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Kein Mietauto erlaubt nach MPU?

Themenstarteram 9. November 2022 um 14:48

Hallo,

Ich fahre seit 1999 legal und immer in Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis Fahrzeuge.

In 2020 wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis habe ich nach bestandener MPU wiedererlangt.

ich habe meine MPU bestanden und meine Fahrerlaubnis wiedererlangt. Auf dem Führerschein steht ich habe die Fahrerlaubnis erst seit diesem Jahr und ich darf deswegen keine Mietwägen ausleihen.

 

Ernstgemeinte Frage:

- Wie kann ich das Problem lösen?

- Wird mir die Fahrerlaubnisbehörde einen korrigierten Führerschein ausstellen können, der zeigt, dass ich seit 1999 bereits die Fahrerlaubnis besitze?

- Wer zahlt mir die Mehrkosten die mir für ein Taxi entstehen? Ein Mietwagen ist in meinem Fall meistens kostengünstiger als ein Taxi?

Sorry dass ich so aufbrausend schreibe, ich hoffe das mindert nicht die Qualität eurer Antworten.

Gerne poste ich die Ablehnungsschreiben der Autovermieter die mich jetzt als Fahranfänger sehen.

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39 Antworten

Der Gesetzgeber verbietet es nicht dir einen Mietwagen zu vermieten. Das liegt die Entscheidung der jeweiligen Mietwagenfirma.

Teilweise gibt es ein Mindestalter, dürfte ja kein Problem sein.

Teilweise eine Mindestdauer für den FS Besitz, wobei das ja oft nur höhere Fahrzeugklassen betrifft, einen Kleinwagen dürfen meistens auch schon Fahranfänger mieten.

Da du deinen VS scheinbar komplett verloren hast ist das neue Ausstellungsdatum auf deinem VS wohl korrekt .

Eine Entschädigung zahlt dir niemand das ist dein Bier, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Ich meine, das Thema hatten wir (wie vermutlich jedes ;)) schon mal. Wenn ich mich recht erinnere, kann doch der alte FS als "Entwertet" (wie bei alten Pässen oder jetzt den Umtäuschen) zurückgegeben und dafür vorgezeigt werden. Das Thema betrifft ja auch Leute ohne MPU-Schaden, z.B. bei Umtausch von FS aus dem Ausland in Deutsche FS.

Da Mietwagenunternehmen privat sind, besteht kein Kontrahierungszwang. Jedes Unternehmen kann seine Mietbedingungen selber festlegen. In Deinem Fall wirst Du wohl verhandeln müssen oder suchen, bis Du ein Unternehmen findest, welches nicht so formal handelt und Dir einen Wagen vermietet. Der Staat hat damit nichts zu tun.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. November 2022 um 16:21:54 Uhr:

kann doch der alte FS als "Entwertet" (wie bei alten Pässen oder jetzt den Umtäuschen) zurückgegeben und dafür vorgezeigt werden.

das funktioniert nicht. Der alte FS ist geschreddert oder für immer in der Führerscheinakte vergraben. Möglicherweise kann er in der Führerscheinstelle in die FS-Akte Einsicht nehmen und dabei ein Dokument fotografieren oder kopieren, welches die Ersterteilung belegt.

Also bei Sixt kann man, meines wissen nach, ab dem Tag an dem man die Fahrerlaubnis erhalten hat, ein Auto mieten.

Bei Avis sind es, meine ich, 6 Monate.

Aber sicherlich wird man dann keinen 500PS AMG CLK XYZ 1234 was auch immer bekommen.

Und es kann auch sein, dass die Mietwagenfirma sich wundert warum man, in einem gewissen alter, erst jetzt die Fahrerlaubnis besitzt und wenn man sagt "habe die eigentlich schon seit 99 aber die wurde mir wegen Alk entzogen" dann kann es gut sein, dass die Mietwagenfirma von ihrem Recht auf Vertragsfreiheit gebraucht macht und kein Mietwagen ausgibt.

Einen "korrigierten" Führerschein wird es nicht geben, warum auch? Sind die Daten denn falsch?

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. November 2022 um 16:21:54 Uhr:

Das Thema betrifft ja auch Leute ohne MPU-Schaden, z.B. bei Umtausch von FS aus dem Ausland in Deutsche FS.

Bei meinem neuen Führerschein (wegen CE über 50 Jahre) steht hinter jeder Klasse das Datum des Erwerbs der jeweiligen Klasse. Ist das beim Umschreiben von Führerscheinen aus dem (EU-)Ausland anders?

Das ist nach Entzug der FE anders. Die Neuerteilung ist eben nicht die alte FE.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. November 2022 um 17:05:16 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. November 2022 um 16:21:54 Uhr:

Das Thema betrifft ja auch Leute ohne MPU-Schaden, z.B. bei Umtausch von FS aus dem Ausland in Deutsche FS.

Bei meinem neuen Führerschein (wegen CE über 50 Jahre) steht hinter jeder Klasse das Datum des Erwerbs der jeweiligen Klasse. Ist das beim Umschreiben von Führerscheinen aus dem (EU-)Ausland anders?

Kommt darauf an. Wenn Du einen ausländischen FS umschreiben lässt, werden die Daten darauf übernommen, wie sie da stehen. Wann und wo die Klasse eventuell abweichend tatsächlich mal erworben wurde, steht oft nicht drauf. Zudem gibt es in vielen Ländern einen Ablauf, d.h. das Datum kann ganz neu sein. Für Deutsche Gründlichkeiten wie "ersetzt XYZ" oder "Datum des ursprünglichen Erwerbs" gibt es keine Standard-Felder ;). Da musst Du schon ggf. selber - mit entwerteten - FS arbeiten, falls das alte Datum (wie beim TE) von Interesse ist.

Manchmal gibt es (oft auf der Rückseite) Zusatzfelder für Beschränkungen oder Erweiterungen ("Restrictions & Endorsements"), da kann man - mit Glück und Geschick - etwas unterbringen, ist aber immer Einzelfallentscheidung.

Ich bin gerade mit einem Mietwagen von Avis unterwegs.

Bei der Onlineanmietung wurde ich nicht nach dem Führerschein gefragt. Kann natürlich sein, dass was in den Mietbedingungen steht. Da habe ich diesbezüglich nicht nachgeschaut.

Haste noch mal Glück gehabt. :D :D

*SCNR *

Kann man lit ein wenig Google innerhalb von Sekunden herausfinden.

Europcar sagt bspw dass man mindestens ein Jahr den Führerschein haben muss - siehe: https://www.europcar.de/tipps-vor-anmietung?noredirection=true

Um welchen Anbieter ging es denn?

Ansonsten kann man ja einfach mal bei dem Vermieter nachfragen und klären ;)

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 9. November 2022 um 19:02:39 Uhr:

Haste noch mal Glück gehabt. :D :D

*SCNR *

Nö. Ich habe den Lappen ungekündigt seit über 40 Jahren. Vorzeigen musste ich ihn schon bei Abholung.

Manche Fragestellungen kann ich einfach nicht nachvollziehen. Bei dem Sachverhalt reicht nachdenken.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 9. November 2022 um 22:08:25 Uhr:

Manche Fragestellungen kann ich einfach nicht nachvollziehen. Bei dem Sachverhalt reicht nachdenken.

Und wozu führt Dich das, wenn man z.B. einen FS mit Ausstellungsdatum 09.11.2022 hat, aber vorher schon mit einem anderen FS länger gefahren ist ?

Da muss man dann wohl die Bedingungen des Verleihers lesen.

 

Wen möchtet ihr denn auf Bezahlung eines Taxis beklagen?

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