Kein TÜV > Betriebsuntersagung?
Hallo MOTOR-TALKer,
ich war auf dem weg von der werkstatt nachhause (tüv vorbereitung), da hat mich eine politese
aufgeschrieben, das ich kein tüv habe.
Jetzt habe ich post von der zulassungsstelle bekommen, ich soll mein tüv vorweissen sonst wird das auto abgemeldet!
Mein auto steht in der garage und wird z.Z. nicht genutzt! deshalb habe ich es nicht eilig zum tüv zu kommen (möchte noch vorm tüv auch noch etwas machen, habe aber gerade keine zeit).
Kann mir jemand sagen ob die mich dazu "zwingen" können?
(möchte mein auto nicht abmelden!)
MfG
Turbonet
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich bin ein gesetzestreue mensch, aber "zwingenlassen" für so ein bullsh*** mache ich nicht gerne..
wo ist da die logik... 😉
Meld die Kiste ab und fahr einfach weiter. Dann hören die *piep* wenigstens auf, Briefe zu schicken. Du weißt ja, dass das Auto top in Ordnung ist. Der TÜV sagt halt was anderes, aber das ist bestimmt auch wieder nur bulls*** um die Leute zu diskriminieren.
Ich würde ohne Anmeldung fahren. Find das eh blöd, dass man dazu gezwungen wird, ein Auto anzumelden und auch noch zu versichern. Ich kann doch fahren!
An deiner Stelle würde ich mal in mich gehen und überlegen, warum wohl bei manchen Beiträgen Danke gedrückt wird. Aber sind wahrscheinlich alles Politessen 😉
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
9 Monate - normale Schwangerschaft einer Gummimanschette eben ...
Gruß vom bösen Dieter
nee, ich war vor zwei mon. beim tüv...
PS
böser Dieter 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
9 Monate - normale Schwangerschaft einer Gummimanschette eben ...
Gruß vom bösen Dieter
😁 😁 😁
es spielt keine Rolle ob in der Garage oder auf der Straße - HU muss jedes zugelassene Fahrzeug haben
Um mal auf die Eingangsfrage zu antworten: ja, die Zulassungsstelle kann das machen. Und wird es auch tun. Und wird auch keine Ruhe geben. Irgendwann kommen halt keine netten kostenlose Briefe mit der Bitte, einen HU-Bericht vorzulegen. Irgendwann wird die Zulassungsstelle auf PZU und Bescheidgebühren und Zwangsgelder ausweichen. Wenn das nicht fruchtet, dann kommt halt irgendwann auch die Betriebsuntersagung. Warum man allerdings diesen Ärger und diese Kosten freiwillig auf sich nehmen will, entzieht sich derzeit meinem Verständnis. Da wäre eine Außerbetriebsetzung ganz sicher die günstigere und einfachere Alternative.
Gruß Tecci
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich war beim tüv... bin aber wegen einer gummimanschette nicht durchgekommen.
also, gummimanschette bestellt, ab in eine mietwerkstatt und nachhause... kurz beim bäcker gehalten und da kamm die bl**e politesse...da die wiedervorführung beim tüv abgelaufen ist
(bestellung und einbau hat zu lange gedauert🙁)
habe ich mir gesagt, na dann halt später...EDIT:
ich bin ein gesetzestreue mensch, aber "zwingenlassen" für so ein bullsh*** mache ich nicht gerne..
wo ist da die logik... 😉MfG
Na ja, Du bist halt sowas von gesetzestreu, dass Du die Pflicht zur Vorführung halt mal eben um mehrere Monate (waren es 7 zum Zeitpunkt der ersten (durchgefallenen) HU) überschritten hast.
Dann hast Du die Frist zur Nachpfrüfung mal eben auch schon wieder überzogen, was nun eine völlig neue HU mit sich bringt, und nun jammerst Du hier rum und schimpfst auf die liebe Politesse und die Zulassungsstelle. Sei mal froh, dass Du nicht noch Post aus Flensburg mit paar Punkten und einem entsprechenden Ordnungsgeld bekommen hast.
