Kaufvertrag
Hallo,
Ich habe einen Kaufvertrag vom Händler bekommen (Händler an Privat) in dem folgender Absatz steht und ich weiß jetzt nicht wie das hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung zu verstehen ist.
"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretendet Schäden infolge früherer Unfälle.
Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit."
Schließt das die Gewährleistung aus und wenn ja, ist das nicht unrechtens?
Danke!!!
108 Antworten
Verbindlich kann Dir das nur ein Anwalt beantworten, aber ich vermute stark, dass bei Verkauf an Privat ein solcher Ausschluss unwirksam ist.
Würde ich nur bei einem Fahrzeug für unter 5000,- akzeptieren oder älter als 8 Jahre oder mehr als 3 Vorbesitzer...
Bei einem höherwertigen Gebrauchten als oben genannt, würde ich die Passage streichen oder einen Check woanders machen oder eben einen seriösen Händler suchen.
Den Check aber vom Kaufpreis abziehen.
Der Händler hat das Knowhow und muss solche Schäden erkennen und deklarieren. Deswegen kauft man schließlich beim Händler und nicht beim Afrikaexport oder von Privat... Wenn der Händler dafür zu inkompetent ist, ist ein Kauf woanders vielleicht wirklich anzuraten.
Zitat:
@NSchuder schrieb am 19. Juni 2021 um 14:22:06 Uhr:
Verbindlich kann Dir das nur ein Anwalt beantworten, aber ich vermute stark, dass bei Verkauf an Privat ein solcher Ausschluss unwirksam ist.
Sehe ich ähnlich.
Wobei es für den Verkäufer auch schwer ist reparierte Unfällschäden zu erkennen.
Und erst recht ob dieser Schaden schon ab Werk war und dort schon als Neuwagen repariert wurde.
Auch das kommt vor.
Unfälle beim rangieren, Hägelschäden oder gar im Werk von einer Hebebühne oder vom Band gefallen.
Das auto ist ein Passat b5 für 2700 ich kriege noch Zahnriemen und Ölwechsel gemacht. Es ginge mir jetzt auch eher um so einen fall wie Kopfdichtung durch. Ich werde den auf jeden fall direkt erstmal in der Werkstatt checken lassen. Der ist 163 tkm gelaufen und benziner mit 1.8er Motor
Ähnliche Themen
Ein fähiger Mitarbeiter kann die Schäden erkennen. Transportschäden die Beilackierungen im Werk oder nachträglich enthalten sind beim Hersteller dokumentiert.
Also ernsthaft, das ist Aufgabe eines Autohändlers. Das gehört dazu. Ein Profi erkennt es an der Lackstärke, mit Spiegellampen, an den Fugen, an Teilenummern samt Herstellungsdatum auf diesen, an Stellen, die ab Werk anders lackiert sind, wie kein Klarlack, ausgenebelt usw. Ein Endoskop kann zum Einsatz kommen.
Also echt, von einem seriösen Händler erwarte ich Knowhow dazu. Im Zweifel verkauft er ein Auto eben nicht an Privat, nimmt es nicht in Zahlung oder haftet eben.
Ok, bei dem Fahrzeug sehe ich es nun als unkritisch an. In der Preisklasse muss man froh sein, überhaupt etwas beim Händler zu bekommen.
Aber mal ernsthaft - was erwartet man in dieser Preisklasse, dass ein Händler noch übernehmen könnte? Man kann doch fast froh sein, für den Betrag einen halbwegs gangbaren Passat überhaupt zu finden. Da läuft sicher nichts mehr mit Gewährleistungen wenn der Weg ist. Und wenn der TE den nicht will für den Preis und das Risiko wird das den Verkäufer nicht sehr treffen - morgen kommt der nächste Käufer.
Natürlich könnte man irgendwelche Vorschäden erkennen.
Viele Händler, die mit Wegwerfautos handeln, möchten das aber gar nicht und schreiben deshalb solch merkwürdige Klauseln in den KV.
Ob diese später vor Gericht Bestand haben, steht auf einem anderen Blatt.
Jedenfalls sehe ich es als schwierig an, bei solchen Händlern nach dem Kauf irgendwelche Gewährleistungsansprüche ohne großes Theater durchsetzen zu können.
Andererseits wer will das dem Händler bei einem Uralt-Passat zu Preis eines halben E-Bikes verdenken.....
Zitat:
@benprettig schrieb am 19. Juni 2021 um 14:37:10 Uhr:
Ein fähiger Mitarbeiter kann die Schäden erkennen. Transportschäden die Beilackierungen im Werk oder nachträglich enthalten sind beim Hersteller dokumentiert.Also ernsthaft, das ist Aufgabe eines Autohändlers. Das gehört dazu. Ein Profi erkennt es an der Lackstärke, mit Spiegellampen, an den Fugen, an Teilenummern samt Herstellungsdatum auf diesen, an Stellen, die ab Werk anders lackiert sind, wie kein Klarlack, ausgenebelt usw. Ein Endoskop kann zum Einsatz kommen.
Also echt, von einem seriösen Händler erwarte ich Knowhow dazu. Im Zweifel verkauft er ein Auto eben nicht an Privat, nimmt es nicht in Zahlung oder haftet eben.
Klar, es gibt Unfallschäden die kann ein Profi noch erkennen und wo sich ein Laie wundert.
Aber getauschte Stoßstangen, vordere Kotflügel, Lampen, Türen und Hauben?
Ich denke da hat auch ein Profi Probleme das zu erkennen.
Vor allem wenn der Wagen damals noch fast neu war oder einer dieser bunten VW Harlekin.
Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen auch wenn er wollte aber in diesem Fall geht es darum dass er es schriftlich halten will dass er dir das Auto nicht als unfallfrei verkauft hat.
Gewährleistung bei einem Passat für gute zweieinhalb Mille - ja ne, iss klar... Wie kann man so etwas eigentlich erwarten? Weil es der Gesetzgeber so vorschreibt? Leute, genau das ist der Grund, warum es "in dieser Klasse", wie vorhin schon geschrieben wurde, praktisch keine Angebote mehr gibt. Auf welcher Basis soll ein Händler Garantie geben für eine 10 oder 15 Jahre alte Möhre mit knapp 200tkm auf dem Tacho? Die 732,50€, die er vielleicht am Handel verdient hat, sind doch sofort wieder im Allerwertesten, sobald er Zahnriemen oder Radaufhängung für lau wechseln darf.
Also vielleicht einfach noch einmal kurz nachdenken...