Kauf über Werksangehörige: Wieviel Nachlass möglich?
Hallo Leute,
da ich leider keinen passenden Thread gefunden habe, erstelle ich einen Neuen:
Wie sind eure Erfahrungen, was den Kauf von WA betrifft?
Also man konfiguriert sich das Wunschfahrzeug, der WA fährt es 6-12 Monate, und dann übernimmt der Endkäufer den Wagen.
Welche Nachlässe sind möglich (min/max)? Welche Risiken gibt es?
Wie sind eure Erfahrungen?
Grüße VC
Beste Antwort im Thema
Ich habe (bevor ich mich jetzt erstmals für Firmenleasing entschieden habe) früher immer BMW Halbjahreswagen von WA gekauft und war stets sehr(!) zufrieden damit. Die BMW Werksangehörigen waren sehr zuvorkommend (natürlich gibt`s im Vorvertragspool auch welche, die versuchen Interessenten mit 18% "abzuspeisen" und damit ihr eigenes Fahrzeug stets für "lau" zu fahren - doch da sollte man strikt ablehnen. Auch mit über 21% ist`s für alle Seiten ein faires Angebot, schließlich nutzt der WA das Fahrzeug ja auch und da sollte er auch die steuerlichen Belastungen bzw. einen gewissen Kostenanteil akzeptieren können. Tun aber auch die meisten, denn sie müssen ja ihre Fahrzeuge auch wieder losbekommen - das Angebot ist riesig.)
Alle Fahrzeuge konnte ich frei konfigurieren, waren top-gepflegt, waren 6 Monate alt und hatten zwischen 6-10.000 km auf der Uhr. Einige Beispiele aus früherer Zeit sowie zwei Angebote, die ich im Oktober 2010 erhalten hatte (ebenfalls für HJW mit max. 10.000km auf der Uhr). Als Anzahlung hatte ich zwischen 2.500 EUR und maximal 10% vereinbart. Mehr sollte man auch nicht zahlen, denn wenn der Verkäufer Privatinsolvenz anmelden sollte, hat man ein Problem...
Gefühlsmäßig ist so ein Kauf natürlich nicht so doll, weil man ewig auf das Auto warten muss. Bei unserem 1er Cabrio hatte ich das Auto schon 5 Monate vor Markteinführung im November 2007 bei einer Werksangehörigen bestellt. Sie übernahm das Auto dann im April 2008 und ich dann sechs Monate später im Oktober 2008 - so hatte ich fast ein Jahr Wartezeit... Das ist natürlich lang. Beim neuen F25 wäre das nicht viel anders gewesen: da hätte ich im Oktober 2008 den Vertrag mit dem WA machen können, er hätte das Auto im März 2011 erhalten und ich dann im September 2011 - also auch fast ein Jahr später... Wer aber langfristig plant, für den sind die Nachlässe interessant!
BMW E46 320d Touring 22,5% unter BLP (2003)
BMW E91 325d Touring 23% unter BLP (2008)
BMW E88 118i Cabrio 21,5% unter BLP (Bestellung November 2007, also 5 Monate vor Markteinführung)
BMW F25 X3 20d Angebot aus Oktober 2010: 22,5% unter BLP
BMW F11 520dTouring Angebot aus Oktober 2010: 23% unter BLP
Vielleicht dient das ja als Orientierung.
Beste Grüße
Bernd
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
weil er daran verdient ?!?Zitat:
Original geschrieben von m.k.s
Sorry irgendwie habe ich was verpasst !!!
Wo war noch mal der Vorteil für den WA??? Wieso soll er dies nochmal machen ???LG. Mark
obwohl er die Kiste mit 21% Nachlass verkauft ?!? 🙄
Frage: wieviel Nachlass bekommen die WA.? 😕
LG. Mark
Zitat:
Original geschrieben von m.k.s
obwohl er die Kiste mit 21% Nachlass verkauft ?!? 🙄Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
weil er daran verdient ?!?
Frage: wieviel Nachlass bekommen die WA.? 😕LG. Mark
bei der Nummer sind 21 % sicher nicht drin, aber selbst bei sagen wir 17-18 % wäre das noch ein gutes Angebot
Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
bei der Nummer sind 21 % sicher nicht drin, aber selbst bei sagen wir 17-18 % wäre das noch ein gutes AngebotZitat:
Original geschrieben von m.k.s
obwohl er die Kiste mit 21% Nachlass verkauft ?!? 🙄
Frage: wieviel Nachlass bekommen die WA.? 😕LG. Mark
Weist du wie viel % die bei BMW bekommen? Habe mal was gehört des WA. von MB. 21,5% bekommen!!! glaube ich zumindes, möchte nichts falsches sagen!
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von m.k.s
... Leider können privat Leute zbs. Werksangehörige die Steuer nicht ausweisen! somit würden die Vorsteuerabzugsberechtigte beim Kauf von WA. schlechter fahren!
