Kaufvertrag aus der Ferne Unterschreiben, worauf soll ich achten?

ich bin gerade dabei, ein neues Auto (Tageszulassung) bei einem Vertragshändler zu kaufen, der ca. 600 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Ich konnte nicht widerstehen, das Angebot, so würde ich gerne diese zu kaufen. Ich habe den Kaufvertrag erhalten und bin gerade dabei, ihn zu unterschreiben. Könnten Sie mir sagen, welche Dinge ich bei der Unterzeichnung des Vertrages und nach der Unterzeichnung des Vertrages beachten sollte? Der KM Stand im Contrcat sagt, dass es 50 ist, aber die Anzeige auf der Website des Händlers sagt, dass es 15 ist. Ist das eine Kleinigkeit, die ich ignorieren kann?

Gibt es noch andere Fallstricke, auf die ich achten sollte? Bekomme ich nach der Unterzeichnung des Vertrags die Lieferung? Wann sollte ich das Geld bezahlen/überweisen? Ich bitte herzlich um Hilfe.

116 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. August 2024 um 10:18:54 Uhr:



Melosine, meinst der VK wäre doof. Im Angebot steht bestimmt Irrtümer usw. vorbehalten.

Diese Klausel ist bei einem Online-Angebot nicht wirksam.
Das greift nur bei Prospekten oder Katalogen, weil hier die Korrektur eines Fehlers nicht möglich ist.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 3. August 2024 um 10:29:44 Uhr:


Nimm dir den Tip zu Herzen, besorg dir ein Bahntiket, fahr dahin und regele es persönlich.

und nimm jemanden mit, der in solchen Dingen erfahren ist, nicht mit einem "haben wollen" im Kopf alle Warnsignale ausblendet und sehr gute Sprachkenntnisse hat.

Ok, jetzt hätte ich gerne das Gesetz oder sonst was dazu. Denn das kauf ich dir so nicht ab.

Ich behaupte das Gegenteil.

Das ein Auto mit Tageszulassung ein Gebraucht-FZG ist dürfte doch rechtlich gesehen unstrittig sein.
Von daher gäbe es hier keine Bedenken bzgl. dieser Aussage im Vertrag.

Frage ist nur was ist mit Garantie, wann ist diese angelaufen und was ist mit der Sachmangelhaftung, wurde die auf 1 Jahr begrenzt?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. August 2024 um 10:47:58 Uhr:


Ok, jetzt hätte ich gerne das Gesetz oder sonst was dazu. Denn das kauf ich dir so nicht ab.

Hab auf die Schnelle das hier gefunden;

https://www.onlinehaendler-news.de/.../...ten-haendler-fehler-befreien

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Danke, ich denke ohne da noch tiefer einzusteigen werden wir beide das nicht aufgedröselt bekommen.

Denn das bezieht sich hier um Generelles und das in AGB´s, das ist ganz was anderes.

Schöner wäre es wir fänden sowas mit Urteil oder Gesetz für Angebotsausschreibungen. Denn das kann ich da leider nicht entnehmen.

Der Text impliziert das am Anfang, das ist mir aber noch viel zu vage.

Aber lassen wir das, das führt hier zu weit und ich hab auch weder Lust noch Zeit das weiter zu recherchieren.

Daher sehe ich das so "Warum soll ich mir das Risiko antun und nicht gleich alles vernünftig in den Vertrag aufnehmen"? Gibt anschließend wenn viel weniger Diskussion oder wohlmöglich auch noch ein Rechtsstreit.

Vorsorge ist besser als Nachsorge😉

Wir haben auch vor ein paar Jahren eine Tageszulassung am anderen Ende von Deutschland gekauft. Der Preis war sehr gut, daher hat es sich gelohnt.

Ablauf war so:

Telefonischer Kontakt mit Händler, handelseinig geworden.

Verkäufer mailt Vertrag, wir haben unterschrieben und zurückgemailt. Danach kam der Vertrag nochmal per Mail mit Untershrift vom Verkäufer.

Ein paar Tage später kamen der Fahrzeugbrief per einschreiben, wir konnten das Auto bei uns zulassen.

Wieder ein paar Tage später ist meien Frau mit der Bahn zum Händler gefahren und hat das Auto abgeholt.

