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Kaufreue / Rücktritt

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

unter anderem aufgrund eines aggressiven Leasingangebots habe ich mir vorletzte Woche einen 116i bestellt (Auslieferung Oktober). Das blöde daran ist, dass ich etwas was ich bereits gekauft bzw. in diesem Fall geleast habe direkt im Anschluss an den "Kaufvorgang" in den meisten Fällen doch nicht mehr haben möchte...ich denke der Threadtitel sagt ja darüber alles.

Was aber dieses mal erschwerend hinzukommt ist die Vorstellung des neuen VW Golf am Dienstag. Konkret ist es so, abgesehen von der steilstehenden Frontscheibe und den Außenspiegeln an dem Ort wo sie hingehören finde ich am BMW gar nichts was ein vergleichbarer Golf nicht besser könnte, das ist meine Meinung, ich gestehe jedem seine eigene zu 😉). Ich weiß auch, dass BMW mit 125d etc pp. Alleinstellungsmerkmale in der Kompaktklasse hat, aber ich hab nun mal den 116er bestellt.

Die Motoren (116i vs. 1.4 TSI) sehe ich noch als ähnlich gut an, aber in allen anderen Aspekten ist mir der Golf dann eben lieber. Das klingt hier sicher für viele nach verkehrter Welt, aber ich habe eben ernsthafte Zweifel.

Meine Frage: In den Verkaufsbedingungen der BEstellung steht unter 1.1, dass "der Käufer an die BEstellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind bis 10 Tage, gebunden ist".

Könnte ich aufgrund dieser Bedingung zurücktreten und hat jemand Erfahrungswerte was die Höhe des Schadensersatz angeht?

Beste Antwort im Thema

was mir auffällt solche threads und oftmals auch problemthreads werden meist von usern erstellt die sich kurzfristig anmelden einen oder zwei beiträge schreiben und dann wieder in der versenkung verschwinden 😉

die frage des TEs ist wenn man sich beim händler seines vertrauens oder bmw selbst erkundigt in einer minute geklärt, warum hier nachfragen nur um dann im gleichen zug eine vergleichsdiskussion anzuzetteln ...

ich möchte niemanden etwas unterstellen nur kann man solche dinge hier bei MT teils schon beobachten ... ob da nicht ab und an taktik dahinter steckt 😉

28 weitere Antworten
28 Antworten

einen leasing/finanzierungsvertrag kann man 14 tage lang ohne angabe von gründen widerrufen.

Zitat:

Original geschrieben von zuspaet89


Hallo zusammen,

....
Die Motoren (116i vs. 1.4 TSI) sehe ich noch als ähnlich gut an, aber in allen anderen Aspekten ist mir der Golf dann eben lieber.....

und deshalb hatte ich das Thema

"Neue Konkurrenz"

eingebracht.

http://www.motor-talk.de/forum/neue-konkurrenz-t4136677.html?highlight

Zitat:

Original geschrieben von zuspaet89


Das blöde daran ist, dass ich etwas was ich bereits gekauft bzw. in diesem Fall geleast habe direkt im Anschluss an den "Kaufvorgang" in den meisten Fällen doch nicht mehr haben möchte...ich denke der Threadtitel sagt ja darüber alles.

Wir freuen uns dann schonmal auf deinen Thread "Kaufreue / Rücktritt" im Golf-Forum 😁 😛

Um aber auch noch was zum eiegntlich Thema beizutragen

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher


einen leasing/finanzierungsvertrag kann man 14 tage lang ohne angabe von gründen widerrufen.