Hallo m.k.s,
ich habe diesen Thread gestern gefunden, und frage mich, welche Art Rechnung man als Käufer beim Vorvertragspool-Kauf erhält: nur eine Gesamtsumme, ohne ausgewiesener MwSt.? Wie wird es gehandhabt?
Danke für eine kurze Aufklärung.
Gruß aus Köln
wenevercomeback
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Zitat:
Original geschrieben von wenevercomeback
welche Art Rechnung man als Käufer beim Vorvertragspool-Kauf erhält: nur eine Gesamtsumme, ohne ausgewiesener MwSt.?
Da Dein Vertragspartner ein Werksangehöriger ist, der Angestellter oder Arbeiter und somit seinerseits ein Privatmann ist, kann er keine MWSt. ausweisen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von wenevercomeback
Hallo m.k.s,Zitat:
Original geschrieben von m.k.s
... Leider können privat Leute zbs. Werksangehörige die Steuer nicht ausweisen! somit würden die Vorsteuerabzugsberechtigte beim Kauf von WA. schlechter fahren!ich habe diesen Thread gestern gefunden, und frage mich, welche Art Rechnung man als Käufer beim Vorvertragspool-Kauf erhält: nur eine Gesamtsumme, ohne ausgewiesener MwSt.? Wie wird es gehandhabt?
Danke für eine kurze Aufklärung.
Gruß aus Köln
wenevercomeback
Hallo
bei Geschäftsleute mit Gewerbe (nicht Privatleute) bekommen beim Kauf die Mwst. wieder zurück von Finanzamt, allerdings beim Verkauf müssen die die angefallende Mwst wieder ans Amt bezahlen!!! somit redet man von Mwst ausweisen.
LG. aus Baden
Zitat:
bei Geschäftsleute mit Gewerbe (nicht Privatleute) bekommen beim Kauf die Mwst. wieder zurück von Finanzamt, allerdings beim Verkauf müssen die die angefallende Mwst wieder ans Amt bezahlen!!! somit redet man von Mwst ausweisen.
Hallo m.k.s,
danke für die Antwort - das ist mir bekannt, da ich selbst Gewerbetreibender bin. :-)
Meine Frage zielte lediglich darauf hin, wie die Rechnung eines WAs formal aussieht:
Ob eine Gesamtrechnungssumme ohne ausgewiesener MwSt. aufgeführt wird?
Der WA muss schließlich den Kaufpreis auf irgendeinem Blatt nennen.
Grüße nach Süddeutschland
wenevercomeback
als zeitweiliger Neuwageninteressent des 530 xdrive touring habe ich mich etwas umgesehen. Aktuell gibt's für die neue Karre (und andere BMW!) im Internet (ohne Anzahlung - Abholung wahlweise!) 12,8% auf den Endpreis. Als Gebrauchtwagen vom WA sind dann vielleicht noch 5-8% mehr drin. Wer DAS macht, ist ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert! (gebrauchte abgenutzte Karre plus zusätzlicher Vorbesitzer!)
Wer trotzdem noch die 5-8% runter will (oder muß) tut gut daran, seine Sonderausstattungsliste mal zu durchforsten. Wetten, da steht einiges "Überflüssige" drin? (z.B. Assis, Felgen, Pakete, Comfortgedöns!)
😉
Zitat:
Original geschrieben von wenevercomeback
Meine Frage zielte lediglich darauf hin, wie die Rechnung eines WAs formal aussieht:
Ob eine Gesamtrechnungssumme ohne ausgewiesener MwSt. aufgeführt wird?
Der WA muss schließlich den Kaufpreis auf irgendeinem Blatt nennen.
Nochmals, wie soll der WA die MWSt. ausweisen, wenn er sie gar nicht ausweisen darf, weil er Privatmann ist?
Ich kenne das von Privatleuten meist so, dass sie einen Musterkaufvertrag, wie er vom ADAC u. a. angeboten wird, vorlegen, der von beiden Parteien unterzeichnet wird - that's it.
Er kann ansonsten die Rechnung so aufbauen, wie Du sie haben möchtest. Aber eben ohne Mehrwertsteuer - weder ausgewiesen noch im Rechnungsbetrag eingeschlossen noch sonst irgendwie. Wo nichts ist, kann auch nichts benannt werden.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von IM-Ossi
als zeitweiliger Neuwageninteressent des 530 xdrive touring habe ich mich etwas umgesehen. Aktuell gibt's für die neue Karre (und andere BMW!) im Internet (ohne Anzahlung - Abholung wahlweise!) 12,8% auf den Endpreis. Als Gebrauchtwagen vom WA sind dann vielleicht noch 5-8% mehr drin. Wer DAS macht, ist ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert! (gebrauchte abgenutzte Karre plus zusätzlicher Vorbesitzer!)
Wer trotzdem noch die 5-8% runter will (oder muß) tut gut daran, seine Sonderausstattungsliste mal zu durchforsten. Wetten, da steht einiges "Überflüssige" drin? (z.B. Assis, Felgen, Pakete, Comfortgedöns!)