Führe die Karre baldmöglichst wieder beim TÜV vor und schicke die Bestätigung an die Zulassungsstelle, sonst geht das mit Sicherheit den von @Tecci avisierten Weg, und die Karre wird kostenpflichtig stillgelegt.
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich sagte doch, das ich das auto z.Z. nicht nutze (und wenn, ist die erste fahrt zum tüv)Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ein Auto ohne TÜV hat auf öffentlichem Verkehrsraum nichts zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
meiner ist 100% sicher, beim einen A8 rostet nicht vielZitat:
Original geschrieben von freddi2010
...eine TÜV-Abnahme garantiert mir bei einem fremden Auto eine gewisse Verkehrssicherheit.MfG
Turbonet
wenn dem so ist, wie konnte dich denn dann eine politesse im öffentlichem verkehrsraum aufschreiben?
2. was denn nun 100% sicher oder
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich war beim tüv... bin aber wegen einer gummimanschette nicht durchgekommen.
also, gummimanschette bestellt, ab in eine mietwerkstatt und nachhause... kurz beim bäcker gehalten und da kamm die bl**e politesse...
sorry,aber du widersprichst dich irgendwie immer mehr
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich bin ein gesetzestreue mensch, aber "zwingenlassen" für so ein bullsh*** mache ich nicht gerne..
wo ist da die logik... 😉MfG
Was ist Fakt.
Die Frist der fälligen Untersuchug nicht eingehalten.
Das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.
Leider kam da jemand vorbei, der berechtigt ist auf gewisse Einhaltungen zu achten.
Jetzt aber von "zwingen lassen" & bullsh*** schreiben.
Da passt was nicht zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ich war beim tüv... bin aber wegen einer gummimanschette nicht durchgekommen.
also, gummimanschette bestellt, ab in eine mietwerkstatt und nachhause... kurz beim bäcker gehalten und da kamm die bl**e politesse...da die wiedervorführung beim tüv abgelaufen ist
(bestellung und einbau hat zu lange gedauert🙁)
habe ich mir gesagt, na dann halt später...EDIT:
ich bin ein gesetzestreue mensch, aber "zwingenlassen" für so ein bullsh*** mache ich nicht gerne..
wo ist da die logik... 😉MfG
Du hattest also bereits bei der ersten nicht bestandenen HU-Vorführung den HU-Termin erheblich überzogen.
Die Wiedervorführfrist beträgt 2 Monate, die jedoch auch bereits abgelaufen sind. Jetzt schiebst Du die HU-Vorführung noch weiter nach hinten.
Das kostet zuerst einmal erneut die volle HU-Gebühr, ein Bußgeld, welches abhängig von der Verzugszeit bis zur HU-Abnahme abhängig ist und nutzlose monatelange Zahlung von Kfz-Steuer und Versicherung für ein Kfz welches angeblich nicht benutzt wird und nicht benutzbar ist.
Bei einer erneuten HU-Vorführung wird dann der nächste Vorführtermin abhängig von dem versäumten HU-Termin gesetzt, also nicht nach hinten geschoben.
Warum Du die Politesse als bl**d bezeichnet, die nur ihren Job ordnungsgemäß ausführte, ist mir völlig unerklärlich. Jedoch ist mir dein Verhalten ohne Probleme völlig einleuchtend und auch erklärbar.
Zitat:
Original geschrieben von jetsetjohn
Es gibt schon Gründe dafür, nicht zum TÜV zu fahren:1.) Man nutzt den Wagen nicht
Hätte das niemand bemerkt, weil der in der Garage stand, Glück gehabt
Zitat:
2.) Man will etwas vernünftig reparieren
Vor HU-Ablauf erledigen, sonst siehe 1.