Genau so ist es

was mir auffällt solche threads und oftmals auch problemthreads werden meist von usern erstellt die sich kurzfristig anmelden einen oder zwei beiträge schreiben und dann wieder in der versenkung verschwinden 😉

die frage des TEs ist wenn man sich beim händler seines vertrauens oder bmw selbst erkundigt in einer minute geklärt, warum hier nachfragen nur um dann im gleichen zug eine vergleichsdiskussion anzuzetteln ...

ich möchte niemanden etwas unterstellen nur kann man solche dinge hier bei MT teils schon beobachten ... ob da nicht ab und an taktik dahinter steckt 😉

Zitat:

Original geschrieben von gtihatza


was mir auffällt solche threads und oftmals auch problemthreads werden meist von usern erstellt die sich kurzfristig anmelden einen oder zwei beiträge schreiben und dann wieder in der versenkung verschwinden 😉

die frage des TEs ist wenn man sich beim händler seines vertrauens oder bmw selbst erkundigt in einer minute geklärt, warum hier nachfragen nur um dann im gleichen zug eine vergleichsdiskussion anzuzetteln ...

ich möchte niemanden etwas unterstellen nur kann man solche dinge hier bei MT teils schon beobachten ... ob da nicht ab und an taktik dahinter steckt 😉

Ich kann das schon nachvollziehen, dass man sich hier erstmal (vor)-informiert. Wer traut denn heute einem Händler/Verkäufer immer 100%-ig? Die erzählen dir doch nicht selten das Blaue vom Himmel, um ihr Geschäft nicht zu verlieren - dann ist es schon sinnvoll hier ungefähr zu wissen, was für Rechte und Pflichten ich habe.

Gruß
Marc

ich muss euch leider korrigieren, nur bei der bmw bank finanzierung gibt es ein rücktrittsrecht. seit letztem jahr ist das geändert worden.

ausnahme : verträge mit fernabfragegesetz !

Gilt denn das Rücktrittsrecht nur für die Finanzierung oder auch für die Bestellung bzw. Kauf des Autos (sind ja 2 Verträge)?

Zitat:

Original geschrieben von Cochese


Gilt denn das Rücktrittsrecht nur für die Finanzierung oder auch für die Bestellung bzw. Kauf des Autos (sind ja 2 Verträge)?

Da der Kaufvertrag an die Finanzierung gebunden ist, ist der auch aufgehoben.

Ich finde es gut, dass er hier fragt.

Den was der BMW Händler zu ihm sagt, muss ja nicht richtig sein.

Es ist immer gut, sich vorher zu informieren und dann mit dem richtigen Stand der Dinge beim Händler aufzugschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von bumbes01


ich muss euch leider korrigieren, nur bei der bmw bank finanzierung gibt es ein rücktrittsrecht. seit letztem jahr ist das geändert worden.

ausnahme : verträge mit fernabfragegesetz !

Das heißt, dies gilt nicht mehr bei Leasing?

Warum? Leasing ist doch auch eine Art der Finanzierung?

Kann ich irgendwie nicht so recht glauben....

Zitat:

Original geschrieben von bumbes01


ich muss euch leider korrigieren, nur bei der bmw bank finanzierung gibt es ein rücktrittsrecht. seit letztem jahr ist das geändert worden.

ausnahme : verträge mit fernabfragegesetz !

Und wenn nicht finanziert wird ein Beispiel:

Bestellung am 31.08.2012
Zitat aus der Bestellung des Neufahrzeuges (keine Finanzierung, Barzahlung/Überweisung!!!):
"Der Käufer ist gem Ziffer I.1. der Verkaufsbedingungen für Neufahrzeuge an die Bestellung bis höchstens 3 Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden."
Auftragsbestätigung erhalten am 07.09.2012
Das heißt, dass mit der Käufer bis zum Erhalt (in diesem Fall 1 Woche) der schriftlichen Auftragsbestätigung mit Liefertermin ein Rücktrittsrecht hatte.

Nein, das ist so nicht richtig. Die von Dir zitierte Klausel hat gar nichts mit einem Widerrufsrecht im klassischen Sinne, wie es hier zur Diskussion steht, zu tun, sondern betrifft den Fall, dass der Käufer eine Bestellung aufgegeben hat (Abgabe einer Willenserklärung gerichtet auf Abschluss eines Kaufvertrages), die grds. vom anderen Vertragspartner (hier: Verkäufer) angenommen werden muss. Geschieht diese Vertragsannahme durch den Verkäufer NICHT innerhalb der genannten Fristen, DANN ist der Käufer nicht mehr an seine Willenserklärung auf Vertragsabschluss gebunden, d.h. praktisch, dass der Verkäufer nur innerhalb dieser Fristen wirksam annehmen kann. Praktisch kann der VK also z.B. nicht erst Monate später den Vertrag annehmen, DANN wäre der Käufer an seine Willenserklärung schon nicht mehr gebunden. Innerhalb der ersten 10 Tage bzw. 3 Wochen ist er jedoch gebunden. Hat also gar nichts mit dem hier diskutierten Fall zu tun.

