KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

Volvo

Ein Fest hätte es werden sollen, die Übernahme meines ersten Volvo S 40 mit anschließender Jungfernfahrt vom Main an die Ruhr, gepflegt über die Autobahn bei geöffnetem Glasdach. Die Sonne strahlte vom blauen Himmel bei fast frühlingshaften Plusgraden an diesen ersten Samstag in Dezember. Statt dessen war es der Beginn eines Autokaufkrimis, der bis heute andauert.

Nach mehreren Probefahrten und reiflichem Nachdenken, ob es überhaupt statthaft ist, 30 000 Euro (das waren mal 60 000 D-Mark!) für ein Auto auszugeben, hatte die seit meiner Kindheit in mir schlummernde Begeisterung für Fahrzeuge dieser Marke gesiegt und ich hatte das Auto beim Autohaus Günther in Gelnhausen Ende Oktober bestellt. Ende November erhielt ich einen Anruf, das Auto sei eingetroffen. Ich überwies über 90 Prozent des Kaufpreises, so war es in dem Kaufvertrag vereinbart, auf das Konto, das mir genannt worden war, und meine Vorfreude strahlte dem Tag der Übergabe entgegen.

Die Übergabe wurde dann erst mal am Nachmittag des Vortags abgesagt. Die Zulassungsstelle habe verschiedene Dokumente nicht akzeptiert, hieß es. Ich solle mit dem Zug fahren, sämtliche Kosten würden mir erstattet. Am Montag könne die Übergabe endgültig stattfinden.

Das fand sie auch mit allen Begleitheften und Schlüsseln, allerdings wieder ohne Zulassung des Autos und ohne Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsdokumente seien noch nicht vollständig vorhanden gewesen, ließ der Juniorchef mich wissen. Ich habe mir immer noch nichts Böses dabei gedacht. Schließlich kaufte ich zum ersten Mal in meinem Leben ein neues Auto, das ich auch voll bezahlte. Alle anderen vorher waren entweder gebraucht oder geleast. Ich bezahlte also den Restkaufpreis in bar und fuhr als stolzer Volvobesitzer davon.

Die Tage verstrichen, die Kurzzeitkennzeichen wurden dreimal gewechselt, die Ausreden immer sonderbarer, Weihnachten nahte, bis es hieß, bei einer Zulassung nach dem 28. Dezember verlängere VOLVO die Garantie von zwei auf drei Jahre (ich habe das hier auch gepostet). Auch dieser Termin verstrich unzugelassen und mir wurde versprochen, wenn das Auto erst am 2. Januar zugelassen werde, erstatte mir VOLVO die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung, die ich gar nicht zu bezahlen bräuchte, ich bekäme also mit den Autopapieren noch Geld ausbezahlt.

Am Samstag, 30. Dezember, ich fuhr inzwischen mit roten Nummernschildern, platzte dann die Bombe: Per Einschreiben erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg sei die rechtmäßige Eigentümerin des Autos, das Autohaus Günther sei nicht berechtigt gewesen, den Volvo an mich zu verkaufen, ich solle das Auto umgehend zurückgeben.

Was sich bis jetzt herausstellte, ergibt aktuell folgendes Bild:

1. Das Autohaus Untermain in Aschaffenburg, vollwertiger VOLVO-Vertragshändler wie das Autohaus Günther in Gelnhausen auch, hat für das Autohaus Günther „meinen“ Volvo bei VOLVO bestellt und bezahlt.
2. Geliefert wurde das Auto aber an das Autohaus Günther, nur der Brief landete beim Autohaus Untermain, welches den Brief auch einbehielt, weil zwischen beiden Autohäusern noch alte Rechnungen zu Lasten des Autohauses Günther offenstanden.
3. Das Autohaus Günther hat in Person des Juniorchefs Paul Günther meine Anzahlung bei der Bank abgehoben und dem Autohaus Untermain nach eigener Aussage bar ausgehändigt und damit ältere Rechnungen bezahlt.
4. Das Autohaus Untermain wusste genau, dass ich der Besteller und Käufer des neu georderten S 40 bin, dass ich vertraglich gebunden bin, den Kaufpreis vor Zulassung an das Autohaus Günther zu bezahlen, dass das Auto mit Schlüsseln und sonstigem Begleitkram zur Auslieferung an mich beim Autohaus Günther bereitstand.