Zitat:
3.) Man will den TÜV Termin verschieben
Gibt es nicht, denn selbst wenn der Wagen ohne HU in der Garage stand und Oktober 2012 fällig gewesen wäre, Du aber erst im November 2013 gehst, bekommst Du den Oktober 2014 geklebt und nicht die versäumten Monate "geschenkt"
Zitat:
4.) ...
Es gibt unzählige Gründe, und gerade ebend diese "Pflicht", wenn man den Wagen nicht nutzt, zum TÜV zu fahren ist mal der allerletzte Käse. Wenn man damit rumfährt, keine Frage, aber wenn er nur steht, warum?
Du hast Die " " falsch gesetzt. Es ist eine Plicht und es gibt keine zu akzeptierenden "Gründe".
Auch sehe ich keinen vernünftigen Grund, für die "Garagenzeit" KFZ-Steuer und Versicherung zu zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
Hallo Tecci,es war bis jetzt nur ein brief!
Aber solange du nichts unternimmst, werden weitere folgen. Und die kosten dann auch was.
Insgesamt muss man sagen, dass es ja so ist, dass meistens erst ab mehr als 2 Monaten Überziehung aufgeschrieben wird. Hat man keinen Anspruch drauf, aber ist doch gängige Praxis. Und die Wiedervorführung nach nicht bestandener HU beträgt nur ein Monat. Danach wird dann eine neue HU fällig, ist die zum Untersuchungszeitpunkt mehr als 2 Monate überfällig, dann gibts halt die etwas teurere intensive HU. Soweit alles noch harmlos.
Was hier halt zum Tragen kommt ist, dass es nicht bei einem OWi-Verfahren belassen wird (was eigentlich nebenbei auch weiter betrieben werden kann, auch von der Zulassungsstelle) und man ein Verwaltungsverfahren in Gang bringt. Und das wird so lange durchgezogen, bis ein Ergebnis herauskommt. Dabei gibts aber nur genau drei mögliche Endversionen: 1. gültiger HU-Bericht wird vorgelegt 2. Fahrzeug wird vom Halter außer Betrieb gesetzt 3. Fahrzeug wird von Amts wegen außer Betrieb gesetzt, inkl. einer vorherigen Betriebsuntersagung. Wer sich dann noch erwischen lässt, begeht sogar eine Straftat. Ich weiß, welchen Weg ich schon mal nicht wählen würde...
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Gibt es nicht, denn selbst wenn der Wagen ohne HU in der Garage stand und Oktober 2012 fällig gewesen wäre, Du aber erst im November 2013 gehst, bekommst Du den Oktober 2014 geklebt und nicht die versäumten Monate "geschenkt"Zitat:
3.) Man will den TÜV Termin verschieben
Doch. Die Rückdatierung gibt es nicht mehr, schon ne ganze Weile eigentlich. Es wird jetzt immer auf zwei Jahre geklebt (Sonderfahrzeuge jetzt mal ausgenommen), in deinem Beispiel 11/15...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dabei gibts aber nur genau drei mögliche Endversionen: 1. gültiger HU-Bericht wird vorgelegt 2. Fahrzeug wird vom Halter außer Betrieb gesetzt 3. Fahrzeug wird von Amts wegen außer Betrieb gesetzt, inkl. einer vorherigen Betriebsuntersagung. Wer sich dann noch erwischen lässt, begeht sogar eine Straftat. Ich weiß, welchen Weg ich schon mal nicht wählen würde...
lass mich raten, den 1.??
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Doch. Die Rückdatierung gibt es nicht mehr, schon ne ganze Weile eigentlich. Es wird jetzt immer auf zwei Jahre geklebt (Sonderfahrzeuge jetzt mal ausgenommen), in deinem Beispiel 11/15...Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Gibt es nicht, denn selbst wenn der Wagen ohne HU in der Garage stand und Oktober 2012 fällig gewesen wäre, Du aber erst im November 2013 gehst, bekommst Du den Oktober 2014 geklebt und nicht die versäumten Monate "geschenkt"
Verdammter Mist, dann haben die in der Werkstatt doch meinen Kumpel um 3 Monate beschissen.