Kaufvertrag
Hallo,
Ich habe einen Kaufvertrag vom Händler bekommen (Händler an Privat) in dem folgender Absatz steht und ich weiß jetzt nicht wie das hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung zu verstehen ist.
"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretendet Schäden infolge früherer Unfälle.
Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit."
Schließt das die Gewährleistung aus und wenn ja, ist das nicht unrechtens?
Danke!!!
108 Antworten
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 19. Juni 2021 um 17:23:24 Uhr:
im Hinblick auf [...] unsichtbare Mängel. Für genau so etwas gibt es die gesetzliche Gewährleistung.Reißt der Zahnriemen obwohl er "neu gemacht" wurde evtl. mit Folgeschäden, dann greift die gesetzl. Gewährleistung.
Stellt sich nach etwa einem Monat heraus, dass das Auto 10l Öl verbraucht (was nicht normal ist), dann greift die gesetzl. Gewährleistung.Im Grunde geht es um Teile, die nicht genauer inspizieren werden können. Motorinnereien, Getriebe, Kupplung, Elektrik / Elektronik.
Alle Teile die aber von außen begutachtet werden können, dürften schon unter Verschleiß fallen.
Erfahrung?
Leute, das ist doch alles Schwamm Deluxe und haufenweise Vermutungen. Fakt ist, dass die Gewährleistung für Gebrauchte, vor allem wenn sie älter als 5, 10 oder 15 Jahre sind, ein wirklichkeitsfremdes Scheißgesetz ist, an Blödheit nur vergleichbar mit dem Händiverbot am Steuer, das auch jeden Tag 10 Millionen Mal gebrochen wird.
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Zitat:
@158PY schrieb am 19. Juni 2021 um 18:02:20 Uhr:
Leute, das ist doch alles Schwamm Deluxe und haufenweise Vermutungen. Fakt ist, dass die Gewährleistung für Gebrauchte, vor allem wenn sie älter als 5, 10 oder 15 Jahre sind, ein wirklichkeitsfremdes Scheißgesetz ist,
Was Du sicher auch begründen kannst?
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 19. Juni 2021 um 17:36:20 Uhr:
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 19. Juni 2021 um 17:27:43 Uhr:
Der Händler kann schreiben was er will. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht dass dir als Käufer zu steht.Ist das die Meinung eines Juristen?
Oder ein Laie wie wir alle.
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 19. Juni 2021 um 17:41:23 Uhr:
Spielt das für dich eine Rolle wie du das von mir geschriebene bewerten sollst?
Im Zweifelsfall ja.
Zitat:
@benprettig schrieb am 19. Juni 2021 um 14:37:10 Uhr:
Ein fähiger Mitarbeiter kann die Schäden erkennen. Transportschäden die Beilackierungen im Werk oder nachträglich enthalten sind beim Hersteller dokumentiert.Also ernsthaft, das ist Aufgabe eines Autohändlers. Das gehört dazu. Ein Profi erkennt es an der Lackstärke, mit Spiegellampen, an den Fugen, an Teilenummern samt Herstellungsdatum auf diesen, an Stellen, die ab Werk anders lackiert sind, wie kein Klarlack, ausgenebelt usw. Ein Endoskop kann zum Einsatz kommen.
Also echt, von einem seriösen Händler erwarte ich Knowhow dazu. Im Zweifel verkauft er ein Auto eben nicht an Privat, nimmt es nicht in Zahlung oder haftet eben.
Teilweise hast Du sicherlich Recht, das bekommt man aber als Kunde nicht aktiv mitgeteilt. Haben derzeit am corsa so einen Fall, wurde nicht fachgerecht beim ausliefernden Händler durchgeführt und verschwiegen. Liegt nun beim Anwalt..
Ich würde die Finger von dem Auto lassen. Das gibt nur Scherereien mit solchen merkwürdigen Klauseln.
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 20. Juni 2021 um 09:20:10 Uhr:
Ich würde die Finger von dem Auto lassen. Das gibt nur Scherereien mit solchen merkwürdigen Klauseln.
Dann hast Du bestimmt auch den Tipp, bei welchem Händler mit uneingeschränkter Gewährleistung man ein Familienauto u3000€ kaufen kann. Ganz seriös und perfekt. Ich sag’s Dir: bei keinem. Weil der Verbraucherschutz dieses Geschäft in dem Preissegment eben unattraktiv macht. Genauso wie sich keiner wundern muss dass keiner mehr in Wohnimmobilien zur Vermietung investieren will - da wird zu preiswerten Miethöhen eben kein Geschäft mehr draus. Ist genau dasselbe.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. Juni 2021 um 09:25:38 Uhr:
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 20. Juni 2021 um 09:20:10 Uhr:
Ich würde die Finger von dem Auto lassen. Das gibt nur Scherereien mit solchen merkwürdigen Klauseln.Dann hast Du bestimmt auch den Tipp, bei welchem Händler mit uneingeschränkter Gewährleistung man ein Familienauto u3000€ kaufen kann. Ganz seriös und perfekt. Ich sag’s Dir: bei keinem. Weil der Verbraucherschutz dieses Geschäft in dem Preissegment eben unattraktiv macht. Genauso wie sich keiner wundern muss dass keiner mehr in Wohnimmobilien zur Vermietung investieren will - da wird zu preiswerten Miethöhen eben kein Geschäft mehr draus. Ist genau dasselbe.
