kein TÜV, lohnt sich das machen zu lassen ?
Hallo Gemeinde,
meine Freundin hat sich ein Auto gekauft.
Opel Tigra S93 für 1000€ bei einem typischen Gebrauchtwagenhändler.
Da sie wenig Ahnung hat und ihr das Auto so gefallen hat, hat sie zugeschlagen. (selbst schuld)
Naja nun waren wir bei PitStop wegen TÜV.
Doch der sagte nach dem Vorabcheck dass das so nix wird. Folgendes ist aufgefallen:
Unterboden - rost
Lenksträger linke Achse - rost
Bremsscheiben und Backen müssen neu
Bremsleitung fängt an zu rosten
Jetzt die Frage: Lohnt es sich, dass alles machen zu lassen ?
Das Problem ist, der Verkäufer schreibt im Kaufvertrag dass er sich von allen Mängel, Gewärleistung distanziert. "DUMM"erweise hat meine Freundin das auch so unterschrieben.
Ich danke schon mal im vorraus für eure Antworten.
19 Antworten
Fahr mal zu ner REINEN TÜV Station, nicht zu sonem PKW McDonalds. Die Leben schliesslich davon, dass sie dir vorher Angst machen und dann an den von dir beauftragten Reparaturen verdienen.
Ja, an das dachte ich auch schon.
Doch der Typ vom McDoof hat uns nicht einmal ein Angebot gemacht oder gesagt was es kosten könnte.
Hab mal gegoogelt usw.
Lenksträger beide seiten 80 €
Bremscheiben und backen: 60 €
Bremsschläuche 35 €
alles natürlich nur Materialkosten, jemand der schweißen kann haben wir.
Jetzt bleibt die Frage was der Unterboden kosten könnte.
Sollten das nicht mehr als 150 € sein, dann würde sich das ja nochmal lohnen, so dass das Ding 2 Jahre fährt
Bremsleitung und Bremsschläuche is aber net das selbe 😉
Aber evtl reichts auch, die zu entrosten und z.B. mit Zinkspray zu konservieren.
ich meinte schon Bremsleitung :-p
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Auch das sind Bremsschläuche und die meinte der Prüfer sehr sehr sicher NICHT. Die werden porös, rosten aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Auch das sind Bremsschläuche und die meinte der Prüfer sehr sehr sicher NICHT. Die werden porös, rosten aber nicht.
Mhh, er meinte die Bremsleitung fängt an zu rosten 😰
Ja, das ist dann die Leitung VOR dem Bremsschlauch, also vom Hauptbremszylinder bis zum Bremsschlauch. Ist ne starre, vorgeformte Metallleitung mit ursprünglich meist grüner Beschichtung.
Zum selber formen auf jeden Fall nicht, dann brauchste aber noch Werkzeuge dazu. Was einbaufertige kosten, weiss ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von flirtcheckers
Hallo Gemeinde,meine Freundin hat sich ein Auto gekauft.
Opel Tigra S93 für 1000€ bei einem typischen Gebrauchtwagenhändler.Da sie wenig Ahnung hat und ihr das Auto so gefallen hat, hat sie zugeschlagen. (selbst schuld)
Naja nun waren wir bei PitStop wegen TÜV.
Doch der sagte nach dem Vorabcheck dass das so nix wird. Folgendes ist aufgefallen:Unterboden - rost
Lenksträger linke Achse - rost
Bremsscheiben und Backen müssen neu
Bremsleitung fängt an zu rostenJetzt die Frage: Lohnt es sich, dass alles machen zu lassen ?
Das Problem ist, der Verkäufer schreibt im Kaufvertrag dass er sich von allen Mängel, Gewärleistung distanziert. "DUMM"erweise hat meine Freundin das auch so unterschrieben.
Ich danke schon mal im vorraus für eure Antworten.
Ein Tipp aus rechtlicher Sicht:
Wenn deine Freundin das Auto als Verbraucherin (nicht in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit) nicht von Privat (also z.B. der Händler vermittelt nur den Kauf für einen anderen Verbraucher) gekauft hat, ist der Gewährleistungsausschluss des Händlers unwirksam.
In diesem Fall hat sie alle gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln, also kann etwa Nachbesserung oder Schadenersatz verlangen, die Minderung erklären oder vom Kauf zurücktreten.
Ich würd dir empfehlen, den Verkäufer zunächst eine angemessene (z.B. zwei Wochen) Frist zur Nachbesserung der nicht im Vertrag erwähnten Schäden zu setzen.
Sollte das nicht wirken, empfehle ich den Besuch eines Rechtsanwalts, in Anbetracht des geringen Werts des Autos musst du wissen, ob sich das zeitlich und finanziell lohnt.
Anbei noch einige zentrale Vorschriften zum Thema für's Nachlesen, die mögliche Anspruchsgrundlage etwa für die (vorrangige) Nachbesserung wäre
§§ 439 Abs. 1 Var. 1, 437 Nr. 1, 434 Abs. 1 Satz 1, 475 Abs 1, 13 BGB.
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.