😉
Nun ja "gebrauchte abgenutzte Karre" ist ja wohl ein Scherz, oder??
Bei den 5-8% sprechen wir immerhin von ca. 6000 Euro Unterschied. Wenn Du das Auto nach 2-3 Jahren wieder verkaufen willst, ist der mit den 5-8% klar im Vorteil. Weil: nach 2-3 Jahren hat der 5er schon immer 50% verloren und das mit einem,zwei oder drei Vorbesitzern.
Ein Vorvertrag mit einem WA ist Verhandlungssache was die Prozent und Km betrifft.
Der falsche Weg ist klar die zuvor gewählte SA als überflüssig zu erklären nur um einen Neuwagen in Empfang zu nehmen.
Ich spreche hier für den Fall des "privaten Barzahlers" für Leasing oder Finanzierung bzw Gewerbetreibende sieht das natürlich ganz anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Snakeskin
Nun ja "gebrauchte abgenutzte Karre" ist ja wohl ein Scherz, oder??Ja, was wäre das Leben ohne Scherze?🙂
Trotzdem hat er Gebrauchsspuren, die man bei Abschluß der Vorvertrages NICHT kennt! (so ne Art Wundertüte!)Bei den 5-8% sprechen wir immerhin von ca. 6000 Euro Unterschied. Wenn Du das Auto nach 2-3 Jahren wieder verkaufen willst, ist der mit den 5-8% klar im Vorteil.
Eben NICHT! Privatkundschaft für so ein Auto schätzt keine 2 Vorbesitzer!Der falsche Weg ist klar die zuvor gewählte SA als überflüssig zu erklären nur um einen Neuwagen in Empfang zu nehmen.
Das mag für dich zutreffen. Ich stelle gewünschte SA durchaus in Frage, wenn's ums Geld geht.
Zitat:
Original geschrieben von X5 Fan
Und noch die Zusatzfrage eines Ausländers: Liefern WA auch in die Schweiz und was ist von
www.bmw-jw-marhoffer.de zu halten, der Jahreswagen anbietet, sind es Autos von WA oder kommen alle aus Rückläufen von Mietwagen. Sorry VC, wenn ich mich da einfach an Deinen Beitrag anhänge.
Hallo,
ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Firma gemacht und kann daher nur jeden warnen, insbesondere Anzahlungen zu leisten.
Wichtig: Es handelt sich bei dieser Firma NICHT um einen offiziellen BMW Händler!
Sobald der Rechtsstreit entschieden ist, poste ich gerne Details.
Gruss Olito
PS: Details / Austausch mit weiteren Betroffenen gerne per privater Nachricht.
Zitat:
Original geschrieben von olito5
Wichtig: Es handelt sich bei dieser Firma NICHT um einen offiziellen BMW Händler!
DAS hätte ich zum Beispiel nicht gedacht. 😰 Die Website vermittelt da imho sehr wohl den Eindruck, dass es sich um einen BMW Händler handelt....
Ist das denn so zulässig? 😕
Zitat:
Original geschrieben von masvha
DAS hätte ich zum Beispiel nicht gedacht. 😰 Die Website vermittelt da imho sehr wohl den Eindruck, dass es sich um einen BMW Händler handelt....Zitat:
Original geschrieben von olito5
Wichtig: Es handelt sich bei dieser Firma NICHT um einen offiziellen BMW Händler!Ist das denn so zulässig? 😕
Wieso vermittelt die Webseite den Eindruck dass es sich um einen BMW Händler handelt?
Da ist doch noch nicht einmal ein einziges BMW Logo auf der ganzen Seite. Das impressum sagt auch nichts über BMW,
Das ist einfach nur ein freier Autohändler der sich augenscheinlich auf BMW spezialisiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von lulesi
Wieso vermittelt die Webseite den Eindruck dass es sich um einen BMW Händler handelt?Zitat:
Original geschrieben von masvha
DAS hätte ich zum Beispiel nicht gedacht. 😰 Die Website vermittelt da imho sehr wohl den Eindruck, dass es sich um einen BMW Händler handelt....
Ist das denn so zulässig? 😕
Wenn man genauer hinsieht, hast du schon Recht. Und klar: Bevor ich tausende bzw. zehntausende von € für ein Auto rausrücke, würde ich auch genauer hinsehen.
Und dann muss/sollte man merken, dass der Händler mit BMW nichts zu tun hat.
Aber im ersten Moment -so ging´s zumindest mir- kam es mir schon wie der Internetauftritt eines offiziellen BMW-Händlers vor.
Fast jeder offizielle BMW-Händler firmiert ja mit "bmw-xxxx.de" im Internet.
Da kann mir keiner erzählen, dass die Schriftgrößen auf der o.g. Homepage ohne Hintergedanken gemacht wurde:
BMW- jw -marhoffer