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Kaufpreiserstattung Vollkasko

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 8:44

Hallo Kollegen,

ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft.

Kaufpreis ist etwas über 21 Tausend Euro.

 

Jetzt wollte ich eine Vollkasko abschließen.

 

Habe jetzt bei Check 24 die Angebote angeschaut und gesehen das es Tarife gibt mit Erstattung des Kaufpreises bis z.B 14 Monate nach dem Kauf. Tarife ohne diese Option sind günstiger.

 

Macht so eine Option Sinn?

 

Bekomme ich bei einem Schaden ansonsten nur den Zeitwert ersetzt?

 

Wäre meine erste Vollkasko.

 

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Februar 2020 um 18:31:52 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Februar 2020 um 15:44:08 Uhr:

Ich persönlich halte das für eine nicht notwendige Versicherung bzw. eine zu teure.

Wenn es einen Aufpreis von 3-5% bei der VK ausmacht, dann sind es bei einem jährlichen Beitrag von 300 Euro zirka 15 Euro pro Jahr.

Das ist es mir auf alle Fälle wert.

Ja, kannst du ja. Wieder ein anderer sieht auch 30% Aufgeld auf die VK noch als guten Deal an.

Ich gucke halt, welchen Nutzen ich aus der Versicherung ziehe, respektive welche potenzielle Schaden entsteht.

Und da spreche ich jetzt nicht von Unsummen, sondern von vielleicht ein paar hundert oder wenige tausend € (Kommt natürlich stark auf das Automodell an). Die brauche ich überhaupt nicht abzusichern, auch nicht für einen € Mehrbeitrag. Alles Einstellungssache.

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Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeug

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Gebrauchtfahrzeugs, erstatten wir in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer/Halter den Kaufwert.

Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf den VN/Halter, vermindert um eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert wurden

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 15:07

Aber den Wiederbeschaffungswert würde man doch sowieso bekommen oder?

 

Auch ohne diese Kaufpreiserstattungsoption.

 

Ich frage weil ich mich mit Vollkasko überhaupt nicht auskenne

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert am Schadenstag und nicht am Kauftag

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 15:21

Alles klar.

Vielen Dank für die Infos.

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Februar 2020 um 15:44:08 Uhr:

Ich persönlich halte das für eine nicht notwendige Versicherung bzw. eine zu teure.

Wenn es einen Aufpreis von 3-5% bei der VK ausmacht, dann sind es bei einem jährlichen Beitrag von 300 Euro zirka 15 Euro pro Jahr.

Das ist es mir auf alle Fälle wert.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Februar 2020 um 18:31:52 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Februar 2020 um 15:44:08 Uhr:

Ich persönlich halte das für eine nicht notwendige Versicherung bzw. eine zu teure.

Wenn es einen Aufpreis von 3-5% bei der VK ausmacht, dann sind es bei einem jährlichen Beitrag von 300 Euro zirka 15 Euro pro Jahr.

Das ist es mir auf alle Fälle wert.

Ja, kannst du ja. Wieder ein anderer sieht auch 30% Aufgeld auf die VK noch als guten Deal an.

Ich gucke halt, welchen Nutzen ich aus der Versicherung ziehe, respektive welche potenzielle Schaden entsteht.

Und da spreche ich jetzt nicht von Unsummen, sondern von vielleicht ein paar hundert oder wenige tausend € (Kommt natürlich stark auf das Automodell an). Die brauche ich überhaupt nicht abzusichern, auch nicht für einen € Mehrbeitrag. Alles Einstellungssache.

am 10. Februar 2020 um 17:42

Zitat:

Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf den VN/Halter

Da ist doch schon Ärger included.

Warum muss ein fiktiver Kaufwert ermittelt werden? Im Vertrag steht was das Auto am Tag des Kaufs gekostet hat.

Hier wird wieder ein Billigstangebot vom Kaufzeitpunkt rückermittelt, das - oh Wunder - ein ganzes Stück unter dem tatsächlichen Kaufpreis der TE liegen wird.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 17:49

@zille1976

 

Da bin ich auch skeptisch.

 

Im Nachhinein könnte die Versicherung doch auch behaupten das der Kaufpreis zu hoch war falls sie einspringen muss.

Die AKB sind bei den Versicherungen unterschiedlich, also nicht überall so formuliert.

Allerdings frage ich mich, wenn der gezahlte Kaufpreis die Basis ist, was zahlt eine Versicherung dann, wenn der Preis offensichtlich zu hoch lag.

am 10. Februar 2020 um 17:52

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Februar 2020 um 18:51:55 Uhr:

Die AKB sind bei den Versicherungen unterschiedlich, also nicht überall so formuliert.

Allerdings frage ich mich, wenn der gezahlte Kaufpreis die Basis ist, was zahlt eine Versicherung dann, wenn der Preis offensichtlich zu hoch lag.

Weniger :D

Es gibt Neupreis, Neuwert, Kaufpreis und Kaufwertentschädigung.

 

Wie beim Wiederbeschaffungswert, der grds versichert ist, gibt es im Schadenfall eigentlich immer Stress mit dem "Wert" (wenn er relevant ist)

 

Ich rate Dir einer Kaufpreisentschädigung. 12 Monate sollten in jeder guten Police möglich sein. Hab auch schon 24 gesehen

Ich halte eine Kaufpreisentschädigung in der VK für verzichtbar, wenn nicht gar für unnötig. Es wird ein eher geringer Schaden, nämlich die Differenz des Wiederbeschaffungswertes am Kauftag zum WBW am Schadenstag, versichert. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist die Differenz gering. Auch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist niedrig, denn die Kaufpreisentschädigung greift nur bei einem Totalschaden. Muss aber jeder selber für sich entscheiden.

Sehe ich auch so. Das Risiko ist meist so klein, dass niemand so etwas ernsthaft versichern muss. Ist vielmehr nur eine Art Wohlfühlfaktor, wobei das natürlich manchem auch etwas wert sein wird

Ich will da noch einwerfen:

Wer ein Gebrauchtfahrzeug least, braucht eine solche Kaufpreisentschädigungs-Versicherung gar nicht. Hier gibt es die GAP-Deckung. Die GAP-Deckung ist eine zusätzliche Kfz-Versicherung bei geleasten Fahrzeugen (wichtig: nur geleaste, keine kreditfinanzierte!!) und übernimmt im Falle eines Totalschadens die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restwert.

Eine GAP-Versicherung bietet eigentlich jede Leasinggesellschaft an und kann damit in die Leasingrate eingerechnet werden, wenn nicht, gibts das auch bei vielen Versicherern und ist glaube ich, relativ günstig.

Bei meiner Versicherung gibt's die GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge.

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