Worum es hier geht ist die Frage, ob bei Leasingverträgen mit km-Abrechnung ein Widerrufsrecht gem. der Schutzvorschriften zu Verbraucherkrediten des BGB gegeben ist oder nicht (mehr).

Es hat hier tatsächlich eine Gesetzesänderung im Jahre 2010 gegeben, d.h. insbes. hat sich der Wortlaut des Gesetzes in einer Weise geändert, dass selbst unter Juristen umstritten ist, ob Leasingverträge mit km-Abrechnung vom (neuen) Wortlaut des Gesetzes noch umfasst werden oder eben nicht.

Die BMW-Bank vertritt hier offensichtlich die für sie günstigere Auffassung, dass solche Leasingverträge gem. des Wortlautes des (neuen) Gesetzes nicht mehr unter den Schutzzweck der Norm fallen und dem Leasingnehmer somit KEIN Widerrufsrecht zusteht. Dieser Auffassung kann man auch durchaus sein.
Rechtlich unzweifelhaft ist diese Auffassung hingegen nicht, und es zeichnet sich auch ab, dass auch der BGH diese Auffassung nicht teilt und zumindest eine analoge Anwendung der (neuen) Gesetzesnorm auch auf Leasingverträge mit km-Abrechnung stattfindet. Demnach würde dem Leasingnehmer auch bei einem Leasingvertrag mit km-Abrechnung ein Widerrufsrecht zustehen.
Wie gesagt, das Ganze ist derzeit etwas unklar, d.h. man kann dem Threadersteller im Grunde nur empfehlen, sich tatsächlich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe zu suchen, sofern er den Vertrag um jeden Preis loswerden möchte. Auf ein einfaches Widerrufsschreiben eines Verbrauchers wird BMW meiner Auffassung nach hier gar nicht reagieren, sondern dieses ganz einfach mit Hinweis auf die AGB und den Gesetzeswortlaut ablehnen.

Zitat:

Original geschrieben von zuspaet89



unter anderem aufgrund eines aggressiven Leasingangebots habe ich mir vorletzte Woche einen 116i bestellt (Auslieferung Oktober). Das blöde daran ist, dass ich etwas was ich bereits gekauft bzw. in diesem Fall geleast habe direkt im Anschluss an den "Kaufvorgang" in den meisten Fällen doch nicht mehr haben möchte...ich denke der Threadtitel sagt ja darüber alles.

Das "aggressive Leasingangebot" alleine ist keine Ausrede, außer man wird durch diverse Werbeaktionen und Versprechungen von der Strasse in das Autohaus gelockt, oder der Händler schließt das Geschäft außerhalb seiner Verkaufsräume ab. So ist es zumindest in Österreich (Schutz durch Konsumentenschutzgesetz).

Den zweiten Satz finde ich schon wesentlich bedenklicher, und ist ein Beispiel dafür, wie leicht junge Leute in die Schuldenfalle kommen.

Komisch ist dennoch, dass sich der Threadersteller bis jetzt nicht mehr gemeldet hat, aber vielleicht sucht er schon ein "aggressives Leasingangebot" zum Golf! 😎

Bis hierhin erstmal Danke für eure Antworten. Neben der Krankheit mit der Kaufreue, leide ich noch an Stimmungsschwankungen, jetzt habe ich alles nochmal durchdacht und das Thema ist für mich vom Tisch und ich freue mich auf meinen 1er BMW. Was den Golf angeht, nun ja ich finde ihn immer wieder toll, so einfach ist das.

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