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Kaufvertrag - zweifach ausdrucken?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 14:31

Hallo,

ich möchte ein gebrauchtes Fahrzeug verkaufen.

Die Vertragsformulierungen sind mir bekannt, das soll hier nicht Gegenstand sein.

Frage nur, ich kann doch einfach den Vertrag zweimal drucken, in beiden den (ausgehandelten) Kaufpreis handschriftlich eintragen und beide Exemplare vom Käufer unterschreiben lassen - so ähnlich handhabt es der Vertragshändler ja auch?

Wenn der Käufer auf seinem Exemplar Ergänzungen/Änderungen vornehmen sollte, "schützt" mich ja mein Exemplar, auf welchem diese nicht vorhanden sind?

Ich komme halt noch aus der Zeit der "Durchschreib"-Verträge :D

Beste Antwort im Thema

Was für eine Frage :rolleyes:

Es ist Standart bei Verträgen (ausser bei mündlichen Verträgen, die man beim Autokauf sowieso der Beweissführung bezüglich vereinbarten, unterlassen sollte), dass jeweils jeder der beiden Vertragspartner eine identische Ausfertigung, versehen mit den Unterschriften beider Vertragspartner, erhält.

Schon mal sonst irgendeinen Vertrag abgeschlossen, bei dem nicht jeder der beiden Vertragspartner keine Ausfertigung erhalten hat?

Wie sonst will man später noch eindeutig das Vereinbarte nachweisen (Ausschluss Nachtrag vorher nicht vereinbarter Regelungen etc.).

Ansonsten ist späteren Manipulationen Tor und Tür geöffnet und Ärger ist ggf. vorprogrammiert.

Dementsprechend sind Musterverträge für den Autokauf auch immer mit zwei Ausfertigungen gestaltet (auch diese die im Internet zum Download, z.B. vom ADAC,angeboten werden).

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Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 21. Februar 2016 um 15:31:36 Uhr:

 

Wenn der Käufer auf seinem Exemplar Ergänzungen/Änderungen vornehmen sollte, "schützt" mich ja mein Exemplar, auf welchem diese nicht vorhanden sind?

Von daher alle freien Flächen durchstreichen oder entsprechende Formulierungen, wie "keine" dort einsetzen.

Kopieren geht auch

Wenn du so viel DFarbe hast, wird das wohl gehen.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 21. Februar 2016 um 15:31:36 Uhr:

Frage nur, ich kann doch einfach den Vertrag zweimal drucken, in beiden den (ausgehandelten) Kaufpreis handschriftlich eintragen und beide Exemplare vom Käufer unterschreiben lassen - so ähnlich handhabt es der Vertragshändler ja auch?

Einen KV unterschreibst Du (KV für den Käufer),

den anderen KV unterschreibt der Verkäufer (KV für dich).

Natürlich könnt ihr auch auf allen beiden KV unterschreiben.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 21. Februar 2016 um 15:31:36 Uhr:

...

Ich komme halt noch aus der Zeit der "Durchschreib"-Verträge :D

Dann bleib doch da :) und lege ein Kohlepapier (gibt es nach wie vor im Schreibwarengeschäft oder bei Online-Versendern) zwischen die beiden Exemplare, die jeweils im Original unterschrieben werden.

Was für eine Frage :rolleyes:

Es ist Standart bei Verträgen (ausser bei mündlichen Verträgen, die man beim Autokauf sowieso der Beweissführung bezüglich vereinbarten, unterlassen sollte), dass jeweils jeder der beiden Vertragspartner eine identische Ausfertigung, versehen mit den Unterschriften beider Vertragspartner, erhält.

Schon mal sonst irgendeinen Vertrag abgeschlossen, bei dem nicht jeder der beiden Vertragspartner keine Ausfertigung erhalten hat?

Wie sonst will man später noch eindeutig das Vereinbarte nachweisen (Ausschluss Nachtrag vorher nicht vereinbarter Regelungen etc.).

Ansonsten ist späteren Manipulationen Tor und Tür geöffnet und Ärger ist ggf. vorprogrammiert.

Dementsprechend sind Musterverträge für den Autokauf auch immer mit zwei Ausfertigungen gestaltet (auch diese die im Internet zum Download, z.B. vom ADAC,angeboten werden).

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 10:37

Was für eine Antwort :rolleyes: Bitte meine Frage genau lesen.

Identische Ausfertigung ist logisch - es geht mir aber ausdrücklich darum, dass der Käufer theoretisch auf seiner Ausfertigung irgendwelche Zusätze vornehmen KÖNNTE (welche auf meiner von ihm unterschriebenen nicht existieren - reicht das aus?? )

Wirklich "alle" Freiflächen streichen könnte schwierig/recht bunt werden.

