Kaufrücktritt wegen massiver Verzögerung
Hat von euch schon mal jemand Erfahrungen mit Kaufrücktritt bei einem Leon gemacht?
Ich habe meinen im Juni bei einem Händler vor Ort als Kurzzeitzulassung bestellt (Nutzung sofort durch mich). Auf dem Vertrag steht Liefertermin: Dezember 2018 und der Händler meinte wenn ich Glück habe könnte er auch schon im Oktober oder November kommen. Da ich ab November geschäftlich deutlich weiter pendeln muss und mein altes Auto gerade im auseinanderfallen begriffen ist wäre Dezember schon sehr hart an meiner Schmerzgrenze. Jetzt habe ich dem Händler angerufen, wie es momentan aussieht und der meinte der aktuelle voraussichtliche Liefertermin wäre im Mai.
Auch wenn ich das bestellte Auto sehr gerne hätte ist Mai für mich keine Option, da ich dann auf jeden Fall für die Zwischenzeit ein Auto leasen müsste. Daher tendiere ich gerade stark dazu vom Kauf zurückzutreten (wenn möglich) und mir ein anderes (schneller verfügbares) Auto zu kaufen - eventuell einen gebrauchten Leon. Sonst etwas von einem Konzern, welcher die WLTC-Umstellung nicht so massiv verk**** hat wie der VW Konzern.
Nun die Frage: Weiß jemand, wie das mit Rücktritten aussieht? Der Liefertermin ist fix mit Dezember angegeben. Der wird sicher nicht gehalten werden können. Die AGB sind soweit ich das beurteilen kann direkt vom ZDK übernommen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wäre es im Mai würde auf jeden Fall > 4 Monate greifen und ich könnte in jedem Fall nach Ziffer 5 zurücktreten. Wenn es Januar bis April wird kann man sich drum streiten. Ich würde sagen, dass das weder "Höhere Gewalt" noch "Betriebsstörungen" sind, sondern ganz klar grobe Fahrlässigkeit des VW Konzerns. Hat da jemand Erfahrungen, wie so etwas ausgelegt wird?
Bis der Antrag beim Gericht durch ist, selbst wenn du den Fall heute einreichen würdest, wäre 05/19 schon vorbei.
Versuchs auf Kulanz mit dem Händler, den Vertrag zu beenden, und/oder zu ändern, auf ein Modell, was eventuell früher verfügbar ist.
Mit Nachdruck von eventuellem Einsatz von "Anwalt" und "Schadensersatz", im Notfall, falls er nicht auf Kulanz aus ist und Erwähnung einer Rechtschutzversicherung (ob vorhanden oder nicht), hilft meistens.
Mit den Worten "Anwalt", "Rechtschutzversicherung" oder "Örtliche Zeitung" kommt man meistens weiter in solchen Fällen... "Arschlöcher" kommen im Leben immer weiter. 😉
Wegen dem Leihwagen:
Es gibt diverse Infos darüber in den beiden "Dauert-Zu-Lange-Threads"... Als ich mich mit der Thematik auch beschäftigt habe im Vorraus. Im Endeffekt kam mein Wagen aber, trotz keinerlei Infos, 1 Monat zu früh.
23 Antworten
Der Kaufv rtrag mit den AGB ist maßgeblich, was die Fristen und den Verzug angeht.
Du kriegst doch nach 6 Wochen nach Lieferfrist sowieso n Leihwagen auf Seat's Kosten, oder wie war das?
Da steht:
Zitat:
III. Lieferung und Lieferverzug
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% der vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person... ...Wird dem Verkäufer, während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsgrenzen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2., Satz 3 und ziffer 3 dieses Abschnittes.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegestand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Wäre es im Mai würde auf jeden Fall > 4 Monate greifen und ich könnte in jedem Fall nach Ziffer 5 zurücktreten. Wenn es Januar bis April wird kann man sich drum streiten. Ich würde sagen, dass das weder "Höhere Gewalt" noch "Betriebsstörungen" sind, sondern ganz klar grobe Fahrlässigkeit des VW Konzerns. Hat da jemand Erfahrungen, wie so etwas ausgelegt wird?
Der Punkt ist halt, dass ich wenn dann sofort ein anderes Auto kaufen will und nicht erst, wenn ich im Mai gemäß der Ziffer zurücktreten kann. Denn dann hätte ich ja nichts gewonnen.
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 12. September 2018 um 00:26:29 Uhr:
Du kriegst doch nach 6 Wochen nach Lieferfrist sowieso n Leihwagen auf Seat's Kosten, oder wie war das?
Wo steht das? Das konnte ich nirgends im Vertrag finden. Das wäre ein Deal, der für die 6 Wochen schmerzen würde, aber zu dem wäre ich gerade noch bereit (weil ich keinen auch nur annähernd gleichwertigen Ersatz zum selben Preis wie den bestellten Leon finde).
