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KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 10:21

Ein Fest hätte es werden sollen, die Übernahme meines ersten Volvo S 40 mit anschließender Jungfernfahrt vom Main an die Ruhr, gepflegt über die Autobahn bei geöffnetem Glasdach. Die Sonne strahlte vom blauen Himmel bei fast frühlingshaften Plusgraden an diesen ersten Samstag in Dezember. Statt dessen war es der Beginn eines Autokaufkrimis, der bis heute andauert.

Nach mehreren Probefahrten und reiflichem Nachdenken, ob es überhaupt statthaft ist, 30 000 Euro (das waren mal 60 000 D-Mark!) für ein Auto auszugeben, hatte die seit meiner Kindheit in mir schlummernde Begeisterung für Fahrzeuge dieser Marke gesiegt und ich hatte das Auto beim Autohaus Günther in Gelnhausen Ende Oktober bestellt. Ende November erhielt ich einen Anruf, das Auto sei eingetroffen. Ich überwies über 90 Prozent des Kaufpreises, so war es in dem Kaufvertrag vereinbart, auf das Konto, das mir genannt worden war, und meine Vorfreude strahlte dem Tag der Übergabe entgegen.

Die Übergabe wurde dann erst mal am Nachmittag des Vortags abgesagt. Die Zulassungsstelle habe verschiedene Dokumente nicht akzeptiert, hieß es. Ich solle mit dem Zug fahren, sämtliche Kosten würden mir erstattet. Am Montag könne die Übergabe endgültig stattfinden.

Das fand sie auch mit allen Begleitheften und Schlüsseln, allerdings wieder ohne Zulassung des Autos und ohne Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsdokumente seien noch nicht vollständig vorhanden gewesen, ließ der Juniorchef mich wissen. Ich habe mir immer noch nichts Böses dabei gedacht. Schließlich kaufte ich zum ersten Mal in meinem Leben ein neues Auto, das ich auch voll bezahlte. Alle anderen vorher waren entweder gebraucht oder geleast. Ich bezahlte also den Restkaufpreis in bar und fuhr als stolzer Volvobesitzer davon.

Die Tage verstrichen, die Kurzzeitkennzeichen wurden dreimal gewechselt, die Ausreden immer sonderbarer, Weihnachten nahte, bis es hieß, bei einer Zulassung nach dem 28. Dezember verlängere VOLVO die Garantie von zwei auf drei Jahre (ich habe das hier auch gepostet). Auch dieser Termin verstrich unzugelassen und mir wurde versprochen, wenn das Auto erst am 2. Januar zugelassen werde, erstatte mir VOLVO die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung, die ich gar nicht zu bezahlen bräuchte, ich bekäme also mit den Autopapieren noch Geld ausbezahlt.

Am Samstag, 30. Dezember, ich fuhr inzwischen mit roten Nummernschildern, platzte dann die Bombe: Per Einschreiben erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg sei die rechtmäßige Eigentümerin des Autos, das Autohaus Günther sei nicht berechtigt gewesen, den Volvo an mich zu verkaufen, ich solle das Auto umgehend zurückgeben.

Was sich bis jetzt herausstellte, ergibt aktuell folgendes Bild:

1. Das Autohaus Untermain in Aschaffenburg, vollwertiger VOLVO-Vertragshändler wie das Autohaus Günther in Gelnhausen auch, hat für das Autohaus Günther „meinen“ Volvo bei VOLVO bestellt und bezahlt.

2. Geliefert wurde das Auto aber an das Autohaus Günther, nur der Brief landete beim Autohaus Untermain, welches den Brief auch einbehielt, weil zwischen beiden Autohäusern noch alte Rechnungen zu Lasten des Autohauses Günther offenstanden.

3. Das Autohaus Günther hat in Person des Juniorchefs Paul Günther meine Anzahlung bei der Bank abgehoben und dem Autohaus Untermain nach eigener Aussage bar ausgehändigt und damit ältere Rechnungen bezahlt.

