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Kauf vom Händler als Gewerbe verkauf an Privat!!!
Hallo Leute
ich hätte da mal eine Frage im Bezug auf Autokauf von Händlern die nur an Gewerbetreibende ihre Autos verkaufen. Ich habe ein seh schönes Angebot gefunden das Auto ist Baujahr 2003/11 und hat nur 80tkm(Mercedes ML 270 CDI)
Als ich da angerufen habe und das Auto als Privatkunde kaufen wollte lehnte man dies ab jedoch meinte er wenn ich jemanden habe der einen Gewerbeschein hat könne dieser das Auto kaufen und an mich verkaufen!
Meine Frage jetzt wenn mein Gewerbetreibender Kollege das Auto kauft und dannach dirket an mich verkauft muss er mir ja 1 Jahr Garantie geben?
Kann ich das irgendwie per Dokument erledigen in dem ich sage ich vertzichte auf die Garantie?
Ist das Legal?
Kommen da irgendwelche probleme mit dem Finanzamt?oder was ähnliches ? Weil umgehen tu ich ja schon mal wa!
Geht das im Algemeinen überhaupt das mein Kollege der ein Gewerbeschein hat es kauft und dann mir verkauft in dem ich auf Garantie verzichte?
Wäre um Hilfreiche Antworten sehr Dankbar
Mit freundlichen Grüßen
DerTurke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Ja, wenn du einen Gewerbetreibenden Bekannten hast, muss er dir theoretisch 1 Jahr Garantie auf das Auto geben. Nein, es gibt KEINE CHANCE, diese über eine Klausel zu umgehen.
Anders wiederun solltest du soviel Fairness haben, und auf die dir eigentlich zustehende Garantie verzichten, d.h. im Schadensfall selbst dafür aufkommen, auch wenn die Rechtslage anders ist, wenn dir dein Bekannter schon diesen Gefallen tut ;)
total falsch. garantie muss dir niemand einräumen. eingeräumt werden muss die gewährleistung. die beträgt 2 jahre und kann auf 1 jahr reduziert werden
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von la merde
bei der gewährleistung muss der verkäufer einfach nur ein schriftstück rausholen, wo er vermerkt hat, das er die einzelteile gecheckt hat und das sie funktionieren (beim verkauf). dann gibts keine gewährleistung
das widerum scheint mir wirklich eher "la merde" zu sein, oder beweise mir das, danke.
(vgl. Sachmängelhaftung)
mfg
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
das widerum scheint mir wirklich eher "la merde" zu sein, oder beweise mir das, danke.
(vgl. Sachmängelhaftung)
mfg
Harry
gewährleistung wegen sachmängelhaftung gibt es auf den zustand, welcher beim kauf vereinbart wurde. grunssätzlich: der käufer muss beweisen, dass der zustand nicht so wie vereinbart war. ein halbes jahr lang muss der verkäufer beweisen, dass der wagen ok war (ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES, nicht bis zum zeitpunkt des schadens).
wenn z.b. ein motortest gemacht wurde, gibts ja auhc beim adac und so. dieser ausspuckt, dass der völlig ok ist, dann wird es wohl ein bedienfehler des käufers sein, weshalb der motor platz.
wenn er die fensterheber beim verkauf mal hochund runterfahrenlässt, dann sind die ok.
wobei man dabei widerum aufpassen muss, weil bewiesen werden muss, dass ein fehler z.b. ne abgenutzte schaniere daran schuld ist. diese muss vor dem kauf abgrnutzt sein!
Gewährleistung: Es geht darum ob die Ware zu der Zeitpunkt von Kauf in Ordnung war.
Garantie: Es wird garantiert, daß während der Garantiezeit kein Mängel auftritt
cu Floh
Zitat:
Original geschrieben von Eyes-Killer
Gewährleistung: Es geht darum ob die Ware zu der Zeitpunkt von Kauf in Ordnung war.
Garantie: Es wird garantiert, daß während der Garantiezeit kein Mängel auftritt
cu Floh
echt starker beitrag:(
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von Eyes-Killer
Gewährleistung: Es geht darum ob die Ware zu der Zeitpunkt von Kauf in Ordnung war.
Garantie: Es wird garantiert, daß während der Garantiezeit kein Mängel auftritt
cu Floh
echt starker beitrag:(
Sorry, was ist daran falsch? Quelle bittte. Ich lass mich gerne korrigieren wenn ich mich geirrt habe. Übrigens...
Gewährleistung (ist gesetzlich vorgeschrieben) übernimmt der Händler
Garantie (ist freiwillig) übernimmt überwiegend die Hersteller
cu Floh
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Zitat:
Original geschrieben von DerTurke
Das versteh ich net er kauft es und verkauft es dann direkt an mich weiter als wäre er selbst ein Händler...
