Kauf über Schwerbehinderten-Finanzierung
Hallo,
lese schon eine Zeit lang mit und möchte mir einen Polo mit Nachlass über meine Mutter/schwerbehindert zulegen. Ich möchte also den Nachlass von 15% bekommen. Möchte das Fahrzeug aber gleichzeitig finanzieren. Kann mir jemand sagen, auf wen der Finanzierungsvertrag läuft? Mich oder meine Mutter. Danke für eine Antwort.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
wenn du über einen Vermittler gekauft hast, nehmen dich die Autohäuser trotzdem gerne, und ich bezweifle das du beim polo so schnell einen Ersatzwagen bekommst!!( hat hier glaub ich noch keiner, zumindest bei normalen Werkstattbesuchen!)
zudem kann ich mir nicht vorstellen beim Autohaus 15% zu bekommen (kann sich allerdings geändert haben!)
zudem hat sie ja scheinbar kein Stammautohaus!😉
Beim Autohaus bekommst du keine 15 % als "Normalkäufer" .
Und nen Ersatzwagen ist bei mir Pflicht, sonst sehen die mich nicht wieder, und nach 3 x Golf V , 1 x Corrado VR6, 1 x Audi A4 2,5 TDI und 1 x A3 TDI überlegt sich der Händler das zweimal. Ich bin seit ca 20 Jahren bei dem Autohaus und die Leute kennen mich inzwischen.
Wenn Du das mit dem Leihwagen anzweifelst , ok Deine Sache. Ich habe hier dem TE nur den Tipp gegen besser die 15 % Schwerbehindertenrabatt zu nehmen als bei Vermittler zu kaufen. Das ist nämlich genau das Problem, die Leute kaufen über einen Vermittler und wollen später denselben Service als wenn sie beim Autohaus gekauft hätten.
Das würde ich als Autohausbesitzer genauso handhaben, die "Fremdkäufer" bekommen den Service der von VW verlangt wird und die die beim Autohaus kaufen bekommen einige besondere Aufmerksamkeiten.
Gruß
Bei 15% Rabatt verdient das durchschnittliche Autohaus keinen Cent mehr am Verkauf. (Die Marge mag zwar noch 1-2% höher liegen, aber die gehen locker für den Aufwand dieses Geschäftes drauf).
Bei dem Schwerbehindertenrabatt, bekommt das Autohaus eine feste Verkaufsprovision(so habe ich es verstanden) und mit der können die wohl etwas besser arbeiten.
Zudem beim Vermittler selten eine VW Finanzierung mit günstigem Zinssatz möglich ist.
Außerdem ist es mir recht, wenn der Verkäufer die VW AG ist und nicht das Autohaus, so kann das Autohaus pleite gehen oder sonstwas und ich habe trotzdem immer einen Ansprechpartner was Gewährleistung angeht 😉 Bis die VW AG Pleite geht, muss noch mehr passieren.
Hallo!
Habe den A3 2005 auch mit Behindertennachlass gekauft (ein guter Freund der Familie)! Der Kaufvertrag lief dabei auf den Namen des Freundes (Bestellung musste natürlich auch von ihm unterschrieben werden) und der Wagen musste mindestens 6 Monate auf ihn zugelassen werden. Versicherung lief dabei von Anfang an auf mich. Nach 6 Monaten habe ich den Wagen dann umgemeldet (hat 17,90 EUR gekostet). Wie das mit der Finanzierung läuft weiß ich nicht (hatte damals Bar bezahlt), aber ich glaube, dass es VW egal sein kann wer das Auto bezahlt, solange ein rechtsgültiger Finanzierungsvertrag mit wem auch immer geschlossen wird. Hier würde ich aber einfach mal beim 🙂 fragen.
@Diabolomk
Außerdem ist es mir recht, wenn der Verkäufer die VW AG ist und nicht das Autohaus, so kann das Autohaus pleite gehen oder sonstwas und ich habe trotzdem immer einen Ansprechpartner was Gewährleistung angeht 😉 Bis die VW AG Pleite geht, muss noch mehr passieren.
Wenn Du bei einem Vermittler einkaufst, wird dass auch über ein "normales" Autohaus abgewickelt. Abgesehen davon, hast Du was Gewährleistung bzw. Garantie angeht immer einen Ansprechpartner, denn JEDES VW Autohaus muss in diesem Falle Leistung erbringen.
@db 325 ti
Das ist nämlich genau das Problem, die Leute kaufen über einen Vermittler und wollen später denselben Service als wenn sie beim Autohaus gekauft hätten.