4. Das Autohaus Untermain wusste genau, dass ich der Besteller und Käufer des neu georderten S 40 bin, dass ich vertraglich gebunden bin, den Kaufpreis vor Zulassung an das Autohaus Günther zu bezahlen, dass das Auto mit Schlüsseln und sonstigem Begleitkram zur Auslieferung an mich beim Autohaus Günther bereitstand.

Zwei VOLVO-Vertragshändler begleichen auf meine Kosten gegenseitige alte Rechnungen, mit denen ich nichts zu tun habe. Vermutlich kam ich gerade recht, weil so wieder frisches Geld in das Getriebe der beiden Kontrahenten floß. VOLVO hat das Geld für mein Auto bekommen, schaut jetzt tatenlos zu, duldet quasi dieses Vorgehen seiner Vertragspartner.

Selbstverständlich habe auch ich sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber was mich neben der juristischen Problematik vor allem interessiert und weswegen ich Euch um Eure - möglichst zahlreichen - Meinungen bitte, ist:

Wie kann VOLVO als sog. Premiummarke ein solches Gebaren quasi „unter seinem Dach“ dulden? Sicher, VOLVO sagt, alle Vertragshändler sind rechtlich komplett selbstständige Einheiten und handeln in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung. Die Geschäftsführung in Köln ist informiert. VOLVO hat auch mit beiden Autohäusern mehrmals gesprochen, leider ohne Ergebnis, wie mir versichert wurde. Aber hat VOLVO nicht auch eine direkte Verpflichtung den Endkunden gegenüber? Können die Vertragshändler im Namen VOLVO machen, was sie wollen? Und VOLVO schaut achselzuckend zu? Oder gar weg? Fordert nicht umgehend einen ausführlichen schriftlichen Bericht? Droht nicht mit dem sofortigen Entzug der Lizenz? Ist den VOLVO-Verantwortlichen egal, wer ihre Autos verkauft und vor allem wie?

Wie seht Ihr das? Ich sehe VOLVO insoweit in der Pflicht, als ich mich in erster Linie als VOLVO-Kunde sehe und nicht als Kunde irgendeines Autohauses. Die Autohäuser sehe ich vornehmlich als Vermittler und direkte Dienstleister vor Ort. Die VOLVO-Garantie ist schließlich auch nicht an einen bestimmten Händler gebunden! Ich habe einen Volvo bestellt, voll bezahlt und letztlich bis heute nicht bekommen! Und VOLVO unternimmt nichts, das zu ändern. Dann kann ich Unterstützung im Garantiefall, sollte ich überhaupt jemals den Brief bekommen und das Auto dann auch behalten, am besten gleich vergessen, oder? :-(

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei. Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon? Allen Schreibern schon jetzt vielen Dank.

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206 Antworten
am 15. Februar 2007 um 11:05

Servus aus dem Süden,

was du beschreibst ist echt heftig. Ich denke jedoch, dass das Auto dir zusteht vor allem, weil du es ja schon komplett bezahlt hast. Es kann dir nur passieren, dass es in die Konkursmasse mit einfließt, obwohl ich mir das nicht vorstellen kann, da das Auto laut dem anderem Händler ihm gehört.

Volvo sollte hier wirklich einschreiten, da ja auch der Ruf der MArke Volvo auf dem Spiel steht.

Ich kenne da auch noch 2 andere Geschichten, was mich zu dem Schluss bringt, dass alle Autohändler irgendwie kurupt sind auch die von Volvo.

