Trabi z.B. müsste so gebaut worden sein... die Feststellbremse kann aber auch als Hilfsbremsanlage ausgeführt sein, wenn sie abstufbar ausgelegt ist, was in der Regel ja ist! Notbremsanlage = Hilfsbremsanlage, so war es sicherlich gedacht von Roadwin
und man dreht sich nur wenn man die Handbremse volles Rohr anzieht und die Räder blockieren, geht bei einigen Citroën aber auch so, da hier die Feststellbremse an der Vorderachse ist z.B. die alte gute Ente^^ aber auch neue Fahrzeuge glaube der C5
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Welche vorgeschriebene Notbremsfunktion?
EU- Bau- und Betriebsvorschriften für mehrspurige Kraftfahrzeuge, in nationales Recht umgesetzt in §41 StVZO:
"(1) Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit 2 voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. ..."
Damit ist nicht die Zwei-Kreis Auslegung der "normalen" Betriebsbremse gemeint, das existiert nochmals zusätzlich.
Zitat:
Wenn ich mit meinem Auto per Handbremse eine Notbremsung mache, wird die Kiste zum unkontrollierbarem Brummkreisel.
Nur bei digitaler Nutzung.
Zitat:
Die Handbremse/ Feststellbremse dient einzig zum Parken.
Falsch.
Selbst die elektrischen "Handbremsen" (elektronische Parkbremse) haben eine entsprechende Funktion mit auf etwa 60% reduzierter Haltekraft / Bremskraft, wenn das Fahrzeug noch rollt, damit es eben keinen Brummkreisel gibt:
http://www.volkswagen.at/.../notbremsfunktion.html
http://www.quinton-hazell.de/.../...tronische%20Parkbremse%20S.8-9.pdf
die 70/156/EWG beschäftigt sich mit den Bremsanlagen und deren Wirkungsweise, im Anhang I sind sie ich glaube aufgeführt und definiert, zur Hilfskreisbremsanlge steht dort:
bei Ausfall der Betriebsbremse muss die Hilfsbremsanlage das Anhalten des Fz. innerhalb eines bestimmten Weges ermöglichen, dies muss ohne Hände vom Lenkrad gemacht werden können und abstufbar sein vom Fahrersitz aus mit Fuß oder Hand! Die Hilfsbremsanlage muss keine eigene Bremsanlage sein, ein Kreis einer mehrkreisigen Betriebsanlage oder die Feststellbremsanlage als Hilfsbremsanlage ist zulässig.
das die Feststellbremsanlage auch nochmal geregelt ist, ist auch klar... da es unterschieden wird zwischen BBA, HBA und FBA...
die FSB ist aber als HBA zulässig sowie ein intakter Bremskreis, was technisch gesehen 2 unabhängigen Bedienungseinrichtungen sind.
@Roadwin was machst du beruflich, gerne auch per PN
aber wir kommen hier total von der eigentlichen Fragestellung ab^^
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
die 70/156/EWG beschäftigt sich mit den Bremsanlagen
Nö, das ist die 71/320/EWG, aktuelle Version ist die Berichtigung 01:
"2.1.2. Anforderungen an die Bremsanlage
Die in Absatz 1.2 beschriebene Bremsanlage muß folgende Anforderungen erfüllen:
2.1.2.1. Betriebsbremsung
Die Betriebsbremsung muss bei allen Geschwindigkeiten und Belastungszuständen und bei beliebiger Steigung und beliebigem Gefälle die Kontrolle der Fahrzeugbewegung sowie ein sicheres, schnelles und wirksames Anhalten des Fahrzeugs ermöglichen. Ihre Wirkung muss abstufbar sein. Der Führer muss die Bremswirkung von seinem Sitz aus erzielen können, ohne die Hände von der Lenkanlage zu nehmen.
2.1.2.2. Hilfsbremsung
Die Hilfsbremsung muss das Anhalten des Fahrzeugs innerhalb einer angemessenen Entfernung ermöglichen, wenn die Betriebsbremsung versagt. Die Wirkung muss abstufbar sein. Der Führer muss die Bremsung von seinem Sitz aus erzielen können und dabei mindestens mit einer Hand die Kontrolle über die Lenkanlage behalten. Für diese Vorschrift wird angenommen, dass bei der Betriebsbremsung gleichzeitig nicht mehr als eine Störung auftreten kann
(Anmerkung:
Ein Bruch der Bedieneinrichtung "Bremspedal" oder das Versagen des HBZ ist eine nur "einmalige" Störung aber setzt auch eine Zweikreisanlage vollständig außer Funktion. Zweikreis ist ja ganz nett, aber erreicht nicht vollständig die geforderte Redundanz von einer HBA.)
2.1.2.3. Feststellbremsung
Die Feststellbremsung muss es ermöglichen, das Fahrzeug auch bei Abwesenheit des Führers in der Steigung und im Gefälle im Stillstand zu halten, wobei die bremsenden Teile durch eine Einrichtung mit rein mechanischer Wirkung in Bremsstellung festgehalten werden"
Zitat:
die FSB ist aber als HBA zulässig sowie ein intakter Bremskreis, was technisch gesehen 2 unabhängigen Bedienungseinrichtungen sind.
Dafür muss dann aber auch die FSB die geforderte Abstufbarkeit einer HBA erfüllen. Daher auch diese 60%-Wirkung bei einer elektronischen Parkbremse so lange das Fahrzeug noch in Bewegung ist.
Eine Aufteilung über die "Verteilung" der zwingend vorgeschriebenen unterschiedlichen Bedieneinrichtungen, Wirkungsweisen und ggf. damit zugehörigen Bedingungen findet sich dann unter 2.2.1 und würden als Zitate den möglichen und auch sinnvollen Umfang hier sprengen.😉
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Nur bei digitaler Nutzung.Zitat:
Wenn ich mit meinem Auto per Handbremse eine Notbremsung mache, wird die Kiste zum unkontrollierbarem Brummkreisel.
Sorry, dann habe ich die "Notbremsung" falsch interpretiert.
Eine echte Notbremsung ist bei mir immer digital.
Pedal aufs Bodenblech nageln. Ohne wenn und aber.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Eine echte Notbremsung ist bei mir immer digital.
Pedal aufs Bodenblech nageln. Ohne wenn und aber.
Das geht aber auch nur halbwegs harmlos mit einem vorhandenen und auch funktionierenden ABS, ohne bist Du auch eher nur ein Spielball ballistischer Gradienten und Vektoren 😉
Hallo,
echt klasse der Thread hier...
Vielleicht darf ich auch noch was sagen...
meinte gelesen zu haben, insbesondere interessant für Leute die eine Garage haben, Laternenparker eher schwierig, dass man vor dem ausschalten des Motors nach einer Regenfahrt das Bremspedal ein paar mal drücken soll, weil durch die Erwärmung die Feuchtigkeit von den Scheiben verschwindet.
Die Fachleute mögen mich korrigieren!
Gruß