KBA 43608

Ich hatte von einem Arbeitskollegen einen Golf 4 1,9 TDI gekauft.

Da bei dem Auto ziemlich teure Original VW Alufelgen dabei waren mit einer Reifengröße, die ich ohnehin nicht fahren wollte, war ein Teil des Deals, er besorgt mir andere VW Golf Alufelgen und er bekommt seine zurück. Kurz vor Ostern fand nun der Tausch statt.

Mittlerweile hatte ich die Felgen nun montiert und war jetzt damit zur Hu, weil der TÜV fällig war. Er ist jetzt nicht beim ersten Mal durchgekommen. Aber alles Dinge, die ich alleine reparieren kann, bis auf die Felgen. Es sind 7 1/2 J Felgen. Erlaubt wären 6 1/2 J Felgen. Der TÜV hat gemeint, wenn ich dafür eine ABE bekommen würde, wäre das auch kein Problem.

Ich habe nun Borbet angeschrieben und bekommen habe ich keine ABE sondern ein Telegutachten.

In diesem Telegutachten wird explizit erwähnt, dass die Felgen für einen VW Golf sind. Also eintragen wäre jetzt nicht das Problem. Aber jetzt kommt das große Aber, was mich stutzig macht.

In diesem Telegutachten gibt es zugelassene Reifen Kombinationen.

Der Vorbesitzer meines Autos hat die Reifen angeblich von jemanden gekauft, der bis vor kurzem einen Golf 4 gefahren hat und jetzt noch einzeln die Aluräder komplett mit Reifen ins Netz gestellt hat.

Auf den Alufelgen sind aufgezogen 205/55 R16, was normalerweise auch ein Golf 4 fahren darf.

In dem Telegutachten steht aber, daß man bei den Felgen mit 205/45 R16 aufziehen muss. Von 205/55 steht da nichts.

Jetzt also meine Frage : Bringt mich das Telegutachten jetzt nicht weiter beim nächsten TÜV , weil ich mir die Felgen zwar eintragen lassen kann, aber dann die verkehrte Kombination habe. Oder klappt es doch mit dem TÜV, weil die 205/55 R16 für den Golf zugelassen sind?

Schon Mal vielen Dank für die Antworten :-)

17 Antworten

Es gibt zu den Felgen auch die ABE 43608 (die kann ich dir schicken). Allerdings hat Borbet darin keinen Verwendungsbereich (also keine bestimmten Fzge und keine Reifengrößen) festgelegt, sondern eben die Auflage, daß sie beim TÜV per Einzelabnahme einzutragen sind.

Und da 205/55R16 eine Standardgröße des Golf 4 ist, ist diese Einzelabnahme null Problem.

Zitat:
@puhbaer36 schrieb am 22. Juni 2025 um 14:37:52 Uhr:
[...]
Es sind 7 1/2 J Felgen. Erlaubt wären 6 1/2 J Felgen.

Die Angabe "6 1/2 J Felgen" beziehst Du woher?

Wenn die Quelle dass CoC ist: Das ist nicht maßgeblich, da es sich um Zubehörfelgen mit eigenen Papieren (ABE / Gutachten) handelt.

Der TÜV hat gemeint, wenn ich dafür eine ABE bekommen würde, wäre das auch kein Problem.
Ich habe nun Borbet angeschrieben und bekommen habe ich keine ABE sondern ein Teilegutachten.
In diesem Telegutachten wird explizit erwähnt, dass die Felgen für einen VW Golf sind.

Für einen Golf? Es gibt mittlerweile deren 8 Generationen und zumindest bei zwei Generationen lassen sich Felgen mit einem LK 5 x 100 montieren.

Also eintragen wäre jetzt nicht das Problem. Aber jetzt kommt das große Aber, was mich stutzig macht.
In diesem Telegutachten gibt es zugelassene Reifen Kombinationen.
Der Vorbesitzer meines Autos hat die Reifen angeblich von jemanden gekauft, der bis vor kurzem einen Golf 4 gefahren hat und jetzt noch einzeln die Aluräder komplett mit Reifen ins Netz gestellt hat.
Auf den Alufelgen sind aufgezogen 205/55 R16, was normalerweise auch ein Golf 4 fahren darf.
In dem Telegutachten steht aber, dass man bei den Felgen mit 205/45 R16 aufziehen muss. Von 205/55 steht da nichts.

Dann ist das Gutachten für einen Golf III und nicht für einen Golf IV.

