Kaufvertrag aus der Ferne Unterschreiben, worauf soll ich achten?
ich bin gerade dabei, ein neues Auto (Tageszulassung) bei einem Vertragshändler zu kaufen, der ca. 600 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Ich konnte nicht widerstehen, das Angebot, so würde ich gerne diese zu kaufen. Ich habe den Kaufvertrag erhalten und bin gerade dabei, ihn zu unterschreiben. Könnten Sie mir sagen, welche Dinge ich bei der Unterzeichnung des Vertrages und nach der Unterzeichnung des Vertrages beachten sollte? Der KM Stand im Contrcat sagt, dass es 50 ist, aber die Anzeige auf der Website des Händlers sagt, dass es 15 ist. Ist das eine Kleinigkeit, die ich ignorieren kann?
Gibt es noch andere Fallstricke, auf die ich achten sollte? Bekomme ich nach der Unterzeichnung des Vertrags die Lieferung? Wann sollte ich das Geld bezahlen/überweisen? Ich bitte herzlich um Hilfe.
116 Antworten
Der größte Fehler war, eine Ware zu bezahlen und nichts dafür bekommen zu haben.
Und was sollen bitte die Papiere auf der Zulassungsstelle? Wäre mir neu, dass die Behörde Dokumente für Autohändler verwahrt.
Außer wenn finanzierte, geleaste Fahrzeuge zugelassen werden sollen und die Bank,der Händler die Dokumente dort hinschickt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. August 2024 um 20:07:26 Uhr:
Und was sollen bitte die Papiere auf der Zulassungsstelle? Wäre mir neu, dass die Behörde Dokumente für Autohändler verwahrt.
Bin ich auch drüber gestolpert.
Zitat:
Papier ist beim gleichen Händler an einem anderen Standort in der Zulassungsstelle.
Entweder hat der TE die eine Hälfte der Erzählungen des Händlers falsch und die andere Hälfte gar nicht verstanden, oder das ist alles völlig irre.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. August 2024 um 20:07:26 Uhr:
Der größte Fehler war, eine Ware zu bezahlen und nichts dafür bekommen zu haben.
...
Ein großer Teil des Onlinehandels basiert auf diesem Prinzip. Du kaufst was, bezahlst per PayPal, Überweisung, Kreditkarte oder was auch immer und dann wird die Ware losgeschickt. Auf Rechnung ist nicht überall üblich, schon gar nicht für Kunden, die nur einmal was kaufen.
Andererseits was macht der Händler, wenn jemand den Wagen kauft, er den Brief bei der Bank auslöst, den Wagen zulässt und der Käufer dann den Wagen aus welchen Gründen auch immer nicht abholt. Und ich vermute, dass dieses Gebahren heutzutage keine Ausnahme wäre.
Der TE hat einen unterschriebenen Vertrag an den der Händler gebunden ist. Also erstmal alles gut. Allein den Wagen zulassen dürfte kann schon mal dauern. Also abwarten und ruhig bleiben.
Am Ende muß jeder selber wissen, was für ihn am besten ist und womit man sich wohlfühlt.
Wer da keine Hemmungen hat, bezahlt vorab und hofft, dass alles reibungslos klappt.
Wer da etwas vorsichtiger ist, macht Zug um Zug.
Das Risiko ist bei Zug um Zug definitiv geringer und es tut keinem weh. Der Händler bekommt ja sein Geld, bevor der Wagen den Hof verläßt. Aber eben auch erst dann.
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Papiere bringen bei einer Insolvenz aber auch nichts. Das Fahrzeug würde trotzdem noch nicht dem Käufer gehören. Erst bei Übereignung des Eigentums an der Sache. Das ist in der Regel die Übergabe, ausser es gibt eine vertragliche Regelung, dass der Übertrag des Eigentums vorher/auf andere Weise stattfindet.
Man hat aber zumindest etwas mehr als den Kaufvertrag in der Hand, der Händler muß durch die Übersendung der Papiere einen Vertrauensvorschuss geben.
Und man bezahlt ja trotzdem erst bei Abholung. Geht der Händler also vorher pleite, kann man die Kosten für die Anmeldung des Fahrzeugs in den Wind schießen und das wars. Das ist verschmerzbar.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. August 2024 um 22:00:11 Uhr:
Ein großer Teil des Onlinehandels basiert auf diesem Prinzip. Du kaufst was, bezahlst per PayPal,
Das ist richtig und kommt die Ware nicht an, eröffne ich einen Fall bei Paypal und bekomme mein Geld zurück.
Seit 2004 nutze ich ebay und bisher noch keinen totalverlust, einmal kamen falsche Felgenschlösser Kugel statt Kegel Bund. Schaden 9 Euro.
Ob ich Wäre in Höhe eines Gebrauchtwagens fest erstehen und mit Paypal zahlen würde? Wohl eher nicht.
Hier hat der TE einen mittleren 5 stelligen Betrag überwiesen und hat nichts, außer einem Vertrag, wo anscheinend noch nicht mal Aussagen zum Liefertermin enthalten sind. Auf mehrere Nachfragen diesbezüglich, kam bisher keine Antwort.
