Kein Adaptive Cruise Control für allroad?

Audi A6 C6/4F

Ich habe mir heute den Konfigurator für den facegelifteten allroad angesehen, und finde dort kein ACC. Gibt es das tatsächlich nicht für den allroad, oder bin ich nur zu blind das zu finden?

MfG

Hannes

Beste Antwort im Thema

Wir müssen nicht darüber diskutieren: ALLES IST MÖGLICH.

Das große "aber" ist hier: Audi muss mit den Autos auch Geld verdienen.

Aus der Sicht des Kunden kann man diese Ansicht verstehen. Hier gibt es dass eine, warum gibt es das dann nicht da auch. Ich glaube du kannst die dir Komplexität der Automobilentwicklung in diesem Falle nicht in der Gesamtheit vorstellen. Das ist kein Lego Baukasten, wo man jeden Bauteil untereinander kombinieren kann. Prinzipiell ist es zwar genau das, was die Marke Audi zusammen mit dem VW Konzern in der Zukunft erreichen will, was gerne anschaulich propagiert wird, die Gegenwart sieht aber noch entscheidend anders aus.

Man muss ganz klar den Strich ziehen, der A6 gehört zu der alten Modellgeneration. Dies bringt in diesem Falle eher Nachteile mit sich, das Stichwort lautet eben Verzicht. Diesen Fakt muss man einfach respektieren, auch wenn einigen Sachen mit großem finanziellen Entwicklungsaufwand möglich wären, wenn diese dann auch in die laufende Produktion einfließen, dann würde der Preis mit dem Facelift vom A6 auch um 10% steigen.

Luftfederung der neuen Generation gibt es nur für die verlängerte MLB Bodengruppe - also wie gesagt für A7, A8 und neuen A6.

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Zitat:

Original geschrieben von nn6591


Hallo,

L-Spatz schrieb: "wenn sich einer reindrängelt der genauso schnell ist wie ich nur der Abstand ist sehr gering, brauche ich normal max nur vom Gas gehen und der Abstand ist wieder hergestellt. ACC bremst richtig ab und der Hintermann weiß nicht warum ich so voll bremse."

Wenn "normales vom Gas gehen" reicht, ist alles andere unangemessen. Unangemessenes Bremsen löst mindestens ein Mitverschulden aus, wenn es zum Auffahrunfall kommt. Näheres erläutert gerne jeder Anwalt für Verkehrsrecht.

Grüße von N.N.

Wenn du schon keine Urteile zitieren kannst/willst, dann zitieren ich hier mal was. Das ist nämlich so schriftlich und gesetzlich verankert.

Zitat:

Bei 100 km/h Geschwindigkeit und einem Abstand von weniger als 25 m: 40 Euro.
Bei weniger als 15 m Abstand: 100 Euro.
Bei weniger als 10 m Abstand: 150 Euro.
Bei weniger als 5 m Abstand: 200 Euro.

Bei 150 km/h Geschwindigkeit und einem Abstand von weniger als 37,5 m: 60 Euro und zwei Strafpunkte beim Flensburger Kraftfahrtbundesamt.
Bei weniger als 22,5 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Bei weniger als 15 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte und zwei Monate Fahrverbot.
Bei weniger als 7,5 m Abstand: 250 Euro, 4 Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Wenn sich einer reindrängelt und du nur Gas wegnimmst,

dann reicht das nicht!

Da kann es dir schnell passieren das du zB an einer Brücke mit Messung vorbei fährst. Dann gibt das nicht nur eine Zahlungsaufforderung sondern auch vielleicht direkt Punkte. Das ist die Realität. 150 km/h und weniger als 22,5m Abstand sind dann 150 Euro und 4 Punkte.

Ich weiß was ich mache....

Hallo,

Duck schrieb: "Wenn sich einer reindrängelt und du nur Gas wegnimmst, kann es dir schnell passieren das du zB an einer Brücke mit Messung vorbei fährst. Dann gibt das nicht nur eine Zahlungsaufforderung sondern auch vielleicht direkt Punkte. Das ist die Realität. 150 km/h und weniger als 22,5m Abstand sind dann 150 Euro und 4 Punkte."

Daher erfolgen Abstandsmessungen als Video-Aufzeichnungen oder mit Polizeibeamtem als Zeuge, um die Ursache für den zu geringen Abstand eindeutig zu klären.

Grüße von N.N.

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