Ich würde in dem Preissegment von privat kaufen. Da ist m.E. die Chance seriös zu kaufen, deutlich höher. Absolute Sicherheit hast du nie. Einfach die Augen auf halten.
Der GW-Verkäufer (Händler) macht solche Klauseln und bisweilen unseriösen Verträge ja nur aus einem Grund. Nämlich der GWL zu entgehen. Im Gegensatz zu einem Privatverkäufer weiß er aber sehr genau zu beurteilen, was er da verkauft. Das weiß ein Privatverkäufer auch, aber der ist nie/selten ein Profi. Man erkennt den Opa mit seinem gepflegten Garagenwagen recht gut. Der hat keine große Ahnung von Autos, er fährt sie nur. Aber an Inspektion nie gespart. Die runtergerittene Karre die nie eine echte Wartung gesehen hat, erkennt man im übrigen auch.
Leider ist Opas Scheckheftgepflegter Garagenwagen in der Preisklasse einfach extrem schwierig zu finden.
Die Fahrzeuge gehen entweder in Zahlung oder werden innerhalb der Familie weiter gereicht.
Und wenn Opa den Wagen privat verkauft tut er das auch eher dann wenn er weiß das demnächst einige Sachen kommen werden und er nix mehr investiere möchte.
Ich würde weder Händler noch Privat generell ausschließen man muss sich halt jedes Fahrzeug ansehen. Von der Gesetzlichen Gewährleistung würde ich mir bei einem Händlereinkauf halt einfach nicht zu viel versprechen.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 20. Juni 2021 um 10:19:22 Uhr:
Leider ist Opas Scheckheftgepflegter Garagenwagen in der Preisklasse einfach extrem schwierig zu finden.Die Fahrzeuge gehen entweder in Zahlung oder werden innerhalb der Familie weiter gereicht.
Und wenn Opa den Wagen privat verkauft tut er das auch eher dann wenn er weiß das demnächst einige Sachen kommen werden und er nix mehr investiere möchte.
Ich würde weder Händler noch Privat generell ausschließen man muss sich halt jedes Fahrzeug ansehen. Von der Gesetzlichen Gewährleistung würde ich mir bei einem Händlereinkauf halt einfach nicht zu viel versprechen.
Es gibt die Autos immer noch, nur halten Kosten die das Geld. Aber die sind trotzdem günstiger als ein ähnliches Auto beim Händler.
Ich habe so ein Auto einmal gekauft. 5 Jahre alt, 31000 km, vollausstattung und volles Heft mit Rechnungen vom Händler wo das Auto gekauft wurde.
Ich brauche nicht sagen dass ich gar keine Probleme mit dem Auto hatte, ausser ein paas Klugscheißer die mir erzählt haben dass sie das gleiche Auto um 20% billiger gekauft hätten, nur halt ohne Heft mit bissi mehr Kilometer 🙂
Tja, @Damir_1210 - Klugscheißer wirst du überall finden, nicht nur bei MT...
Zitat:
@158PY schrieb am 19. Juni 2021 um 15:18:41 Uhr:
Gewährleistung bei einem Passat für gute zweieinhalb Mille - ja ne, iss klar... Wie kann man so etwas eigentlich erwarten? Weil es der Gesetzgeber so vorschreibt?
Ganz klare Antwort - ja! So einfach ist das. Wenn er das nicht kann oder nicht will, dann soll er beruflich was anderes machen. Welche Daseinsberechtigung hat überhaupt ein Gebrauchtwagenhändler, wenn er die Gewährleistung für Gebrauchte ausschliesst? Was für Vorteile habe ich dann als Käufer? Wenn es am Ende ein Glücksspiel mit der Katze im Sack ist, dann geht mal lieber gleich zum Privatkauf über. Dann wird es auch günstiger.
Zitat:
Leute, genau das ist der Grund, warum es "in dieser Klasse", wie vorhin schon geschrieben wurde, praktisch keine Angebote mehr gibt. Auf welcher Basis soll ein Händler Garantie geben
Keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung.
Zitat:
für eine 10 oder 15 Jahre alte Möhre mit knapp 200tkm auf dem Tacho? Die 732,50€, die er vielleicht am Handel verdient hat, sind doch sofort wieder im Allerwertesten, sobald er Zahnriemen oder Radaufhängung für lau wechseln darf.
Also vielleicht einfach noch einmal kurz nachdenken...
Niemand zwingt ihn ein Verlustgeschäft zu machen. Wenn es sich nicht rechnet, soll er es einfach nicht machen. Aber nein, stattdessen kaufen sie eine alte Möhre für fast nichts, pudern sie etwas hübsch und wollen es ohne Eigenrisiko verkaufen. Zurecht gibt es Gewährleistungspflicht für Gewerbliche!