Es würde hier zu weit führen, die möglichen steuerrechtlichen Fallstricke im Detail zu erklären. Nur soviel:
Der Bekannte kann das Auto und den Kaufpreis nicht "einfach durchreichen", sondern er muß MwSt an das FA abführen. Ausnahme ist die Differenzbesteuerung, aber die ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Wenn das Fahrzeug derzeit mit MwSt-Ausweis angeboten wird (nicht unwahrscheinlich, bei einem jungen Fahrzeug dieser Klasse) kann er die Vorsteuer vom FA erstatten lassen (und muß sie erstatten lassen, um den Deal für Euch kostenneutral abzuwickeln). Dafür muß der Kauf des Autos aber betrieblich veranlasst sein, und das ist hier nicht der Fall.
Aber der gewerbetreibende Freund könnte doch einfach hingehen, den Gewerbeschein auf den Tisch legen und die ganze Gesichte nicht über sein Bücher laufen lassen. Dann muss der OP natürlich den Preis inkl. MwSt. zahlen, aber zumindest dürfte es steuerrechtlich für den gewerbetreibenden Freund ohne Bedeutung sein. Die Frage der Gewährleistung lasse ich dabei mal aussen vor.
Habe ich was übersehen?
Grüße
Jan
Zitat:
@Cl25 schrieb am 30. Juli 2008 um 18:25:35 Uhr:
Gewerbe anmelden und das Auto kaufen.
geht das tatsächlich so bzw. kann ich den Gewerbeschein meiner Frau zum Kauf bei www.autobid.de nutzen?
Zitat:
@Christian123 schrieb am 7. Januar 2020 um 12:08:59 Uhr:
Zitat:
@Cl25 schrieb am 30. Juli 2008 um 18:25:35 Uhr:
Gewerbe anmelden und das Auto kaufen.
geht das tatsächlich so bzw. kann ich den Gewerbeschein meiner Frau zum Kauf bei www.autobid.de nutzen?
Jop . Gewerbe anmelden kostet 25€ und 15 Minuten Zeit. Damit kannst du dann als Gewerbetreibender beim Kauf auftreten.
Gruss
dazu muss man sagen, dass manche autofirmen ne bwa zusätzlich als nachweis über ein wirklich laufendes unternehmen wollen. meist genügt aber der schein. frag sicherheitshalber vorher nach, nicht dass die mühe umsonst ist
Man kann die Sache mit dem Gewerbeschein umgehen, wenn man in einem freien Beruf tätig ist. Also falls man Anwalt, Arzt, Architekt, etc. ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29
Da steht zwar in den AGB ziemlich eindeutig und ziemlich am Anfang, dass man kfz-haendler sein muss und hierfür auch einen navhweis bringen muss, aber bitte...
Zitat:
Da steht zwar in den AGB ziemlich eindeutig und ziemlich am Anfang, dass man kfz-haendler sein muss und hierfür auch einen navhweis bringen muss, aber bitte...
Welche AGB ?
Ich würde mal meinen, in denen von autobid.de.
Zitat:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Käufer sein. Käufer können nur Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB sein, die den Kaufgegenstand zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes erwerben, wenn Gegenstand des Gewerbes oder Berufes der Kraftfahrzeughandel ist.
Zitat:
@Christian123 schrieb am 7. Januar 2020 um 12:08:59 Uhr:
Zitat:
@Cl25 schrieb am 30. Juli 2008 um 18:25:35 Uhr:
Gewerbe anmelden und das Auto kaufen.
geht das tatsächlich so bzw. kann ich den Gewerbeschein meiner Frau zum Kauf bei www.autobid.de nutzen?
Praktisch wohl ja, rechtlich muss man aufpassen, dass man nicht in den Bereich des Scheingeschäfts (117 bgb) kommt.
Und nachträglich bei Schäden herumzukreischen wird schwierig (116bgb)
Sollte man sich gut überlegen gerade, wenn der Verkäufer schon die Fahrzeuge nach "privatverkauffähig" sondiert. Da verliert er ja auch Geld bei.
Es geht letztlich darum, dass ich mir beim Händler genau da einen Wagen ersteigern lasse. Der Kauft die Kiste und will vorher das Geld schlägt 2000Eur drauf schließt bei cargarant eine Garantie für mich ab und fertig. Er hat Null Risiko und keine nennenswerten Aufwand und ich muss nicht nerven. Auf die Gewährleistung kann ich verzichten.
Würde gerne den Wagen dort direkt kaufen und meine Frau hat einen Gewerbeschein bzw. ist Freiberuflich und macht nebenbei An- und Verkauf von div. Dingen, aber halt kein KFZ. Soclen Firmen geht es doch im Grunde nur sich aus der Gewährleistung und den lästigen Privatkunden zu entziehen.