Zitat:
Wäre es im Mai würde auf jeden Fall > 4 Monate greifen und ich könnte in jedem Fall nach Ziffer 5 zurücktreten. Wenn es Januar bis April wird kann man sich drum streiten. Ich würde sagen, dass das weder "Höhere Gewalt" noch "Betriebsstörungen" sind, sondern ganz klar grobe Fahrlässigkeit des VW Konzerns. Hat da jemand Erfahrungen, wie so etwas ausgelegt wird?
Bis der Antrag beim Gericht durch ist, selbst wenn du den Fall heute einreichen würdest, wäre 05/19 schon vorbei.
Versuchs auf Kulanz mit dem Händler, den Vertrag zu beenden, und/oder zu ändern, auf ein Modell, was eventuell früher verfügbar ist.
Mit Nachdruck von eventuellem Einsatz von "Anwalt" und "Schadensersatz", im Notfall, falls er nicht auf Kulanz aus ist und Erwähnung einer Rechtschutzversicherung (ob vorhanden oder nicht), hilft meistens.
Mit den Worten "Anwalt", "Rechtschutzversicherung" oder "Örtliche Zeitung" kommt man meistens weiter in solchen Fällen... "Arschlöcher" kommen im Leben immer weiter. 😉
Wegen dem Leihwagen:
Es gibt diverse Infos darüber in den beiden "Dauert-Zu-Lange-Threads"... Als ich mich mit der Thematik auch beschäftigt habe im Vorraus. Im Endeffekt kam mein Wagen aber, trotz keinerlei Infos, 1 Monat zu früh.
Ich will mich mit dem Verkäufer zusammensetzen und das ganze im guten besprechen. Aber da ist es hilfreich zu wissen, wie es bei anderen lief, welche Angebote ihnen gemacht wurden und welche Schlüsselwörter evtl. helfen. Danke dir @Balrock91
Den Leihwagen bzw. die 15€ pro Tag Mobilitätspauschale gibt es grundsätzlich ab dem ersten Tag nach ULT. Es handelt sich aber um eine Freiwillige Leistung von Seat. Daher kann die Ausführung hier und da ein wenig variieren.
Wieso Gericht und dadurch lange Termine? Ein lapidares Schreiben reicht.
Höhere Gewalt etc. interessiert auch keinen. Und der Händler hat sogar schon informiert. Einfach erst mal mit ihm besprechen, ob es eine einvernehmliche Lösung gibt.
Ich glaube das größte Problem wird sein, einen verbindlichen Liefertermin genannt zu bekommen.
Daran scheitert es ja derzeit bei fast allen Herstellern der VAG dank WLTP
Zitat:
Wieso Gericht und dadurch lange Termine? Ein lapidares Schreiben reicht.
Das bringt solange etwas, bis der Händler abblockt und Nein sagt.
Ich dachte auch mal "Gewährleistung ist sicher bei Kauf von Händler", aber nein.
Nach 1 Woche turboschaden, kosten 2500€ mit allen Einzelteilen. Händler wollte es nicht machen.
Das hat sich dann 9 Monate hingezogen bis der erste Versuch einer Einigung vom Gericht kam. Frag lieber nicht Wielange sich der ganze Prozess hingezogen hat, bis mal ein Urteil gesprochen wurde.
Zitat:
...Der Liefertermin ist fix mit Dezember angegeben....
Damit ein verbindlicher Liefertermin.
Für die Zwischenzeit ein Auto leasen? Was soll das denn für eine Lösung sein?
Leihwagen von Seat bei Lieferverzug? Kein Rechtsanspruch. Und auch die 15 € Tagespauschale von SEAT sind richtig dargestellt.
Bis der Händler abblockt? So dumme Händler gibt es nicht. Er läuft in das offene Messer.
Presse, Anwalt, Versicherung ... sind die unnützen Drohgebährden und verhärten nur gleich die Fronten.
Einfach vom Händler schriftlich geben lassn, dass der verbindliche Termin nicht gehalten werden kann und man kann sofort raus aus dem Vertrag, wenn man denn will.
Einfach mit dem Händler reden ehe man sich verrückt macht.
Nach defekt meines Alten bekam ich für 8,- Euro am Tag einen neuen Ibiza bis mein Leon da war.
Innerhalb der Lieferfrist!
Hallo ich habe mal eine Frage wie ist es wenn ich einen Cupra st in Pirenius grau mit 6 Gang dsg bestellt habe und jetzt der Farbton anders wird und ein anderes Getriebe eingebaut wird kann man dann schon vom Vertrag zurücktreten ?