Kaufvertrag über WhatsApp - nun rückzug
Hallo, hatte ein recht gutes Angebot von einen Unbekannten (nur die Handy Nummer ist bekannt und durch WhatsApp, scheinbar ein Bild von der Person) über WhatsApp erhalten...
Er bot mir am 11.05.15 Summe X (spreche nicht über Preise ;-) ) über WhatsApp an und kam heute an, er würde mir stolze 25% weniger bieten, da vergleichbare Golf's schon weit unter seinen ersten gebot mit bis zu 1 Jahr TÜV und weniger Kilometern angeboten würden.
Mein Golf 3 GTI EZ 93 hätte bis Oktober 2016 TÜV - also doch schon eine weile... Nun wollte er ja schon am 11.05.15 eine Anzahlung überweisen, da er das Auto dann in den nächsten 2 Wochen holen wollte - die Anzahlung ging natürlich bis heute nicht aufs Konto...
Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen, da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?
Er wollte das Auto unbedingt und bot mir Summe X und wollte als wissen wann er das Auto holen kann und er würde Anzahlung überweisen und rest dann Bar gegen Kaufvertrag...
Kenne sowas eigentlich nur von den Südländern, die dann gerne im nachhinein Handeln wollen, aber nicht von einen Deutschen?!?
Nichts gegen Menschen anderer Herkunft, aber so ist meine subjektive Erfahrung...
Beste Antwort im Thema
Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.
160 Antworten
Meine Frage zielte eher darauf, ob ich letztlich das Geschriebene bei Whatts so richtig ernst nehme oder eher in Richtung Absicht schiebe ? Sprich, wenn ich schreibe, ich habe die Absicht, ein Auto zu kaufen, ist ja kein Vertrag zustande gekommen.
Schreib ich , dass ich sein Auto kaufen würde(obwohl das ohne Besichtigung schon blöde klingt) und ihm eine Anzahlung von 200 oder nur 50 € leiste, dieserAnzahlung aber nicht nachkomme, weil ich es mir nach Schreiben der Zeilen halt anders überlegt habe, kann man hier von einem Vertrag sprechen ? Ich meine, ausser meiner Telefonnummer weiss er gar nichts von mir. Umgekehrt ist es ebenso.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 13:57:45 Uhr:
Dem Begriff "inhaltlich" kann man in diesem Fall einen rein deklaratorischen Charakter zuweisen, so dass es mitnichten absoluter Quatsch ist.
Als absoluten Quatsch habe ich es nicht bezeichnet, sondern sehr salopp mit dem Wort "Quatsch", um einen Ausdruck des Vorforisten zu verwenden.
Ein weiteres Beispiel, wie es hier im thread mit der Zitierungsfähigkeit bestellt ist.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 16. Mai 2015 um 14:52:02 Uhr:
Als absoluten Quatsch habe ich es nicht bezeichnet, sondern sehr salopp mit dem Wort "Quatsch", um einen Ausdruck des Vorforisten zu verwenden.Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 13:57:45 Uhr:
Dem Begriff "inhaltlich" kann man in diesem Fall einen rein deklaratorischen Charakter zuweisen, so dass es mitnichten absoluter Quatsch ist.Ein weiteres Beispiel, wie es hier im thread mit der Zitierungsfähigkeit bestellt ist.
O.
Das liegt wohl daran, dass es auch kein Zitat war. 🙄
Du hast etwas in diesem Hinblick uneingeschränkt (also absolut statt relativ) als Quatsch bezeichnet. Daher ist meine Bezeichnung korrekt! Und dein beabsichtigter Inhalt ist nun einmal etwas fehlgeschlagen. Kann passieren. Aber darum soll es hier nicht wirklich gehen. 😉
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 14:50:18 Uhr:
Meine Frage zielte eher darauf, ob ich letztlich das Geschriebene bei Whatts so richtig ernst nehme oder eher in Richtung Absicht schiebe ? Sprich, wenn ich schreibe, ich habe die Absicht, ein Auto zu kaufen, ist ja kein Vertrag zustande gekommen.
Schreib ich , dass ich sein Auto kaufen würde(obwohl das ohne Besichtigung schon blöde klingt) und ihm eine Anzahlung von 200 oder nur 50 € leiste, dieserAnzahlung aber nicht nachkomme, weil ich es mir nach Schreiben der Zeilen halt anders überlegt habe, kann man hier von einem Vertrag sprechen ? Ich meine, ausser meiner Telefonnummer weiss er gar nichts von mir. Umgekehrt ist es ebenso.
Ich habe hier bisher keine Auszüge aus dem WhatsApp-Verlauf/Protokoll wahrgenommen. Wäre ohnehin deplatziert, da keine Rechtsberatung erfolgen wird. Aber ohne den genauen Wortlaut kann man dazu nichts konkretes sagen - also weder, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, noch dass kein Vertrag zustande gekommen ist!
Ich gehe davon aus, dass hier hinreichend bekannt ist, dass sog. eBay-Auktionen tatsächlich (grds. wirksame) Kaufverträge sind. Und was genau weißt du da als Verkäufer vom Gegenüber bei Vertragsschluss? Rein gar nichts bzw. auch nur einen Nickname.
Es gibt keinen rechtsfreien Raum - weder da draußen, noch im Internet und auch nicht bei WhatsApp. Und wenn sich jemand einen Spaß darauf macht und zum Scherz Verträge schließt, der kann auch mal ganz bitterböse damit auf die Nase fallen (vgl. Spaßbieter bei eBay). Das ist halt das Risiko, wenn man mal an den "Falschen" gerät. 😉
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 15:17:15 Uhr:
Ich gehe davon aus, dass hier hinreichend bekannt ist, dass sog. eBay-Auktionen tatsächlich (grds. wirksame) Kaufverträge sind. Und was genau weißt du da als Verkäufer vom Gegenüber bei Vertragsschluss? Rein gar nichts bzw. auch nur einen Nickname.