Meine Mum hat sich einen 440 gekauft, damals als es noch die Dm gab, ich glaube es war 1993 bei einem Händler in Leipzig. Dieser 440 stand jedoch in Nürnberg und sollte mit dem Hänger geholt werden, erstmal wurde der Kreditvertrag gefälscht, es stand nun ein viel höherer Betrag drauf, die s wurde jedoch ganz schnell mit einem Rechtsanwalt und mit hilfe von Volvo beseitigt. Als wir den 440 abholen wollten, das 1. Mal, war auch die Zulassung noch nicht fertig, wir dachten uns scheiße und fuhren ein paar Tage später nochmal hin, da stand er nun, war angemeldet und alles schien in Ordnung. Wir haben das Auto übernommen und wollten los fahren, nach kurzer Fahrt bemerkten wir, dass der Tacho nicht funktionierte, war wohl abgeklemmt. So viel zum Thema mit dem Hänger geholt, das Auto hatte nämlich schon 400 km runter und es sollte vermieden werden, dass nochmehr dazu kommen.

Diesem Händler wurde dann auch die Lizenz entzogen, da wir nicht die einzigsten waren. Das Autohaus stand ziemlich lang leer, bis mein jetztiger Freundliche des Vertrauens es übernommen hatte. Bei diesem Händler hab ich zum 1. Mal das Gefühl, dass da alles mit rechten Dinge zu geht, mal sehen wie lang.

Ich hab noch eine Story, die aber für meine FAmilie nicht so dramatisch war.

Es gab dann noch einen Volvo Händler in Halle, bei diesem lies meine Mum immer ihre Inspektionen durchführen. Eines Tages war es wieder so weit, sie hatte recht zeitig den Termin und kamm pünktlich zur morgendlichen Öffnung des Freundlichen an. Da stand ihr eine total verzweifelte Sekretärin gegenüber, die meinte, dass die Inspektion nicht durchgeführt werden könne. Nach mehraligem Nachfragen erzählte sie dann auch warum, der Chef des Hauses hat ich über nacht mit den gesamten BArgeldreserven, welche eineige Tausend € betrugen, abgesetzt und wurde nie wieder gesehen. Das Autohaus hat dann auch zu gemacht.

Diese Sachen gibt es aber nicht nur bei Volvo, eine andere dreht sich um einen Saab Händler.

Meine Mum, wer auch sonst, führ ihr schönes Cabrio in einem Parkhaus gegen einen Pfeiler und es wurde angeblich fachgerecht Repariert, denkste, die Versicherung hat nur eine Stichprobe gemacht, es war reiner Zufall, angeblcih haben sie das schadhafte Stück rausgeschnitten und ein neues Blech eingesetzt,n was recht teuer war. Rausgekommen ist dann, dass sie nur ausgebeult haben und drüber lackiert haben, das sollte in so einem Preissegment nicht passieren, als nächstes fämgt jetzt nach 3 Jahren die ganze Sache an zu rosten. Ich habe es zufällig entdeckt, wohlgemerkt auf dem Hof des Freundlichen und der Werkstattleiter stand direkt neben mir, er meinte ist alles kein Problem machen wir. Gesagt getan, der Saab ging zur Reperatur der Reperatur und die haben nix gemacht, meine Mum sollte es dann bezahlen, ich habe immernoch die Worte des Autohausfuzies im Ohr. Die Sache geht jetzt über einen Anwalt, der Freundliche redet sich raus, dass dies nicht mehr in ihrer Verantwortung liegt, sie hätten es aber mitbekommen müssen, da sie bei jeder Inspektion das Auto auf Rost untersucht haben. Mal sehen wie die Geschichte ausgeht.

 

Als Fazit kann ich nur sagen, dass man sich sein Autohaus gut aussuchen sollte und am besten nur über Empfehlungen ein Auto kaufen sollte. Es ist schlimm, wenn man sich überlegt, um was für Geldbeträge es sich handelt.

