Kaufvertrag über WhatsApp - nun rückzug
Hallo, hatte ein recht gutes Angebot von einen Unbekannten (nur die Handy Nummer ist bekannt und durch WhatsApp, scheinbar ein Bild von der Person) über WhatsApp erhalten...
Er bot mir am 11.05.15 Summe X (spreche nicht über Preise ;-) ) über WhatsApp an und kam heute an, er würde mir stolze 25% weniger bieten, da vergleichbare Golf's schon weit unter seinen ersten gebot mit bis zu 1 Jahr TÜV und weniger Kilometern angeboten würden.
Mein Golf 3 GTI EZ 93 hätte bis Oktober 2016 TÜV - also doch schon eine weile... Nun wollte er ja schon am 11.05.15 eine Anzahlung überweisen, da er das Auto dann in den nächsten 2 Wochen holen wollte - die Anzahlung ging natürlich bis heute nicht aufs Konto...
Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen, da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?
Er wollte das Auto unbedingt und bot mir Summe X und wollte als wissen wann er das Auto holen kann und er würde Anzahlung überweisen und rest dann Bar gegen Kaufvertrag...
Kenne sowas eigentlich nur von den Südländern, die dann gerne im nachhinein Handeln wollen, aber nicht von einen Deutschen?!?
Nichts gegen Menschen anderer Herkunft, aber so ist meine subjektive Erfahrung...
Beste Antwort im Thema
Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.
160 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. Mai 2015 um 09:28:05 Uhr:
Ich seh nix.Zitat:
@Chris-KS schrieb am 29. Mai 2015 um 08:47:14 Uhr:
… im Profil sind Bilder von dem Golf...
...in WhatsApp...
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. Mai 2015 um 09:28:05 Uhr:
Ich seh nix.Zitat:
@Chris-KS schrieb am 29. Mai 2015 um 08:47:14 Uhr:
… im Profil sind Bilder von dem Golf...
Bekannter Fehler im Forum. Wenn du zeitgleich Alt+F4 drückst siehst du den Hintergrund.
tztz man man man ist man heute leichtgläubig.
hach wie gut das ich schon berentet bin bis ich altersrente kriege!
ein autoverkauf ist für mich nur mit nen schriftlichen Vertrag auf papier und nicht irgendwelche sms und co.
geh mal zur zulassung mit ner sms als kaufvertrag die lachen einen eher aus.
Solange kein vertrag gemacht ist dem beide seiten zustimmen und unterschreiben ist es kein kauf.
der kunde scheint ja die zugestimmten bedingungen nicht mehr zu wollen darum ist das eh ungültig.
würde so einer bei mir kommen und mit so nen text wie " ja ich wills billiger haben weil die und die soviel kosten" würd ich einfach sagen dann kauf die doch und die tür zu machen.
das sind dann auch die kunden die nach nen monat kommen mit "ich will geld zurück der motor ist platt usw usw".
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Zitat:
@Himeno schrieb am 30. Mai 2015 um 01:58:52 Uhr:
tztz man man man ist man heute leichtgläubig.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Leute keine Ahnung haben und sehr überrascht wären.
Zitat:
- ein autoverkauf ist ... nur mit nen schriftlichen Vertrag auf papier und nicht irgendwelche sms und co.
- geh mal zur zulassung mit ner sms als kaufvertrag die lachen einen eher aus.
- Solange kein vertrag gemacht ist dem beide seiten ... unterschreiben ist es kein kauf.
- der kunde scheint ja die zugestimmten bedingungen nicht mehr zu wollen darum ist das eh ungültig.
Wie gesagt, es ist schon erstaunlich, wie viele Leute keine Ahnung haben und sehr überrascht wären.
Zitat:
@Himeno schrieb am 30. Mai 2015 um 01:58:52 Uhr:
...
ein autoverkauf ist für mich nur mit nen schriftlichen Vertrag auf papier und nicht irgendwelche sms und co.
...
Der Gesetzgeber sieht das anders, aber am hier vorliegenden Fall sieht man ja
die Schwierigkeiten, wenn nicht alles auf einem Blatt Papier steht.
Zitat:
@Himeno schrieb am 30. Mai 2015 um 01:58:52 Uhr:
geh mal zur zulassung mit ner sms als kaufvertrag die lachen einen eher aus.
Also bei mir wollte noch nie eine Zulassungsstelle einen Vertrag sehen. Brief mitbringen und gut war.
Bei meinem letzten hatte ich noch nicht mal einen Kaufvertrag. Da habe ich eine kleine Anzahlung beim Kiesplatzhändler gemacht, er hat mir den Brief mitgegeben, ich habe es zugelassen und am nächsten Tag haben wir den Vertrag und das mit dem Geld gemacht.
Ansonsten kann man natürlich nur jedem raten es schriftlich zu machen, auch wenn die Form an sich nicht festgelegt ist.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 30. Mai 2015 um 11:14:20 Uhr:
Der Gesetzgeber sieht das anders, aber am hier vorliegenden Fall sieht man ja
die Schwierigkeiten, wenn nicht alles auf einem Blatt Papier steht.
Wenn ich einen Vertrag auf einem Blatt Papier ferig mache, in dem drin steht, das der Wagen gekauft wurde, aber die Fahrzeugübergabe erst bei Geldeingang stattfindet, und beide Unterschriften vorhanden sind... Dann habe ich praktisch die gleiche Situation wie jetzt... Ich kann mir bei Vertragsbruch einen Anwalt suchen, oder ich kann es auch lassen...
Vor der DE-Mail war es undenkbar, das man amtliche sachen per eMail regelt, vielleicht gibts zukünftig einen DE-Messager, mit dem man amtliche nachrichten versendet. Ich kann noch nicht mal ausschließen, das wir in wenigen Jahren die Fahrzeugummeldungen per App erledigen können.
Ja, mit Hilfe von elektronischen Signaturen, welche die Unterschriften auf Dokumente in Papierform ersetzen, ist dies durchaus vorstellbar.
Abmeldungen sind doch schon online möglich...
https://ikfz.ekom21.de/ikfz.ap-prod/start.html?oe=00.06435000
Zitat:
@ExKadett schrieb am 30. Mai 2015 um 17:37:47 Uhr:
Abmeldungen sind doch schon online möglich...https://ikfz.ekom21.de/ikfz.ap-prod/start.html?oe=00.06435000
Deshalb schließe ich es auch nicht aus, das man, bis auf die Erstanmeldung und Kennzeichenwechsel, bald alles online erledigen kann.