Bei Ebay wurde bereits mehrmals geschrieben, dass die Verträge rechtsgültig sind. Auch wird man bei jedem Kauf darauf hingewiesen. Und bei Ebay kann ich mit nur einem klick sehr viel über den Verkäufer erfahren. Seine Daten sind bei Ebay gespeichert. Sollte da irgendwas nicht ganz koscher sein, kannst den auch bei Ebay anschwärzen bzw. nachfragen.
Bei Whatts hast nichts dergleichen.
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Was kannst du bitte über ebay konkret erfahren, was dich im Zweifelsfall weiterbringt als nur irgendeine Handynummer?
Ach nein, bei ebay muss man sich ja so kompliziert anmelden und das wird alles gleich von Schufa, NSA & Co. überprüft.
Und eines Hinweises bedarf es auch nur in Ausnahmefällen.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 15:17:15 Uhr:
Du hast etwas in diesem Hinblick uneingeschränkt (also absolut statt relativ) als Quatsch bezeichnet. Daher ist meine Bezeichnung korrekt! Und dein beabsichtigter Inhalt ist nun einmal etwas fehlgeschlagen. Kann passieren. Aber darum soll es hier nicht wirklich gehen. 😉
Das liegt wohl daran, dass es auch kein Zitat war. 🙄
Diese verquere Logik verstehe ich nicht. Muss man auch nicht.
Zutreffend ist der Hinweis, dass das Wort "Zitat" nicht dudengerecht verwendet wurde. Es war nur eine Wortwiederholung.
O.
Ich habe den ganzen Quatsch hier einmal überflogen. Da geht es um Kaufverträge, rechtmäßig oder nicht rechtmäßig, gültig oder ungültig, bla, bla, bla....und weiteres unwichtiges Zeugs.
Da ist der Hase doch gar nicht begraben ! Darum geht es doch gar nicht.
Aber wer kommt bitte schön auf die Idee über Whats App an eine absolut unbekannte Person seine Bankverbindung zu posten ?
Vielleicht bin ich zu altmodisch, aber ich würde da nicht im Vollrausch drauf kommen.
Ist das wirklich heute normal ?
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 16:18:26 Uhr:
Was kannst du bitte über ebay konkret erfahren, was dich im Zweifelsfall weiterbringt als nur irgendeine Handynummer?
Weil ich bei Ebay nur eingetragene bzw. registrierte Händler wähle ? Selbst die Bankverbindung kann man so einsehen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Mai 2015 um 16:34:03 Uhr:
Ist das wirklich heute normal ?
Gegenfrage: Was ist heute noch normal ?
@Gleiterfahrer
Was du machst ist dir überlassen. Aber daraus generiert sich schlichtweg kein Anspruch auf Allgemeingütigkeit und -verbindlichkeit!
@go-4-golf
Was ist daran verquer? Du wolltest Wortglauberei und die kannst du gerne bekommen. 😉
Ich fand es halt nur etwas vermessen, wenn etwas als "Quatsch" bezeichnet wird, obwohl nur rein deklaratorische Ergänzungen erfolgten. Denn der vorangegangene Beitrag bezog sich auf tatsächlichen Quatsch.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 16. Mai 2015 um 16:43:01 Uhr:
@Gleiterfahrer
Was du machst ist dir überlassen. Aber daraus generiert sich schlichtweg kein Anspruch auf Allgemeingütigkeit und -verbindlichkeit!
Doch, wenn die anderen auch registrierte Händler wählen :-)
Ich möchte den bestehenden philosophischen Zirkel noch mit einer Ausarbeitung über die Abgabe von Willenserklärungen über WhatsApp ergänzen.
Demnach ist es offenbar möglich. Zumindest hat sich der Autor darüber ernsthafte und begründete Gedanken gemacht. Ich finde es schlüssig.
http://www.juraexamen.info/.../
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass ich dieses Medium für Verträge nutzen würde und werde, aber die Zukunft hat sicherlich noch einiges für uns parat.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 16. Mai 2015 um 17:43:22 Uhr:
aber die Zukunft hat sicherlich noch einiges für uns parat.
Zweifellos.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 16:48:41 Uhr:
[...]Doch, wenn die anderen auch registrierte Händler wählen :-)
Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Ein Anspruch auf Allgemeingültigkeit und -verbindlichkeit wird dadurch nicht generiert.
Wie das jeder individuell handhabt, steht dagegen jedermann frei.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 16. Mai 2015 um 17:43:22 Uhr:
...
Demnach ist es offenbar möglich. Zumindest hat sich der Autor darüber ernsthafte und begründete Gedanken gemacht. Ich finde es schlüssig.http://www.juraexamen.info/.../
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass ich dieses Medium für Verträge nutzen würde und werde, aber die Zukunft hat sicherlich noch einiges für uns parat.
Zweifelsfrei ist das möglich. Den Ausführungen nach ist diese Methode sogar dann sinnvoller als ein Einschreiben, wenn keine Schriftform erforderlich ist. Denn hier wird der Zugang mitsamt Inhalt dokumentiert, was kein Einschreiben bieten kann (auch wenn das ebenso ein Irrglaube ist).
Insofern die WhatsApp (o.ä.) durchaus geeignet für die dokumentierbare Echtzeitkommunikation unter Personen an verschiedenen Orten. Und es ist halt wie immer bei Käufen: man kann immer Glück oder Pech haben. 😉
Ich wüsste aber schon ganz gerne, wer denn der Vertragspartner am anderen Ende gewesen sein soll. Mit einer Handynummer kann man keinen gültigen Vertrag abschließen.