Kaufrücktritt wegen massiver Verzögerung
Hat von euch schon mal jemand Erfahrungen mit Kaufrücktritt bei einem Leon gemacht?
Ich habe meinen im Juni bei einem Händler vor Ort als Kurzzeitzulassung bestellt (Nutzung sofort durch mich). Auf dem Vertrag steht Liefertermin: Dezember 2018 und der Händler meinte wenn ich Glück habe könnte er auch schon im Oktober oder November kommen. Da ich ab November geschäftlich deutlich weiter pendeln muss und mein altes Auto gerade im auseinanderfallen begriffen ist wäre Dezember schon sehr hart an meiner Schmerzgrenze. Jetzt habe ich dem Händler angerufen, wie es momentan aussieht und der meinte der aktuelle voraussichtliche Liefertermin wäre im Mai.
Auch wenn ich das bestellte Auto sehr gerne hätte ist Mai für mich keine Option, da ich dann auf jeden Fall für die Zwischenzeit ein Auto leasen müsste. Daher tendiere ich gerade stark dazu vom Kauf zurückzutreten (wenn möglich) und mir ein anderes (schneller verfügbares) Auto zu kaufen - eventuell einen gebrauchten Leon. Sonst etwas von einem Konzern, welcher die WLTC-Umstellung nicht so massiv verk**** hat wie der VW Konzern.
Nun die Frage: Weiß jemand, wie das mit Rücktritten aussieht? Der Liefertermin ist fix mit Dezember angegeben. Der wird sicher nicht gehalten werden können. Die AGB sind soweit ich das beurteilen kann direkt vom ZDK übernommen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wäre es im Mai würde auf jeden Fall > 4 Monate greifen und ich könnte in jedem Fall nach Ziffer 5 zurücktreten. Wenn es Januar bis April wird kann man sich drum streiten. Ich würde sagen, dass das weder "Höhere Gewalt" noch "Betriebsstörungen" sind, sondern ganz klar grobe Fahrlässigkeit des VW Konzerns. Hat da jemand Erfahrungen, wie so etwas ausgelegt wird?
Bis der Antrag beim Gericht durch ist, selbst wenn du den Fall heute einreichen würdest, wäre 05/19 schon vorbei.
Versuchs auf Kulanz mit dem Händler, den Vertrag zu beenden, und/oder zu ändern, auf ein Modell, was eventuell früher verfügbar ist.
Mit Nachdruck von eventuellem Einsatz von "Anwalt" und "Schadensersatz", im Notfall, falls er nicht auf Kulanz aus ist und Erwähnung einer Rechtschutzversicherung (ob vorhanden oder nicht), hilft meistens.
Mit den Worten "Anwalt", "Rechtschutzversicherung" oder "Örtliche Zeitung" kommt man meistens weiter in solchen Fällen... "Arschlöcher" kommen im Leben immer weiter. 😉
Wegen dem Leihwagen:
Es gibt diverse Infos darüber in den beiden "Dauert-Zu-Lange-Threads"... Als ich mich mit der Thematik auch beschäftigt habe im Vorraus. Im Endeffekt kam mein Wagen aber, trotz keinerlei Infos, 1 Monat zu früh.
23 Antworten
Wegen Getriebe eher weniger. Das dürfte unter die üblichen Klauseln im Vertrag zu technischen Änderungen fallen. Könnte aber strittig sein, da eine grundlegend andere Technik (nass/trocken) eingesetzt wird. Wegen der Farbe auf alle Fälle. Vll. bietet Dir der Händler eine gute Lösung an?
Das "Neue" Grau finde ich persönlich jetzt auch nicht so schlecht...
Ich hätte lieber das DSG7 + Magnetic gehabt als DSG6 + Pirioneos. Aber alles persönliche Vorlieben halt...
Ja habe mit dem Händler morgen ein Termin er würde mir wenn ich mit den Änderungen leben kann Winterreifen dazu bekommen
Hatte inzwischen ein Gespräch mit dem Autohaus. Das war primär ein Jammern des Verkäufers über SEAT.
Konkret: Man kann mir gar nichts garantieren. Bei Verzögerung über den ULT hinaus bekomme ich nichts. Wenn es absehbar nur zwei, drei Wochen Verzögerung sind könnte man mir eventuell kostenlos ein Auto zur "ausgedehnten Probefahrt" geben - wenn gerade genügend Autos da sind. Sonst können sie mir zum Überbrücken nur ein Auto zur Langzeitmiete geben (wenn überhaupt verfügbar), was mich aber "sehr großzügig nur" ca. 350 €/Monat kosten würde. WTF???
Also im Klartext soll ich für die Inkompetenz des Lieferanten zahlen - und das nicht zu knapp. Wäre das einer meiner Zulieferer im Geschäft würde ich den auf der Stelle in die Wüste schicken. Und wenn ich eine brauchbare Alternative finde wird das wohl auch hier mein Vorgehen sein...