Zwei VOLVO-Vertragshändler begleichen auf meine Kosten gegenseitige alte Rechnungen, mit denen ich nichts zu tun habe. Vermutlich kam ich gerade recht, weil so wieder frisches Geld in das Getriebe der beiden Kontrahenten floß. VOLVO hat das Geld für mein Auto bekommen, schaut jetzt tatenlos zu, duldet quasi dieses Vorgehen seiner Vertragspartner.

Selbstverständlich habe auch ich sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber was mich neben der juristischen Problematik vor allem interessiert und weswegen ich Euch um Eure - möglichst zahlreichen - Meinungen bitte, ist:

Wie kann VOLVO als sog. Premiummarke ein solches Gebaren quasi „unter seinem Dach“ dulden? Sicher, VOLVO sagt, alle Vertragshändler sind rechtlich komplett selbstständige Einheiten und handeln in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung. Die Geschäftsführung in Köln ist informiert. VOLVO hat auch mit beiden Autohäusern mehrmals gesprochen, leider ohne Ergebnis, wie mir versichert wurde. Aber hat VOLVO nicht auch eine direkte Verpflichtung den Endkunden gegenüber? Können die Vertragshändler im Namen VOLVO machen, was sie wollen? Und VOLVO schaut achselzuckend zu? Oder gar weg? Fordert nicht umgehend einen ausführlichen schriftlichen Bericht? Droht nicht mit dem sofortigen Entzug der Lizenz? Ist den VOLVO-Verantwortlichen egal, wer ihre Autos verkauft und vor allem wie?

Wie seht Ihr das? Ich sehe VOLVO insoweit in der Pflicht, als ich mich in erster Linie als VOLVO-Kunde sehe und nicht als Kunde irgendeines Autohauses. Die Autohäuser sehe ich vornehmlich als Vermittler und direkte Dienstleister vor Ort. Die VOLVO-Garantie ist schließlich auch nicht an einen bestimmten Händler gebunden! Ich habe einen Volvo bestellt, voll bezahlt und letztlich bis heute nicht bekommen! Und VOLVO unternimmt nichts, das zu ändern. Dann kann ich Unterstützung im Garantiefall, sollte ich überhaupt jemals den Brief bekommen und das Auto dann auch behalten, am besten gleich vergessen, oder? :-(

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei. Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon? Allen Schreibern schon jetzt vielen Dank.

206 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von p.kaell


...
Der Kunde konnte davon ausgehen dass der Händler im Besitz des Fahrzeugs ist, ...

Das ist ja völlig klar.

Zitat:

Original geschrieben von p.kaell


...
Das heisst die Konfiguration wird im Kaufvertrag festgelegt, das Auto ist von Anfang an an den Kunden gebunden. Hier liegt auch der Unterschied zu Haribo & HP: Der Händler hat direkten Zugang zum Bestellsystem und übernimmt dabei für den Kunden die Funktion eines Bankschalters der Zugang Bankenrechner hat und die Operation (z.B. Überweisung) für den Kunden durchführt. Der Kunde bekommt ja auch die Bestätigung der Bestellung und die Kalenderwoche der Produktion mitgeteilt. Auf all den Unterlagen den der Kunde ausgehändigt bekommt ist groß das Logo des Herstellers abgebildet.

Das Abbilden des Hersteller-Logos und der Online-Zugang zum Bestellsystem des Herstellers ändern doch nichts an der rechtlichen Unabhängigkeit der Firmen Volvo auf der einen Seite und Autohaus XY auf der anderen Seite.

Nehmen wir mal das Beispiel "Schwabengarage AG" in Stuttgart. Die verkaufen inzwischen - keine Ahnung wieviele es genau sind - ca. 13 Automarken (Ford, Fiat, Lancia, Rover, Jaguar, Volvo, Mazda, Aston Martin, Hyundai, Subaru, Skoda, Toyota (hoffentlich habe ich keinen vergessen). Da kann doch kein vernünftiger Mensch unterstellen, er kaufe sein Fahrzeug beim Hersteller.

Zitat:

Original geschrieben von p.kaell


...
* Tut mir leid, der Kunde kann davon ausgehen dass das Auto dem Händler gehört und mit der Erfüllung des Kaufvertrags (Überweisung des Geldbetrags) in seinen Besitz übergeht. Nicht mal die Insolvenz des Händlers hätte da was ändern können.

