Kauf nach Leasing
Hallo,
ich habe meinen Wagen privat geleast (Kilometerleasing) und denke jetzt zum Ende der Laufzeit von drei Jahren daran, das Fahrzeug zu kaufen.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Vor dem Abschluss des Vertrages ist mir trotz des Kilometer-Leasings unverbindlich ein Restwert errechnet worden. Genau den würde ich jetzt zu zahlen haben. Habe ich da angesichts der Marktsituation Verhandlungsspielraum oder besteht die Bank gegenüber dem Händler auf dem Betrag ?
2. Der Händler will mir für den Wagen keine Gewährleistung einräumen, da er ihn nur durchreichen würde. Ist das üblich? Muß ich das akzeptieren?
3. Ich hatte einen Leasingvertrag über 60.000 km geschlossen, bin aber nur 45.000 km gefahren. Vereinbart war, dass ich 4 Ct. pro Minderkilomerter rückerstattet bekomme. Die verweigert mir der Händler nun mit dem Argument, die Minderkilometer würden den Restwert erhöhen. Ich könne also die Erstattung nur erhalten, wenn ich einen höheren Kaufpreis akzeptieren würde. Stimmt das?
4. Gibt es bei dieser Konstellation sonst noch Fallstricke, an die ich denken sollte?
Vielen Dank!
Luxmann
Ähnliche Themen
26 Antworten
Jetz muss mal eines klargestellt werden: der TE schreibt, dass der Händler keine GEWÄHRLEISTUNG gewähren will. Und das ist, wie hier richtig geschrieben wurde. nicht möglich. Wenn der Händler keine Garantie leisten will, ist das sein gutes Recht. Eine einjährige Gebrauchtwagengarantie z. B. über die Car kostet im Einkauf je nach Größe/KW des Fahrzeugs zwischen 180 und 250 €.
Noch korrekter:
Der Händler will keine Gewährleistung übernehmen, wenn er den Wagen nur durchreicht.
Das ist rechtlich eigentlich nicht möglich, aber nachvollziehbar.
Quintessenz und gutes Recht des Händlers: Er wird das Auto entweder nur an Händler/Gewerbetreibende oder mit entsprechendem Händleraufschlag verkaufen.
Bin ich denn der einzige hier, der den Händler verstehen kann???
Wo ist das Problem für 180-250,- Euro eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen, womit der Händler im Gewährleistungsvalle entlastet ist, da der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird?
Oder soll die auch noch der Händler zahlen, wenn er schon das Fahrzeug durchreicht?
Was regst Du Dich denn auf? Das ist doch das, was ich gemeint habe - es ist das gute Recht des Händlers. Punkt.
@Drloet
Bin ganz Deiner Meinung und habe durchaus Verständnis für den Händler, der an der ganzen Sache wohl nichts verdient. Einfach eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen und fertig.
Ich frage mich aber, wie das rechtlich ohne die Gewährleistung gehen soll...
Zitat:
Original geschrieben von CarstenD
@Drloet
Ich frage mich aber, wie das rechtlich ohne die Gewährleistung gehen soll...
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn´s einen Mangel gibt, lässt Du den über die Garantieversicherung abwickeln und nicht über den Händler.
Rein rechtlich könntest Du natürlich die Gewährleistung einklagen und hättest, wenn der Händler Dir nicht explizit die verkürzte Gewährleistung von 12 Monate gewährt, sogar 24 Monate Gewährleistung.
Ein bestehendes Recht kann man einklagen, wenn man es nicht einfordert, bricht man aber kein Gesetz und kommt vielleicht manchmal besser durch´s Leben.
Wenn das Fahrzeug aber mehr als 50000 Km gelaufen ist, gibt es bei Garantieversicherungen für GW immer eine Selbstbeteiligung an den Materialkosten. Das heisst schlicht und ergreifend, es kostet dem Garantienehmer Geld, während eine Abwicklung über Gewährleistung in einem solchen Fall ohne Kostenbeteiligung wäre.
Die Garantie umfasst aber dafür viel mehr als die gesetzliche Gewährleistung, bei der der Verkäufer lediglich dafür haftet, dass der Kaufgegenstand !!! bei Übergabe !!! frei von Sachmängeln war. Wenn innerhalb eines Jahres ein Mangel auftritt, haftet der Händler nur dann, wenn dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich erst später gezeigt hat.
Bei Mängeln die sich in den ersten sechs Monate nach Kauf zeigen, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht da war, ab dem sechsten Monat müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf schon vorlag (Beweislastumkehr).
Bei einem kapitalen Motorschaden im siebten Monat nach Kauf nutzt die gesetzliche Gewährleistung also gar nichts und wenn man Pech hat, kann der Verkäufer - wie auch immer - bei einem Schaden nur 2 Tage nach Verkauf nachweisen, dass die Ursache für den Schaden bei Kauf noch nicht vorgelegen hat.
Mehr besagt die gesetzliche Gewährleistung nicht und schützt so also auch keinesfalls vor teuren Reparaturen innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf.
Mit einer Garantieversicherung ist man da in der Regel viel besser abgesichert.
Richtig, wobei auch da der Teufel im Detail steckt. Garantie wofür ? -frage ich dann.
