Kaufvertrag

Hallo,

Ich habe einen Kaufvertrag vom Händler bekommen (Händler an Privat) in dem folgender Absatz steht und ich weiß jetzt nicht wie das hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung zu verstehen ist.

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretendet Schäden infolge früherer Unfälle.
Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit."

Schließt das die Gewährleistung aus und wenn ja, ist das nicht unrechtens?

Danke!!!

108 Antworten

Zitat:

@158PY schrieb am 19. Juni 2021 um 15:18:41 Uhr:


Gewährleistung bei einem Passat für gute zweieinhalb Mille - ja ne, iss klar... Wie kann man so etwas eigentlich erwarten? Weil es der Gesetzgeber so vorschreibt? Leute, genau das ist der Grund, warum es "in dieser Klasse", wie vorhin schon geschrieben wurde, praktisch keine Angebote mehr gibt. Auf welcher Basis soll ein Händler Garantie geben für eine 10 oder 15 Jahre alte Möhre mit knapp 200tkm auf dem Tacho? Die 732,50€, die er vielleicht am Handel verdient hat, sind doch sofort wieder im Allerwertesten, sobald er Zahnriemen oder Radaufhängung für lau wechseln darf.

Also vielleicht einfach noch einmal kurz nachdenken...

Wäre geil wenn er in 2 Wochen doch dem Händler mit Rechtsanwalt droht weil ja die Kiste doch ein Unfallwagen ist.

Ist der Händler wirklich der Verkäufer oder verkauft er im Kundenauftrag?

Karl, bitte kaufe dir einen Neuwagen, dann bekommst du auch Gewährleistung. Dieser Fred tut einfach nur weh im Auge...

Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen, egal was im Vertrag steht. Für Unfallschäden wäre er mit der Klausel aber wohl nicht haftbar zu machen.

Eine Kopfdichtung fällt bei so einem alten Auto wahrscheinlich unter Verschleiß, generell dürfte bei dem Wagen sehr viel unter Verschleiß fallen aber nicht alles.

Wobei wie schon gesagt in der Preisklasse muss man die Händler auch mal leben lassen und wenn es ein faires Fahrzeug ist und nicht offensichtlich Mängel vertuscht wurden sollte man als Käufer auch mal die Kirche im Dorf lassen.

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Zitat:

@158PY schrieb am 19. Juni 2021 um 15:49:19 Uhr:


Karl, bitte kaufe dir einen Neuwagen, dann bekommst du auch Gewährleistung. Dieser Fred tut einfach nur weh im Auge...

Ich verstehe nicht genau, was du meinst.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 19. Juni 2021 um 15:49:09 Uhr:


Ist der Händler wirklich der Verkäufer oder verkauft er im Kundenauftrag?

Ja ist er, kein Kundenauftrag.

Zitat:

@Kai12345678910 schrieb am 19. Juni 2021 um 15:51:29 Uhr:



Zitat:

@158PY schrieb am 19. Juni 2021 um 15:49:19 Uhr:


Karl, bitte kaufe dir einen Neuwagen, dann bekommst du auch Gewährleistung. Dieser Fred tut einfach nur weh im Auge...

Ich verstehe nicht genau, was du meinst.

Das habe ich befürchtet...

Warum erklärt einer dem TE nicht was alles aus der Gewährleistung ausgeschlossen ist bei so einem Auto? Er glaubt dass er eine Neuwagengarantie bekommt, habe ich den Eindruck...

Natürlich eine Neuwagengarantie! Immerhin bezahlt er ja gute 5% des Neupreises....

im Hinblick auf [...] unsichtbare Mängel. Für genau so etwas gibt es die gesetzliche Gewährleistung.

Reißt der Zahnriemen obwohl er "neu gemacht" wurde evtl. mit Folgeschäden, dann greift die gesetzl. Gewährleistung.
Stellt sich nach etwa einem Monat heraus, dass das Auto 10l Öl verbraucht (was nicht normal ist), dann greift die gesetzl. Gewährleistung.

Im Grunde geht es um Teile, die nicht genauer inspizieren werden können. Motorinnereien, Getriebe, Kupplung, Elektrik / Elektronik.
Alle Teile die aber von außen begutachtet werden können, dürften schon unter Verschleiß fallen.

Ich habe keine Neuwagengarantie erwartet sondern lediglich die Frage gestellt, ob eine solche Klausel an sich rechtens ist und das ganze mit einem Beispiel versehen, aber danke an die, die mir tatsächlich geantwortet haben und schönes Rest-WE

Der Händler kann schreiben was er will. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht dass dir als Käufer zu steht.

Da es hier um eine juristische Auslegung geht, wäre die Frage evtl. in einem Jura Forum besser aufgehoben.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 19. Juni 2021 um 17:27:43 Uhr:


Der Händler kann schreiben was er will. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht dass dir als Käufer zu steht.

Ist das die Meinung eines Juristen?
Oder ein Laie wie wir alle.

Dass die Gewährleistung bei einem Verkauf an privat nicht ausgeschlossen werden kann, ist schon richtig.

Aber ob die obige Formulierung rechtens ist und was sie bewirkt, sollte ein Jurist bewerten.

Ich frage mich zum Beispiel, was der Begriff "Statthaftigkeit" in dem Zusammenhang überhaupt soll ...

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