 

MfG Alex

moin, moin,

das ist ein echt krasser fall, aber er stützt meine these, dass volvo deutschland (nur für die können wir in diesem fall reden) nicht wirklich am kunden interessiert ist. sonst könnten sich einige autohäuser der marke volvo auch nicht so einen schlechten service leisten.

aber leider ist es auch so, dass es wirklich eigenständige autohäuser sind, im gesatz zu z.b. bmw niederlassungen. volvo kann keinem selbstständigen vorschreiben wie er autos zu verkaufen hat. interessant wirds dann noch wenn die firma kurz vor der insolvenz steht.

leider hast du schon den vollen kaufpreis bezahlt. bis jetzt musste ich immer mit einer fristigkeit von 7 tagen NACH erhalt und zulassung des wagens zahlen.

mein beileid zu dem drama um den wagen und drei mal auf holz klopfen, dass alles gut wird.

grüsse sven

Es gilt die gute alte Regel, nie, aber wirklich nie !! als Kunde im Voraus zu bezahlen.

Ein seriöser Händler hat es nicht nötig, Geld im Voraus zu kassieren, um den Wagen überhaupt erst einmal in seinen !! Besitz zu bekommen.

Volvo VCG wird schon Drucjk auf den Händler ausüber, aber mehr als mit dem Zeigefinger drohen wird man auch nicht.

Wenn das Geld überwiesen ist und der Händler Insolvenz angemeldet hat sieht es bescheiden aus. Das Du einen Anwalt eingeschaltet hast ist erstmal richtig

Hallo,

das ist eine harte Geschichte.

Mir ist spontan dazu ein Bericht eingefallen der sich erst vor kurzer Zeit genauso bei OPEL zugetragen hat.

Also wirklich fast identisch. OPEL hat aus Kulanz den Fall geregelt, wohl auch nach Druck durch einen seriösen Fernsehsender.

Leider musst Du Dir auch eine nicht unerheblich Mitschuld geben lassen:

Beim Fahrzeugkauf gibt es das Geld NUR gegen Fahrzeug, Papiere und Schlüssel. Ohne Brief würde ich keinen Cent rausrücken.

Gut das hilft Dir jetzt nicht.

Ich würde da nochmal auf VOLVO zugehen und die bitten den Vorgang kulant zu regeln.

Ansonsten drohe mit Veröffentlichung! Das zieht meistens.

Ich wünsche Dir eine gütlivhe Einigung.

Gruß

Hallo aus dem Norden,

das ist jruistisch eine eindeutige - leider für dich gemeine Ausgangslage.

Der Volvohändeler Untermain in Aschaffenburg hat sicherlich - wie üblich - die Ware unter Eigentumsvrobehalt geliefert. Und ist somit nach wie vor EIGENTÜMER des Wagen.

Du hast einen Anspruch gegen das Autohaus Günther auf Lieferung eines Wagen oder Rückerstattung - aber kein Anrecht auf den Wagen des Autohaus Untermain.

Somit stehst Du juristisch ohne Auto und ohne Geld da.

Damit Du das Auto nicht gleich an den Eigentümer das Autohaus Untermain zurückgeben musst, kannst Du ein Richtung Härtefall zur Klärung (Verlust des Jobs weil kein Auto,...) u.ä. sicherlich über deinen Anwalt in die Wegen leiten.

Auch die Kulanz in Richtung Volvo ist der richtige Weg.

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 13:11

Euer Hinweis mit der Bezahlerei im voraus ist im Nachhinein sicher richtig. Ich hatte mich aber dazu verpflichtet und hab das auch eingesehen, weil ich mich auch absichern würde als Händler. Sonst läßt der Händler das Fahrzeug zu und der Käufer sagt April, April, ich habe das Geld nicht für den Wagen.

Das Argument mit der Eigenständigkeit der Händler verstehe ich auch. Brutal ist nur, welche Folgen das haben kann im Vergleich zu einem eigenen Vertriebsnetz eines Herstellers, wie das früher wohl zumindest bei deutschen Marken der Fall war. Was mich auch wundert, dass solche Vorgehensweisen in den bilateralen Verträgen nicht ausgeschlossen bzw. mit drastischen Sanktionen belegt werden wie sofortiger Vertragskündigung, Schadenersatz, Vertragsstrafen etc.

