KAUFKRIMI beim Volvo-Händler

Volvo

Ein Fest hätte es werden sollen, die Übernahme meines ersten Volvo S 40 mit anschließender Jungfernfahrt vom Main an die Ruhr, gepflegt über die Autobahn bei geöffnetem Glasdach. Die Sonne strahlte vom blauen Himmel bei fast frühlingshaften Plusgraden an diesen ersten Samstag in Dezember. Statt dessen war es der Beginn eines Autokaufkrimis, der bis heute andauert.

Nach mehreren Probefahrten und reiflichem Nachdenken, ob es überhaupt statthaft ist, 30 000 Euro (das waren mal 60 000 D-Mark!) für ein Auto auszugeben, hatte die seit meiner Kindheit in mir schlummernde Begeisterung für Fahrzeuge dieser Marke gesiegt und ich hatte das Auto beim Autohaus Günther in Gelnhausen Ende Oktober bestellt. Ende November erhielt ich einen Anruf, das Auto sei eingetroffen. Ich überwies über 90 Prozent des Kaufpreises, so war es in dem Kaufvertrag vereinbart, auf das Konto, das mir genannt worden war, und meine Vorfreude strahlte dem Tag der Übergabe entgegen.

Die Übergabe wurde dann erst mal am Nachmittag des Vortags abgesagt. Die Zulassungsstelle habe verschiedene Dokumente nicht akzeptiert, hieß es. Ich solle mit dem Zug fahren, sämtliche Kosten würden mir erstattet. Am Montag könne die Übergabe endgültig stattfinden.

Das fand sie auch mit allen Begleitheften und Schlüsseln, allerdings wieder ohne Zulassung des Autos und ohne Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsdokumente seien noch nicht vollständig vorhanden gewesen, ließ der Juniorchef mich wissen. Ich habe mir immer noch nichts Böses dabei gedacht. Schließlich kaufte ich zum ersten Mal in meinem Leben ein neues Auto, das ich auch voll bezahlte. Alle anderen vorher waren entweder gebraucht oder geleast. Ich bezahlte also den Restkaufpreis in bar und fuhr als stolzer Volvobesitzer davon.

Die Tage verstrichen, die Kurzzeitkennzeichen wurden dreimal gewechselt, die Ausreden immer sonderbarer, Weihnachten nahte, bis es hieß, bei einer Zulassung nach dem 28. Dezember verlängere VOLVO die Garantie von zwei auf drei Jahre (ich habe das hier auch gepostet). Auch dieser Termin verstrich unzugelassen und mir wurde versprochen, wenn das Auto erst am 2. Januar zugelassen werde, erstatte mir VOLVO die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung, die ich gar nicht zu bezahlen bräuchte, ich bekäme also mit den Autopapieren noch Geld ausbezahlt.

Am Samstag, 30. Dezember, ich fuhr inzwischen mit roten Nummernschildern, platzte dann die Bombe: Per Einschreiben erhielt ich ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg sei die rechtmäßige Eigentümerin des Autos, das Autohaus Günther sei nicht berechtigt gewesen, den Volvo an mich zu verkaufen, ich solle das Auto umgehend zurückgeben.

Was sich bis jetzt herausstellte, ergibt aktuell folgendes Bild:

1. Das Autohaus Untermain in Aschaffenburg, vollwertiger VOLVO-Vertragshändler wie das Autohaus Günther in Gelnhausen auch, hat für das Autohaus Günther „meinen“ Volvo bei VOLVO bestellt und bezahlt.
2. Geliefert wurde das Auto aber an das Autohaus Günther, nur der Brief landete beim Autohaus Untermain, welches den Brief auch einbehielt, weil zwischen beiden Autohäusern noch alte Rechnungen zu Lasten des Autohauses Günther offenstanden.
3. Das Autohaus Günther hat in Person des Juniorchefs Paul Günther meine Anzahlung bei der Bank abgehoben und dem Autohaus Untermain nach eigener Aussage bar ausgehändigt und damit ältere Rechnungen bezahlt.
4. Das Autohaus Untermain wusste genau, dass ich der Besteller und Käufer des neu georderten S 40 bin, dass ich vertraglich gebunden bin, den Kaufpreis vor Zulassung an das Autohaus Günther zu bezahlen, dass das Auto mit Schlüsseln und sonstigem Begleitkram zur Auslieferung an mich beim Autohaus Günther bereitstand.