Jetzt kann der TE langsam den VK in Verzug setzen und bis das alles durch ist, gehen wohl nochmal 4 Wochen plus ins Land. Der Verkäufer hat doch überhaupt keine Eile, Geld ist auf seinem Konto und dem TE erzählt man einem vom Pferd. Da es anscheinend keinen zugesagten Liefertermin gibt, kann er mit dem Geld auch erstmal andere Fahrzeug einkaufen, bevor er das des TE bei der Bank auslöst und vielleicht mal eine Übergabe ins Auge fasst.
Mündlich würde ich mir von dem Verkäufer jedenfalls nichts mehr erzählen lassen. Aussagen zum Liefertermin nur schriftlich mit Unterschrift. Termin nicht eingehalten,
Frist setzen und dann ggf Geld zurückfordern.
Dauert alles seine Zeit und ein neues Kfz hat der TE dann immer noch nicht
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 14. August 2024 um 22:57:14 Uhr:
Man hat aber zumindest etwas mehr als den Kaufvertrag in der Hand, der Händler muß durch die Übersendung der Papiere einen Vertrauensvorschuss geben.Und man bezahlt ja trotzdem erst bei Abholung. Geht der Händler also vorher pleite, kann man die Kosten für die Anmeldung des Fahrzeugs in den Wind schießen und das wars. Das ist verschmerzbar.
So wirst Du kein Neufahrzeug, sei es Motorrad oder auto mehr bekommen..
Ich habe einen Blick in das Dokument geworfen, das ich unterschrieben habe, und oben steht „Verbindliche Bestellung“, und ich bin auf diesen Artikel gestoßen, der besagt, dass es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt.
https://www.carwow.de/.../ruecktritt-kaufvertrag-auto#R%C3%BCcktritt
Dann lies mal das Kleingedruckte, da steht schön drin, was Du zahlst,wenn Du die Karre nicht abnimmst.
Nur was der 'Verkäufer Dir zahlt, wenn er später , gar nicht liefert, wirst Du nichts zu finden.
Du hast diesen Murks unterschrieben, und Dich zur Abnahme des Kfz verbindlich verpflichtet.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. August 2024 um 00:24:06 Uhr:
Dann lies mal das Kleingedruckte, da steht schön drin, was Du zahlst,wenn Du die Karre nicht abnimmst.
Nur was der 'Verkäufer Dir zahlt, wenn er später , gar nicht liefert, wirst Du nichts zu finden.Du hast diesen Murks unterschrieben, und Dich zur Abnahme des Kfz verbindlich verpflichtet.
Dies geschieht aber nur, wenn der Händler den ersten von 10 Tagen für ein Lagerfaahrzeug nicht einhält. Habe ich danach nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Händler es nicht schafft, den Wagen zu liefern?
Steht alles in der Verbindlichen Bestellung, die Du unterschrieben hast.
Die übrigens einen Vertrag zwischen Dir und Dem Händler darstellt und bei den mir bekannten nur mit Pflichten des Käufers zugepflastert ist.
Alles für den Verkäufer ist weich gespült. Ich wunder mich immer wieder, wie viele solchen Wisch sorglos unterschreiben.
Vermutlich weil die Überschrift "'verbindliche Bestellung" für Sie keinen KV darstellt.
Die,die ich gelegentlich mal gelesen habe, da sind bei Rücktritt oder nicht Abnahme des Käufers 10 % fällig.
Zitat:
@joesan schrieb am 15. August 2024 um 00:02:27 Uhr:
Ich habe einen Blick in das Dokument geworfen, das ich unterschrieben habe, und oben steht „Verbindliche Bestellung“, ...
Heißt im Umkehrschluß du hast überhaupt nichts gelesen, sondern einfach unten blind unterschrieben.
Stornierst du jetzt das Geschäft bekommst du eine saftige Vertragsstrafe aufgebrummt, dein Geld vom Händler hast du aber noch lange nicht.
Sorry für die folgenden Zeilen, nur zur Anregung:
So wie du hier von Anfang an agiert hast, schon weit vor der Bestellung und dem Kauf, empfehle ich dir beim nächsten mal einen Händler um die Ecke mit dem du jederzeit alles persönlich besprechen kannst.
Auch wenn es dort nicht das "super einmalige Schnäppchen" gibt.
Zitat:
@joesan schrieb am 15. August 2024 um 00:02:27 Uhr:
Ich habe einen Blick in das Dokument geworfen, das ich unterschrieben habe
Immerhin.
Wenn auch vermutlich erst nach der Unterschrift.
Magst du mal erklären, warum du sämtliche Ratschläge die du hier im Vorfeld bekommen hast, hinsichtlich Begleitung u.s.w. ignoriert hast, und magst du erklären warum man sich hier anmeldet, Fragen stellt, Antworten bekommt und dann doch das Gegenteil macht ?
Lass dich hier nicht verrückt machen. Wenn das ein seriöser Händler ist, und davon gehe ich aus, wird alles seinen geregelten Lauf nehmen.
Hier gibt es halt jede Menge Leute, die sich insgeheim wünschen, dass du dein Geld verlierst und sich dann in Schadenfreude ergehen. Das wird aber nicht passieren.
Wenn du Fahrzeug und Papiere erhalten hast, dann melde dich doch bitte nochmal hier. Da werden einige in den Tisch beißen vor Ärger.