Da bin ich mir nicht sicher. Der Besitz des Fahrzeuges leitet sich vom Im-Besitz-haben des Fahrzeugbriefes ab. Ob im Fall der Insolvenz des Händlers das so klar ist, daß trotz bezahltem Fahrzeug das Fahrzeug dem Kunden gehört, wenn er den Brief nicht hat?

Ich wünsche wabmann, daß es für ihn gut ausgeht, aber mir fehlt der Glaube daran.

Michel

Zitat:

Original geschrieben von p.kaell


Der Kunde konnte davon ausgehen dass der Händler im Besitz des Fahrzeugs ist, da Volvo den Wagen nur gegen Bezahlung an den Händler übergibt. Nie würde der Hersteller den Wagen ohne Papiere als Lockvogel an den Händler übergeben.

Dies ist m.W.n. nicht korrekt: Der Händler bekommt den Wagen geliefert und muss erst nach Lieferung den Brief anfordern. Und auch erst dann muss er den Wagen bezahlen. Und damit heißt es eben nicht: Auto auf dem Hof = vom Händler schon bezahlt.

Gruß
Jürgen

@p.kaell:

Zitat:

Volvo hat sicherzustellen dass die Bestellungen direkt ausgeführt werden

Aha, wo steht das? Zudem:

Die Bestellung wurde direkt ausgeführt. Allerdings vom AH Untermain.

Volvo wusste bis dahin gar nichts von der Bestellung des AH Günther, weil das ja über Untermain bestellt hat.

Zitat:

sonst ist was am System faul und Volvo sollte die Verträge ändern und wabmann entschädigen.

Boah, Dir ist nicht mehr zu helfen.

Was hat Volvo damit zu tun?

Jemand (AH Untermain) hat ein Auto bestellt, Volvo hat geliefert und der Auftraggeber (AH Untermain) hat bezahlt.

Für Volvo war der Vorgang hiermit abgeschlossen.

Vom AH Günther wusste Volvo gar nichts und braucht es auch nichts zu wissen.

Zitat:

arglistiger Täuschung

Schau Dir erst einmal die Definition dazu an.

Gruß,
Thilo

Mag sein dass ihr alle Recht habt, eure Argumente klingen ja alle plausibel.

Jedenfalls hoffe ich trotzdem dass wabmann sein Auto behalten kann und er ist die einzige Partei mit der ich mitfühle. Er ist seinen Vertragspflichten voll nachgekommen und war (anders als die anderen) nicht über die Vorgänge informiert. Einige werfen ihm Fahrlässigkeit vor. Aber: wieviel Prozent der Bevölkerung wären darauf reingefallen? Ich denke die meisten. Einige hätten zwar nach den Papieren gefragt, aber mit ein bisschen social engineering wie "es gibt noch Probleme bei der Zulassungsstelle", "das ist so üblich", seriösem Auftreten, Bereitstellen des fahrtüchtigen Autos inkl. Schlüsseln und allen Heften hätte auch der Skeptiker nachgegeben. Nur einige wenige die schon einmal eine schlechte Erfahrung hatten oder davon gehört haben und einige notorische Erbsenzähler hätten definitiv standgehalten, da bin ich mir sicher. Man kann wabmann auch nicht vorwerfen er hätte bewusst Hehlerware gekauft.

Jedenfalls können sich ja dann die anderen Parteien zurücklehnen da sie ja Recht haben. Aber: die Autos werden nicht für die Händler gebaut sondern für den Kunden und es gab schon genug Firmen die Recht hatten, aber am Markt trotzdem abgestraft wurden (Audi in den USA). Vielleicht kann der Hersteller sinkende Zulassungszahlen mit "mehr Recht haben" kompensieren und zufrieden sein, aber Geld bringt dies nicht ein (nicht mal für SCO).

Ich denke auch dass "Sorglosigkeit" ein gutes Argument war einen Neuwagen zu kaufen und den starken Wertverlust der ersten 6 Monate hinzunehmen. Dies kann Volvo (wie vielleicht andere Hersteller auch) definitiv rechtlich und technisch (2.0D) nicht bieten.

Der Kunde muss nicht kaufen. Der Kauf muss ihm schmackhaft gemacht werden. Es gibt genügend Gebrauchtwagen und viele hier im Forum haben ihr Auto geleast.

