Kaufvertrag aus der Ferne Unterschreiben, worauf soll ich achten?

ich bin gerade dabei, ein neues Auto (Tageszulassung) bei einem Vertragshändler zu kaufen, der ca. 600 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Ich konnte nicht widerstehen, das Angebot, so würde ich gerne diese zu kaufen. Ich habe den Kaufvertrag erhalten und bin gerade dabei, ihn zu unterschreiben. Könnten Sie mir sagen, welche Dinge ich bei der Unterzeichnung des Vertrages und nach der Unterzeichnung des Vertrages beachten sollte? Der KM Stand im Contrcat sagt, dass es 50 ist, aber die Anzeige auf der Website des Händlers sagt, dass es 15 ist. Ist das eine Kleinigkeit, die ich ignorieren kann?

Gibt es noch andere Fallstricke, auf die ich achten sollte? Bekomme ich nach der Unterzeichnung des Vertrags die Lieferung? Wann sollte ich das Geld bezahlen/überweisen? Ich bitte herzlich um Hilfe.

116 Antworten

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 2. September 2024 um 20:51:26 Uhr:


Wie ist denn aus Sicht des Verkäufers der Unterschied zwischen einer erfolgten Gutschrift auf seinem Girokonto und einem Geldbündel in seinem Geldbeutel?

Dem Verkäufer kann es einigermaßen egal sein. Tipps zur Abwicklung sollten aber idealerweise nicht einseitig sein, sondern für beide Parteien geeignet sein. Wenn heute jemand als Kaufinteressent fragt und morgen jemand als Verkäufer, dann ist ja nicht geschickt, wenn beide völlig unterschiedliche Tipps bekommen.

Aber auch der Verkäufer hat eine gewisse Sicherheit bei der Blitzüberweisung: Er bekommt zu 100 % kein Falschgeld und er kann am Abend oder auf dem Weg zur Bank nicht überfallen werden.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 2. September 2024 um 20:51:26 Uhr:


Unter welchen Umständen kann ein geschädigter Dritter (Bar-Bestohlener oder Konto-Gehackter) verlangen, daß ich ihm das Geld gebe?

Ich weiß nicht genau, was du meinst. Ich würde mich erst mal auf die Konstellation Käufer/Verkäufer beschränken.

Ich habe im April meinen Golf an einen Fähnchenhändler verkauft (der war nichtmal Deutscher 😁) und habe nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag innerhalb weniger Sekunden den vereinbarten Betrag auf meinem Konto gehabt. Ich hatte die Wahl, Bar oder Überweisung. Ich wollte nicht mit der Kohle in der Tasche nach Hause fahren, also, war das die beste Lösung für mich. Würde ich immer wieder so machen.

Meine Frage besser formuliert:
V verkauft ein Auto und bekommt dafür 10000 Euro von K. Anschließend stellt sich heraus, daß K das Geld von D gestohlen hat oder einen illegalen Zugriff auf D's Konto genutzt hat.
Kann V dazu verpflichtet sein, die 10000 Euro an D herauszugeben...
a) bei Überweisung
b) bei Barzahlung?
Danke!

Da ist gestohlenes Geld wohl wie anderes Diebesgut zu behandeln und es richtet sich dann nach den Regeln zum gutgläubigen Erwerb. Und dann dürfte es wohl auch keinen Unterschied zwischen Bargeld und Geld auf dem Konto geben, außer dass Bargeld viel leichter beschlagnahmt werden kann.

Das ist aber meines Erachtens kein Grund für die eine oder die andere Vorgehensweise.

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Eben, das denke ich auch. Im Zweifel ist mein Auto weg und das Geld muß ich wieder rausrücken. Egal ob Überweisung oder Barzahlung.

als ich andere verschiedene Händler kontaktierte, um herauszufinden, wie sie den Verkauf abwickeln, haben sie mir gesagt, dass sie mir die Papiere zusenden würden, wenn ich 15 % des Kaufpreises überweise. Das klang für mich vernünftig. Das sollte unbedingt im Vertrag stehen. Aber das macht kein Händler, und das ist echt schade.

Als ich den Vertrag unterschrieben habe, meinte der Händler, dass er mir die Papiere erst geben würde, wenn ich den gesamten Betrag für das Auto überweise. Da bin ich tatsächlich drauf reingefallen. Ich würde jedem raten, diesen Fehler nicht zu machen. Als Käufer haben wir die Oberhand. Wenn der Verkäufer keine fairen Bedingungen anbietet, such dir einfach einen anderen!

