Kaufvertrag

Hallo,

Ich habe einen Kaufvertrag vom Händler bekommen (Händler an Privat) in dem folgender Absatz steht und ich weiß jetzt nicht wie das hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung zu verstehen ist.

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretendet Schäden infolge früherer Unfälle.
Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit."

Schließt das die Gewährleistung aus und wenn ja, ist das nicht unrechtens?

Danke!!!

108 Antworten

Würde ein altes Auto vor dem Verkauf durchrepariert, wäre der Preis vermutlich doppelt so hoch. Also wird eben ins Risiko gegangen und hinterher geweint. Ist nur menschlich.

Zitat:

@Damir_1210 schrieb am 28. Juni 2021 um 09:20:38 Uhr:



Bei billigen Autos ist der Zuschlag das Problem. Wenn er genug verdient, dem Händler ist es egal wie alt und in welchem Zustand das Auto ist.

Die Marge muss absolut gesehen immer ähnlich sein bei den Fahrzeugen, in Relation zum Fahrzeugwert ist diese dann jedoch untypisch hoch und das Geschäft mit einem privaten Käufer lohnt sich nicht mehr für seriöse Händler.
Wenn man die Verkaufsplattformen ansieht und ein Gebrauchtwagensiegel als Kriterium in die Suche einfliesen lässt, dann starten die Angebot erst ab knapp 6.000€ mit ganz wenigen Ausnahmen (20 von über 65.000 Angeboten.)

Wer argumentiert, dass die Gewährleistungspflicht bei älteren Gebrauchtwagen ein unsinniger Auswuchs eben jenes Gesetzes ist und dem Markt schadet - Tja, der liegt falsch, denn genau das Gegenteil ist der Fall: Insbesondere in diesem Markt entfaltet die Gewährleistungspflicht ihre höchste Sinnhaftigkeit und ist überhaupt der Grund dafür, dass dieser Markt existieren kann.

In Märkten mit assymetrischer Informationsverteilung - und die liegt hier vor, denn der Verkäufer kennt das Fahrzeug deutlich besser als ein potentieller Käufer - kann es zur sogenannten Adversen Selektion kommen.

Da Käufer aufgrund der assymetrischen Informationsverteilung nicht wissen können, ob es sich um ein schlechtes oder gutes Angebot handelt, ist der Erwartungswert durchschnittliche Qualität und die Zahlungsbereitschaft liegt beim Durchschnittspreis.

Weil der Durchschnittspreis unter dem Preis liegt, den ein gutes Angebot wert wäre, haben die guten Anbieter keinen Anreiz an diesem Markt teilzunehmen. Schlechte Anbieter hingegen haben einen finanziellen Anreiz am Markt teilzunehmen, da die Zahlungsbereitschaft der Käufer über dem Wert ihrer angebotenen Ware liegt.

Das bedeutet, dass sich die guten Anbieter aus dem Markt zurückziehen, während schlechte Anbieter dem Markt beitreten. Durch diesen Effekt sinkt die durchschnittliche Qualität und somit auch der durchschnittliche Preis, den der Kunde bereit ist zu bezahlen. Dadurch verstärkt sich der Effekt immer weiter.

Irgendwann haben alle guten Anbieter den Markt verlassen, die Zahlungsbereitschaft der Kunden liegt bei 0, der Markt ist vollkommen zusammengebrochen und hat wirtschaftlich betrachtet keine Existenzberechtigung mehr. Man spricht vom sogenannten "Marktversagen".

Entgegen verbreiteter Meinung können staatliche Eingriffe laut aktuellem Stand der makroökonomischen Wissenschaft also sogar einen Effizienzgewinn im Vergleich zum blanken Kapitalismus erzeugen.

Das hat man sogar im Land des grenzenlosen Kapitalismus erkannt, deswegen gibt es in den USA das weit verbreitete CarFax System und: Beim Händler haben Kunden Rechte, die der Gewährleistung extrem ähnlich sind. In den ersten 30 Tagen können Kunden sogar direkt eine volle Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, danach wahlweise Reperatur oder teilweise Entschädigung. Je nachdem mit welcher Karte sie bezahlt haben können sie sogar Ansprüche gegenüber dem Kreditkartenunternehmen bzw. gegenüber der Bank geltend machen.

Bei mir hat ein Händler versucht eine ähnliche Klausel in den Kaufvertrag zu packen - Und das obwohl ich das Auto gar nicht besichtigen konnte. Selbstverständlich bin ich mit dieser Person kein Geschäft eingegangen sondern habe ihn bei der Plattform wegen Verdacht auf Betrug gemeldet. Später hat sich dann herausgestellt das der km-Stand nicht gestimmt hat, der Wagen anders als online angegeben nicht unfallfrei war und die Zusagen am Telefon auch gelogen waren.

Deswegen nochmal an den TE: Wenn ein Händler so eine Klausel in den Vertrag packt, dann hat das normalerweise seine Gründe. Auch wenn es rechtlich unwirksam ist, ich würde mir den Ärger ersparen und lieber woanders kaufen.

Ok, du hattest also mal eine Volesung in der adverse selektion behandelt wurde.
Da lernt man dann auch, dass Signaling betrieben wird. Bei Billigfahzeugen lohnt sich das nicht. Ein Autokauf sowie Verkauf für 3000 Euro ist einfach ein Glücksspiel. Schon morgen kann der Turbo defekt sein. Als Händler ist das Risiko auch nicht komplett ei sehbar. Anders als viele Kunden scheinen Händler ein Auto in dem Preissegment realistischer einzuschätzen. Ich würde ich mir da auch keine Verpflichtung ans Bein binden, das Auto in den Export schieben und lieber auf ein paar Hundert Euro verzichten und nie wieder was vom Auto hören.

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