Gruß, Patrick

Ähnliche Themen

Zitat:

Jedenfalls hoffe ich trotzdem dass wabmann sein Auto behalten kann und er ist die einzige Partei mit der ich mitfühle.

Das sehe ich absolut genau so.

Zitat:

Aber: wieviel Prozent der Bevölkerung wären darauf reingefallen? Ich denke die meisten.

Wohl 99% incl. mir selbst. Vor allem wenn man bedenkt wie das abläuft: du fährst zum autorisiertem Händler und möchtest Deinen Traumwagen abholen.

Dann wird Dir mitgeteilt, daß die Papiere noch bei der Zulassungsstelle liegen, Du den Wagen aber gegen Bezahlung mitnehmen könntest.

Möchte man dann noch mal eine Woche oder länger auf sein Traumfahrzeug warten? Ich denke nicht.

Zitat:

Man kann wabmann auch nicht vorwerfen er hätte bewusst Hehlerware gekauft.

Absolut nicht. Er hat nur unglaubliches Pech gehabt.

Ich habe keinen zweiten, gleichgearteten Fall gefunden.

Was Volvo angeht: naja, sie trifft keine Schuld und das so ein Fall erneut bzw. häufiger vorkommt ist sehr unwarscheinlich.

Man sollte aber IMHO auf keinen Fall die Lage in den USA und Deutschland vergleichen. Ich habe mehrere Jahre in den USA gelebt und kann nur bestätigen, daß bezgl. Servicefreundlichkeit, Kundenorientiertheit usw. Welten zwischen der BRD und den USA liegen.

Zitat:

Der Kunde muss nicht kaufen.

Es ist schade, daß das die wenigsten beherzigen und z.B. schlechten Service (kann ich bei Audi ein Lied von singen 🙁) unbarmherzig abstrafen.

Ich bin nur mal gespannt, ob der TO sich schlussendlich noch ein mal meldet und mitteilt, wie´s ausgegangen ist.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


...Man sollte aber IMHO auf keinen Fall die Lage in den USA und Deutschland vergleichen. Ich habe mehrere Jahre in den USA gelebt und kann nur bestätigen, daß bezgl. Servicefreundlichkeit, Kundenorientiertheit usw. Welten zwischen der BRD und den USA liegen...

pro oder contra brd ???

mfg volker d5

leider contra

kleines Beispiel vom Montag:
meine hintere, rechte Bremslichtbirne war kaputt gegangen.
Also bin ich zum Audi Händler gefahren (allerdings nicht zu meinem) und habe die Birne gekauft und dann noch gefragt, wie teuer es wäre die Birne wechseln zu lassen. Es war 16:55 Uhr. Anwort vom Meister: das wäre nicht ganz günstig, da ja die komplette Rückleuchte raus müsste und zu dem wäre auch niemand mehr da.
Ich dachte mir dann, ok, da habe ich dann wohl mit einem unsichtbaren Meister gesprochen.
Einen genauen Preis hat er mir nicht nennen können oder wollen.
Ich hab´s dann selbst gemacht. Der Spaß dauerte 10 Minuten und ich habe es das erste Mal selbst gemacht.
Also ihn hätte das wohl höchstens 5 Minuten gekostet.
Das wäre in den USA wohl "etwas" anders verlaufen 😉.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von p.kaell


* Natürlich ist der Händler nicht der Hersteller. Da liegt aber auch nicht das Problem. Der Kunde konnte davon ausgehen dass der Händler im Besitz des Fahrzeugs ist, da Volvo den Wagen nur gegen Bezahlung an den Händler übergibt. Nie würde der Hersteller den Wagen ohne Papiere als Lockvogel an den Händler übergeben.

Jürgen hats ja schon angedeutet, die hersteller treten oft in vorleistung. "Lieferung per Nachnahme" ist zwischen Firmen eigentlich nicht üblich. wenn man das macht ist das ein zeichen, dass man dem käufer nicht traut.

