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Kaufpreiserstattung Vollkasko

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 8:44

Hallo Kollegen,

ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft.

Kaufpreis ist etwas über 21 Tausend Euro.

 

Jetzt wollte ich eine Vollkasko abschließen.

 

Habe jetzt bei Check 24 die Angebote angeschaut und gesehen das es Tarife gibt mit Erstattung des Kaufpreises bis z.B 14 Monate nach dem Kauf. Tarife ohne diese Option sind günstiger.

 

Macht so eine Option Sinn?

 

Bekomme ich bei einem Schaden ansonsten nur den Zeitwert ersetzt?

 

Wäre meine erste Vollkasko.

 

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Februar 2020 um 18:31:52 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Februar 2020 um 15:44:08 Uhr:

Ich persönlich halte das für eine nicht notwendige Versicherung bzw. eine zu teure.

Wenn es einen Aufpreis von 3-5% bei der VK ausmacht, dann sind es bei einem jährlichen Beitrag von 300 Euro zirka 15 Euro pro Jahr.

Das ist es mir auf alle Fälle wert.

Ja, kannst du ja. Wieder ein anderer sieht auch 30% Aufgeld auf die VK noch als guten Deal an.

Ich gucke halt, welchen Nutzen ich aus der Versicherung ziehe, respektive welche potenzielle Schaden entsteht.

Und da spreche ich jetzt nicht von Unsummen, sondern von vielleicht ein paar hundert oder wenige tausend € (Kommt natürlich stark auf das Automodell an). Die brauche ich überhaupt nicht abzusichern, auch nicht für einen € Mehrbeitrag. Alles Einstellungssache.

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Exakt, das ist die systematische Gesamteinordnung:

- Kaufpreisentschädigung deckt Lücke (GAP) zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert

- Differenzdeckung / Differenzkasko deckt Lücke (GAP) zwischen Leasing-Restbetrag und Wiederbeschaffungswert

- Restkreditversicherung deckt Lücke (GAP) zwischen Restschuld und Wiederbeschaffungswert

Die Differenzdeckung meint ursprünglich die Differenz, die sich aus dem Leasinggeschäft für den Kunden ergeben kann. Mitlerweile haben einige Versicherer eine Analogie für finanzierte Fahrzeuge entwickelt.

Allen gemein ist die Differenz meist auf einen Betrag begrenzt.

Gesehen habe ich bisher irgendwas zwischen 10-25% des Wiederbeschaffungswertes.

Daran erkennt man dann auch, welches Risiko der Versicherer sieht, wenn er ein Sublimit einzieht.

Grundsätzlich schlägt die Betrachtung des absoluten in Euro betrachteten Risikos fehl, wenn man eine der Situation des Versicherungsnehmers risikogerechte Absicherung bemessen will. Für den einen sind 1.500€ Risiko nicht absicherungswert, für den anderen führt es zur Überschuldung, gerade weil bei diesem Produkt inhärent ist, dass das Fahrzeug auf Pump gekauft ist.

Auch sind meisten Fahrzeuge (90% + ), die eine GAP-Deckung haben, erfahrungsgemäß jünger. Weil es gerade Neuwagen sind, die geleast oder finanziert sind. Dementsprechend sind die Differenzen.

Aber auch Gebrauchtenwagen kann es erheblich sein. Wenn man ein Auto vom Autohaus kauft, sind ja meist die ersten 1.000€ - über die Zeit betrachtet - schon weg, wenn man vom Hof fährt. Zwar berücksichtigt der Wiederbeschaffungswert in sich eine Wiederbeschaffung am Händlermarkt, aber nur wenn und solange auch das Fahrzeug überwiegend am Händlermarkt gehandelt wird.

Wenn der 0815 Papa sein Familienkombi mit 3 Jahren für 20k aus dem Leasingrücklauf kauft, hat das Fahrzeug über die Zeit immernoch ein erheblichen Wertverlust.

Also bitte keine pauschale Urteile. Individual muss geschaut werden und unter Berücksichtigung von Risiko, Risikoauswirkungen, Finanzlage, Risikofreudigkeit und Mehrbeitrag abgewogen werden.

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