Zwei VOLVO-Vertragshändler begleichen auf meine Kosten gegenseitige alte Rechnungen, mit denen ich nichts zu tun habe. Vermutlich kam ich gerade recht, weil so wieder frisches Geld in das Getriebe der beiden Kontrahenten floß. VOLVO hat das Geld für mein Auto bekommen, schaut jetzt tatenlos zu, duldet quasi dieses Vorgehen seiner Vertragspartner.

Selbstverständlich habe auch ich sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber was mich neben der juristischen Problematik vor allem interessiert und weswegen ich Euch um Eure - möglichst zahlreichen - Meinungen bitte, ist:

Wie kann VOLVO als sog. Premiummarke ein solches Gebaren quasi „unter seinem Dach“ dulden? Sicher, VOLVO sagt, alle Vertragshändler sind rechtlich komplett selbstständige Einheiten und handeln in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung. Die Geschäftsführung in Köln ist informiert. VOLVO hat auch mit beiden Autohäusern mehrmals gesprochen, leider ohne Ergebnis, wie mir versichert wurde. Aber hat VOLVO nicht auch eine direkte Verpflichtung den Endkunden gegenüber? Können die Vertragshändler im Namen VOLVO machen, was sie wollen? Und VOLVO schaut achselzuckend zu? Oder gar weg? Fordert nicht umgehend einen ausführlichen schriftlichen Bericht? Droht nicht mit dem sofortigen Entzug der Lizenz? Ist den VOLVO-Verantwortlichen egal, wer ihre Autos verkauft und vor allem wie?

Wie seht Ihr das? Ich sehe VOLVO insoweit in der Pflicht, als ich mich in erster Linie als VOLVO-Kunde sehe und nicht als Kunde irgendeines Autohauses. Die Autohäuser sehe ich vornehmlich als Vermittler und direkte Dienstleister vor Ort. Die VOLVO-Garantie ist schließlich auch nicht an einen bestimmten Händler gebunden! Ich habe einen Volvo bestellt, voll bezahlt und letztlich bis heute nicht bekommen! Und VOLVO unternimmt nichts, das zu ändern. Dann kann ich Unterstützung im Garantiefall, sollte ich überhaupt jemals den Brief bekommen und das Auto dann auch behalten, am besten gleich vergessen, oder? :-(

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielleicht sind ja auch hilfreiche Tips dabei. Wie seht Ihr das Verhalten der beiden Autohäuser? Das Autohaus Günther in Gelnhausen ist inzwischen in der Insolvenz, das Autohaus Untermain in Aschaffenburg hat dem Vernehmen nach Ambitionen, den Standort Gelnhausen mit zu übernehmen, mit Billigung von VOLVO, versteht sich. Was haltet Ihr davon? Allen Schreibern schon jetzt vielen Dank.

206 Antworten

Ganz einfach

Der/Die Insolvenzverwalter/Inn

oft sind das Anwaelte... die verbeissen sich sehr oft mehr in so einer Geschichte, als 'normale' Geschaeftsfuehrer.
Egal wo eventuell noch was zu holen waere.... die beissen sich gerne fest ....
Waere aber recht interessant, wie es sich verhalten wuerde, wenn die Insolvenzverwalter von 2 Firmen sich hier streiten wuerden.....

Die Stunde der Wahrheit naht. Am kommenden Freitag vormittag ist die Verhandlung beim Landgericht Aschaffenburg anberaumt. So plötzlich und so kurzfristig, ich habs auch gestern erst erfahren.

Ich werde spätestens Anfang nächster Woche hier berichten. Der Vergleichstext von der Runde in Hanau interessiert vor dem Hintergrund jetzt nicht mehr wirklich, oder?