"Das heisst die Konfiguration wird im Kaufvertrag festgelegt, das Auto ist von Anfang an an den Kunden gebunden. Hier liegt auch der Unterschied zu Haribo & HP: Der Händler hat direkten Zugang zum Bestellsystem und übernimmt dabei für den Kunden die Funktion eines Bankschalters der Zugang Bankenrechner hat und die Operation (z.B. Überweisung) für den Kunden durchführt."
Nein, das sagen die nur. hört sich ja gut an. darum steht im kleingedruckten auch immer "Änderungen vorbehalten" und der liefertermin ist nicht verbindlich. manch leiferverzögerung kommt zustande, weil man einen stammkunden bevorzugt. sicher, wenn das ding im system ist kann man verfolgen wie das auto und die teile angeliefert, zusammengebaut etc werden. aber einen anspruch auf dieses eine fahrzeug hat man natürlich nicht.

schaut euch mal genau diese verträge an. flapsig formuliert steht da "ich bestelle ein auto mit den und den features (falls das geliefert werden kann, ansonsten nehme ich es auch anders) und geliefert werden soll es da und da (und wenns früher oder später kommt, dann eben früher oder später). kaum einer würde eine urlaubsreise mit so ungenauen angaben kaufen.

"Volvo hat sicherzustellen dass die Bestellungen direkt ausgeführt werden, sonst ist was am System faul und Volvo sollte die Verträge ändern und wabmann entschädigen."
die anderen haben es ja schon geschrieben. der geschäftspartner ist der händler. wenn du bei bechtle einen HP server bestellst und das klappt mit der lieferung nicht ist Bechtle dein ansprechpartner. bestellst du bei transtec isses transtec. auch wenn die HP-kataloge haben.

"Jedenfalls hoffe ich trotzdem dass wabmann sein Auto behalten kann und er ist die einzige Partei mit der ich mitfühle."
Das hoffen wir ja alle, natürlich hat er pech gehabt. ich hoffe nur, dass andere aus diesem fall lernen

"Aber: wieviel Prozent der Bevölkerung wären darauf reingefallen? Ich denke die meisten....... "
Warum ich, und einige andere etwas kritischer sind ist eben dies. Er ging zu diesem kleinen händler, der weiter weg ist, weil er billiger war. das kann sein wenn dem händler ein kunde abgesprungen ist oder er auf eine bestimmte menge kommen will, aber ungewöhnlich ist es. dann die 90% anzahlung, da muessen alarmgocken bimmeln. natürlich kann man auch ohne diese anzeichen reinfallen, aber man kann sich einfach doch recht gut schützen. bankbestätigten scheck ausstellen lassen und den gibts gegen den brief. fertig. kann natürlich immer noch was passieren, aber diese einfach maßnahme hilft schon mal. gegen die lausigen verträge beim bestellen hilft allerdings nur "der kauf ab hof"

Rapace

Hi Thilo, hoffentlich arbeitest Du nicht als Anwalt 😉

Der Kfz.-Brief ist kein Traditionspapier, bei dem das Eigentum an der Sache (Auto) dem Eigentum an der Urkunde folgt, sondern es folgt analog § 952 BGB das Eigentum an der Urkunde dem Eigentum am Auto. Deshalb kann ein Auto ohne Übergabe des Kfz-Briefes veräußert werden, sofern der Verkäufer dazu berechtigt war.

Da davon auszugehen ist, dass Untermain sich keinen weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt zugesichert hat (wie auch, es handelt sich schließlich um eine Neuwagenbestellung, die vor der Bestellung Günthers bei Untermain erfolgte) war Günther zum Weiterverkauf berechtigt. Auch war Untermain über den Weiterverkauf an wabmann unterrichtet, wodurch man eindeutig die stillschweigende Einwilligung zum Verkauf gegeben hat. Somit ist Wabmann Eigentümer des Wagens.

Einem Neuwagenkäufer, der über das Vertriebsnetz des Herstellers ein Fahrzeug bestellt, Fahrlässigkeit oder Bosgläubigkeit zu unterstellen ist wohl nur ein Witz? Dein angeführter Fall geht insofern fehl, als dass hier ein Gebrauchtfahrzeug von privat verkauft wurde und dem Kläger zu Gute gehalten wurde, nicht über die Bedeutung des Kfz-Briefs im Bilde zu sein. Dies kann aber bei einem Autohaus voraussetzt werden.

Die Logik um Volvo ins Spiel zu bringen: Ich kaufe ein Fahrzeug bei einem Vertragshändler, weil er Vertragshändler ist und auf allen wichtigen Dokumenten(es geht hier nicht um Prospekte) das Herstellerlogo aufgedruckt ist. Mit anderen Worden: Wäre er kein Vertragshändler und trügen die Dokumente nicht das Herstellerlogo, wäre kein Kauf zu Stande gekommen.