Bezahlt haben wir am Vorabend per Überweisung. Alternativ hätte sie bei Abholung bar zahlen können. Bedingung war halt, dass der Händler das Geld hat, wenn das Auto vom Hof rollt.

War alles unproblematisch. Es gab zu dem Fahrzeug eine verlängerte Werksgarantie von 5 Jahren, so dass wir insgesamt knapp 4 Jahre Garantie hatten.

Wenn das ein renommierter Vertragshändler ist, würde ich mir das keine Sorgen machen. Das ist für die ein alltägliches Geschäft.

Im Kaufvertrag stand bei uns auch eine fiktive Kilometerzahl (glaube 100km), obwohl das Auto weniger hatte. Nehmen die immer, weil ja bis zur Abholung durch Umsetzen auf dem gelände, Probefahrt vor Übergabe usw. imme rnoch ein paar Kilometer dazukommen. Ist ja auch völlig egal, ob da 10,30 oder 100km auf der Uhr sind.

Und natürlich ist es als Tageszulassung ein gebrauchtes Fahrzeug, denn es war ja schonmal zugelassen, Ein Neuwagen ist es nunmal nicht und deswegen steht auch nicht "Neuwagen" im Vertrag.

Ich würde mal abklären *wann* die tageszulassung war. Wenn das Auto nun 1 Jahr (oder mehr) im Showroom gestanden hat ist im Grunde ein Jahr Herstellergarntie verstrichen.

Zitat:

@joesan schrieb am 2. August 2024 um 21:27:58 Uhr:


….Der KM Stand im Contrcat sagt, dass es 50 ist, aber die Anzeige auf der Website des Händlers sagt, dass es 15 ist. Ist das eine Kleinigkeit, die ich ignorieren kann?…

Als Händler würde ich im Inserat und Vertrag auch aufrunden. Stell sich einer vor man schreibt 15km in den Vertrag weil bei der Fahrzeugerfassung aufm Tacho steht, der Azubi fährt dann noch waschen und Bötchen holen und der Käufer widerruft bei Abholung/ Lieferung weil dann 17km auf der Uhr stehen.

Ist das nur eine Tageszulassung oder auch noch ein Re- Import?

Ein Punkt mit dem ich mich absolut nicht auskenne, ist das Thema "Übergabe Inspektion". Die sollte "erledigt" und "eingetragen" sein, glaube ich???

Ansonsten ist ein "Fern kauf" kein Thema, haben wir auch schon einige male gemacht, allerdings hatten wir die Fahrzeuge (da einige Jahre alt und immer um die hunderttausend Kilometer Laufleistung) immer vorher besichtig und Probegefahren.
Und danach den Kauf per Telefon/ Mail abgeschlossen (wir etwas Bedenkzeit, bzw. der Verkäufer ob er dies oder jenes noch "mit" macht für Preis X).
Der weitere Ablauf war immer Problemlos: Kauf per Mail, Papiere zu gesendet bekommen, Fahrzeug angemeldet, bezahlt und abgeholt.

Zu dem Fall hier: Wenn josan unsicher ist, dann geht vielleicht folgendes, fragen ob das Fahrzeug sofort (Mitnahme) abholbereit ist.
Der Händler soll die FIN mitteilen, josan besorgt Kurzzeit Kennzeichen, fährt zum Händler, schaut sich das Fahrzeug an, kauft das Fahrzeug, bezahlt per Blitz Überweisung und fährt mit dem Auto nach Hause.

Die Kaufsumme in bar will bei einem Neuwagen, vermutlich eh kein Händler mehr, einerseits liegt die Summe vermutlich oberhalb der Grenze des Geldwäsche Gesetztes, andererseits das Risiko Falschgeld untergeschoben zu bekommen.

@josan
Mit der Versicherung abklären, das du auch für die Überführungsfahrt per Kurzzeit Kennzeichen Vollkasko Schutz hast!

MfG Günter

Um das Fahrzeug mit KZK anzumelden, braucht er die Papiere, die FIN reicht da nicht aus.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 3. August 2024 um 17:54:52 Uhr:


Die Kaufsumme in bar will bei einem Neuwagen, vermutlich eh kein Händler mehr, einerseits liegt die Summe vermutlich oberhalb der Grenze des Geldwäsche Gesetztes, andererseits das Risiko Falschgeld untergeschoben zu bekommen.