Jetzt also meine Frage : Bringt mich das Telegutachten jetzt nicht weiter beim nächsten TÜV , weil ich mir die Felgen zwar eintragen lassen kann, aber dann die verkehrte Kombination habe. Oder klappt es doch mit dem TÜV, weil die 205/55 R16 für den Golf zugelassen sind?

Das TGE bringt Dich nicht weiter, da wahrscheinlich Dein Golf IV nicht genannt ist. Dass 205/55 R16 für einen Golf IV zugelassen sind, gilt nur für OEM-Felgen und Zubehörfelgen, die diese Größe auch nennen.

Nochwas an den TE: die Felgen von Borbet heißen Typ 75635, aber mit einem/zwei vorangestellten Buchstaben, z.B. M 75635 oder VS 75735.

Schau mal bei dir (ggf. auch innen) auf der Felge, was da steht.

Ich habe jedenfalls unzählige Teilegutachten für Felgen von Borbet gefunden, alle 7,5 x 16 Et 35 für den 4er Golf, und überall ist 205/55R16 genehmigt

(am Rande: das ganze heißt nicht Telegutachten, sondern Teilegutachten 🙃)

Hier sind alle Bilder, die ich von den Felgen gemacht habe.

@nogel gibt es jetzt dafür eine ABE ?

K1600-20250617
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Die 1. Antwort von @nogel hat es ja auf den Punkt gebracht, denn das sind genau diese Felgen zur ABE.

Also Einzelabnahme (leider) erforderlich..

Stimmt genau. Zum Typ P2 75635 gibt es leider kein Teilegutachten, sondern nur die ABE ohne Verwendungsbereich (kann ich dir schicken), also Einzelabnahme.

Hmm,

hier wäre das geschickte Teilegutachten :-)

Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 22. Juni 2025 um 15:40:23 Uhr:
Die Angabe "6 1/2 J Felgen" beziehst Du woher?
Weil der TÜV das mir so gesagt hat :-)

Ich habe noch ein neueres Teilegutachten bekommen vom TÜV-Süd,

wo auch ein VW Golf IV 1,9TDI (1J) BJ2003 mit aufgeführt ist.

Vielleicht hilft das noch anderen Leuten :-)

K800-scan-20250715
K800-scan-20250715-165208
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Zitat:@nogel schrieb am 23. Juni 2025 um 08:54:12 Uhr:

Stimmt genau. Zum Typ P2 75635 gibt es leider kein Teilegutachten, sondern nur die ABE ohne Verwendungsbereich (kann ich dir schicken), also Einzelabnahme.

Wenn ich das so sage, dann stimmt das schon..

Es gibt kein Teilegutachten zum Typ P2 75635, was du da angehängt hast ist ein anderer Typ nämlich VS 75736

Ich werde berichten, ob mir die Felgen mit dem Gutachten eingetragen worden sind.

Ich hatte die ABE dabei und der Tüvgutachter hat mir was neueres gesucht und mir das gegeben und hat mir gesagt, ich solle damit zum Einträgen einen Termin ausmachen.

Dass es sich dabei um ein anderes Produkt mit zufällig identischen Anschluss-Maßen handelt, ist aber verstanden?

Die Rad-Nr. ist bei Dutzenden von Herstellern identisch, weil diese sich lediglich aus Radbreite 75 (7,5 Zoll), Durchmesser 6 (16 Zoll) und Einpresstiefe 35 (35) mm zusammensetzt.

75635…, da die Typenbezeichnung eine Andere ist, ist eine Anbauabnahme (legal) nicht möglich.

Zitat:
@nogel schrieb am 15. Juli 2025 um 18:20:15 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 23. Juni 2025 um 08:54:12 Uhr:
Wenn ich das so sage, dann stimmt das schon..
Es gibt kein Teilegutachten zum Typ P2 75635, was du da angehängt hast ist ein anderer Typ nämlich VS 75736

In diesem Fall stimmt das nicht,

der TE hat am 23.6. 12:06 das Teilegutachten zum Ty P2 75635 verlinkt!

Teilegutachten
Zitat:
@touaresch schrieb am 18. Juli 2025 um 11:47:58 Uhr:
In diesem Fall stimmt das nicht,
der TE hat am 23.6. 12:06 das Teilegutachten zum Ty P2 75635 verlinkt!

Aber da ist doch der 4er Golf nicht drin, sondern nur der 3er!

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