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Kauf vom Händler als Gewerbe verkauf an Privat!!!

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 9:45

Hallo Leute

ich hätte da mal eine Frage im Bezug auf Autokauf von Händlern die nur an Gewerbetreibende ihre Autos verkaufen. Ich habe ein seh schönes Angebot gefunden das Auto ist Baujahr 2003/11 und hat nur 80tkm(Mercedes ML 270 CDI)

Als ich da angerufen habe und das Auto als Privatkunde kaufen wollte lehnte man dies ab jedoch meinte er wenn ich jemanden habe der einen Gewerbeschein hat könne dieser das Auto kaufen und an mich verkaufen!

Meine Frage jetzt wenn mein Gewerbetreibender Kollege das Auto kauft und dannach dirket an mich verkauft muss er mir ja 1 Jahr Garantie geben?

Kann ich das irgendwie per Dokument erledigen in dem ich sage ich vertzichte auf die Garantie?

Ist das Legal?

Kommen da irgendwelche probleme mit dem Finanzamt?oder was ähnliches ? Weil umgehen tu ich ja schon mal wa!

Geht das im Algemeinen überhaupt das mein Kollege der ein Gewerbeschein hat es kauft und dann mir verkauft in dem ich auf Garantie verzichte?

Wäre um Hilfreiche Antworten sehr Dankbar

Mit freundlichen Grüßen

DerTurke

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2008 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.

Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)

total falsch. garantie muss dir niemand einräumen. eingeräumt werden muss die gewährleistung. die beträgt 2 jahre und kann auf 1 jahr reduziert werden

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Verstehe ich schon. Das was du jetzt schreibst, ist aber ja nur die Motivlage.

 

Inhaltlich ändert sich da nichts. Worauf du aus meiner Sicht achten muss, hatte ich ja beschrieben.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 7. Januar 2020 um 17:52:31 Uhr:

Ich würde mal meinen, in denen von autobid.de.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 7. Januar 2020 um 17:52:31 Uhr:

Zitat:

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Käufer sein. Käufer können nur Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB sein, die den Kaufgegenstand zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes erwerben, wenn Gegenstand des Gewerbes oder Berufes der Kraftfahrzeughandel ist.

Ah okay . Hatte ich glatt überlesen .

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