KBA 43608
Ich hatte von einem Arbeitskollegen einen Golf 4 1,9 TDI gekauft.
Da bei dem Auto ziemlich teure Original VW Alufelgen dabei waren mit einer Reifengröße, die ich ohnehin nicht fahren wollte, war ein Teil des Deals, er besorgt mir andere VW Golf Alufelgen und er bekommt seine zurück. Kurz vor Ostern fand nun der Tausch statt.
Mittlerweile hatte ich die Felgen nun montiert und war jetzt damit zur Hu, weil der TÜV fällig war. Er ist jetzt nicht beim ersten Mal durchgekommen. Aber alles Dinge, die ich alleine reparieren kann, bis auf die Felgen. Es sind 7 1/2 J Felgen. Erlaubt wären 6 1/2 J Felgen. Der TÜV hat gemeint, wenn ich dafür eine ABE bekommen würde, wäre das auch kein Problem.
Ich habe nun Borbet angeschrieben und bekommen habe ich keine ABE sondern ein Telegutachten.
In diesem Telegutachten wird explizit erwähnt, dass die Felgen für einen VW Golf sind. Also eintragen wäre jetzt nicht das Problem. Aber jetzt kommt das große Aber, was mich stutzig macht.
In diesem Telegutachten gibt es zugelassene Reifen Kombinationen.
Der Vorbesitzer meines Autos hat die Reifen angeblich von jemanden gekauft, der bis vor kurzem einen Golf 4 gefahren hat und jetzt noch einzeln die Aluräder komplett mit Reifen ins Netz gestellt hat.
Auf den Alufelgen sind aufgezogen 205/55 R16, was normalerweise auch ein Golf 4 fahren darf.
In dem Telegutachten steht aber, daß man bei den Felgen mit 205/45 R16 aufziehen muss. Von 205/55 steht da nichts.
Jetzt also meine Frage : Bringt mich das Telegutachten jetzt nicht weiter beim nächsten TÜV , weil ich mir die Felgen zwar eintragen lassen kann, aber dann die verkehrte Kombination habe. Oder klappt es doch mit dem TÜV, weil die 205/55 R16 für den Golf zugelassen sind?
Schon Mal vielen Dank für die Antworten :-)
19 Antworten
Kann ja auch nicht, weil der Golf IV zu einem späteren Zeitpunkt kam, als das Dokument erstellt wurde.
Folglich hattest Du Recht.
https://felgen.jfnet.de/abe/P%202%20-%20P2%2075635_16_abe.pdf
So ihr habt recht.
Aber nur, weil der TÜV-Prüfer nicht da war, der gefühlt eine Stunde nach dem von mir vorgelegten ABE mit Einzelabnahme ein Teile Gutachten gefunden hatte und gemeint hatte, das könne man nehmen. Der wollte nämlich nur noch den Sitz kontrollieren, da ich die Räder noch nicht verbaut hatte. Und es wäre mir ehrlich egal gewesen, Hauptsache ich hätte ein Schriftstück dabei gehabt.
Aber es war ein anderer Prüfer an meinem Termin da und nun musste ich den teuren Umweg über Einzelabnahme nehmen.
Der Unterschied macht insgesamt ca. 150 Euro mehr
Zitat:
@puhbaer36 schrieb am 19. Juli 2025 um 09:14:16 Uhr:
Aber nur, weil der TÜV-Prüfer nicht da war, der gefühlt eine Stunde nach dem von mir vorgelegten ABE mit Einzelabnahme ein Teile Gutachten gefunden hatte und gemeint hatte, das könne man nehmen. Der wollte nämlich nur noch den Sitz kontrollieren, da ich die Räder noch nicht verbaut hatte. Und es wäre mir ehrlich egal gewesen, Hauptsache ich hätte ein Schriftstück dabei gehabt.
Aber es war ein anderer Prüfer an meinem Termin da und nun musste ich den teuren Umweg über Einzelabnahme nehmen.
Der Unterschied macht insgesamt ca. 150 Euro mehr
Irgendwie beißt sich Deine Aussage gewaltig.
Wenn die Räder nicht verbaut waren, gibt's auch nichts dahingehend zu kontrollieren.
Ein anderer Prüfer hat dann eine Einzelabnahme gemacht, ohne verbaute Räder? Ist doch unsinnig.
Hmm, ich war am Dienstag da und der nette Prüfer hatte mir, weil ich die ABE mithatte für die Einzelabnahme, das falsche Teilegutachten rausgesucht. Ich wusste ja zu dem Zeitpunkt nicht, das es falsch war.
Ich hatte noch Winterreifen auf Stahlfelge wegen dem TÜV drauf.
Am Dienstag habe ich dann einen Termin für Freitag gemacht, wo ich die Alufelgen wieder montiert hatte.
Warum beißt sich das?
Tüv habe ich bei Tüv Nord gemacht.
Aber die dürfen bei uns in BaWü keine Einzelabnahme machen
Zur Einzelabnahme war ich bei Tüv Süd
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Was ein kauderwelsch 😉
Was soll´s, nun sind die ja abgenommen.