Zitat:

Original geschrieben von wabmann

Euer Hinweis mit der Bezahlerei im voraus ist im Nachhinein sicher richtig. Ich hatte mich aber dazu verpflichtet und hab das auch eingesehen, weil ich mich auch absichern würde als Händler. Sonst läßt der Händler das Fahrzeug zu und der Käufer sagt April, April, ich habe das Geld nicht für den Wagen.

da denkst Du falsch. Wenn Du April, April sagst, kann der Händler dich verklagen und dir dein Gehalt wenns sein muss bis an dein Lebensende pfänden. Als Privater bist Du da echt bescheiden an.

Aus Sicht des Händler ist es so: sobald er Insolvenz angemeldet hat ist er alle Sorgen los, mal salopp gesagt.

Aus Sicht von VOLVO VCG ist es so: die wissen, dass es da einen Kunden gibt, der gezahlt hat und kein Auto bekommt. rein rechtlich können die auch nichts machen außer hoffen, das es nicht an die große Glocke gehängt wird (und in MT veröffentlicht wird :D). Aber was sollen sie machen? Dein Vertragspartner ist nunmal das Autohaus

Aber das der Händler dir von Anfang an was volügt obwohl er genau weiß was Sache ist ist schon FIES! Hätte ich nem Volvo-Händler garnichtmal zugetraut :mad:

Grüße,

Eric

am 15. Februar 2007 um 13:54

Re: KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

 

Zitat:

Original geschrieben von wabmann

Selbstverständlich habe auch ich sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Bei aller Tragik - auch alle Achtung.

Wäre mir so etwas passiert, würden meine Hände wochenlang derart zittern, dass ich nicht mehr auf der Tastatur schreiben könnte; geschweige denn, so einen langen Bericht.

Mich interessiert die Reaktion des Juristen.

Das Ganze hört sich nach Insolvenzverschleppung an und da wären ganz andere Maßnahmen erforderlich.

Meines Wissens ist das eine Straftat; und dann ist der Geschäftsführer schadenersatzpflichtig - mit dem Privatvermögen.

Wenn etwas da ist.

Gruß

Martin

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 14:20

Die strafrechtliche Seite,

lieber Martin,

habe ich hier bewusst außen vor gelassen. Ich will erstmal keine Bestrafung und keine Rache. Ich will erstmal nur den Brief, damit ich das Auto anmelden und damit fahren kann, das ich bestellt und bezahlt habe. Und einen Satz Winterräder, der mir kaufvertraglich noch zusteht :-)

Obwohl, wenn ich überlege, was mich die Schweinerei schon an Zeit, Nerven und entgangenem Vergnügen gekostet hat, wäre ein ordentlicher Denkzellel schon angebracht, oder?

meine Idee wäre jetzt folgende:

- ihm mit einer Anzeige wegen "Verdacht auf Insolvenzverschleppung" drohen, wenn er dir das Auto nicht rausgibt bzw. ablöst. Dann hätte er noch den Staatsanwalt aufm Hals was ihn nicht glücklicher macht :)

- geht natürlich nicht, wenn der Insolvenzverwalter schon die Hand drauf hat

setz doch mal deinen Anwalt diesen Floh ins Ohr. Zu verlieren hast Du ja nichts.

Ich würde ihm jedenfalls erst recht die Hölle heiß machen, so wie er mit dir umgegangen ist, hat er keine Nachsicht verdient

Schade, dass es so fiese Volvo-Händler gibt, wirft ja auch ein schlechtes Licht auf die Marke.

edit: aquf der Linkseite des Autohauses ist gleich noch ein Link zu einer Anwaltskanzlei :eek:

Grüße,

Eric

am 15. Februar 2007 um 14:48

Das Problem ist, je mehr du dass an die grosse Glocke hängst, um so schneller könnte das Geld / der Wagen futsch sein.