Kenne das auch so mit dem "nicht auf der Rechnung stehenden" Ersatzfahrzeug! Gebe Dir auch in der Vermittlerkritik völlig recht! Was noch schlimmer ist, die Leistung des Autohauses wird mit Auto anschauen, Probefahrt, Informationsgewinnung etc. von denn meisten Vermittlerkäufern aber wie selbstverständlich in Anspruch genommen.
Gruß
raudi3577
Gewährleistung wird vom Verkäufer getragen, also von dem einen bestimmen Autohaus.(Macht dieses zu, ist aus die Maus).
Garantie wird von VW getragen, also von allen Vertragswerkstätten. Nicht durcheinanderbringen.
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wenn ich beim vermittler kaufe, dann kaufe ich bei einem ganz normalen händler in dortmund genauso wie ich sonst in aachen mir das auto kaufen würde da ist kein unterschied!
und die autohäuser behandeln dich gleich mir wurde angeboten ich soll gerne über den vermittler kaufen, da sie das angebot nicht halten könnten und danach zu ihnen kommen zur inspektion und alles wäre normal!
Du kannst einen 20 jahre kunden nicht mit einem neukunden vergleichen! ich habe auch bei einem Autohaus bei uns gekauft, weil wir dort seit 20 jahren hochwertige autos kaufen ( und er mir schlussendlich ziemlich den gleichen rabatt wie der vermittler gemacht hat!)
Aber sie hat ja vorher kein anderes Auto also ist sie dort auch keine Stammkundin!
Und bei einem Auto von 14000€ gibt dir kein händler einen wagen wenn du ne inspektion oä gemacht bekommen musst das lohnt sich einfach nicht, und erst recht nicht bei neukunden!
1. waren deine Autos auch was teurer und 2. bist du Jahrelang Kunde.
Und ich wollte ihr nur zeigen das es auch noch günstiger geht ohne den Umständlichen weg über ihre Mutter zumachen!
Nicht Umsonst gibt es Verträge in denen Geregelt ist das man immer einen Ersatzwagen bekommt!
noch eine kleinigkeit, wen interessiert es denn ob das autohaus pleite geht?
Bezahlen tue ich erst wenn das Auto da ist und wenn das AH zumacht muss ich auch nix zahlen.
Bei eurer Meinung müssten ja alle Menschen die umziehen ja echt Angst haben denn wenn sie in eine neue Stadt kommen werden sie im AH wie der letzte Dreck behandelt. Das AH weiß nicht wo du dein Auto her hast und wollen dich als Neukunden gewinnen!
Mich, weil ich mit dem Polo leider die Erfahrung machen musste, Sachen über die Garantie abzuwickeln ist mühsam, Kulanz kennt VW nicht, alles andere wurde vom Autohaus auf die eigene Kappe genommen oder später über die Anschlussgarantie abgewickelt. Da Gewährleistung viel mehr bedeutet als die Garantie, würde ich im Fall der Fälle immer sicher gehen, noch eine Gewährleistungsansprechpartner zu haben. Da hier um die Ecke ein paar Autohäuser in letzter Zeit dicht gemacht haben, habe ich da schon ein komisches Gefühl.
Allerdings, ist das wirklich nur ein Nebenaspekt der Dinge, wenn es darum geht, Vermittler oder Händler.
Wenn man finanziert, wäre für mich der Hauptaspekt, günstige VW Finanzierung über den Händler.
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
beim vermittler liegt die glaub ich bei 4,49% ist das viel?
hab noch nie ein Auto Finanziert!
beim Polo ist der Zinssatz auf 2,9% gesenkt worden
Abwicklung über VW ist viel einfacher.Wenn ich finanzieren möchte würde ich es nur über VW machen.Zudem ist der Händler beim Auto Credit verpflichtet ihn für die Schlußrate zurücknehmen
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Gewährleistung wird vom Verkäufer getragen, also von dem einen bestimmen Autohaus.(Macht dieses zu, ist aus die Maus).
Garantie wird von VW getragen, also von allen Vertragswerkstätten. Nicht durcheinanderbringen.
Das ist in diesem Fall allerdings nicht richtig! Verkäufer ist in diesem Fall die VW-AG direkt und damit auch Gewährleister und Garantiegeber. Das Autohaus tritt, wenn überhaupt (man kann das auch ohne AH abwickeln) nur als Auslieferer auf. Dafür bekommt es von VW eine Aufwandsentschädigung.
Übrigens, auf den ABs und der Rechnung steht ausdrücklich das eine schuldbefreiende Zahlung NUR auf das Konto der VW-AG erfolgen kann. Zahlst du beim AH und das leitet deine Kohle nicht weiter.... ;-)
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von db 325ti
Zitat:
Original geschrieben von C.MelchersSoweit ich mich erinnere muss das Fahrzeug 12 Monate auf den Behinderten angemeldet sein, nicht 6 !