Es soll eben kein Musterkaufvertrag verwendet werden - Bastlerfahrzeug mit Auflistung zahlreicher Mängel.

Die Frage könnte aber theoretisch auch bei Musterkaufverträgen auftauchen. Im Ernstfall ist ja eben nicht zu beweisen, WANN der Käufer die Ergänzung ("5 Jahre Garantie auf alle Bauteile") vornahm.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 22. Februar 2016 um 11:37:25 Uhr:

...

Identische Ausfertigung ist logisch - es geht mir aber wie ausdrücklich darum, dass der Käufer theoretisch auf seiner Ausfertigung irgendwelche Zusätze vornehmen KÖNNTE (welche auf meiner von ihm unterschriebenen nicht existieren - reicht das aus?? )

Das Problem hast Du theoretisch bei jedem Dokument, egal ob einfach oder zweifach ausgestellt, also jedem Vertrag, jeder Rechnung, jeder Quittung jedem Lieferschein. Jeder kann immer einseitig irgendetwas ergänzen oder streichen. Ob das dann rechtsgültig ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt, um in der Sprache zu bleiben ;).

Doppelpost - Motor Talk hatte einen Schluckauf ;).

Du kannst Beträge mit *beginnen und enden lassen. Ebenfalls Formulierungen wie *keine Garantie* * Bastlerfahrzeug*

Wenn du irgend ein Feld hast so nichts ausgefüllt wird schreibst du *leer*

Ansonsten kannst du schreiben *ohne Nebenabreden*

Wenn du es ganz genau machen willst könntest du auch die Wörter zählen und diese Anzahl ebenfalls vermerken, zwischen * *.

Ansonsten, selbst mit Vertrag bist du vor nichts mehr sicher, durfte ich selbst schon erleben dass sogar vor absolut dämlichen Betrug nicht zurückgeschrekt wird, selbst wenn dieser offensichtlich ist, aber es gibt immer Anwälte die das machen (bei mir war ein WoMo mit angeblich extremem Wasserschaden und dadurch verfaultem Heckteil incl. der Holztröger, blöd nur, das Ding ist voll aus GFK).

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 22. Februar 2016 um 11:37:25 Uhr:

Was für eine Antwort :rolleyes: Bitte meine Frage genau lesen.

Identische Ausfertigung ist logisch - es geht mir aber ausdrücklich darum, dass der Käufer theoretisch auf seiner Ausfertigung irgendwelche Zusätze vornehmen KÖNNTE (welche auf meiner von ihm unterschriebenen nicht existieren - reicht das aus?? )

Wirklich "alle" Freiflächen streichen könnte schwierig/recht bunt werden.

Es soll eben kein Musterkaufvertrag verwendet werden - Bastlerfahrzeug mit Auflistung zahlreicher Mängel.

Die Frage könnte aber theoretisch auch bei Musterkaufverträgen auftauchen. Im Ernstfall ist ja eben nicht zu beweisen, WANN der Käufer die Ergänzung ("5 Jahre Garantie auf alle Bauteile") vornahm.

Eine Ergänzung steht aber dann nur auf einem Kaufvertrag und du hast die Ausfertigung ohne diesen Zusatz.

Das Original behältst du und der Käufer bekommt eine Kopie des Kaufvertrages wo ist das Problem :confused::confused:

Der Zusatz " Bastlerfahrzeug "ist nicht korrekt , hier muss zwingend der Zusatz Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. stehen, deshalb ist es gerade für Privatverkäufer Ratsam einen Musterkaufvertrag zu nehmen.

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 12:25

Das mögliche (!) Problem habe ich ja jetzt bereits mehrfach angesprochen - offenbar hat aber noch niemand negative Erfahrungen mit einseitigen Ergänzungen gesammelt, von daher hilft mir auch das weiter ;) Normalerweise wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Frage gekommen, aber hier geht's um ein Fahrzeug, welches trotz erheblichen Mängeln immer noch einige Tausend Euro kostet.

Mit Freivertragsformulierungen kenne ich mich bestens aus, danke.

Für mein Fahrzeug reicht leider ein Musterkaufvertrag schon platzmässig nicht annähernd aus...

 

Dafür hast du doch deine Ausfertigung/Kopie/Durchschlag!

Kannst damit ja beweisen, daß das nicht drauf stand. Für was soll denn sonst deine Ausfertigung da sein?

Kannst ja mal 'nen Sparvertrag bei der Bank machen und auf deiner Kopie das Komma im Zinssatz nach links verschieben ;)

PS. Ich druck auch 2x aus und laß beide Unterschreiben.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 12:32

Klingt sinnig ;)

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