Klingt unlogisch, ist aber leider so:(. Weil allein dadurch, dass du hier Öffentlichkeit herstellst, könnte es mit einer eventuell möglichen Insolvenz noch schneller gehen. Hier deutet ja einiges darauf hin, dass der Händler nicht mehr sehr liquide ist. Die optimistische Variante ist hier wirklich nur ein Zwist unter Händlern. Aber warum hebt dein Händler das Geld ab und bezahlt bar beim anderen die Rechnungen. Zumindest hier finde ich eine derartige Verfahrensweise eher ungewöhnlich. Vielleicht kennst du einen der dort schafft? Horch doch mal rum, ob die Gehälter noch pünktlich kommen.

Im Falle einer Verfahrenseröffnung, so ist für dich, wenn überhaupt, in vielen Jahren mit einer Quote zu rechnen. Erst einmal greift der Insolvenzverwalter tief in den Pott (Sequestervergütung, Verwaltervergütung, dann mögklicherweise noch einige Prozesse gegen die Gesellschafter, die spätestens dann die Hufe hochreißen - Privatinsolvenz...). Wenn dann überhaupt noch etwas überbleibt, hast du schon Glück gehabt.

gruss paff, hofft dass du den Brief bekommst

PS: An die Juristen im Forum, dass sollte doch hier schon strafrechtlich relevant sein --> Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von paff

Das Problem ist, je mehr du dass an die grosse Glocke hängst, um so schneller könnte das Geld / der Wagen futsch sein.

Klingt unlogisch, ist aber leider so:confused:. Weil allein dadurch, dass du hier Öffentlichkeit herstellst, könnte es mit einer eventuell möglichen Insolvenz noch schneller gehen. Hier deutet ja einiges darauf hin, dass der Händler nicht mehr sehr liquide ist. Die optimistische Variante ist hier wirklich nur ein Zwist unter Händlern. Aber warum hebt dein Händler das Geld ab und bezahlt bar beim anderen die Rechnungen. Zumindest hier finde ich eine derartige Verfahrensweise eher ungewöhnlich. Vielleicht kennst du einen der dort schafft? Horch doch mal rum, ob die Gehälter noch pünktlich kommen.

Im Falle einer Verfahrenseröffnung, so ist für dich, wenn überhaupt, in vielen Jahren mit einer Quote zu rechnen. Erst einmal greift der Insolvenzverwalter tief in den Pott (Sequestervergütung, Verwaltervergütung, dann mögklicherweise noch einige Prozesse gegen die Gesellschafter, die spätestens dann die Hufe hochreißen - Privatinsolvenz...). Wenn dann überhaupt noch etwas überbleibt, hast du schon Glück gehabt.

gruss paff, hofft dass du den Brief bekommst

PS: An die Juristen im Forum, dass sollte doch hier schon strafrechtlich relevant sein --> Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von wabmann

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei. Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon?

er ist doch schon insolvent. http://www.moskau-inkasso.com/ kann vielleicht noch helfen ;)

viel glück und mehr als alles gute sven

Insolvenzverschleppung - auf die Idee sind vermutlich schon andere gekommen - wird schon fast bei jeder Insolvenz standardmäßig ins Programm aufgenommen.

Betrug: vermutlich Eingehungsbetrug - Lieferversprechen in Kenntnis, daß nicht geliefert werden kann.

Sollte Antrag auf Eröffnung des Insoverfahrens gestellt worden sein, hat nur noch der vorläufig bestellte Verwalter das Sagen.

Hin oder her:

strafrechtlich kriegen die Beteiligten Ihr Fett weg - oder eben nicht, wenns mal wieder nicht nachweisbar ist - bloß damit kommt das Auto bzw. das Geld auch nicht wieder.

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