MfG Günter

Ist eigentlich kein Problem. eher wollen die Kunden nicht mit fünfstelligen Beträgen durch die halbe republik fahren. Und da es kaum noch die Bankfiliale aufm Dorf gibt und immer mehr Direktbanken, ist es auch umständlich, das Geld erstmal in bar zu holen.

Geldwäsche ist kein Thema. Der Händler muß ein Formular ausfüllen und fertig. Woher das Geld kommt, muß ggf. der Käufer nachweisen.

Also neues Auto vom weit entfernten Vertragshändler. Habe ich mit BMW-Vertragshändlern mehrfach gemacht. Vertrag hin und hergemailt, Geld überwiesen, Papiere zugeschickt bekommen, angemeldet, abgeholt, nett essen gegangen, grinsend heimgefahren. Problemlos. Ebenso mit Tageszulassungen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 3. August 2024 um 18:10:34 Uhr:


Um das Fahrzeug mit KZK anzumelden, braucht er die Papiere, die FIN reicht da nicht aus.

Für ein KURZZEITKENNZEICHEN braucht es nur die FIN.
Ansonsten, soll der Händler eine Kopi der Papiere zu senden.

Es ging darum, das der TE, ein unsicheres Gefühl hat.
Da geht dann nur, klären dass das Auto abholbereit da steht, Kurzzeitkennzeichen mitbringen, entweder Bargeld dabei (wenn der Händler das macht) oder alles für eine Blitzüberweisung vorbereiten.

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 6. August 2024 um 19:37:16 Uhr:



, soll der Händler eine Kopi der Papiere zu senden.

, die nicht in jeder Zulassungsstelle akzeptiert werden.

Dass man ein KZK nur mit ansagen der Fin bekommt, hab ich bisher nur von einer Zulassungsstelle gehört, die das aber nicht offiziell bewerben.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. August 2024 um 10:07:12 Uhr:


Erstens hat das Fahrzeug volle Werksgarantie,
Zweitens wird der Kaufvertrag nichtig, wenn das Fahrzeug nicht der Beschreibung aus dem Angebot entspricht.
Und drittens kann man, falls Zweitens eintrifft, den Händler für die Kosten der Anreise in Regress nehmen.
Das Ganze ist völlig risikofrei.

Das ist völliger Blödsinn und zeigt eigentlich nur, dass du (und auch deine Daumen hoch) keinerlei Ahnung von Kaufverträgen über höherwertige Waren hast, und auch, was übers Internet so an Schmutzigkeiten läuft!
Da sieht mehr nach Ratschlägen aus Quick, Revue, Bild der Frau und ähnlichen Zeitschriften zu deren Verkaufsförderung aus!

Bei einem PKW mit Tageszulassung wird der Preis wesentlich (berechtigt) über 500 Euro liegen.
Und dafür würde ich mir schon, wie bereits vorgeschlagen, ein Bahnticket besorgen oder mit einem Kumpel mal hinfahren und mich vor Ort davon überzeugen, dass alles in Ordnung ist, und zwar, bevor ich auch nur einen Cent für den Kauf gezahlt habe!

Übrigens ist kein Kaufvertrag nichtig, wenn das Fahrzeug nicht der Beschreibung im Angebot entspricht, außer vielleicht, du hast laut KJaufvertrag einen PKW bestellt und sollst einen LKW abnehmen und bezahlen.
Inwieweit Abweichungen zwischen Angebot und Kauf/Lieferung so wesentlich sind, dass sie zur Rückabwicklung (nicht Nichtigkeit) führen, entscheiden anschließend die Gerichte!
Das heißt, sollte es Probleme geben, wird der TS einige Reisen zum Verkäufer (dort dürfte der Gerichtsstand sein) machen müssen.
Das könnte er vermeiden, wenn er jetzt schon ein mal hinfährt.

Gleiches gilt ähnlich, wenn man dem Verkäufer Kosten der Anreise in Rechnung stellen will. Kein Verkäufer wird freiwillig sowas bezahlen, das heißt, wieder auch damit vor Gericht!

Den ganzen Nervenkrieg und eventuellen finanziellen Schaden kann man vermeiden, wenn man gleich am Anfang ausreichend sorgfältig handelt und vor allem nicht auf solche Ratschläge wie deinem hört!!

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