Gruß Torsten

Das macht er, lieber Thilo, aber so weit ist es noch lange nicht, fürchte ich.

Aber hier erstmal noch einige Anmerkungen zu der Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben sollte.

Danach hätte ich dann folgendes nicht mehr "ausdrücklich oder sinngemäß (...) behaupten" dürfen:

Dass das AH Untermain "mein" Auto bei Volvo bezahlt hat,
dass das AH Untermain den dazugehörenden Brief habe oder jemals gehabt habe,
dass mit dem Geld, das ich an den Juniorchef Günther überwiesen habe, Altforderungen beim AH Untermain beglichen wurden,
dass das AH Untermain mit dem AH Günther alte Rechnungen auf meine Kosten beglichen habe,
dass durch mein Geld frisches Geld ins Getriebe der beiden Autohäuser geflossen sei,
dass das AH Untermain mit dem AH Günther "wissentlich und willentlich" zu meinem Nachteil gehandelt habe.

Letzteres habe ich so m. E. nie behauptet. Alle anderen Aussagen sind anhand von schriftlichen Zeugnissen und/oder Aussagen mehrfach belegbar. Es sind demnach keine Behauptungen sondern journalistisch weitgehend neutral aufbereitete Nachrichten bzw. Berichte. So stellt sich beispielsweise die Frage, wieso lässt sich das AH Untermain mir gegenüber als Eigentümer des Autos ausgeben und fordert die Rückgabe des Autos (RA-Schreiben, bei mir eingegangen am 30.12.06), wenn es den Brief niemals gehabt haben will, also auch niemals Eigentümer gewesen sein will? Was wurde mit meinem Geld, das der Juniorchef Günther dem AH Untermain nach eigener mehrfacher Aussage (zuletzt vor der Polizei Gelnhausen) bar überreicht hat, denn sonst gemacht, wenn nicht alte Rechnungen beglichen? So ist es jedenfalls auch in den Büchern vom AH Günther verbucht, wie der Junior u. a. auch der Polizei mitteilte. Mein Auto wurde damit jedenfalls nicht bezahlt :-(

Zu der Klageerwiderungsschrift, die das AH Untermain inzwischen ebenfalls hat anfertigen und vorlegen lassen, demnächst auch noch weitere Einzelheiten an dieser Stelle. Eine nur vorweg: Das AH Untermain lässt mitteilen, es habe den Brief gar nicht, der Brief liege bei der VOLVO-Bank. Die dementiert prompt. Und VOLVO selbst hat ihn auch nicht. Wo, bitte schön, ist also der Brief? "Bei der Bank", hieß es am vergangenen Donnerstag auf die entsprechende Frage eines Journalisten-Kollegen. Bei welcher Bank, wollte der Kollege genauer wissen, bei der Volvo-Bank oder bei der Hausbank? "Bei der Bank", so die Antwort.

Zitat:

Der Kfz.-Brief ist kein Traditionspapier, bei dem das Eigentum an der Sache (Auto) dem Eigentum an der Urkunde folgt, sondern es folgt analog § 952 BGB das Eigentum an der Urkunde dem Eigentum am Auto. Deshalb kann ein Auto ohne Übergabe des Kfz-Briefes veräußert werden, sofern der Verkäufer dazu berechtigt war.

Da stimme ich Dir zu.

Aber:

Zitat:

Beim Erwerb eines Kfz gilt die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB nicht uneingeschränkt. Das Gesetz lässt beim Kfz den Schluss vom Besitz auf das Eigentum gerade nicht zu. Dementsprechend genügt es für den gutgläubigen Erwerb nicht, dass der nichtberechtigte Veräußerer im Besitz des Kfz ist. Um gutgläubig Eigentum vom Nichtberechtigten zu erwerben, muss der Erwerber mehr tun.

hier mal im Ganzen

Da das AH Günther das Fahrzeug noch nicht bezahlt hatte, war zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe nicht Eigentümer.

Allerding wissen wir hier auch nicht, was genau vertraglich zwischen den bein AH´s vereinbart war. Warscheinlich war das auch alles schön mündlich 😉.

Zitat:

Da davon auszugehen ist, dass Untermain sich keinen weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt zugesichert hat (wie auch, es handelt sich schließlich um eine Neuwagenbestellung, die vor der Bestellung Günthers bei Untermain erfolgte) war Günther zum Weiterverkauf berechtigt.

