Keilriemen gerissen, Perfect Car Garantie?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

Hatte am Samstag das zweifelhafte Vergnügen das bei meinem Audi A6 4f Bj. 2008 3.0 TDI Quattro der Keilriemen sich während der fahrt verabschiedet hat. Naja, Abgeschleppt (auf nem Transporter) und dann in die AudiWerkstatt gestellt. Heute morgen ist er dann überprüft worden, und es kommt ein nettes Sümmchen zusammen (2100,- Flocken), bedingt eben durch den Keilriemen Wechsel, die Umlenkrolle (oder sowas), Die Servopumpe hat teile des Keilriemens abgekriegt, und die LIMA dürfte auch hinüber sein, ganz komische Geräusche laut Mechaniker.

Jetzt komm ich zu meiner Frage:

Ich habe das Auto im Feb. Gekauft (gebraucht natürlich) und eine Perfect Car PRO Garantie gekriegt. Diese gilt für ein Jahr und ich bleibe in den Parametern für die Gültigkeit (nicht älter als 6 Jahre und unter 150Tkm Laufleistung, meiner ist 4Jahre und 135TKm gelaufen)
Gilt die Garantie auch für solche Schäden? Die Fett unterlegten Passi in den Garantiebestimmungen sagen was von Gummiteilen, Gilt ein Keilriemen auch als Gummiteil?

Danke im Vorraus und verbleibe

Mfg hornetbuster

Ich geb mal den Passus von der Perfect Car Pro wieder:

PerfectCar PRO (erweiterte Garantie)

1. Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausgeliefert werden bzw. bei Servicegarantien zum Tag der Verlängerung und bei Quereinsteigern zum Zeitpunkt des Garantiebeginns nicht älter als 6 Jahre sind und die zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtfahrleistung von unter 150.000 km aufweisen, können durch den Garantiegeber die erweiterte Garantie PerfectCar PRO erhalten. Diese erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Kaufvertrag/Werkvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs.
2. Folgende Positionen und Bauteile sind von der erweiterten Garantie nicht erfasst und daher ausgeschlossen:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheiben und Bremsbeläge, -trommeln, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer;
c) Batterien, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterungen;
e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und Korrosionsschäden, Undichtigkeiten;
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf ( s. § 6,II, 1. und 2.).
g) Auspuffsysteme mit Katalysator, Verunreinigungen im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Radio-/Kassetten-/CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssysteme und Telefone, Audio- und Videosysteme;
j) Auswuchten der Räder;
k) Wartung (Teile und Service)

§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) für folgende Schäden:

15 Antworten

Okay danke, werde wohl die 250€ nehmen. Leider muss ich wegen den ganzen Reifenwechsel trotzdem warten. Nockenwellendichtung soll ich direkt mit machen?

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