Nein, nicht wirklich.
Oh Mann und ich bin ab Samstag im Urlaub. Ich hoffe ich finde dort ein Internetcafé 😉.
Ich drücke Dir beide Daumen!!!!!!!

bis die Tage,
Thilo

Wabman,

das der Vergleichstext jetzt hinfaellig ist, wuerde ich so als nicht ganz richtig ansehen.

Das Gericht selber interessiert es normalerweise nicht, was in einer 'Runde' als Vergleichtext gefasst wurde.

Aber vielleicht solltest du nochmals mit deinem Anwalt sprechen und ggfs [ ich weiss ja nicht, was in dem Vergleich steht und wie positiv der fuer Dich ist ] ueber diesen Vergleich sprechen, wenn er den fuer Dich positiv ist, eventuell positiver als ein zu erwartendes Urteil gegen/fuer Dich...... und nochmals auf die Gegnerische Partei zugehen und den Vergleich schliessen....

Meine Frau selber arbeitet beim Anwalt und ohne dortige Details zu nennen und zu kennen, Ihr Chef schliesst wohl kaum einen Fall vor Gericht mit einem Urteil, fast alle Verhandlungen enden mit einem Vergleich... das spart Gerichtskosten, erleichtert es der Justiz [ da keine Entscheidung getroffen wird, die nachher wieder angefochten wird und einer in Revision geht... was wieder die Gerichte beschaeftigt ].

Mein Rat an Dich, sprich nochmals mit Deinem Anwalt, ob die Gegenpartei nicht vielleicht auf den Vergleich eingeht [ wenn dieser denn fuer Dich tragbar ist ], wenn nicht tragbar... solltest du natuerlich die Verhandlung abwarten und ich druecke Dir die Daumen !!!!

Gruss aus dem hoehen Norden.

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So ein Vergleich kann auch vor Gericht geschlossen werden, was bezüglich der Vollstreckbarkeit meiner Erinnerung nach gewisse Vorteile hatte.

I.d.R. wird der Richter eh fragen: Wollen Sie sich nicht vergleichen?

Interessant ist dabei, daß er zumeist vorher seine Rechtsauffassung aufgrund des von ihm gewonnenen ersten Eindrucks mitteilt und damit durchaus Einfluß auf den Vergleichsausgang haben kann. Dabei gilt die alte Weisheit: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand....

A-M-E-N !!!!!!!!!

Da hab ich mich offensichtlich an irgendeiner Stelle missverständlich ausgedrückt: Der erwähnte Vergleichstext, den ich hier auch mal veröffentlichen wollte, ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem LG Hanau. Dort ging es um Randgefechte wie eine Strafanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und dergleichen gegen mich, vornehmlich wegen meiner Ausführungen hier. Schon vorher war aber eine Strafanzeige wegen versuchten Gerichtsbetrugs gegen die Gegenseite erstattet worden. Beide Strafanzeigen wurden in dieser Verhandlung auf dem Vergleichsweg wieder fallen gelassen. Das gegenseitige Recht, diesen Vergleichstext hier oder sonstwo zu veröffentlichen, ist Bestandteil des Vergleichs. Aber, wie gesagt, ich glaube, das interessiert jetzt niemanden mehr wirklich.

Zitat:

Original geschrieben von wabmann


Aber, wie gesagt, ich glaube, das interessiert jetzt niemanden mehr wirklich.

Doch schon - aber in deinem Interesse würde ich das eher NACH der nächsten Verhandlung veröffentlichen.

Dein offensiver Weg bei der Geschichte ist sehr beeindruckend!

Viel Erfolg
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von peeckst


Meine Frau selber arbeitet beim Anwalt und ohne dortige Details zu nennen und zu kennen, Ihr Chef schliesst wohl kaum einen Fall vor Gericht mit einem Urteil, fast alle Verhandlungen enden mit einem Vergleich... das spart Gerichtskosten, erleichtert es der Justiz...

und der Anwalt bekommt die Vergleichsgebühr, was auch sehr lukrativ ist 🙂

Zitat:

Original geschrieben von wabmann


Ich werde spätestens Anfang nächster Woche hier berichten. Der Vergleichstext von der Runde in Hanau interessiert vor dem Hintergrund jetzt nicht mehr wirklich, oder?