Ich habe das so verstanden, daß der Wagen für das AH Günther vom AH Untermain bei Volvo bestellt wurde.

Zitat:

Auch war Untermain über den Weiterverkauf an wabmann unterrichtet, wodurch man eindeutig die stillschweigende Einwilligung zum Verkauf gegeben hat.

Woher hast Du diese Info? Das ist doch jetzt reine Vermutung, oder kannst Du das belegen?

Zitat:

Dein angeführter Fall geht insofern fehl, als dass hier ein Gebrauchtfahrzeug von privat verkauft wurde und dem Kläger zu Gute gehalten wurde, nicht über die Bedeutung des Kfz-Briefs im Bilde zu sein. Dies kann aber bei einem Autohaus voraussetzt werden.

Also bei bei einem Gebrauchtwagenkauf hätte der Käufer nicht um die Bedeutung wissen müssen, bei einem Neuwagenkauf schon? Naja...

Im Ganzen betrachtet, von der unüblichen Anzahlungssumme über den nicht vorhandenen KFZ Brief, denke ich, wir der TO sich eine Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müssen.

Ob es am Ende auf eine grobe Fahrlässigkeit hinausläuft, wird sich zeigen.

Gruß,
Thilo

Hallo wabmann,
wo der Brief ist, wird wohl Dein Anwalt klären müssen. Ist allerdings kaum zu glauben, was da jetzt anscheinend für ein Chaos ausgebrochen ist.
Was mich jetzt wundert, hat Dein Anwalt, nachdem das erste Schreiben des AH Untermain eintrudelte, nicht einen Beweis für das Eigentum am Fahrzeug verlangt?
Mehr als den Brief sehe ich da nicht, weil Du ja noch den Wagen hattest.

Gruß,
Thilo

@ Thilo: Grrrrrrr
Gutgläubigkeit oder Fahrlässigkeit kommen dann erst ins Spiel, wenn Günther - und nun wohl auch noch Untermain - nicht berechtigt gewesen wären, das Fahrzeug zu verkaufen. Allem Anschein nach waren sie das aber.

@ wabmann
Als Journalist hast Du damit ja eine echte „Reality-Story“.

Gruß Torsten

Das habe ich auch noch gefunden:

Schutz des guten Glaubens beim Erwerb von Neufahrzeugen

Die Rechtsprechung unterscheidet hinsichtlich der Mindestvoraussetzungen für gutgläubigen Erwerb in diesem Zusammenhang zwischen dem Erwerb eines Neufahrzeugs von einem Vertragshändler und dem Erwerb eines Gebrauchtwagens aus privater Hand.

(1) Anforderungen beim Erwerb eines Neufahrzeugs

Beim Erwerb eines Neufahrzeugs von einem Vertragshändler sind an die Gutgläubigkeit des Käufers keine strengen Anforderungen zu stellen. In diesem Fall kann die Gutgläubigkeit sogar dann vorliegen, wenn der Käufer sich den Kfz-Brief nicht vorlegen oder aushändigen lässt (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Auflage 1996 S. 136; Rödel/Hembach Handbuch Autorecht, 1. Auflage 2001 S.84). Das Fehlen des Kfz-Briefes ist in diesem Fall nichts Ungewöhnliches, z.B. wenn der Kfz-Brief noch ausgefertigt werden muss (BGH 21.9.1959 BGHZ 30 S. 374/380). Der Rechtsverkehr darf darauf vertrauen, dass der Händler, der das Fahrzeug im Besitz hat und es gegen vollständige Zahlung aus der Hand gibt, entweder Eigentümer des Fahrzeugs ist oder zur Eigentumsübertragung vom Hersteller oder Importeur ermächtigt ist (OLG Hamm 13.1.1964 NJW 1964 S.2257; OLG Düsseldorf 16.5.1990 VuR 1991 S.241). Eine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht besteht lediglich, wenn besondere Umstände vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von wabmann


dass das AH Untermain den dazugehörenden Brief habe oder jemals gehabt habe,

Die verlangen dass du das Auto abgibst obwohl sie nicht bereit sind den Brief zu zeigen? Die müssen schon beweisen dass sie im Besitz der Papiere sind. Und wenn du den Brief erst gesehen hast kannst du auch davon berichten, oder darf man nicht mehr sagen was man mit eigenen Augen gesehen hat?

Merkwürdig.

Gruß, Patrick

Deine Antwort
Ähnliche Themen