Verzug bei unverbindlichem Liefertermin
Etwas komplizierter zu ermitteln ist der Zeitpunkt des Verzugs bei einem unverbindlichen Liefertermin bzw. einer unverbindlichen Lieferfrist. Unverbindlich heißt hier, dass der Verkäufer einen zusätzlichen Lieferspielraum von sechs Wochen hat. Erst dann, wenn die Lieferfrist plus sechs Wochen vergangen sind, können Sie den Händler zur Lieferung innerhalb einer Nachfrist auffordern. Durch Setzen der Nachfrist kommt der Verkäufer in Verzug. Schadensersatz können Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlangen.
Schadensersatz (Verzugsschaden)
Wenn Sie trotz Lieferverzug auf die Lieferung bestehen, können Sie Ersatz Ihres Verzugsschadens fordern. Gemeint ist damit nur der Schaden, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist. Eine typische Schadensersatzforderung kann die Geltendmachung der Kosten für einen Leihwagen sein. Ersetzt werden dabei allerdings nur die Aufwendungen, die nach dem Zeitpunkt des Verzugs entstanden sind.
Schadensersatz statt der Leistung
Wenn der Verkäufer auch nach Ihrer Mahnung und Fristsetzung nicht liefern konnte, können Sie auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Das heißt, Sie können den Schaden geltend machen, der Ihnen entstanden ist, weil der Verkäufer die Leistung letztlich nicht erbracht hat. Da Sie prinzipiell ein Interesse am Kauf eines bestimmten Neuwagens haben, müssen Sie das Automodell nun anderweitig erwerben. Die Mehrkosten, die Ihnen bei diesem „zweiten“ Kauf entstehen, können Sie als Schaden ersetzt verlangen.
Beispiel
Der Neuwagen beim ursprünglichen Verkäufer hat bei Vorbestellung 30.000 Euro gekostet. Da der Verkäufer trotz Mahnung nicht geliefert hat, haben Sie das Model bei einem anderen Händler erworben und mussten dort 34.000 Euro zahlen. Die Differenz von 4.000 Euro könnten Sie im Wege des „Schadensersatz statt der Leistung“ fordern.
https://www.rokpartner.de/.../
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag
Einige gesetzliche Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, wenn Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten wollen – ob Autokauf oder anderer Kaufvertrag. Das gesetzliche Rücktrittsrecht setzt als Erstes eine „nicht vertragsgemäße Leistung“ voraus. Jede Vertragspartei verpflichtet sich durch einen Kaufvertrag zu einer bestimmten Leistung. Beim Verkäufer ist das die Lieferung und Übereignung der Kaufsache, beim Käufer die Zahlung des Kaufpreises und die Abnahme der Sache.
Ein Vertragsrücktritt kommt also für den Verkäufer z. B. infrage, wenn einerseits der Käufer nicht oder nur teilweise zahlt. Andererseits kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache nicht oder mangelhaft übergeben wird.
Sonderfall: Neuwagen-Kauf mit unverbindlicher Lieferfrist
Sie haben einen Neuwagen gekauft und vertraglich eine Lieferfrist bzw. einen Liefertermin vereinbart. Die Frist verstreicht, Ihren PKW haben Sie nicht bekommen. Das ist problematisch, wenn Sie auf Ihr neues Auto und die dadurch bedingte Mobilität angewiesen sind. Im Dunkeln zu tappen und länger zu warten, ist für Sie gefühlt unzumutbar – Sie wollen vom Kaufvertrag zurücktreten!
Aber geht das so einfach, um z. B. schnell ein anderes Auto kaufen zu können?
Der erste Stolperstein in dieser Konstellation ist die Vereinbarung der Lieferfrist. Feste Liefertermine werden leider selten vereinbart. In den meisten Kaufverträgen für Neuwagen ist nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart. Die kann der Verkäufer bis zu sechs Wochen überschreiten. Planen Sie die zusätzlichen sechs Wochen also ggf. mit ein. Nach Ablauf dieser Sechs-Wochen-Frist müssen Sie zunächst eine weitere Frist zur Lieferung setzen. Auch diese Frist muss erfolglos verstreichen, bevor Sie gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können.
https://www.rokpartner.de/.../
Das sehe ich aber bei einigen der Ausführungen anders.
Das Nichteinhalten des ULT steht schon fest. Damit greift bereits nicht mehr die Vertragsbedingung mit den üblichen weiteren Fristen.
Der Schadenerstatz wird ins Leere laufen. Allein schon von der Höhe her, da es eine Begrenzung auf max. 5 % gibt. Voraussetzung ist, dass Du ein anderes Fahrzeug sofort als Ersatz kaufst. Und wenn das anders als das bestellte ist, wird es schwierig, den Schaden nachzuweisen. Hinzu kommt, dass Du zur Zeit gar kein gleiches Fahrzeug finden wirst, das sofort gekauft werden kann.
Das Jammern des Verkäufers dient lediglich dazu, Dich einzulullen. Er ist Dein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Erschrocken bin ich über die nicht vorhandenen Zugeständnisse, die es inzwischen unter Beteiligung des Herstellers überall gibt. Für mich ein mieses Verhalten und ein ganz schlechter Vertragspartner. Ich persönlich würde alles dransetzen, ihm seine Grenzen aufzuzeigen. Hängt natürlich von Dir ab, auch unter Berücksichtigung von ggf.Rücktritt, Neubestellung mit neuer Wartezeit etc. Vll.einfach mal suchen, ob es dann ein passendes Bestandsfahrzeug gibt.