Was ist drin, ok Glühbirnen nicht da Verschleißteil, versteht sich.
Aber wir haben ja Gerichte die Lenkgetriebe auch als Verschleißteil definieren (hier ist es eher wichtiger was im Vertrag ist, aber ich nutze das Beispiel aus Gewährleistungsfällen schon mal zur Veranschaulichung), dann was sich mal verschleißen kann ist für manche ein Verschleißteil. Wenn ich jetzt sarkrastisch wäre,
würde ich "alles" sagen.
Also auch hier bitte nicht annehmen "ich zahle xxx€ und habe x Jahre Ruhe", man hat höchstens Ruhe im Bezug auf die Teile die dort explizit genannt werden und auch wenn, heißt es lange nicht dass jede form von Defekten an ihnen gemeint ist. Da sind Formulierungen drin, die versteht ein Normalsterblicher kaum.
Lasst euch was sagen, alle Versicherungen sind so gerechnet dass statistisch mehr bezahlt wird als an Leistungen kommt.
Kann man sich wohl auch intuitiv denken, aber wer es nicht kann, der soll es jetzt erfahren.
Ihr habt also nur Glück wenn euch was quasi Überdurschnittliches passiert.
Ich würde mir eine Versicherung 10 mal überlegen und gut in die Vertragsbedingungen reinschauen. Klar ist das anstrengend, aber beim Fernseher sucht ihr auch eine Woche lang Vergleichstests im Internet.
Wer die Disziplin hat das zurückzulegen was so eine Versicherung kostet, der fährt über sein Autofahrerleben ohne diese sicher günstiger.
@drloet: grundsätzlich ist man mit einer Garantieversicherung, für die man ja auch bezahlt, rechtlich besser abgesichert. Die Frage ist nur, ob sie notwendig ist. Das Fahrzeug, um das es geht, hat wahrscheinlich irgendwo zwischen 50000 und 80000 Km gelaufen. Und das Szenario, das Du als Begündung aufführst (oder auch ähnliche), kommtin 99% der Garantiefälle eben nicht vor und wenn, steckt noch häufig ein schuldhaftes oder falsches Verhalten des Garantienehmers dahinter. Da in einem solchem Fall die defekten Teile einzusenden sind, wird dann mal eben die Haftung abgelehnt. Hinzu kommt im Falle einer Reparatur, dass man keinen Anspruch auf Neuteile hat (alles schon erlebt), und sich einige Versicherungsgeber im Schadensfalle sehr zickig anstellen können (auch große und bekannte Gesellschaften), von der Selbstbeteiligung des VN ganz zu schweigen. Es bleibt daher die Überlegung, ob man sich die ganze Geschichte nicht einfach spart. Aber das muß eben das persönliche Sicherheitsbedürfnis eines jeden einzelnen entscheiden.
Hallo allerseits -
bei mir ist die Situation ähnlich.
Weniger km als vereinbart zum Zeitpunkt der Übergabe. Lt. Händler besteht eine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Leasinggeber. Es steht aber nirgendwo, daß ich auch das Anrecht auf das Fahrzeug habe ! Und schon gar nicht zu welchem Preis. Mir wurde zwar mündlich die Übernahme zugesichert, weiß ich jedoch, was in der Branche die nächsten Monate noch passiert ? Das Dumme an meinem Vertrag ist nur, daß ich mich auf ein Leasing eingelassen habe, welches den Restwert reduziert hat.
So sind die Leasing-Gesamtkosten höher, das Risiko für den Händler / Leasinggeber geringer und ich habe eine niedrige Summe für die Übernahme. Mir wurde schon angekündigt, daß auf den Restwert dann noch 250 € Cargarantie kommen, da ein Fahrzeug ohne nicht verkauft werden darf.
Was mich noch interessiert - woran verdient der Händler beim (Privat)-Leasing ? Ist es die Bearbeitungsgebühr ?
Grüße
Checkup
Das Fahrzeug darf nicht ohne Car-Garantie verkauft werden? Entweder will der Händler Dich verarschen oder er hat keine Ahnung und schmeisst da etwas mit der gesetzlichen Gewährleistung durcheinander. Du musst keine Car-Garantie nehmen. Ich kenne aber nicht Deine Vertragsbedingungen und ob Du das in der Realität auch durchsetzen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Das Fahrzeug darf nicht ohne Car-Garantie verkauft werden? Entweder will der Händler Dich verarschen oder er hat keine Ahnung und schmeisst da etwas mit der gesetzlichen Gewährleistung durcheinander.
Naja, wenn der Händler von seinem Chef (Autohaus) den Auftrag bekommt gebrauchte Autos nur mit Car Garantie zu verkaufen, dann darf er dies nunmal nur mit Car Garantie, entweder so oder kein Verkauf.
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Du musst keine Car-Garantie nehmen.
Er muss nicht, das ist richtig.
Wenn dies aber lt. Verkäufer die einzige Möglichkeit ist um einen Vertrag zustande zu bringen bleibt ihm keine andere Wahl, oder er least / kauft ein Fahrzeug an anderer Stelle wo ein Gebrauchtfahrzeug ohne Car-Garantie verkauft wird.