Kaufvertrag Betrug beim Händler
Hallo zusammen,
ich hab ein rieeeesiges Problem!
Ich habe am 11.10.2017 einen BMW beim Gebrauchtwagen-Händler gekauft.
Nachdem ich mich für den BMW entschieden habe, haben wir vereinbart, dass er meinen Opel Inzahlung nimmt.
Also folgender Stand:
BMW kostet 6.800€ + 250€ Reifen mit Felgen = 7.050€
Er gibt mir für meinen Opel 2.000€
Sprich, ich gebe Ihm 5.050€ + meinen Opel und erhalte den = BMW.
Nach ein paar Verhandlungen hatte sich der Preis etwas gesenkt und ich musste nur noch 4850€ bezahlen.
Beim Kauf wurde vereinbart und auch im Kaufvertrag festgehalten das ich neue Bremen und Belege bekomme. Vorne sowie hinten da diese stark verrostet waren weil das Auto etwas stand und generell nicht mehr die besten waren. Außerdem hatte der BMW zwar noch bis April 2018 TÜV, wir haben jedoch vereinbart, dass dieser neu gemacht wird.
Am nächsten Tag hat er mich angerufen und mir ziemlich Bockig gesagt das seine Werkstatt und der TÜV sagen die Bremsen sind okay, (er war auch der Meinung er müsste nur hinten neu machen, und nicht beides). Jedenfalls bestand er drauf, dass er die Bremsen nicht wechselt. Er macht mir ja schon den TÜV neu. – ich hab Eingewilligt.
Ich Idiot habe nicht gerafft, das er 2 separate Kaufverträge macht. KAUF und nicht Ankauf…..
Die echte Story ist nun also: Ich habe ihm mein Auto (was mehr als 2000€ Wert war) + 4800€ gegeben und habe dafür den BMW erhalten.
Auf dem Papier steht aber durch die beiden Kaufverträge folgendes:
Kaufvertrag BMW – Preis 4850€ (Es steht nirgendwo das der tatsächliche Preis 6.850€ betrug und das der Opel eine Anzahlung war)
Kaufvertrag Opel – Preis 2000€ (Da das Auto bei Ihm samt Papieren steht, scheint es so, dass ich von Ihm das Geld erhalten haben muss)
Also hat er auf dem Papier das der BMW 4.850€ kostet (nicht 6.850€) und das er mir meinen Opel für 2.000€ bezahlt hat (was natürlich niemals stattgefunden hat)!
Mein Problem ist:
Ich war gestern in einer Werkstatt die mir sagte:
- Bremsen vorne sowie hinten müssen neu
- 4 Glühkerzen müssen neu
- Service muss neu (ich habe vor Kauf gefragt wann dieser gemacht wurde, er sagte „vor kurzem“ – der ist seit 09.2017 fällig obwohl ich das Auto im Oktober erst gekauft habe)
- Bremsflüssligkeit sowie Ölwechsel
Kosten: ca 500€ - da habe ich nix gesagt, habe gesagt ich bezahle es.
Beim rausfahren aus der Werkstatt merkte der Mechaniker das die Kupplung Geräusche macht…
Sprich: Kupplung muss demnächst auch neu – Kostet ca 700-800€
Daher kommen also Kosten in Höhe von 1.300€ auf mich zu.
Mein Onkel ist auch ein Händler und sagte, er muss mir das alles nachbessern.
Also habe ich den guten Herrn angerufen und Ihn darum gebeten.
Er sagte mir „du bist eine kleine behinderte Fotze“ und hat aufgelegt.
Bei Whatsapp meinte er dann: „kannst mir das Auto zurück bringen! Ich gebe dir deine 4800€ und du mir meine 2000€“
Sprich, er würde von mir den BMW (den er wieder für 6.800€ verkaufen kann) zurück bekommen + 2.000€ die er mir angeblich für mein Auto gezahlt hat, was ja nie der Fall war!
Was kann ich jetzt tun? ? Er hat es ja so gesehen schwarz auf weiß, nirgendwo steht das der BMW 6.850€ gekostet hat, und das der Opel eine Anzahlung war genauso wenig. Genauso das ich nie echtes Geld dafür bekommen habe….
Ich bin für jeden Tipp Dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ich würde an deiner Stelle dringend zum Rechtsanwalt gehen. Rechtliche Beratung wird dir hier vermutlich keiner geben können. Wichtig! Jegliche Vereinbarung wie zum Beispiel die Summe die bekommen solltest für deinen Opel, die winterreifen oder die "Mängel" die der Verkäufer beheben wollte vor Verkauf müssen unbedingt im Vertrag stehen. Auf irgendeine mündliche Zusage vom Verkäufer würde ich mich niemals verlassen, der kann ja im Nachhinein alles abstreiten und sich auf den Kaufvertrag berufen. Die Mängel die er verschwiegen bzw noch nicht behoben haben solltest du dringend versuchen über die Gewährleistung abzuwickeln.
Sehr ärgerlich das ganze, ich drücke die Daumen
16 Antworten
Du hast es eben doch nicht verstanden.
Die Geschäfte sind doch miteinander (so wie vorher vereinbart) verrechnet worden.
Nur halt nicht in der Schriftform. Das ist gegenüber dem Kunden an sich gar kein Betrug, wohl aber fürs Finanzamt!
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 15:04:48 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 14:56:37 Uhr:
Johnny202Dann könnte ich Deiner Meinung nach jetzt zu allen Käufern der letzten Wochen/Monate fahren, die keine Quittung wollten und den Kaufpreis ein 2. Mal verlangen?
Man kann nur hoffen, dass hier nicht soviele auf solch abstruse Gedanken kommen. Die Rechtssprechung geht GSD noch davon aus, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, ein Zug-um-Zug-Geschäft stattgefunden hat.
Da die TE ja beim gleichen Händler ein Auto verkauft hat und am gleichen Tag ein Neues gekauft hat wieso zahlt sie ihm dann den ganzen Betrag, wieso verechnen sie nicht die gegenseitigen Leistungen? Und genau das ist der Knackpunkt es wird nur im Zweifel von einer Zug um Zug Leistung ausgegangen und dieser Zweifel wird hier wiederlegt. Deshalb muss der Händler beweisen, dass er ihr das Geld schon bezahlt hat und das wird ihm nicht gelingen!
Kurz: Keine Chance, alles hier genannte ist erfolglos.
Warum?
Du hast a) zwei mal unterschrieben und damit zugestimmt und
b) bist du freiwillig in Vorkasse gegangen. Damit hat er dich am Haken und der Händler hat einen sehr guten Deal gemacht. Da kann dich auch kein Anwalt mehr rausboxen. Das ist aussichtslos. Betrachte es als bitter böse Erfahrung.
Der Ablauf beschreibt einen typischen BMW Gebrauchtwagenfähnchenhändler, wie er im Buche steht.