Ich schließe mich Jürgen an. Poste nur die Fakten und die komplette Saga am schluss, wenn alles beglichen ist. Macht keinen sinn, wenn du dir schadest nur weil wir so neugierig sind

viel glück

rapace

Der Anwalt kassiert natuerlich trotzdem, ich wuerde ja auch nicht fuer lau arbeiten, normalerweise sollte der Anwalt an einem Vergleich ja beteiligt sein, bei der Ausarbeitung meine ich.

Allerdings [ wenn nichts anders vereinbart ist ] geht das nach der neuen Kostenverordnung, egal ob Vergleich oder Urteil....
Da verdient der Anwalt normalerweise beim Vergleich nicht mehr oder weniger...

Ich kann nur allen raten, vereinbart beim ersten Treffen mit einem Anwalt die Gebuehren/Honorare... generel geht's nach Streitwert... aber man kann auch feste Honorare vereinbaren.

Ich weiß, Ihr würdet mich am liebsten steinigen, und ich finde es auch höchst unbefriedigend: Die Gerichtsverhandlung letzten Freitag vor dem Landgericht Aschaffenburg hat zu einer Einigung geführt. Zu dieser Einigung gehört auch, dass der Inhalt nicht veröffentlicht wird. Ich bitte wirklich in aller Form um Entschuldigung und vielmals um Verständnis, wenn ich mich daran halte.

Ich verstehe umgekehrt natürlich, wenn Ihr mein Schweigen hier vielleicht kritisch diskutiert, ich bin auch bereit, mich dieser Kritik zu stellen, bevor ich dieses Thema hier demnächst schließen werde.

Ich bedanke mich jetzt schon bei allen, die mitfiebert und mitgebibbert haben, für Eure wohlwollende Anteilnahme und durchweg konstruktiven Beiträge, namentlich auch Thilo, dem ich weiter einen schönen Urlaub wünsche. Bleibt VOLVO gewogen, ich jedenfalls habe es vor, falls sich mein S 40 2.0D jetzt nicht auch noch als Montagsauto erweist .......... :-)

Freut mich, dass die Angelegenheit ein gutes Ende gefunden hat 😉

Gruß Torsten

Zitat:

Original geschrieben von tottone


Freut mich, dass die Angelegenheit ein gutes Ende gefunden hat 😉

Gruß Torsten

Eher nicht "Einigung" heisst sicher nicht dass er so gut weggekommen ist wie als wäre es alles regulär abgelaufen, angesichts von "Spatz in der Hand" und schlechter Aussichten im Alternativfall (wohl Totalverlust) hat er wohl irgendwas geschluckt womit er "nur" paar Tausender Verlust macht.

Ich kann trotzdem nur zum Thema sagen: unglaublich!
Da werden andere Länder Banannenrepubliken genannt, aber das liegt doch nur daran dass man uns was sugeriert damit wir stillhalten, in Wirklichkeit sieht es ganz anders aus.

Hi!

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Eher nicht "Einigung" heisst sicher nicht dass er so gut weggekommen ist wie als wäre es alles regulär abgelaufen, angesichts von "Spatz in der Hand" und schlechter Aussichten im Alternativfall (wohl Totalverlust) hat er wohl irgendwas geschluckt womit er "nur" paar Tausender Verlust macht..

Ich glaube das interpretierst du ganz falsch.

Diese Aussage...

Zitat:

Original geschrieben von wabmann


Bleibt VOLVO gewogen, ich jedenfalls habe es vor, falls sich mein S 40 2.0D jetzt nicht auch noch als Montagsauto erweist .......... :-)

... kommt doch nicht bei einem nicht zufriedenstellenden Ausgang der Geschichte!

Wabmann: Schön, dass du zufrieden bist! Und steinigen möchte ich dich nicht - ich kann das schon gut verkraften und nachvollziehen, dass du dich an Vereinbarungen hälst!

Schönen Gruß
Jürgen

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