Nein, es sind sechs Monate !
Dann gibt wohl unterschiedliche Verträge (kann ich eigentlich nicht glauben....) Ich habe eben mal in meinen Sondervertrag für Sonderzeigruppen (00040/00) gesehen:
Mindesthaltedauer 12 MonateZitat:
Original geschrieben von Tappi 64
beim Polo ist der Zinssatz auf 2,9% gesenkt wordenZitat:
Original geschrieben von TenRon
beim vermittler liegt die glaub ich bei 4,49% ist das viel?
hab noch nie ein Auto Finanziert!
Abwicklung über VW ist viel einfacher.Wenn ich finanzieren möchte würde ich es nur über VW machen.Zudem ist der Händler beim Auto Credit verpflichtet ihn für die Schlußrate zurücknehmen
Hier wird m.E. viel durcheinander geschmissen.
Bei diesen Verträgen ist Volkswagen der Verkäufer, nicht der evtl. Händler der (gegen Aufwandsentschädigung) die Auslieferung übernimmt. Und ob VW den finanzierten Wagen zurücknimmt....
Auch wird es problemmatisch wenn man Sachmangel (-abstellung) geltend macht, auch hier ist VW der Ansprechpartner -> nicht das AH. Was besonders bei den Verbringungskosten zu Verzögerungen/ Schwierigkeiten führen kann.
Natürlich ist das richtig, bitte meine ganzen Beiträge lesen, da steht es genau so wie du sagst, ich weiß ja wovon ich Rede, hab ja selber so nen KV in der Schublade liegen.
Zitat:
Original geschrieben von C.Melchers
Hier wird m.E. viel durcheinander geschmissen.Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
beim Polo ist der Zinssatz auf 2,9% gesenkt worden
Abwicklung über VW ist viel einfacher.Wenn ich finanzieren möchte würde ich es nur über VW machen.Zudem ist der Händler beim Auto Credit verpflichtet ihn für die Schlußrate zurücknehmenBei diesen Verträgen ist Volkswagen der Verkäufer, nicht der evtl. Händler der (gegen Aufwandsentschädigung) die Auslieferung übernimmt. Und ob VW den finanzierten Wagen zurücknimmt....
Auch wird es problemmatisch wenn man Sachmangel (-abstellung) geltend macht, auch hier ist VW der Ansprechpartner -> nicht das AH. Was besonders bei den Verbringungskosten zu Verzögerungen/ Schwierigkeiten führen kann.
Also jetzt wird es aber schlimmer gemacht als es ist.
Ich bin mir sicher, nicht der Händler hat das Risiko mit dem verbrieften Rückgaberecht, sondern die VW Bank. Egal ob jetzt beim Händler oder über VW direkt als Sonderkunde gekauft, gilt das gleiche.
Sachmängel, die nicht über die Garantie laufen, werden sicherlich im Endeffekt trotzdem über jede VW Vertragswerkstatt abgewickelt.
Denn die Verbringungskosten hat der Verkäufer bei der Gewährleistung zu tragen, daran ist VW sicherlich nicht interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Denn die Verbringungskosten hat der Verkäufer bei der Gewährleistung zu tragen, daran ist VW sicherlich nicht interessiert.Zitat:
Sachmängel, die nicht über die Garantie laufen, werden sicherlich im Endeffekt trotzdem über jede VW Vertragswerkstatt abgewickelt.
Sorry, aber du liegst vollkommen daneben.
Sachmangel (Mangelrügen) werden im BGB §434 ff behandelt. Unter BGB § 439 wird die Nacherfüllung geregelt. Hier ist Abs. 2 die Grundlage für die Verbringungskosten:
Zitat:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Ich jedenfalls habe (zumindest bis zur Beweislastumkehr) noch nie Garantieansprüche gestellt, immer eine Mangelrüge gegen den Händler/Verkäufer. Und ich habe, spätestens nach dem ersten Schreiben mit Hinweis auf die Rechtslage noch nie Schwierigkeiten gehabt. Ich habe einwandfreie Ware bezahlt und erwarte magelfreie Ware. Warum sollte ich bei Mängeln auch noch für Kosten aufkommen? So blöd kann man doch nicht sein.....
Wenn da ein VK quer kommt kann man das Spielchen noch ganz anders spielen. Du brauchst gemäß BGB dem VK die ware nur bereitstellen. Das kann auch das parkende Auto vor deinem Grundstück sein. Der VK müsste dann zusehen wie er den PKW in die Werkstatt bekommt. Ganz übel wird es wenn du ihm die Überführungsfahrt (zur Werkstatt) untersagst. Es ist dein Eigentum und du bestimmst wer es nutzen darf. Dann muss er mit ´nem Transportwagen kommen...