Kaufberatung
Hallo zusammen,
ich habe einen günstigen Z4 als 35i gefunden mit dem DKG Getriebe. Soweit hört sich das vernünftig an. Vorbesitzer nun seit 2017 in Besitz des Autos. Scheckheft in freier Werkstatt und dieses Jahr TÜV neu.
Er hat knapp 190tkm gelaufen und noch die ersten Turbos und erste Kupplung. 5/6 Injektoren wurden schon getauscht und die HD Pumpe ebenfalls bereits bei 90tkm.
Nun kam er heute mit diesem Video um die Ecke. Angeblich musste er bisher 2x je nach etwa 3000km Kühlwasser nachfüllen. Bild vom Öldeckel schickt er mir später. Wollte morgen oder übermorgen hinfahren und ihn mir anschauen.
Hier die Anzeige:
Was haltet ihr davon? Preislich günstig mit etwas kosmetischen Mängeln. Ich werde bei der Besichtigung die Kupplung testen und ebenfalls auf Kopfdichtung aufpassen. Ansonsten vllt. nur eine einfache Undichtigkeit im Kühlsystem?
118 Antworten
Hm wenn du das sagst. Lies dir gerne nochmal die erste Seite vom Thread durch. Dort habe ich mehrfach meine Intentionen beschrieben.
Ansonsten geht es doch darum, dass man sich hier in der BMW-Community/E89 Community unterstützt und z.B. Geld für Reparaturen spart, da man Erfahrungen von anderen bekommt. Sehe hier jetzt kein Problem.
Die Intension der meisten Foristen ist sicherlich eher, anderen mit Wissen und guten Ratschlägen zur Seite zu stehen, damit derjenige langfristig Freude mit seinem automobilen Untersatz hat und nicht damit derjenige ne schnelle Mark macht!
Finde ich ziemlich egoistisch von Dir das ganze!
Wie gesagt, meine Intention stand von Anfang an Fest. Wer damit nicht einverstanden ist, muss nicht in dem Thread schreiben.
Soll ich den Gewinn jetzt fair auf alle aufteilen, damit es dir recht ist?
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Also wenn mir jemand 50% über Einkaufspreis für meinen Z4 bieten würde, dann dürfte er den Wagen gerne mitnehmen …
OK, die meisten von uns sehen den Z4 als Liebhaberstück und sind damit relativ emotional bei diesem Fahrzeug. Auf der anderen Seite, der Käufer des Z4 vom TE hätte ja auch das ursprüngliche Angebot des vorherigen Verkäufers annehmen können …
Nope ist es nicht!😂 Einfach mal kurz googlen.
Als Privatperson gilt es als stinknormaler Privatverkauf. Erst bei mehrmaligem "Handel" und NACHWEISBAREN Gewerbevetrieb wird sowas Einkommenssteuerpflichtig. Bei einmaligem Verkauf, auch 2 oder 3x im Jahr mit passender Begründung kann dir kein Gewerbe nachgewiesen werden.
Sowas sollte man halt nur nicht übertrieben. Ist aber auch das erste von 7 Autos in 4 Jahres, dass ich letztlich mit Gewinn veräußert habe nach allen Investitionen.
Zitat:@Fynne39 schrieb am 27. August 2025 um 23:24:03 Uhr:
Ist aber auch das erste von 7 Autos in 4 Jahres, dass ich letztlich mit Gewinn veräußert habe nach allen Investitionen.
So hatte Uli Hoeneß auch gedacht. Den Gewinn mit den Verlusten verrechnen…
Ist zu 100% nicht steuerpflichtig. Einmaliger Privatverkauf...ihr könnt doch selbst googlen😂
Mir geht es nicht um Gewinne und Verluste verrechnen, sondern darum, dass ich durch einmaligen Gewinn kein Gewerbebetrieb habe.
Zitat:
@Fynne39 schrieb am 28. August 2025 um 10:28:46 Uhr:
Ist zu 100% nicht steuerpflichtig. Einmaliger Privatverkauf...ihr könnt doch selbst googlen😂
Mir geht es nicht um Gewinne und Verluste verrechnen, sondern darum, dass ich durch einmaligen Gewinn kein Gewerbebetrieb habe.
Das was Du schreibst, wurde stimmen, wenn Du das Auto mindestens ein Jahr gehabt hättest. In deinem Fall ist es leider nicht steuerfrei:
Autoverkauf um einen Gewinn zu erzielen
Verkauft man ein oder mehrere Fahrzeuge mit Gewinn, kann dies ebenfalls unter das Steuerrecht fallen. Entscheidend ist hier die sogenannte Spekulationsfrist, die bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt:
Wenn man ein Auto innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, ist dieser Gewinn steuerpflichtig. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr ist ein Verkauf mit Gewinn hingegen steuerfrei – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde ausschließlich privat genutzt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Eine Privatperson kauft ein Fahrzeug für 10.000 Euro und verkauft es nach acht Monaten für 12.000 Euro. Die Differenz von 2.000 Euro gilt dann als steuerpflichtiger Gewinn. Kauft man das Auto für den Eigenbedarf und verkauft es erst nach zwei Jahren, bleibt der Verkauf steuerfrei, auch wenn man dabei einen Gewinn erzielt.
Die Spekulationsfrist sorgt dafür, dass kurzfristige Gewinne aus Veräußerungen besteuertwerden, langfristige Privatverkäufe jedoch steuerfrei bleiben. Das ist für die vielen Hobbyschrauber:innen interessant.
Quelle: Carwow Internetseite https://www.carwow.de/auto-verkaufen/ratgeber/auto-privat-verkaufen-steuerpflichtig#Gewinn
SG,
Jukka
Stimmt, hast recht. Naja halb so wild 😁
Habe eh nur Studentengehalt und somit muss ich eh wenig Steuern zahlen. (bzw. ohne Zusatzeinkommen keine Lohnsteuer) Kann dann wenigstens mal was absetzen. Wird so oder so 0 Summenspiel glaube.