Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug
Hallo,
Ich habe vor knapp 2 Monaten ein gebrauchtes Auto bei einem Automobilhändler gekauft. Gestern ging die Motorkontrollleuchte an und in der Werkstatt haben sie mir gesagt, dass der der Fehler von der Lambdasonde kommt. Daraufhin meinte er, dass so etwas eigentlich der Verkäufer übernehmen müsste (Sachmangelhaftung). Jetzt hab ich mir mal meinen Vertrag angeschaut. Zusätzlich liegt bei den Anhängen die ORIGINAL Vorlage von Webmobil24 bei. Wie man sieht hat er da einige Sachen selber dazu geschrieben und auch viele Teile weggelassen. Jetzt habe ich im Internet recherchiert und gelesen das ein gewerblicher Verkäufer IMMER 1 Jahr Sachmangelhaftung hat. Wie ist die Rechtslage dann hier? Da ich ja diesen Vertrag unterschrieben habe...
Bitte um hilfreiche Beiträge
Gruß und gleich schon Danke!
15 Antworten
Er wird sich winden um irgendwas zubezahlen! Hoffe du hast eine RSV!? Hatten ähnliches beim Kauf unseres Coupes! Erst auf Druck des Anwaltes wurden Kopfdichtung, Ventilschaftdichtungen, Planen, Kolbenringe,Flexrohr und Klimakondensator erneuert! Zuvor kamen schon Lima, Drosselklappe (gebraucht) und Lmm ( neu bei Opel gemacht) Zr komplett mit Rollen und Wapu sowie Tüv/Au und Steine hinten neu! Das war meiner Meinung nach ein Minusgeschäft für ihn!
Er kann Dir - als Privatperson - gegenüber die Sachmangelhaftung nicht ausschließen.
Er kann jedoch das Fahrzeug mit Mängeln an Privatpersonen verkaufen. Das wäre dann die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes im Sinne des Kaufrechts. Es läge dann keine Mangel im Rechtssinne vor.
Ob jedoch der Passus "kein Teil ohne Mangel" wiederum als fakatische Umgehung der Sachmängelhaftung anzusehen ist und damit nicht rechtswirksam wäre, muss ein Jurist entscheiden. Ich würde sagen: Ja.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich es darauf ankommen lassen, ansonsten wird wohl die Reparaturkosten bzw. Schaden nicht im Einklang mit dem Prozessrisiko stehen.
im Grunde liegst Du richtig. Du musst nachweisen, dass er als Händler diesen Vertrag gemacht hat. Wie hoch war denn der Kaufpreis?
Opel Astra Bj. 98 mit einem fünfstelligem KM-Stand nach 19 Jahren...
ca.. 1500-2500€ schätze ich.
viel interessanter ist doch was es kostet den Wagen in Stand zusetzen. Sollte jetzt eigentlich nicht die Welt kosten. Natürlich solltest Du Dich vorher entscheiden, ob Du ihn in Haftung nehmen willst. Dann hätte er nämlich das Recht auf Nachbesserung. Also einfach reparieren und ihm die Rechnung auf den Tisch legen geht nicht.
Alles im allen anderen wird das ein nerviges Hick-Hack wegen 2-300€.
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Ein Händler kann mängelbehaftete Teile einzeln aufführen und diese somit ausschließen. Pauschal alles als defekt, mangelhaft usw. beschreiben hat keine Auswirkungen auf die Sachmängelhaftung, die dir zusteht. Man versucht damit gern die Käufer einzuschüchtern / unwissende Käufer abzuweisen.
Du solltest ihn also zur Nachbesserung auffordern. Die kann er dann selbst mit Gebrauchtteilen durchführen und so die Kosten niedrig halten.
Problematisch bei einem alten Auto wird's jedoch. Je älter desto mehr wird unter normalen Verschleiß fallen. Ab da wird's dann kompliziert.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Zustand bei Fahrzeugübergabe.
Wenn zwei Monate lang alles mit der Lambdasonde OK war dann tendiere ich dazu, dass ein Gericht das nicht als Mangel, sondern als Verschleiß wertet.
Mal abgesehen davon verstehe ich nicht, warum man so einen Kaufvertrag unterschreibt, wenn man Gewährleistung beanspruchen möchte.
In den ersten 6 Monaten gibt es dafür die Beweislastumkehr.
Jupp
Der Beweis in, dass die Lambdasonde zwei Monate anstandslos funktioniert hat.
Eine bereits beim Kauf defekte Lambdasonde macht sich eher bemerkbar.
Naja, aber das kann es ja irgendwie nicht sein, denn das heißt, wenn mir zwei Monate nach Kauf der Motor um die Ohren fliegt, dann unterliegt das nach Deiner Begründung auch nicht Sachmangelhaftung, weil er hat ja zwei Monate lang funktioniert...
Nein so funktioniert das aus meiner Sicht nicht; die Anforderung an den Gegenbeweis sind aus meiner Sicht härter.
Mit Deiner Begründung machst Du jeden Gewährleistungszeitraum tot und reduzierst diesen auf einen Zeitpunkt, nämlich den der Übergabe. Dann wird das Auto dem Kunden in Anwesenheit eines Dritten übergeben, der dann bezeugt, dass das Auto zum Zeitpunkt als der Kunde vom Hof gefahren ist einwandfrei funktioniert hat.
Wenn man die Rechtsnormen weiter analysiert kommt aus meiner Sicht zu folgendem Ergebnis:
Es wird ja vielmehr vermutet innerhalb der ersten sechs Monate, dass der Schaden bereits vor Kauf vorhanden war. Durch oben beschrieben Logik reduzierst Du den Anspruch faktisch auf den Übergabezeitpunkt. Zu diesem wiederum ist doch beiden Beteiligten bekannt (durch Probefahrt / der Verkäufer hat das Fahrzeug bei Ankunft sicherlich auch durchgecheckt), ob das Fahrzeug fährt. Man bräuchte sozusagen die ganze Sachmängelhaftung nicht.
Sachmängelhaftung ist keine Garantie.
Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Der ADAC hat folgende interessante Liste erstellt:
ADAC-Liste zur Abgrenzung Mangel / Verschleiß
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Steht denn im Vertrag, im Kundenauftrag ? dann ist es ein Privatverkauf.
Diese Klausel ist unwirksam wenn ein gewerblicher Händler an Privatpersonen verkauft! Lass dir nix einreden und geh dem Händler uffn Sack! Die brauchen Druck bei sowas!
bommel-73 steht das irgendwo, das die Klausel unwirksam ist, da der Händler dann nur als Vermittler auftreten würde.