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. September 2024 um 20:44:11 Uhr:


Also kannst du es offenbar nicht richtig begründen. Das Auto samt Schlüssel bekommt ja der Käufer sofort. Das Geld ist nach 10 Sekunden auf dem Konto des Verkäufers. Wo ist da jetzt noch Platz für "ich habe lieber ..."?

Stattdessen würdest du mit mehreren Zehntausend Euro in der Tasche durch die Gegend fahren? Auch dann, wenn ein unbekannter Mensch, von dem du ggf. nichts als eine Mobilfunknummer hast, deine Ankunft erwartet und genau weiß, dass da um diese und jene Uhrzeit jemand mit 60.000 Euro in der Tasche kommt?

Knüppel auf Kopf, Windelexpress am Boden, Geld weg.

Keine Ahnung wo Du Deine Autos kaufst?
In Gegenden wo mit Knüppel auf dem Kopf zu rechnen ist begebe ich mich erst garnicht, ganz zu schweigen, dass ich dort ein KFZ erwerben würde.

Wo ist der Vorteil, dass der Verkäufer das geld nicht in die Hand bekommt wie der Käufer das Auto samt schlüssel. Ist für mich genauso keine Begründung pro Überweisung!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. September 2024 um 22:28:27 Uhr:


Keine Ahnung wo Du Deine Autos kaufst?

Du gehst vielleicht von einem "überprüfbaren" Händler aus, also z.B. der Mercedes-Vertragshändler oder der seit Jahren existierende bekannte Händler mit eigener Website samt Impressum und recherchierbarer Niederlassung usw.

Es gibt doch aber auch zigtausend Privatverkäufer bei mobile.de und autoscout.de. Da verkauft dann jemand ein Wohnmobil für 80.000 Euro, von dem du nicht mal weißt, ob es existiert. Die Bilder können geklaut sein, die Adresse ist erfunden und du hast nichts außer einer Mobilfunknummer. Und zu diesem Verkäufer, der auch ein Betrüger sein kann, fährst du dann mit 80.000 Euro in der Tasche.

Es gibt doch hier einen Riesenthread, der sich nur mit Betrugsmaschen rund um dieses Thema beschäftigt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. September 2024 um 22:28:27 Uhr:


In Gegenden wo mit Knüppel auf dem Kopf zu rechnen ist begebe ich mich erst garnicht, ganz zu schweigen, dass ich dort ein KFZ erwerben würde.

Ich weiß nicht, wie du solche Gegenden identifizieren willst. Der Verkäufer wohnt eben dort, wo er wohnt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. September 2024 um 22:28:27 Uhr:


Wo ist der Vorteil, dass der Verkäufer das geld nicht in die Hand bekommt wie der Käufer das Auto samt schlüssel.

Das habe ich doch oben erklärt.

Was über gestohlenes Bargeld zuletzt geschrieben wurde, stimmt nicht. Es ist nämlich so:

Zitat:

Bargeld besitzt die höchste Verkehrsfähigkeit aller beweglichen Sachen, da es generell gesetzlich als Zahlungsmittel zugelassen ist. Während ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen, verlorengegangenen oder abhanden gekommenen Sachen nach § 935 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, gelten diese Einschränkungen nicht für Geld und Inhaberpapiere (§ 935 Abs. 2 BGB). Demnach ist es möglich, Eigentum auch an gestohlenem Bargeld zu erlangen, wenn dabei der Erwerber im guten Glauben ist.

Quelle: Wikipedia

Und was genau soll weiter oben nicht gestimmt haben? Du schreibst doch genau dasselbe, nämlich dass gutgläubiger Erwerb an gestohlenem Bargeld möglich ist.

Z. B. du schreibst:

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. September 2024 um 21:18:02 Uhr:


Da ist gestohlenes Geld wohl wie anderes Diebesgut zu behandeln und es richtet sich dann nach den Regeln zum gutgläubigen Erwerb. Und dann dürfte es wohl auch keinen Unterschied zwischen Bargeld und Geld auf dem Konto geben, außer dass Bargeld viel leichter beschlagnahmt werden kann.

Und das stimmt nicht. Beim Dreiecksbetrug hat der betrogene Verkäufer das Geld auf dem Konto zurückzugeben. Wäre er mit gestohlenem Bargeld bezahlt worden, dürfte er das Geld behalten.

Und wenn er Falschgeld untergejubelt bekommt, kriegt er gar nix.

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