Zitat:
@GTS_Tarik schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:13:24 Uhr:
Ich würde an deiner Stelle dringend zum Rechtsanwalt gehen. Rechtliche Beratung wird dir hier vermutlich keiner geben können. Wichtig! Jegliche Vereinbarung wie zum Beispiel die Summe die bekommen solltest für deinen Opel, die winterreifen oder die "Mängel" die der Verkäufer beheben wollte vor Verkauf müssen unbedingt im Vertrag stehen. Auf irgendeine mündliche Zusage vom Verkäufer würde ich mich niemals verlassen, der kann ja im Nachhinein alles abstreiten und sich auf den Kaufvertrag berufen. Die Mängel die er verschwiegen bzw noch nicht behoben haben solltest du dringend versuchen über die Gewährleistung abzuwickeln.
Sehr ärgerlich das ganze, ich drücke die Daumen
Danke dir ... Ich weiß nicht wie mir das passieren konnte ... Mal wieder dazu gelernt 🙂