§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
PS: Kannst ja mal den Vertrag - Namen geschwärzt - hier reinstellen.
Super, vielen Dank für diesen Hinweis.
Also er ist ein klarer Händler, Platz gemietet usw.
Er steht auch als Verkäufer drin.
Ich schau morgen mal bei nem Kollegen auf der Hebebühne wie schlimm der Unterboden aussieht.
Wenn es nicht all zu grausam ist, dann machen wir das alles.
Sollte das aber nicht gehen, werde ich den Händler Kontaktieren.
Denn ich weiß jetzt schon, dass der Stressen wird.
Hier mal der Auszug aus dem Kaufvertrag den meine Freundin unterschrieben hat:
Zitat:
Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Auschluß jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretende Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht wurde, können frühere Unfälle, Korrisionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe pder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.
Vertragszusatz für ältere Fahrzeuge:
Das Fahrzeug ist aufgrund seines Alters und seiner Laufleistung stark verschlissen. Sämtliche Bauteile weisen eine starke Abnutzung auf, die bereits zu nicht erkennbaren Mängeln und Beschädigungen geführt haben kann. Ein kurzfristiger Defekt oder Ausfall der Bauteile, sowie Motor und Getriebes sind wahrscheinlich. Dem Käufer ist das bekannt.Besondere Zusicherung: Neumotor/Austauschmotor am 02.12.2006 bei km-Stand 88690km
Das hat sie unterschrieben 🙁
Hätte der Wagen ohne weiters TÜV bekommen,
dann hätte es der Händler auch überm TÜV gebracht um mehr Kohle raus zu schlagen.
Ihr habt ein Bastlerfahrzeug ohne frischen TÜV gekauft.
Entweder reparieren oder verschrotten.
Ich meine, das Ihr dem Händler leider nicht an die Wäsche könnt.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von flirtcheckers
Super, vielen Dank für diesen Hinweis.Also er ist ein klarer Händler, Platz gemietet usw.
Er steht auch als Verkäufer drin.Ich schau morgen mal bei nem Kollegen auf der Hebebühne wie schlimm der Unterboden aussieht.
Wenn es nicht all zu grausam ist, dann machen wir das alles.Sollte das aber nicht gehen, werde ich den Händler Kontaktieren.
Denn ich weiß jetzt schon, dass der Stressen wird.
Hier mal der Auszug aus dem Kaufvertrag den meine Freundin unterschrieben hat:
Zitat:
Original geschrieben von flirtcheckers
Das hat sie unterschrieben 🙁Zitat:
Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Auschluß jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretende Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht wurde, können frühere Unfälle, Korrisionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe pder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.
Vertragszusatz für ältere Fahrzeuge:
Das Fahrzeug ist aufgrund seines Alters und seiner Laufleistung stark verschlissen. Sämtliche Bauteile weisen eine starke Abnutzung auf, die bereits zu nicht erkennbaren Mängeln und Beschädigungen geführt haben kann. Ein kurzfristiger Defekt oder Ausfall der Bauteile, sowie Motor und Getriebes sind wahrscheinlich. Dem Käufer ist das bekannt.Besondere Zusicherung: Neumotor/Austauschmotor am 02.12.2006 bei km-Stand 88690km
1. Deine Freundin sollte zukünftig lesen, was sie unterschreibt!😉
2. Ob eine derartige pauschale Beschaffenheitsvereinbarung, durch die § 475 Abs. 1 BGB mittelbar umgangen wird, Gewährleistungsansprüchen der Käufer entgegensteht, halte ich für sehr zweifelhaft. Würd ich ggf. vom Anwalt prüfen lassen, wenn es denn überhaupt so weit kommt.
3. Voraussetzung für Gewährleistungansprüche ist aber immer ein Mangel. Also Schäden, die beim 15 Jahre alten Auto zu erwarten sind, Verschleissteile, etc. sind normalerweise kein Mangel, wenn nicht etwa anders vereinbart. Es kann also sein, dass der Gewährleistungsausschluss des Händlers unwirksam ist, bei dem Auto aber kein Mangel im Sinne der kaufrechtlichen Vorschriften vorliegt, weil man diese Beschaffenheit bei dem Alter erwarten muss.
PS: Ich hätte auch die Daten vom Verkäufer geschwärzt.
Halloa,
war gerade bei PitStop das Auto abholen.
Nach Rücksprache mit dem Mechaniker sieht es wie folgt aus:
Würde man das Auto in eine Werkstatt bringen, würde die Reperatur den Autowert übersteigen.
Kann man das allerdings selbst machen und zahlt nur Material, dann sagt er, dann sollte man das auf jeden Fall machen. Gerade weil in dem Auto ein Austauschmotor ist der gerade mal 20.000 runter hat.
Also werde ich das Auto zu meinem Stiefvater (war beim Kauf nicht dabei weil er 120km weit weg wohnt) bringen, der ist KFZ Mechaniker und jetzt Metallbauer (Umschulung) also kann er Schweißen und kennt sich aus.
Positiv zu erwähnen ist, dass ich bei PitStop nichts zahlen musste.